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Weiterreichen von Manuskriptangeboten zwischen (Klein)verlagen

Begonnen von treogen, 25. März 2014, 21:48:39

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treogen

Zitat von: Cairiel am 25. März 2014, 13:48:33
Die ersten fünf Minuten lang bin ich auch dagesessen und habe überlegt, ob ich jetzt angefressen sein soll oder nicht, weil da ohne mein Wissen und ohne mein Einverständnis mein Manuskriptangebot herumgeschachert worden ist, aber ich habe es unter "deadsoft eben" abgehakt.

Ach, das ist gar nicht mal so selten.
Ich hab selber schon mehrfach Manuskripte von befreundeten Verlegern weitergereicht bekommen - bisher ist allerdings noch nie was draus geworden.
Das bedeutet eigentlich nur eines: Du hast den Verleger zwar mit dem Script begeistert, aber aus irgendeinem Grund kann er es dennoch nicht selber rausbringen. Aber er findet es gut genug, dass er es schade fände, wenn es nicht verlegt werden würde.
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

pink_paulchen

Zitat von: treogen am 25. März 2014, 21:48:39
Ach, das ist gar nicht mal so selten.
Ich hab selber schon mehrfach Manuskripte von befreundeten Verlegern weitergereicht bekommen - bisher ist allerdings noch nie was draus geworden.
Das bedeutet eigentlich nur eines: Du hast den Verleger zwar mit dem Script begeistert, aber aus irgendeinem Grund kann er es dennoch nicht selber rausbringen. Aber er findet es gut genug, dass er es schade fände, wenn es nicht verlegt werden würde.

Das finde ich nicht ok. Ich bewerbe mich bei einem Verlag, weil ich mit ihm zusammen arbeiten möchte. Die Daten dienen dem Zweck der Überprüfung. Danach kann der Verlag absagen (von mir aus durch stillschweigen), mir ein Angebot machen oder mir vorschlagen, dass sie es einem Dritten zeigen möchten. Wenn Sie letzteres tun ohne Rücksprache halte ich das für einen Vertrauensbruch.
Würdet ihr auch ok finden, wenn ein Arbeitgeber eure Bewerbung an jemanden weitergibt, weil er meint ihr passt da besser hin?

Pandorah

Zitat von: pink_paulchen am 25. März 2014, 22:14:09
Das finde ich nicht ok. Ich bewerbe mich bei einem Verlag, weil ich mit ihm zusammen arbeiten möchte. Die Daten dienen dem Zweck der Überprüfung. Danach kann der Verlag absagen (von mir aus durch stillschweigen), mir ein Angebot machen oder mir vorschlagen, dass sie es einem Dritten zeigen möchten. Wenn Sie letzteres tun ohne Rücksprache halte ich das für einen Vertrauensbruch.
Würdet ihr auch ok finden, wenn ein Arbeitgeber eure Bewerbung an jemanden weitergibt, weil er meint ihr passt da besser hin?

Ganz ehrlich? Aber holla - ja, und ob ich das okay finden würde! Ich will einen Job / ein Buch verlegt haben. Ich passe nicht zu dem Arbeitgeber / dem Verlag, aber der findet mich / mein Buch gut genug, dass er mich / mein Buch jemanden vorstellt, zu dem ich gut passen könnte? Was ist daran schlecht? Der nimmt mir doch Arbeit ab und erhöht meine Chancen! Das ist eine Empfehlung. Nein sagen kann ich immer noch, wenn mir das nicht passt. Und es ist ja auch nicht so, als würde das komplette Manuskript weitergereicht und gedruckt, ohne dass ich Mitspracherecht hätte.

pink_paulchen

Seh ich anders. Man kann mit dem Bewerber sprechen, alles andere fühlt sich für mich falsch an. Konstruierter Fall: Ich reiche ein delikates Skript mit kritischem Inhalt ein (Erotik, Autobiografie...) Und der, der es ohne mein Wissen angeboten bekommt steht in irgendeiner Beziehung zu mir (Arbeitgeber, Verwandter, Ex Freund...)
Ich bewerbe mich nicht um auf Teufel komm raus irgendwie zwischen zwei Buchdeckel zu kommen. Ich bewerbe mich, weil es genau dort sein soll.
Aber das ist hier offtopic. Falls wir das diskutieren möchten, sollte jemand es absplitten glaube ich.

treogen

Zitat von: pink_paulchen am 25. März 2014, 22:45:01
Aber das ist hier offtopic. Falls wir das diskutieren möchten, sollte jemand es absplitten glaube ich.

