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Impressum und Pseudonym

Begonnen von Aphelion, 30. März 2012, 14:53:28

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caity

@Zitkalasa: Danke für den Link! Ich finde den anderen jetzt gerade nicht, aber ich habe auch schon gelesen, dass das nicht rechtlich wäre ...
Es war übrigens wirklich - wie Pandorah sagt - extrem einfach. Tante Google reichte vollkommen :)
Wenn ein Autor behauptet, sein Leserkreis habe sich verdoppelt, liegt der Verdacht nahe, daß der Mann geheiratet hat. - William Beaverbrook (1879-1964)

Dino

Da Papyrus aktuell leider einen Aufnahmestopp hat und ich nicht weiß, wie lange dieser noch andauert, bin ich auf der Suche nach einem guten (und bezahlbaren) Impressum-Service. Dieser wird benötigt für eine Facebookseite und eine Veröffentlichung (eBook und Print).
Über Google bin ich auf http://autorenservices.de gestoßen, die eigentlich einen guten Eindruck machen ( @Asuka bist du bisher zufrieden?).
Hat noch jemand Erfahrung mit diesem Anbieter gemacht oder kennt gute Alternativen? Ich wäre durchaus bereit meinen Realnamen anzugeben, wenn der Anbieter top ist.

Danke schon mal für eure Hilfe. :)
Der Dino wurde von der Realität gefressen. Die Antwort kann daher etwas später erfolgen.

Leann

Soweit ich informiert bin, prüft Papyrus gerade, ob ein Impressumservice Pflichtexemplare abgeben muss:

ZitatDa wir im Moment die Rechtslage des Impressumsservice in Bezug auf die Abgabe von Pflichtexemplaren prüfen lassen, können wir im Augenblick leider keine neuen Anträge bearbeiten und genehmigen. Ob und wie wir unseren Service- hoffentlich bald- wieder anbieten können, werden wir Ihnen zeitnah mitteilen. Dann bearbeiten wir natürlich auch alle Einreichungen nach.

Ich nutze im Moment diesen Service: http://bj-autorenservice.blogspot.de/
Kosten: 1 Ebook = 8,90 €
1 Print = 8,90 €
Ebook + Print = 14,90 €
Internetseiten = 10,90 €


Dino

Danke @Leann :) die Seite hatte ich vor einigen Monaten schon einmal entdeckt und danach leider nicht mehr wiedergefunden. :d'oh:
Der Dino wurde von der Realität gefressen. Die Antwort kann daher etwas später erfolgen.

Eluin

@Dino (und @Asuka) habt ihr nun den Impressumservice von http://autorenservices.de benutzt? Wie sind eure Erfahrungen?
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Dino

@Eluin ich musste grade ehrlich gesagt im Impressum nachschauen, weil sie scheinbar die Website neu aufgestellt haben. ;D Aber ja für den siebten Sohn habe ich den Autorenservice in Anspruch genommen. Es gab super schnell eine Rückmeldung und im Anschluss eine Rechnung. Wenn das Buch veröffentlicht ist möchten sie noch, dass man ihnen einen Link schickt.
Ansonsten kann ich nichts weiter dazu sagen, da anscheinend keine Post an die Adresse ging.
Der Dino wurde von der Realität gefressen. Die Antwort kann daher etwas später erfolgen.

Eluin

Kein negativer Bericht ist doch schon positiv. Viel Service müssen die ja auch nicht leisten. Danke dir @Dino
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Nebula

Auch ich sehe bei der Impressumspflicht noch nicht ganz durch.

Ich will einen Blog aufziehen, wo ich meine Buchrezensionen und alle möglichen anderen Kommentare unterbringe, am besten mit WordPress.com oder Blogger. Allerdings werde ich vermutlich zweisprachig (Deutsch/Englisch) schreiben und Zugriffe von meinem GoodReads Account kriegen aus Amerika oder sonstwo in der Welt.

