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Songtexte in Geschichten zitieren

Begonnen von Zealot, 28. April 2006, 21:34:10

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Moni

Zitat von: Maja am 29. April 2006, 17:23:30
Manja, ersteres rate ich nur Leuten, die dichten können. Wieviele Bücher habe ich schon beiseite gelegt, sobald ich über das erste übel dahingeholperte Reim-dich-oder-ich-freß-dich-Lied gestolpert bin! Das einfachste ist immer noch: Der komplette Verzicht auf Lieder. Denn wenn man nicht gerade einen Bänkelsänger zum Helden hat, tun sie selten Not.

Genau, darum lasse ich das...  ;D

Ich hatte für die Schattenhüter eigentlich auch Liedausschnitte am Kapitelbeginn geplant, einige Songs von Masterplan passen inhaltlich sehr gut -  aber ich lasse es aus dem gleichen Grund wie Maja mit den Liedern der Oysterband.
Wenn man nicht gerade Cornelia Funke ist und einen großen Verlag im Rücken hat, kann man das wohl einfach vergessen. (s.Tintenherz - jedes Kapitel ein Zitat)
Deutsch ist die Sprache von Goethe, von Schiller...
und im weitesten Sinne auch von Dieter Bohlen[/i]
Stefan Quoos, WDR2-Moderator

»Gegenüber der Fähigkeit, die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen,
ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.«[/i]
Johann Wol

Zealot

#16
ich muss dich noch mal um Rat fragen Maja,
woher hast du denn immer die Infos wer die Rechte hält?
gibts da ne Seite?? Gema oder ähnliches?


AZI

Moin Moin

In einem Anderen Forum habe ich gelesen, das Zitate grundsätzlich erlaubt sind, insofern man die Quelle korrekt angibt.

Nur der Komplette Text bringt Schwierigkeiten bzw. Geldforderungen.

Ich hatte mir auch schon überlegt an der ein oder anderen Stelle ein Stück Text einzufügen denn auch Protagonisten hören ja gern mal Musik oder??

Hier das Zitat aus http://www.fantasyautoren.de
ZitatRe: Aus Musiktexten zitieren, erlaubt?   

Moin,

es ist üblich und guter Stil, die Quelle eines Zitats anzugeben. Davon abgesehen sind Zitate grundsätzlich zulässig, Du darfst nur nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber den kompletten Text abdrucken.

Marc

und hier ein Stück aus dem Gesetz:
Quelle: http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw05.html#2c

Zitatc) Zitatrecht (§ 51 UrhG)

Das Zitatrecht ist für das kulturelle Schaffen von großer Bedeutung. Sein Zweck ist - so die Rechtsprechung - die Förderung der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken und damit die Sicherung des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts. Ausgehend von dem Gedanken, dass der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut, wird es ihm im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verhältnismäßig geringfügigen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen, wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der Förderung des kulturellen Lebens dient. Auch in anderen Rechtsordnungen und in internationalen Abkommen findet sich dieser Gedanke (siehe z.B. Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 RBÜ (Pariser Fassung)).

Nach deutschem Recht sind die Vervielfältigung (siehe § 16 UrhG), Verbreitung (siehe § 17 UrhG) und öffentliche Wiedergabe (siehe § 15 Abs. 2 UrhG) von Werken bzw. Werkteilen als Zitate unter den Voraussetzungen des § 51 UrhG gestattet, wobei das Änderungsverbot gemäß § 62 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe gemäß § 63 UrhG nicht vergessen werden darf. Die Interessen der Allgemeinheit überwiegen so stark, dass der Gesetzgeber anders als bei den oben erläuterten Schranken (§ 52 UrhG und § 53 UrhG) für den Urheber noch nicht einmal einen Vergütungsanspruch geschaffen hat. Innerhalb des Zitatrechts unterscheidet das Gesetz zwischen sog. Großzitaten (Nr. 1), sog. Kleinzitaten (Nr. 2) und sog. Musikzitaten (Nr. 3) (siehe zum Zitatrecht auch den remus-Fall "Zitat des Monats" und die Checkliste "Zitatrecht").

Das geht dann noch weiter mit den Unterschiedungen, Tatsache ist jedoch das das Zitieren erlaubt ist und auch nicht vergütet werden Muß insofern es gekennzeichnet und vor allem nicht verändert wird.