Fände ich auch gut.

Auf jeden Fall kommt es weitaus öfter vor, als AutorIn vielleicht glaubt.

Genauso wie Autoren sich unterhalten, welcher Verlag gut oder nicht so gut ist, unterhalten sich Verleger oder Lektoren, welche Autoren im Lektorat wie die Krätze sind und mit wem man sich besser keinen Vertrag ans Bein binden sollte.
Und genauso wie sich Autoren beispielsweise in Foren über Vertragsbedingungen, Arbeitsweise und ähnliches austauschen (was in der realen Arbeitswelt ein absolutes No-Go ist und in manchen Betrieben sogar zur Kündigung führen kann), genauso kommt es vor, dass im Verlagswesen Manuskripte weitergereicht werden - auch ohne Wissen des Autors.
Ich find das eine jetzt nicht sonderlich schlimmer als das andere.
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

pink_paulchen

Reden und Dokumente weitergeben sind aber zwei Paar Schuhe. Klar reden Verlage über ihre potenziellen Mitarbeiter, sie wären ja doof, wenn sie sich nicht austauschen würden. Ich glaube, dass das auch alle Autoren wissen. Genau wie wir hier im Forum über Details der Zusammenarbeit reden.
Wenn aber jemand einen Vertrag komplett hier posten würde, wär's nicht ok. Denn der Verleger betrachtet das als Vereinbarung zwischen zweien. Genau wie mein Exposé ein Angebot an einen Speziellen ist.
Wie gesagt, es ist eine Frage des Stils sich diesbezüglich mit dem Anbietenden abzustimmen. Er findet es dann vielleicht ok und alles ist gut.
Vielleicht ist es nicht mal nur Stil, wenn ich nachdenke. Es ist wohl auch §28 BDSG, in dem steht, dass du personenbezogene Daten nur weitergeben darfst, wenns ein Gesetz gibt, oder der Betroffene zugestimmt hat. Aber aus meiner Erfahrung raus, ist das ein recht zahnloses Gesetz mit nur minimalen Gefahren von Bußgeld oder Strafen.

Fragst du einen Mod, ob er uns abhängt, oder soll ich?

Malinche

Zitat von: pink_paulchen am 26. März 2014, 07:49:43
Fragst du einen Mod, ob er uns abhängt, oder soll ich?

Niemand fragt das. Ich sehe alles. Muahahaha!  :darth:

Hab euch mal abgetrennt und in dieses Board verpflanzt.
»Be suspicious of the lemons.« (Roxi Horror)

Nycra

Ich muss pink_paulchen zustimmen. Wenn mich der ablehndene Verleger fragen würde, ob er das Manuskript weitereichen darf, weil er über die Idee mit einem anderen Verlag gesprochen (!) hat, der Interesse daran zeigt, wäre ich vermutlich die letzte, die nein sagt. Aber das Manuskript unter der Hand weiterzuschieben ist auch in meinen Augen eine Rechtsverletzung. Ich bin der Urheber und entscheide darüber, wer meine Werke sehen darf.

Zu Pandorah möchte ich gerade in Bezug auf den Job noch eines anmerken, auch wenn das nicht zum eigentlichen Thema gehört. Und zwar aus einem Beispiel, wie es bei mir vorkam. Ich wollte aus der Firma A weg und habe mich heimlich anderweitig beworben, ohne schon vorher zu kündigen, weil ich erstmal die Lage abchecken wollte. Jetzt stell dir mal vor, Firma A findet das heraus, weil Firma B meint, meine Bewerbung an irgendjemanden weitergeben zu müssen und die landet dann über Umwege doch wieder bei Firma A? Für jemanden, der sich aus der Arbeitslosigkeit bewirbt, mag eine Weitergabe von Vorteil sein, aber für einen ungekündigten Arbeitnehmer kann es hinterher zum Spießrutenlauf kommen. [/OT Ende]

Eine vorherige Rücksprache ist in beiden Fällen meiner Meinung nach unumgänglich.

Churke

Wenn ich bei Verlag A erfolgreich publiziere, dann kann dieses Werk jeder käuflich erwerben, auch Verlag B, dem ich das Manuskript auf gar keinen Fall zeigen wollte.

Sicher, vielleicht sind Pseudonyme, Kontaktdaten etc. im Spiel. Das ist dann zumindest problematisch, obwohl man die modernen Recherchemittel nicht unterschätzen sollte.  ::) Ich würde aber nicht übersehen, dass ich mit der Bewerbung eine Verbreitung des Werks beabsichtige. Das ist eben etwas anderes als ein Arbeitsverhältnis, wo kein Fremder zu wissen braucht, was ich wo für wen mache.

