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Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit

Begonnen von Feuertraum, 18. März 2019, 12:00:41

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Churke

Zitat von: FeeamPC am 15. April 2019, 15:21:12
Wenn keiner nichts weiß, wird wohl auch solche Musik vorsichtshalber von Uploadfiltern gleich gesperrt.

Pay to play...

Ich befasse mich mit US-Propaganda-Songs aus dem 1. Weltkrieg. Klangvolle Titel wie "Get the Huns", "We fight for democracy", "The war pill of Kaiser Bill", die seit 100 Jahren keiner gespielt hat und von denen auch keine Aufnahmen existieren, weil Musik damals über gedruckte Notenblätter verbreitet wurde. Ob man das durch die Uploadfilter bekommt?  ::)
Ich weiß nur von einem Song sicher, dass er gemeinfrei ist. Die Lebensdaten des Komponisten sind bekannt, weil er 1915 einen Hit hatte. Gemeinfrei ist der aber auch erst seit letztem Jahr.

Churke


Ahneun

Okay, - und das Ganze nun auf Deutsch, bitte.  :lehrer:
- Ein Diamant
ist

Churke

Youtube markiert Video der brennenden Note Dame fälschlich als 9/11-Verschwörung[stheorie].

Aphelion

#79
Und da ist es auch schon!  :wolke: Noch bevor über neue Lizenzen und damit mögliche Mehreinnahmen konkret gesprochen wird, wird Urhebern erstmal Geld gestrichen. Dieser Teil der "Urheber"rechtsreform soll bereits dieses Jahr umgesetzt werden. Und die VS von ver.di fällt uns mal wieder in den Rücken, anstatt wenigstens zu mahnen, dass die Lizenzen hoffentlich genauso schnell kommen.  :herzchen: Da fühlt man sich doch richtig gut aufgehoben (Börsenblatt). :vibes:

Mehr Glücksgefühle löst nur Elmar Brok bei mir aus (Wikipedia). :prost:

Edit: Bevor ein falscher Eindruck entsteht: Ich habe nichts dagegen, dass Verlage von der VG Wort profitieren. Aber anstatt dafür zu sorgen, dass mehr Essen auf den Tisch kommt, soll wiedermal den untersten Gliedern in der Nahrungskette die Hälfte vom Teller genommen werden. Das ist einfach nicht okay. Und das geht seltsamerweise immer sofort, wohingegen Maßnahmen, die allen helfen, wahrscheinlich wieder Jahre dauern.

Zit

Hm. Wäre an der Zeit, dann eine andere Verwertungsgesellschaft ins Leben zu rufen, oder? :hmmm: Eine, die auch tatsächlich die Urheber unterstützt.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Feuertraum

Was hat eigentlich He-Man studiert, dass er einen Master of the universe hat?

Aphelion

#82
@Feuertraum

Die VG Media vertritt Medienunternehmen: Presseverlage, Radio- und Fernsehsender. Dass diese sich auf die Zementierung des Leistungsschutzrechts stürzen, war schon vorher klar – deshalb haben sie massiv dafür lobbyiert. :dollars:

In Deutschland gibt es das "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" schon seit Jahren. Die Betonung liegt allerdings auf "für Presseverleger" und es war anscheinend fraglich, ob das (bereits bestehende) Gesetz ohne die (bis vor kurzem fehlende) Absicherung durch die EU legitim war. So habe ich das jedenfalls verstanden. Interessant wird in dem Zusammenhang eigentlich nur, ob/wer die Carte blanche zurückzieht, die viele Verlage Google & Co. quasi erteilt haben.

Mit Autoren hat das aber nichts zu tun. Uns betrifft das höchstens, wenn wir demnächst bestimmte Google-Dienste nicht mehr zur Recherche nutzen können, weil Alphabet sagt: "Nö, dann eben nich'."

@Zitkalasa

Die Frage ist, ob das etwas nützen würde. Wenn ich mir z.B. den VS ansehe, der ja sogar gewerkschaftlich organisiert ist...  :rofl: Vielleicht sind Schriftsteller einfach zu wenig Arbeiter, was die Mentalität angeht. Wenn Rumpelstielzchen an eine Schriftstellerin geraten wäre, hatte er gleich noch das zweit- und drittgeborene Kind dazu bekommen, ohne mehr dafür tun zu müssen. Und der VS hätte vorgeschlagen, Rumpelstielzchen könne das vierte Kind gleich auch noch mitnehmen – und überhaupt, Gold zu spinnen sei gar nicht unbedingt notwendig, Kupfer würde es auch tun.

Egal.

