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Ausschreibung: wie geht es weiter nach der Zusage?

Begonnen von Sonnenblumenfee, 02. September 2016, 15:19:18

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Sonnenblumenfee

Ich hoffe, ich habe gerade keinen Thread übersehen, in dem das schon besprochen wurde, aber die Suche hat mir nichts ausgespuckt und ich hab auch so nichts gefunden....

Meine Frage ist folgende: wie geht es üblicherweise weiter, wenn man eine Kurzgeschichte bei einer Ausschreibung eingereicht hat und dann per Mail die Zusage bekommt? Was sind die nächsten Schritte? Gibt es einen Vertrag? Wie lief bei euch das Lektorat ab?

Hintergrund ist, dass ich meine erste Zusage bekommen habe und der Herausgeber neben einem Glückwunsch nur schrieb, dass innerhalb der nächsten Woche eine Mail mit Überarbeitungswünschen kommen würde und ob mir der Oktober dafür passen würde. Einen Vertrag oÄ hat er nicht erwähnt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ein Autorenvertrag überhaupt üblich ist. Und bevor ich eine Mail hinschicke und diesbezüglich nachfrage und mich damit als nichtsahnend oute, frage ich lieber mal euch  ;D
"Discipline is my freedom" - Gretchen Rubin

Shedzyala

Erstmal Glückwunsch :pompom:

Ich konnte bisher nur einmal eine KG in einer Anthologie unterbringen, aber da wurde direkt in der Glückwunsch-Mail schon der Vertrag angekündigt, der wenige Tage später dann in der Post lag. Ein Lektorat gab es auch, das dauerte aber ein paar Wochen. Mit dem Lektorat war ich auch mehr zufrieden, mit 90% der Änderungen war ich sofort einverstanden und die 10%, die ich so stehen lassen wollte, wurden dann auch nicht weiter angetastet.

Ein Vertrag ist also ganz und gar nicht unüblich, da kannst du ruhig nachfragen :)
Wenn sie dich hängen wollen, bitte um ein Glas Wasser. Man weiß nie, was passiert, ehe sie es bringen ...
– Andrzej Sapkowski, Die Dame vom See

Sprotte

#2
Ich weiß, daß Schreiblust das z.B. vertragslos macht, sonst sind Verträge meiner Erfahrung nach üblich. Bei Beyond Affinity mußte ich ein paar Mal nachtreten, bis er kam.
Einfach nachfragen.

Manchmal kommen Verträge per Post, wobei das für den Autor bestimmte Exemplar schon unterschrieben ist. Manchmal per Mail, wobei ich das dann schon hatte, daß ich beide Exemplare unterschrieben zurückschicken mußte und meins später per Post vom Verleger unterschrieben zurückbekomme.

Alana

#3
Ich würde nie irgendwas ohne (edit: schriftlichen!) Vertrag machen, schon gar nicht sowas. Stell dir mal vor, dem Verleger fällt plötzlich ein, den Erlös des Buches an einen rechtsradikalen Verein zu spenden (mal als krasses Beispiel) und er behauptet, das wäre von Anfang an so abgesprochen gewesen. Dann kann man ohne Vertrag erst mal streiten und vor Gericht gehen, damit er aufhört. Außerdem muss darin auch die Vergütung geregelt werden, die Freiexemplare etc. pp.
Alhambrana

FeeamPC

Ein Vertrag kommt auch ohne Schriftliches zustande. Das Problem ist nur, man kann nichts, aber auch gar nichts beweisen, wenn man dabei keine Zeugen hatte - und das dürfte hier zutreffen. Also würde ich auf einem Vertrag bestehen. Auch dann, wenn für die Antho, was vorkommt, überhaupt nichts gezahlt wird.
Bei Anthos hat man übrigens, soweit ich weiß, keinen Anspruch auf ein Buch als Belegexemplar, da reicht von der Gesetzeslage her auch ein Ausdruck deiner paar Seiten. Wenn du sicher ein Belegexemplar willst, solltest du dafür sorgen, dass es im Vertrag steht.

Erdbeere

Ich würde auf jeden Fall nachfragen, ob es einen Vertrag gibt. Meine allererste veröffentlichte KG war in einem Magazin, das mittlerweile eingestellt wurde, und bisher das einzige Mal, dass ich keinen Vertrag bekommen habe. Klein- und Kleinstverlage sollten mMn zumindest das Grundlegende vertraglich regeln, z.B. Belegexemplare, Rechte, Veröffentlichungstermin der Anthologie/des Buches, Honorar (wenn's denn was gibt). Ist nicht nur für die Autoren eine Absicherung, sondern auch für die Verlage.