Oder mal so: Verlag A gibt das Werk an Lektor X zur Begutachtung, und Lektor X arbeitet zufällig auch für Verlag B... Die Verlagslandschaft ist nun mal durchlässig. Ich kann natürlich auch an "Herrn treogen - persönlich - " adressieren und auf die besondere Vertraulichkeit hinweisen. Dann kann's halt sein, dass das Manuskript eine Weile länger liegen bleibt, bevor ich eine Antwort bekomme...

cryphos

Die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung des "Eigentümers" ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig, auch wenn in Deutschland dieses Recht massiv mit den Füßen getreten wird. So verbiete ich bei Verträgen (z.B. Mobilfunk) oder bei Wohnsitzumeldungen immer ganz expliziet sowohl die Weitergabe meiner Daten an Dritte, als auch für andere als im Vertrag angegebene Zwecke.

In diesem Sinne wäre auch die Weitergabe eines Exposes mit Anschift des Autors nicht zulässig. Spätestens im Streitfall bitte immer einen Rechtsexperten einschalten.

pyon

Ich schließe mich bei diesem Thema ebenfalls pink_paulchens Meinung an.
Es geht, glaube ich, nicht darum dass ein Manuskript weitergegeben wird, sondern wie es weitergegeben wird. Zumindest glaube ich das aus dem Beitrag herauszulesen.

Auch ich würde es nicht gerne sehen, wenn ein Verlag mein Manuskript einfach an einen anderen Verlag weitergibt ohne Rücksprache mit mir zu halten. Die Chance hier ein "Nein, geben Sie mein Manuskript nicht weiter" zu bekommen ist, denke ich, sehr gering. Aber dennoch möchte ich gerne darüber informiert werden, was mit meinem Manuskript geschieht, dass es anderen Verlagen weitergegeben wird und ich will nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Generell denke ich, dass es nur von Vorteil sein kann, wenn die Verlage auch untereinander Kontakt haben und Manuskripte weitergeben. Gegen diese Handlung an sich habe ich nichts einzuwenden, nur denke ich, dass der Autor darüber im Vorfeld informiert werden sollte.

Kerimaya

Ich sehe es nicht so streng. Wenn sich jemand bei nur einem Verlag bewirbt, weil er nur da hin wollte und nirgendwo sonst, und sich das Manuskript nirgendwo anders vorstellen kann, kann er, falls ein anderer Verlag über diesen Weg Interesse bekundet, ja immer noch sagen "Nein, danke". Was geht ihm denn dabei verloren? 
Andersrum hat er so die Chance das Manuskript (wenn es darum geht, dass es zu guten Konditionen veröffentlicht wird) doch unter zu bekommen, bei einem Verlag, der wirklich Interesse daran hat und, im idealen Fall, auch mit Leidenschaft hinter dem Buch steht.

Nycra

Gegen den Vorgang des Weitergebens an sich scheinen wir ja alle auch nichts zu haben, Keri, nur das "Wie" ist halt meiner Meinung nach entscheidend. Ein engagierter Verleger, der sich die Zeit nimmt, das Skript weiterzureichen, wird doch sicher auch noch weitere fünf Minuten erübrigen können, den Autor zu informieren.

Natürlich ist es Unsinn, sein Skript nur dem einen Verlag anzubieten, aber zu wissen, wo es sich befindet, durchaus nicht. Abgesehen davon, woher will denn der Verlag wissen, ob ich das Skript nicht schon parallel woanders eingereicht habe? Agenturen fragen ja meist schon danach, ob und wo man Exposé etc. noch eingereicht hat, Verlage erst, wenn Interesse besteht (zumindest meiner Erfahrung nach). Ich zum Beispiel führe eine Liste, wer die Sachen bekommen hat, um unprofessionelle Doppelbewerbungen zu vermeiden. Was nämlich auch der Fall sein kann, wenn A an B weitergegeben hat, mich nicht informiert und ich es dann selbst bei B probieren will, ohne von der Absage zu wissen.

@Churke: Du hast recht, ein Verlag kann das Buch dann kaufen. Aber er bekommt das Manuskript nicht frei Haus geliefert und könnte es theoretisch verwenden, ohne dass du davon weißt.