Ich hab gehört nur in Deutschland sind die da so streng mit dem Impressum. Muss ich da trotzdem eines machen für meinen Blog? Und muss ich das auch machen, obwohl ich einen Service nutze und in dem Sinne keinen komplett eigenen Webspace nutze? Und ist das wirklich so schlimm wenn man nur sein Pseudonym angibt? :D

Lothen

#83
@Nebula : Ja, du musst definitiv ein Impressum angeben, ganz egal, ob du deinen Blog kommerziell betreibst oder nicht. Dein Pseudonym kannst du schon deshalb nicht angeben, weil dir ja dann keine Post zugestellt werden kann - und das ist ja der Sinn eines Impressum. ;) Die Adresse, die du angibst, muss ladungsfähig sein, deswegen darf es auch keine Postfachnummer sein.

Es gibt aber Impressums-Services, die du nutzen kannst, wenn du deinen Namen nicht angeben willst. Ich nutze den von Autorenservice, der kostet 10 € im Jahr.

Nebula

Ahh, vielen Dank für den Link. Das ist ja auch nützlich, wenn man unter Pseudonym ein E-Book veröffentlichen will!  :jau:

Feuertraum

Ich habe mir die Webseite mit dem Autorenservice mal angesehen und auch ihr Angebot mit den DSGVO-Texten gefunden für 30/50 + 10 €.
Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht? Und weiß jemand, ob das nur für Autoren(seiten) gilt?
Was hat eigentlich He-Man studiert, dass er einen Master of the universe hat?

Volker

Für ein Impressum muss eine ladungsfähige Adresse angegeben werden.
Also wo die verantwortliche Person "üblicherweise anzutreffen ist" und ggfs. auch vor Ort festgenommen werden kann.
Also tatsächlicher genutzter Wohnsitz, unter Umständen genügt der Arbeitsplatz.
Als Namen darf man Künstler- oder Ordensnamen angeben, wenn der im Perso eingetragen ist.

Der Impressumsadressen-Dienst von Autorenservice dürfte daher unzureichend und somit abmahnfähig sein.

(wie immer: IANAL)

Snöblumma

Zitat von: Volker am 28. Januar 2019, 08:56:56
Für ein Impressum muss eine ladungsfähige Adresse angegeben werden.
Also wo die verantwortliche Person "üblicherweise anzutreffen ist" und ggfs. auch vor Ort festgenommen werden kann.
Also tatsächlicher genutzter Wohnsitz, unter Umständen genügt der Arbeitsplatz.
Als Namen darf man Künstler- oder Ordensnamen angeben, wenn der im Perso eingetragen ist.

Der Impressumsadressen-Dienst von Autorenservice dürfte daher unzureichend und somit abmahnfähig sein.

(wie immer: IANAL)

Ich hab das jetzt aus Interesse mal kurz nachgeschlagen - und soweit ich das bisher überblicke, hast du vollkommen Recht. Adresse im Impressum muss eine Adresse sein, an der man üblicherweise anzutreffen ist und daher auch eine persönliche Zustellung von Dokumenten gewährleistet ist. Weiterleitung der Dokumente durch Dritte, Verlags- oder Agenturadresse dürften dem im Regelfall nicht genügen. Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass man das über einen Rechtsanwalt laufen lassen kann, der darf schließlich so ziemlich alles in Verfahren entgegennehmen ;). Dürfte dann aber auch ziemlich teuer werden.

Für Weiterleitung der Post durch Dritte habe ich übrigens auch Urteile gefunden, das fällt dann auch nicht mehr unter "Bagatellfälle". Allenfalls kann man sich noch über das fehlende Wettbewerbsverhältnis rausstreiten, das dürfte aber teuer werden.

Lothen

ZitatFür Weiterleitung der Post durch Dritte habe ich übrigens auch Urteile gefunden, das fällt dann auch nicht mehr unter "Bagatellfälle". Allenfalls kann man sich noch über das fehlende Wettbewerbsverhältnis rausstreiten, das dürfte aber teuer werden.

Ah shit, ich habe befürchtet, dass das irgendwann passieren wird - kam mir immer schon wie eine seltsame Grauzone vor ... Dann wäre aber die Angabe einer Verlags- oder Agenturadresse bei Autor*innen auch unzulässig, oder? Weil da halte ich mich ja auch nicht auf.

Snöblumma

Solang man nicht regelmäßig dort anzutreffen ist, eher nicht. Wäre dann halt ein Fall von "Wo kein Kläger,..."