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Kurzgeschichte geklaut – und nun?

Begonnen von Sturmbluth, 12. Juli 2018, 09:19:41

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Sturmbluth

#30
So, habe heute mit einem Anwalt gesprochen. Es gab eine kostenlose Erstberatung. Nun prüfen sie meine Unterlagen und nennen mir dann die zu erwartenden Kosten. Es wird auch geprüft, ob ich die Rechte an meinem Text mit dem Einstellen auf Leselupe.de und SciFi-Forum.de evtl. aufgegeben haben könnte. Davon ist zwar nicht auszugehen, aber geprüft werden muss es dennoch.

Problem: Ich werde auf jeden Fall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben, denn der Anwalt rechnet nach Stunden ab und die Summe, die ich vom Plagiator bekommen könnte, richtet sich nach dem Streitwert. Und der muss nicht mit den Anwaltskosten übereinstimmen.

Ich warte auf den "Kostenvoranschlag". Mittlerweile kaufe ich jetzt zähneknirschend das eBook, um dort hoffentlich ein Impressum zu finden.

Sturmbluth

Im Impressum steht natürlich nur das Pseudonym ohne Anschrift. Dafür steht da "Alle Rechte vorbehalten". Ja, für die erste Geschichte nämlich von mir!  :wums:

Shedzyala

Zitat von: HSB am 17. Juli 2018, 11:11:42
In meinem Backup habe ich eine alte Scrivener-Datei mit Erstellungs- und Änderungsdatum von 2016 gefunden. Das sollte genügen, um meine Urheberschaft zu beweisen.

Hier hätte ich einen technischen Einwand: Bist du dir sicher, dass das reicht? Denn wenn ich die Uhr an meinem Rechner zurückstelle, kann ich schließlich auch relativ leicht das Datum einer solchen Datei manipulieren.
Wenn sie dich hängen wollen, bitte um ein Glas Wasser. Man weiß nie, was passiert, ehe sie es bringen ...
– Andrzej Sapkowski, Die Dame vom See

Ahneun

Hallo in die Runde.  :winke:
Ich hatte bereits ein paar Gerichts-Streitigkeiten. Meistens war der Streitwert ausschlaggebend für die Gerichtskosten. Anmerken möchte ich dazu noch, dass bei einem Gerichtsprozess die "ladungsfähige Anschrift" des Beklagten vorliegen muss.  :hmmm:
Außerdem ist es nicht sicher, ob Du im Falle des "Obsiegens" (d.h. Du gewinnst den Prozess) auch wirklich als "Gewinner" aus diesem Verfahren hervor gehst.

Meiner Ansicht nach liegt hier ein Diebstahl vor. Du hattest es auch bereits erwähnt. Laut StGB (Strafgesetzbuch) ist Diebstahl eine Straftat. Hier solltest Du Dich auf jeden Fall wehren. Auch für zukünftige betroffene Autoren.

Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Glück!!

Hier noch ein Link der u.U. auch für andere Hilfreich sein könnte.
LG
- Ein Diamant
ist

Fianna

Wenn das eine Anthologie ist - wäre es vielleicht möglich, eine Art Sammelklage mit den anderen Autoren zu machen und sich die Kosten zu teilen? Die anderen Texte werden doch auch geklaut sein, vielleicht sogar aus derselben Quelle und damit sind die echten Autoren vielleicht leicht aufzuspüren?

Dino

Kannst du ihn nicht theoretisch jetzt noch für das unvollständige Impressum abmahnen? So in einem Rundumschlag?
Wirklich ärgerlich sowas und wie man so dreist sein kann ist für mich unverständlich. :no:
Der Dino wurde von der Realität gefressen. Die Antwort kann daher etwas später erfolgen.

Sturmbluth

Zitat von: Fianna am 18. Juli 2018, 01:40:29
Wenn das eine Anthologie ist - wäre es vielleicht möglich, eine Art Sammelklage mit den anderen Autoren zu machen und sich die Kosten zu teilen? Die anderen Texte werden doch auch geklaut sein, vielleicht sogar aus derselben Quelle und damit sind die echten Autoren vielleicht leicht aufzuspüren?
Vielleicht würde das die Kosten für jeden Einzelnen senken. Aber einer müsste dann die Führung übernehmen und das wäre wohl ich. Und das ist dann schlimmer als einen Sack Flöhe zu hüten. Einer meldet sich irgendwann nicht mehr, ein Anderer möchte mehr Geld rausholen, ein Dritter hat einen ganz anderen Vorschlag, etc. Ich glaube, alleine bin ich besser dran.  ;)


Zitat von: Dino am 18. Juli 2018, 06:56:25
Kannst du ihn nicht theoretisch jetzt noch für das unvollständige Impressum abmahnen? So in einem Rundumschlag?
Wirklich ärgerlich sowas und wie man so dreist sein kann ist für mich unverständlich. :no:
Vielleicht. Ist ja ein gesondertes Vergehen. Muss mal mit dem Anwalt sprechen, ob das sinnvoll ist. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung ergeht ja bereits wegen dem Plagiat. Vielleicht ist eine weitere Unterlassungserklärung für das selbe eBook dann unzulässig.

