• Willkommen im Forum „Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum“.
 

Verlagsrechte? Könnt ihr mir weiterhelfen?

Begonnen von Merlinda, 28. Januar 2013, 14:03:55

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Merlinda

Hallo ihr Lieben,

Ich halte dieses Jahr in Rechtslehre mein Fachreferat. Das Thema: Verlagsrechte. ;D
Ich wollte euch mal fragen, was ihr zu dem Thema wisst und ob ihr mir eventuell Literatur empfehlen könntet, die mir weiterhilft.
Dann sage ich schon einmal im Voraus Dankeschön für eure Mithilfe.  :knuddel:


Kerimaya

Mhm, spontan fällt mir da kein Buch zu ein, aber vielleicht hilft dir ja der Autoren Normvertrag weiter? Den findet man über den guten alten Freund Google inkl. Erklärungen im Netz :)

Merlinda


Zanoni

Sehr empfehlenswert ist die Autorenratgeberreihe von Uschtrin:
http://www.uschtrin.de/ebooks.html

Da gibt es einen Band, der sich ausschließlich dem Autorenvertrag widmet ... ganz ausführlich und verständlich erklärt.

Merlinda

Dankeschön. :knuddel: Die schau ich mir gleich einmal an.

Merlinda

So, ich war am Freitag mit meinen Freunden in der Unibibliothek.
Und ich hab eine ganz gute Ausbeute gemacht.
Allerdings sind das bestimmt Themen, die euch auch interessieren. Ich gehe die Bücher gerade in Ruhe durch.
Eines, das ziemlich gut die Rechte und Pflichten von Verlag und Autor beschreibt ist:

"Recht für Autoren - Urheberrecht, Verlagsrecht, Musterverträge" von Manfred Plinke.
Erschienen ist das gute Stück 2002 im Autorenhaus - Verlag.

Wenn ich die restlichen Bücher auch noch durchgewälzt habe, kann ich euch ja noch mehr liefern. :)

Merlinda

So, jetzt nerve ich euch noch einmal mit meinem Fachreferat, aber vielleicht kann mir jemand von euch bei dieser Frage weiterhelfen:

Müssen Druckkostenzuschussverlage eigentlich auch in die Künstlersozialkasse einzahlen? Irgendwie werde ich aus den Internetseiten, die ich zu dem Thema gefunden habe nämlich nicht schlau.  ???


gbwolf

Sofern sie Tantiemen auszahlen, müssen sie in die KSK einzahlen: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/beitraege/abgabesaetze.php

(Markierung von mir)
ZitatDie Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben.

Die Tantiemen stehen zwar meistens nicht im geringsten im Verhältnis zu den Vorauszahlungen, aber meistens werden ja ein paar Peanuts überwiesen. Übrigens ist das auch ein Grund, weshalb manche Kleinverlage keine Honorare auszahlen: Wegen den 5 Euro pro Autor wollen sie sich nicht den Aufwand mit der KSK aufbürden. Diese Anthologien werden deshalb oft unter einen sozialen Spendenaspekt gestellt.

Meines wissens sind viele Zuschussverlage Mitglied im Börsenverein und rechtlich werden sie von der KSK wohl nicht anders behandelt als andere Verlage auch. 100% sicher bin ich damit nicht, aber das ist für dich vielleicht eine Recherchegrundlage. Also, beispielsweise zu schauen, welche Zuschussverlage im Börsenverein sind.)

Merlinda

Danke Nadine!  :knuddel: Ich schau mir die Seite gleich mal an.