Na dann viel Spaß beim Zitieren, aber nicht übertreiben ein kleines Zitat am anfang eines Kapitels oder ein Lied das der Held hört ist nett, aber wenn es sich von einem Zitat zum nächsten Hangelt *NERV*

Bis denne
AZI

Moni

ZitatInnerhalb des Zitatrechts unterscheidet das Gesetz zwischen sog. Großzitaten (Nr. 1), sog. Kleinzitaten (Nr. 2) und sog. Musikzitaten (Nr. 3)

Aber wie sind bei diesen drei Fällen die Unterschiede? Hast du da etwas zu gefunden?
Außerdem bezieht sich das auf das deutsche Recht, wie ist es mit Texten, deren Rechteinhaber einer anderen Gesetzgebung unterliegen? Oder gilt es allgemein?
Ehrlich gesagt, gerade im Urheberrechtsbereich ist vieles sehr schwammig oder schwer veständlich formuliert, sicherheitshalber würde ich eher auf Zitate verzichten, als mich auf die genannten Paragraphen zu stützen - wenn es nämlich in die Hose geht, kann es sehr teuer werden.
Deutsch ist die Sprache von Goethe, von Schiller...
und im weitesten Sinne auch von Dieter Bohlen[/i]
Stefan Quoos, WDR2-Moderator

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ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.«[/i]
Johann Wol

Manja_Bindig

Oder man ist ganz schlau - wenn das zitat etwas ist, was der Chara einfach äußern MUSS - Sinn des Zitates erfassen, umformulieren, ganz neu schreiben - fertig.
sinn ist der gleiche, aber da es andere Worte sind hat man seine Ruhe.
(die hohe Kunst des Vortäuschen des eigenen Könnens in Schulaufsätzen - man muss ja erstmal den sinn erkennen... ^^)

Maja

Also, was das Zitatrecht angeht - Musikzitate in Geschichten gelten nicht als wissenschaftliche Zitate, die nötig sind, um einen Zusammenhang zu verdeutlichen. Darum werden dort Kosten fällig, die von den Rechteinhabern bestimmt werden. Gema ist nicht zuständig, die verwalten die Melodien. Dies ist mehr ein Fall für ide VG Wort.
Die Rechteinhaber stehen immer in den Booklets der CDs - da ist irgendwo ein kleiner Copyrighthinweis.

Ich poste hier mal die Mail, die ich seinerzeit nach meiner Oysterband-Anfrage bekommen habe:

Zitat
Dear Maja

Hello, this is Colin, 'el burro de carga' who does everything
office-wise for the band. This is very interesting and I know the
guys will be flattered - it's only (I think) the fourth or fifth
time anyone has quoted the band's lyrics in a book, and certainly
never on so large a scale.

The difficulty here is that the permission is not ours to give. When
songs are published by a music publisher, the publisher gives the
writer money (an 'advance') in exchange for the right to exploit the
songs. All royalties and earnings from them then pass through the
publisher's hands and s/he keeps a small percentage as commission, in
order to earn back the advance and (of course) make a profit. You
will find that book publishers usually work in a similar way.

So to be able to quote in print from these lyrics, you will need to
contact several different publishers who legally control the
permission for different songs. What the band thinks has no effect
here. The publishers would not say no, but they would almost
certainly want money for saying yes. Example: a Canadian writer,
Michelle Chalfoun, paid Momentum Music 500 canadian dollars to quote
a couple of lines from "When I'm Up I Can't Get Down" in her novel
"The Width Of The Sea" in 2001. That was the point when I finally
understood how the system works!

I don't want to be discouraging: if a book publisher is interested in
your story, then these will become very small difficulties, just a
little extra work for him or her. But remember you are adding to the
cost of publishing the book(s) - not 500 dollars a song, I don't
think; Michelle's book was with Harper Collins and Momentum probably
thought they could afford that - but something, nevertheless. And
I'm sure some of the quotations are not essential.....?

I read German to some extent, but not enough to know if something is
well-written, so I think you should save your copies for book
publishers for the moment; however we would very much like to see the
book if it gets published.

I wish you very good luck with this, and if there is anything else I
can tell you, please write again.

best wishes

Colin
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Felsenkatze

Ich habe da eine konkrete Frage, die aber auch vielleicht für andere Leute interessant ist:

Ich weiß, wenn ich Liedtexte einer bestimmten Band veröffentlichen möchte, muss ich mir da wahrscheinlich die Rechte besorgen, und das wird dann sehr teuer.

Aber wie ist das mit relativ frei zugänglichen Texten, zum Beispiel von Folksongs. In dem Roman, den ich schreibe, geht es ziemlich viel um Spielleute (unter anderem auf Mittelaltermärkten). Bekomme ich da Probleme, wenn ich - zum Beispiel - "Greensleeves" zitiere, oder "Amazing Grace"?