Dahlia

Was das Impressum angeht: Ich bin zwar selbst nicht bei BoD, habe da aber schon von einigen SPlern gehört, dass sie ihre eigene Adresse dort nicht angeben müssen, weil BoD als quasi-Verlag auftritt und ein Hinweis auf BoD daher ausreicht. Bei BoD selbst bin ich da auch auf das hier zu dem Thema gestoßen. In dem Fall ist der Autor also nicht verpflichtet, seine eigene Adresse anzugeben und kann zumindest dafür nicht abgemahnt werden.
Das heißt dann auch, dass du die Pfeife dann "leider" gleich bei BoD anstänkern musst, wenn du Kontakt zu ihm aufnehmen willst.

FeeamPC

#38
Der Streitwert ist hier ja wohl eher ideeller Natur. Rein rechnerisch, wenn man den Marktwert einer Kurzgeschichte betrachtet, deutlich unter 1000 Euro. Mir würde es (falls ich mir den Anwalt leisten kann) in so einem Fall eher ums Prinzip gehen. Heute wird eine Kurzgeschichte geklaut, morgen ein ganzer Roman ... Ist ja alles frei, ist man ja über das Internet irgendwie gratis drangekommen ...

Sturmbluth

Zitat von: FeeamPC am 18. Juli 2018, 14:57:26Mir würde es (falls ich mir den Anwalt leisten kann) in so einem Fall eher ums Prinzip gehen. Heute wird eine Kurzgeschichte geklaut, morgen ein ganzer Roman ... Ist ja alles, frei, ist man ja über das Internet irgendwie gratis drangekommen ...
Genau! Genau darum geht es mir. Sich nicht alles gefallen lassen. Anderen Autoren zeigen, was möglich ist und wie man vorgeht.

Problem: heute kam der Kostenvoranschlag vom Anwalt. 2-4 Stunden à 350€, also 700€-1.400€. Für Klärung der Sachlage (AGBs der Foren checken) und Abmahnschreiben. Sie sagen auch, dass BOD evtl. als Verlag haftbar ist und da eher Geld zu erwarten ist. Ich frage jetzt nochmal, wie hoch der Streitwert ist und mit wie viel Geld ich rechnen könnte. Wenn ich am Ende auf 100€-200€ sitzen bleibe, dann OK, dann mache ich das. Sonst nicht.

Angela

BOD wird sich aber irgendwo abgesichert haben, dass sie keine Verantwortung für die Werke übernehmen.




Sturmbluth

Zitat von: Angela am 18. Juli 2018, 18:09:48
BOD wird sich aber irgendwo abgesichert haben, dass sie keine Verantwortung für die Werke übernehmen.
Evtl. holen DIE sich es dann von den Autoren?

Angela

Zitat von: HSB am 18. Juli 2018, 18:12:22
Zitat von: Angela am 18. Juli 2018, 18:09:48
BOD wird sich aber irgendwo abgesichert haben, dass sie keine Verantwortung für die Werke übernehmen.
Evtl. holen DIE sich es dann von den Autoren?
Da wäre ich vorsichtig. Weshalb ich mir da an deiner Stelle die Bedingungen bei BOD durchlesen würde/ da anfragen würde (falls du das nicht schon hast). Für 350 Euro macht das auch der Anwalt, das wäre mir zu teuer  ;D . Was sagt BOD dazu? Oder interessiert sie das grundsätzlich nicht?


Ahneun

Der §27 im Strafgesetzbuch lächelt mich hier noch an.
Da würde ich dem Verlag ein Schreiben wegen "Mittäterschaft" bzw. "Beihilfe" zukommen lassen. Da wird man seinerseits etwas ins Grübeln geraten. Schaden kann es jedenfalls nicht. Das vorsätzliche Handeln seitens des Verlages wäre noch abzuklären. Hier reicht ein Blick in die Geschäftsbeziehungen. Man kann doch auch über den Verlag an den "Einreicher, sprich vermeintlichen Autor" der Geschichte kommen. Denn irgendwer bekommt doch auch die Abrechnung und am Ende auch das Geld für die verkauften Exemplare.