In Zeiten, in denen es vermehrt zu Plagiaten kommt, sollte man das nicht außer Acht lassen. Wenn ich weiß, mein Skript liegt bei Verlag A und Verlag B bekommt es unter der Hand, veröffentlicht es unter anderem Namen und mir fällt dann "mein" Buch in die Hände, habe ich erstmal keinerlei Nachweis, dass es sich tatsächlich um mein Manuskript handelt. Ich müsste dann ja erst einmal beweisen, dass es von A nach B gewandert ist und nicht purer Zufall. Veröffentlicht Verlag A mein Skript und schickt mir vorher eine Absage, kann ich mit den Dokumenten zumindest mein Urheberrecht nachweisen. Worst Case Szenario, aber sowas soll schon vorgekommen sein. Nenn mich paranoid ...

Franziska

Ich sehe das genauso wie Kerimaya und pink_paulchen.

Ich habe mal eine Frage, also bitte nicht falsch verstehen, es wundert mich einfach nur. Ich verstehe gerade nicht mehr, warum was in diesem Board intern ist und was nicht. Das hier wurde jetzt aus dem internen Board rausgeschoben. Wenn vorher die Leute die was gepostet haben gefragt wurden, okay. Ich habe nur gedacht, dass das generellt nicht gemacht wird.

Kerimaya

#14
Zitat von: Nycra am 26. März 2014, 11:25:53
Natürlich ist es Unsinn, sein Skript nur dem einen Verlag anzubieten, aber zu wissen, wo es sich befindet, durchaus nicht. Abgesehen davon, woher will denn der Verlag wissen, ob ich das Skript nicht schon parallel woanders eingereicht habe? Agenturen fragen ja meist schon danach, ob und wo man Exposé etc. noch eingereicht hat, Verlage erst, wenn Interesse besteht (zumindest meiner Erfahrung nach). Ich zum Beispiel führe eine Liste, wer die Sachen bekommen hat, um unprofessionelle Doppelbewerbungen zu vermeiden. Was nämlich auch der Fall sein kann, wenn A an B weitergegeben hat, mich nicht informiert und ich es dann selbst bei B probieren will, ohne von der Absage zu wissen.

Das ist natürlich ein Argument und das kann ich auch nachvollziehen. Ich gehe da auch konform, wenn es darum geht, dass der Verleger den Autor informieren sollte, wenn er das Manuskript weiterreicht. ich weiß aber aus eigener Erfahrung, dass es manchmal schneller geht, als der Verleger auch nur "Piep" sagen kann. Mir ging es damals mit Pan so. Sie hatten ein Manuskript von mir, das sie ganz toll fanden (angeblich), und der damalige Verleger hatte in der Mittagspause die Verlegerin von Droemer zu fassen bekommen und ihr von den Manuskript erzählt (die war dann nicht so begeistert). So hatte ich am Ende des Tages gleich zwei Absagen, wusste aber so zumindest, dass ich es nicht mehr bei Droemer probieren musste. Gestört hat es mich damals, ehrlich gesagt, nicht so sehr, denn ich ging davon aus, dass der Verleger durchaus versucht hat, seine Kollegin zu überzeugen, ihr die Grundidee aber einfach nicht gefallen hat. Das hat mir im Endeffekt eine weitere ewige Wartezeit erspart und ich wusste, woran ich war.

Zitat von: Nycra am 26. März 2014, 11:25:53In Zeiten, in denen es vermehrt zu Plagiaten kommt, sollte man das nicht außer Acht lassen. Wenn ich weiß, mein Skript liegt bei Verlag A und Verlag B bekommt es unter der Hand, veröffentlicht es unter anderem Namen und mir fällt dann "mein" Buch in die Hände, habe ich erstmal keinerlei Nachweis, dass es sich tatsächlich um mein Manuskript handelt. Ich müsste dann ja erst einmal beweisen, dass es von A nach B gewandert ist und nicht purer Zufall. Veröffentlicht Verlag A mein Skript und schickt mir vorher eine Absage, kann ich mit den Dokumenten zumindest mein Urheberrecht nachweisen. Worst Case Szenario, aber sowas soll schon vorgekommen sein. Nenn mich paranoid ...

So ein Szenario halte ich wirklich für unwahrscheinlich. Wenn ein Verlag ein ganzes Manuskript abdruckt, kann man als Autor immer noch die Verlage verantwortlich machen, denen man das ursprüngliche Manuskript geschickt hat. Wenn es über eine Agentur läuft, hat man da sogar noch bessere Karten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verlag einen Prozess und den damit verbundenen Arbeits- und Geld-Aufwand riskiert, nur um ein Buch abdrucken zu können. Wenn er das Buch wirklich haben will, wird er sich mit dem Autor in Verbindung setzen.