Und wie ist es mit Gedichttexten. Manch eine Mittelalterband vertont ja Gedichte, ich kenne Texte nach Goethe, nach Francois Villon, nach Morgenstern... Dürfte ich solche Gedichte als "Lieder" in meinem Buch zitieren? Wenn jemand da Rechte dran hat, wer wäre das, vielleicht der Übersetzer von den Villon-Texten?

Ich will mich da möglichst nicht in die Nesseln setzen und dem Verlag (wenn es einer nehmen sollte) unnötige Kosten ersparen.

??? Felsenkatze

Dorte

Greensleeves ist ein ziemlich altes Lied, da kann es keine Probleme geben. Ähnlich schätze ich Amazing Grace ein. Goethe unterliegt auch keinem Urheberrecht mehr, aber Bearbeitungen seiner Werke dann wiederum schon.
Aber ganz ehrlich? Damit soll sich der Verlag herumschlagen, wenn du einen findest. Die kennen sich da eher mit aus als du als Laie, was wie weit möglich ist. ;)

Coppelia

Volkslieder und Volksgut kannst du zitieren, wie du lustig bist.
Dazu zählen aber nur Autoren, auf deren Werken kein Copyright liegt. Also welche, die mehr als 70 Jahre tot sind. Morgenstern gehört also nicht dazu, und ich glaube, viele Übersetzungen von Francois Villon sind auch noch relativ neu ... von Wolf Biermann z. B. (oder hat er ihn nicht übersetzt, sondern nur eine Ballade über ihn geschrieben)? Darauf liegt dann wahrscheinlich auch noch Copyright.
Du kannst auch mal auf Gutenberg.de schauen. Dort stehen Texte, auf denen kein Copyright mehr liegt. Wenn du deinen Text da findest, sieht es gut aus.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. :)

Felsenkatze

#24
Fantastisch, Coppelia, das ist genau das, was ich gesucht habe, danke :)
Edit: ist übrigens gutenberg.org, nicht gutenberg.de ... falls es noch jemanden interessiert ;)

Dorte: auch dir danke für die Hilfe, ich wollte es ja nur schon mal im Vorraus wissen, wenn ich ein Lied als Thema des Romans nehme, und nachher alles umschreiben muss, weil der Verlag die Rechte nicht kaufen will, wäre es doch blöd...

gbwolf

Du könntest auch eine Folk-Band fragen. Z.B. Lismore, wenn es die noch gibt. Sonst dürften die theoretisch auh keine Übersetzungen von Villons singen. Das Urheberrecht für Aufführungen und Bücher ist da ja nicht unähnlich.
Wie weit willst Du sie denn wiedergeben? Zitate sind nach wie vor erlaubt und ich z.B. mag es nicht, wenn ein Buch erstmal eine ganze Seite über einen Song zitiert. Mir reichen Ausschnitte für die Stimmung oder die Protas erzählen/singen das in ihren eigenen Worten nach ("Gerade sang der Barde von den grünen Ärmeln der Maid und die Bühne bebte" oder so).

Ansonsten regelt das wirklich der Verlag.

Felsenkatze

Ich hatte nicht vor, seitenlag Lieder zu zitieren, aber hier und da eine oder zwei Zeilen einzustreuen, um die Stimmung wiederzugeben, könnte ich mir vorstellen.
Aber ich werde mal sehen, wie weit ich da gehen kann. :)


Coppelia

Noch mal wegen Francois Villon: Ich hab noch mal drüber nachgedacht, und ich glaube jetzt, dass es durchaus ältere Übersetzungen von ihm gibt, auf denen kein Copyright liegt. Du musst dann mal gucken, von wem die Übersetzung genau ist. Meist sind das selbst recht bekannte Dichter.

Übrigens hab ich selbst Villon in meinen Romanen verwendet. Ich finde, seine Texte geben das Feeling meiner Geschichten häufig sehr gut wieder! :D

Selbst wenn es der Verlag regelt, möge es so sein: Es kann ja sein, dass man mit dem Text vorher doch irgendwie öffentlich geht, und sei es, um sich zu bewerben, dann ist es immer besser, alles hat seine Ordnung, nüch? ;)

Dorte

Hm, habe gerade nochmal drüber nachgedacht: das Zitieren einiger Zeilen ist doch zumindest in der Wissenschaft bei anständiger Quellenangabe kein Problem. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es in der Literatur viel anders ist.

Breanna

Greift bei einer oder zwei Zeilen nicht das Zitatrecht, wo man gar nicht erst auf das Urheberrecht achten muss, da das Zitat irgendwie unterstützend wirkt und nicht bloß als Zierde dasteht und nichts mit dem Thema zu tun hat? Bin da aber kein Experte.