Ansonsten kommt nach dem Vertrag das Lektorat, manchmal noch eine zweite Runde bzw. ein Korrektorat, und dann noch die Druckfahnen, bevor die Anthologie in den Druck geht. Das zieht sich gern mal über Wochen oder Monate hinweg.

Sturmbluth

Zitat von: FeeamPC am 02. September 2016, 16:39:27
Ein Vertrag kommt auch ohne Schriftliches zustande. Das Problem ist nur, man kann nichts, aber auch gar nichts beweisen, wenn man dabei keine Zeugen hatte - und das dürfte hier zutreffen.
Üblicherweise stehen die Konditionen doch in der Ausschreibung (der Autor erhält x%, x Belegexemplare, etc.). Und wenn man dann eine eMail als Bestätigung hat, sollte das doch genügen, um den zustande gekommenen Vertrag zu dokumentieren, oder?

FeeamPC

Die Konditionen stehen aber nicht in jeder Ausschreibung. Zudem können sie vor Vertragsabschluss noch geändert werden (z.B., wenn der Verleger merkt, dass er sich irgendwie verkalkuliert hat). Und normale Emails sind weder für die Ewigkeit gemacht noch fälschungssicher. Und was passiert, wenn der eigene PC crasht und man keine Sicherung gemacht hat (was ja immer wieder vorkommt)?

Ryadne

Ich hatte es bei einem Kleinverlag mal, dass es keinen Vertrag gab, allerdings ein Musterdokument auf der Webseite, mit dem der Verleger erklärt hat, was von seiner Seite aus für Konditionen gelten. Auf Wunsch konnte man diesen Vertrag auch unterschrieben zugeschickt bekommen.
Wenn es keine Vergütung gibt, hat es auch Vorteile, keinen Vertrag zu erhalten - beispielsweise bleiben mehr oder weniger alle Rechte beim Autor. Wenn er mag, kann er die Geschichte z. B. ohne Beachtung einer Frist schon woanders veröffentlichen.

Trotzdem: Ein Vertrag bedeutet für beide Seiten (relative) Sicherheit und mir ist es lieber, einen zu haben. Bei Magazin- oder Webveröffentlichungen hatte ich noch nie einen, was mich jetzt, da ich die Beiträge gerne an anderer Stelle weiterverwenden würde, verunsichert. Eigentlich kann ich das problemlos machen, soweit ich weiß. Aber ich fühle mich unwohl dabei, es wäre mir lieber, das Ganze wäre schriftlich geregelt. Davon abgesehen hat Alana ja schon gute Gründe für einen Vertrag genannt.

Normalerweise kenne ich folgende Reihenfolge:

  • Zusage
  • Vertrag
  • Lektorat
  • Druckfahnen
  • Veröffentlichung

Manchmal gab's aber auch keine Druckfahnen und zweimal wurde das Lektorat vor dem Vertrag gemacht. Das finde ich absolut ungünstig. Bei einem Verlag kam dann nämlich ein Vertrag, mit dem ich nicht einverstanden war. Der Verleger sagte aber, wenn ich zurückträte, müsste ich das bereits erfolgte Lektorat bezahlen. Ich glaube nicht, dass ich das gemusst hätte - schließlich hat es ja vorher keinen Vertrag gegeben. Aber ich wollte natürlich auch ungern einen Rechtsstreit anfangen (wobei die meisten Kleinverlage dazu meist eh nicht die Mittel haben, ebenso wie viele Autoren - daher auch die oben angesprochene relative Sicherheit  :-\). Leider ist diese Vorgehensweise - erst Lektorat, dann Vertrag - sogar im Heftromanbereich nicht selten.

Angela

Schreiblust hat mir keinen Vertrag gegeben, dafür läuft die Kommunikation sehr gut, bei der Ausschreibung vom Bookspot Verlag 'Schattenfeuer' gab es nicht nur einen Vertrag, sondern es wurde auch eine Autorenkarte angelegt. P-machinery hat mir auf Anfrage einen Vertrag gemailt, aber ich denke, die sehen das sonst eher locker. Dafür klappte die Realisierung des Projekts sehr schnell. Scheint also schon unterschiedlich gemacht zu werden. Ich würde mir schon ansehen, wie oft die schon Sachen realisiert haben und wie die aussehen. Belegexemplare habe ich stets unaufgefordert bekommen, von Bookspot sogar zwei.