Auch eine neue VG müsste sich an die neuen Gesetze halten, d.h. sie könnte Urheber vermutlich nicht besser stellen als die VG Wort. Jedenfalls fände ich es unlogisch, wenn das möglich wäre. Die VG legt ja nicht fest, wem was zusteht, sondern sie vertritt nur bestehende Ansprüche – d.h. die Ansprüche müssten gleich sein, egal wer sie vertritt. Fragezeichen.  :hmmm:

Zit

Du sagst es. Allerdings legt das Gesetz keinen Verteilungsschlüssel fest. Man könnte ja auch überall den Urhebern 90% und den Verlagen 10% geben. Ist auch eine Beteiligung. ;D
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

FeeamPC

#84
ZitatDer VS äußert sich erfreut darüber, "dass das Modell der gemeinsam von Autoren und Verlagen gegründeten und geführten Verwertungsgesellschaft durch Art. 12 (16) der Richtlinie gestärkt wird."

Hm. Ich bin weder als Autorin noch als Verlag mit der Gesellschaft verbandelt. Habe sie weder gegründet noch gemeinsam mit wem auch immer geführt.
Erfahren die Autoren überhaupt, ob ihre Verlage einen Anteil anfordern? Wenn der Verlag nichts anfordert, bleibt dann der Verlagsanteil erst mal stillschweigend bei der Verwertungsgesellschaft, oder kriegt den auch unaufgefordert der Autor? Und kriegt die Verwertungsgesellschaft Gelder für Werke, die sie offiziell nicht vertritt, weil weder Verlag noch Autor die VG je kontaktiert haben?

Feuertraum

#85
Zitat von: FeeamPC am 21. April 2019, 14:41:57

Wenn der Verlag nichts anfordert, bleibt dann der Verlagsanteil erst mal stillschweigend bei der Verwertungsgesellschaft, oder kriegt den auch unaufgefordert der Autor?

Ich schätze, die bekommt der Autor - so er der VG Wort als Mitglied angehört. Sollte der Autor kein Mitglied bei der VG Wort sein, so schüttet die VG Wort die Einnahmen an andere Autoren aus.

ZitatUnd kriegt die Verwertungsgesellschaft Gelder für Werke, die sie offiziell nicht vertritt, weil weder Verlag noch Autor die VG je kontaktiert haben?

Ich habe eben recherchiert und einen Vertrag gefunden, den der ZBT  (mit der VG Wort als Geschaftsführerin) mit den Büchereien abgeschlossen haben. Laut dessen Vertrag heißt es, dass Büchereien einen Pauschalbetrag von 16.650.000 €/Jahr bezahlen (Stand 2019). Ich vermute, dass dabei jedoch noch andere Künstler vertreten werden, zumindest sind bei der ZBT alle Verwertungsgesellschaften aufgeführt.

Wer sich den Vertrag und Transparenzberichte anschauen will, findet diese auf dieser Webseite
Was hat eigentlich He-Man studiert, dass er einen Master of the universe hat?

Feuertraum

Sorry für den Doppelpost, aber zum Thema Uploadfilter (genauer dessen Versagen und die Gefahr, die sie mit sich bringen) ein Artikel der SZ:

https://www.sueddeutsche.de/digital/upload-filter-mueller-bericht-scribd-1.4416802
Was hat eigentlich He-Man studiert, dass er einen Master of the universe hat?

FeeamPC

Börsenblatt: https://www.boersenblatt.net/2019-04-15-artikel-eu-rat_stimmt_fuer_urheberrechtsreform.1641849.html
ZitatWeder kann die Verwertungsgesellschaft Wort noch weitere zwei Jahre auf eine rechtssichere gemeinsame Rechtewahrnehmung warten, noch können die Verlage weiterhin auf ihren fairen Anteil  für die Nutzung der von ihnen verlegten Werke verzichten.

Ich frage mich allerdings, wie definiert man fair in Prozenten?
Das der Anteil für einige Verlage wichtig ist zum Überleben, okay. Für andere ist er wichtig, um die Ertragszahlen zu verbessern, auch okay, Aber fair?
Was ist dann fair für die Autoren?

Nirahil

Aber Urheber ist doch der Verlag. /Ironie aus

Mir ist ehrlich schleierhaft, wie ein Verband deutscher Schrifstellerinnen und Schriftsteller diesem Unfug zustimmen konnte.
Ich tanze wie ein Kind im Nebel,
zufrieden, weil ohne Ziel.
Callejon - Kind im Nebel

flowrite

Leute, wie sich kapitalistische Systeme benehmen, wenn sie ihren Zenit überschritten haben, kann man bei Karl Marx nachlesen, insofern ist das alles absehbar gewesen. War auch auf einer Demo, mir war aber gleichzeitig klar, dass das wahrscheinlich nichts bringt. Hab mich vorrangig überr die Plakate um mich herum amüsiert oder aufgeregt ("Freies Wichsen in 4K" war das Highlight).

Mich wundert das nicht. Fast hätte ich Lust auf einen allgemeinen Online-Kulturboykott. Dann gibt es wieder Wohnzimmerlesungen und Hausmusik und sieh, die Menschen können wieder miteinander reden. Ganz offline. Ehrlich gesagt, nicht gerade ein Horrorszenario.

Fehlt halt noch, dass eine Alltagsnachricht wie "Steh im Hauptbahnhof am Südosteingang" plötzlich eine Urheberrechtsverletzung ist.