Bei einer Straftat hilft nicht das Versteckspiel mit der DSGVO. Den Ermittlungsbehörden muss es möglich sein eine Straftat aufzuklären. Zur Not muss eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ergehen. Das aber nur am Rande.

Hast Du bereits eine "Mandantschaft" unterzeichnet? In diesem Fall bist Du in einem Vertragsverhältnis mit Deinem Anwalt. Er ist in Deinem Fall tätig und "Federführend".

Die Anwaltsgebühren sind schon heftig. Für 700,- Teuronen muss "ne alte Frau ziemlich viel stricken." Aber na ja. Du schreibst, dass Du am Ende auf 100 - 200 EUR sitzen bleibst. Nun, da würde ich nicht so optimistisch sein. Geh lieber von den gesamten Anwaltskosten aus. Die meisten Anwälte akzeptieren auch eine Ratenzahlung. Solltest Du am Ende von der Gerichtskasse entschädigt werden, um so Besser.

Natürlich ist der Streitwert in diesem Falle eher gering. 1.000EUR erscheint mir auch ein bisschen hoch. Könntest Du in etwa schon einen Betrag nennen? Da würde ich die entgangenen Tantiemen etwas höher ansetzen, denn gekürzt wird am Ende immer. Über einen dreistelligen Betrag jenseits der 500 würde ich mich für Dich sehr freuen.

LG und viel Glück! 
- Ein Diamant
ist

Sturmbluth

Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Der §27 im Strafgesetzbuch lächelt mich hier noch an.
Da würde ich dem Verlag ein Schreiben wegen "Mittäterschaft" bzw. "Beihilfe" zukommen lassen. Da wird man seinerseits etwas ins Grübeln geraten. Schaden kann es jedenfalls nicht. Das vorsätzliche Handeln seitens des Verlages wäre noch abzuklären. Hier reicht ein Blick in die Geschäftsbeziehungen. Man kann doch auch über den Verlag an den "Einreicher, sprich vermeintlichen Autor" der Geschichte kommen. Denn irgendwer bekommt doch auch die Abrechnung und am Ende auch das Geld für die verkauften Exemplare.
Ist eine Frage der Strategie. Schreibe ich BOD selbst an, dann informieren die vielleicht den Plagiator. Der nimmt dann sofort alles offline und sitzt es aus.
Schreibt ein Anwalt BOD an, dann rücken die vielleicht mit Name und Anschrift raus und dann komme ich an den Kerl ran, auch wenn er schon alles offline genommen hat.

Ich habe mich noch nicht entschieden, wie ich vorgehe.


Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Hast Du bereits eine "Mandantschaft" unterzeichnet? In diesem Fall bist Du in einem Vertragsverhältnis mit Deinem Anwalt. Er ist in Deinem Fall tätig und "Federführend".
Nein. Bisher gab es nur Vorgespräche mit dem Anwalt.


Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Die Anwaltsgebühren sind schon heftig. Für 700,- Teuronen muss "ne alte Frau ziemlich viel stricken." Aber na ja. Du schreibst, dass Du am Ende auf 100 - 200 EUR sitzen bleibst. Nun, da würde ich nicht so optimistisch sein.
Nein. Ich schreibe nicht, dass es sicher 100-200€ sind, sondern "wenn ich auf 100-200€ sitzenbleiben WÜRDE, dann würde ich den Weg über den Anwalt gehen". Will meinen: 100-200€ Verlust wären mir die Sache wert, mehr nicht. (Das Risiko eines Totalverlusts, weil der Kerl vielleicht im Nicht-EU-Ausland sitzt und einfach nicht an ihn ranzukommen ist, habe ich immer)


Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Natürlich ist der Streitwert in diesem Falle eher gering. 1.000EUR erscheint mir auch ein bisschen hoch. Könntest Du in etwa schon einen Betrag nennen? Da würde ich die entgangenen Tantiemen etwas höher ansetzen, denn gekürzt wird am Ende immer. Über einen dreistelligen Betrag jenseits der 500 würde ich mich für Dich sehr freuen.
Ich habe jetzt den Anwalt gebeten, den Streitwert mal zu beziffern und mir einen Betrag zu nennen, den ich im Erfolgsfall erhalten könnte. Davon ziehe ich dann die maximalen Anwaltskosten von 1.400€ ab. Ist der Verlust nicht mehr als 200€, dann mache ich das. Ansonsten Plan B (selbst BOD anschreiben)