Waldhex

Ich hatte zuerst eine Mailzusage (Alea Libris), dann eine Mail, dass der Vertrag zugeschickt wird. Etwa einen Monat später hatte ich den Vertrag im Briefkasten, beide Ausfertigungen von Verlagsseite aus bereits beschrieben. Seither habe ich nichts mehr gehört, obwohl die Antho bereits Ende September veröffentlicht werden soll. Bin mal gespannt, ob noch was vom Lektorat vorher kommt, oder ob ich so gut war, dass gar nichts mehr korrigiert wird.

Antigone

Ich fände einen Vertrag auch besser. Ohne Vertrag wär mir das ganze zu unsicher.

Zum Lektorat: hin und wieder sollte man sich durchaus in Erinnerung rufen, dass die Änderungswünsche Vorschläge sind. Wenn du mit etwas partout nicht leben kannst, dann musst du es nicht machen. Ideal ist es natürlich, wenn beide Seiten ihre Sicht gut argumentieren. Einfach so ein saloppes "das gefällt mir nicht" ist keine gute Lektoratsbasis.

lg, A.

Akirai

#12
Dem Glückwunsch schließe ich mich an  :pompom:

Auch mir wurde ein Vertrag zugeschickt, fand ich auch besser und ich würde dementsprechend nachhaken. Man will ja was auf der Hand haben (nicht, dass hinterher alles mögliche schief läuft (was ich dir nicht wünsche  :d'oh:!) und man hat keinerlei Handhabe).

Ich würde es im Übrigen nicht so eng sehen, sich als "nichtsahnend" zu outen. Ich habe bei meiner ersten KG in einer Anthologie sinngemäß in die Mail geschrieben, ich mache das zum ersten Mal und bin furchtbar aufgeregt und nervös - wie gehts jetzt weiter? Daraufhin kam eine sehr nette Erklärung der einzelnen Schritte.
Auch bei engerem Kontakt mit Verlagen (also Exposé geschickt und sie wollen das gesamte Manuskript) sage ich immer gerne: Das ist mein Erstling, ich sterbe jetzt schon vor Aufregung, wie läuft das Prozedere denn jetzt ab? Bislang waren alle (!) Lektoren sehr lieb, gaben mir ungefähre Entscheidungszeiträume (die sich natürlich noch ändern können, aber so grob) und wünschten mir gute Nerven und überhaupt.

LG
Aki

Ach ja: EDIT @Lektorat:

Lief bei mir so ab: Der Verlag hat Rechtschreibfehler, Vertipper und Kommasetzung stillschweigend selbst korrigiert. Ich habe dann noch angefügt, man sollte eine Figur vielleicht besser noch umbenennen - der Verlag hat zwar keine Notwendigkeit gesehen, das aber trotzdem gemacht. Man kann also auch als Autor selbst noch nachträglich was ändern  ;D

Sprotte

ZitatDer Verlag hat Rechtschreibfehler, Vertipper und Kommasetzung stillschweigend selbst korrigiert.
Den Punkt sehe ich kritisch. Das ist mir einmal nämlich auch so passiert, und die Lektorin hat alle Kommata zwischen zwei Hauptsätzen, die ich grundsätzlich setze, die dudensanktioniert sind und meiner Meinung nach das Lesen erleichtern, rausgekillt. Stillschweigend.
Wenn ein Autor das konsequent und richtig macht, sollte daran nicht ohne Rücksprache herumgeschraubt werden. Deswegen bevorzuge ich eindeutig Lektoratsfahnen, in denen auch solche Verbesserungen nachvollziehbar sind.

Etwas Ähnliches zum Thema Tippfehler:
Er spürte den Atem des Hundes an seiner Wage.
Mein Tippfehler. Daraus wurde dann Wange gemacht. Aber es sollte doch die Wade sein!

Sonnenblumenfee

Danke für euren Input! Ich habe eben mal eine Mail geschickt und nach einem Vertrag gefragt, mal sehen, was als Antwort kommt. Wenn kein Vertrag geplant ist, kann ich mir ja immer noch überlegen, wie ich damit umgehe.
"Discipline is my freedom" - Gretchen Rubin