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Wegen Titelschutz: Hausdurchsuchung bei Random House

Begonnen von gbwolf, 31. Juli 2008, 14:20:14

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Silvia

Das Werk ist schon von 2000. Lustigerweise hab ichs selber mal in der Hand gehabt. Hat inhaltlich keinerlei Ähnlichkeit mit dem cbt-Titel, der außerdem ein Jugendbuch ist.
Das ganze kommt mir stark übertrieben vor. Mit etwas mehr Kommunikation untereinander hätte man die Sache sicher besser und einvernehmlicher regeln können.

Tenryu

#16
Das ist trotzdem peinlich und kleinkariert. Und mit solch einem Gebaren wird er schwerlich noch einen professionellen Verleger für seine Bücher finden. Noch peinlicher ist allerdings die Reaktion der Staatsanwaltschaft. Manchmal fragt man sich schon, ob man dies noch einen Rechtsstaat nennen kann. Kompetenz und Sachkenntnis scheinen jedenfalls heutzutage kein Einstellungserfordernis zu sein.
Wenn ich bedenkte, wie viel diese Posse am Ende den Steurzahler kosten wird. Der PoD-Autor ist da natürlich fein raus. Er hat den großen Konkurrenten erheblich geschädigt, und braucht keine Schadenersatzklage zu fürchten.

Was ich an diesem Fall aber sehr bedenklich finde, ist, daß der Fall genau so gut umgekehrt ablaufen könnte: daß ein großer Verlag auf einen kleinen Selbstverleger losgeht. So eine Titelrecherche ist ziemlich aufwendig. Und wenn man einen Fehler macht, steht man auf einmal mit einem Bein im Gefängnis. Ohne eine eigene Rechtsabteilung und finanzielle Rückendeckung durch einen solventen Konzern, kann man da schnell in die Pleite getrieben werden, oder schlimmer. (Dafür hat man im Gefängnis dann immerhin genug Zeit, um an seinem nächsten Buch zu schreiben...)

gbwolf

Dass gleich die Staatsanwaltschaft losrennt, hat den Autor wahrscheinlich selbst überrascht. Wegen eines Titel, der - meiner Meinung nach - in unseren elfophilen Tagen sehr gewöhnlich klingt, bei dem kaum Verwechslungsgefahr mit dem cbt-Titel besteht und der bei dem bei google Webseite und Rezensionen noch immer bei den obersten Treffern sind (obwohl das Buch von 2000 ist), eine Anzeige zu machen, finde ich persönlich dennoch übertrieben.

Tenryu

Vor allem, was geht das den Staatsanwalt an? Das ist doch eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung. Meine Güte! Wenn mir das Essen im Restaurant nicht schmeckt, zeige ich den Wirt doch auch nicht wegen Körperverletzung oder Betrug an.

Churke

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar... und zwar sogar sehr strafbar.  ::)

Tenryu

Das ist keine Frage des Urheberrechtes, sondern des Wettbewerbsrechtes. Das Urheberrecht kennt gar keinen Titelschutz.

Außerdem bringt es dem Autor gar nichts, den Lektor anzuzeigen, denn das hindert den Verlag nicht daran, sein Buch weiterhin unter dem Titel zu verbreiten. Um das zu verbieten oder auch nur einen Euro Schadenersatz zu bekommen, muß er auf jeden Fall eine Zivilklage anstrengen.

Churke

Wenn ich das richtig sehe, gibt es in § 143 Abs. 5 MarkG die Möglichkeit der Einziehung.

Witzigerweise erwähnt das Merkblatt des Börsenvereins des deutschen Buchhandels mit keinem Wort die Strafbarkeit. http://buchjournal.buchhandel.de/sixcms/media.php/747/titelschutzfragen.pdf

Vielleicht ist der Autor mit dem Staatsanwalt verschwägert.  ;D


Tenryu

Man sollte von einer Behörde eigentlich erwarten dürfen, daß sie den Unterschied erkennt, ob jemand ein Buch mit einem ähnlichen Titel auf den Markt bringt, oder nachgemachte Gucci-Brieftaschen und Rolex-Uhren verhökert.

gbwolf

Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme des Autors. Ich verlinke mal auf die Diskussion bei Montségur (mit Link zur Stellungnahme).

Romy

Schade, schade, ich hab das hier grad erst gesehen und die Links zu dem ursprünglichen Artikel führen mittlerweile zu einer Login Maske, weil Buchmarkt.de ältere Artikel anscheinend vor Nicht-Abonnenten versteckt. Zwar finde ich das unlogisch (andersrum würde es m.E. mehr Sinn machen) aber gut ...

Ich hab auch so ein bißchen mitgekriegt, worum es geht ...  ::)
Also für mich sind das nicht dieselben Titel und 'Elfenmond' ist nebenbei bemerkt auch nicht so furchtbar originell! Der ganze Aufriss ist meiner Meinung nach ein wenig übertrieben!!!
Es gibt ja auch andere Titelbeispiele, die sehr ähnlich sind und wo es zu Verwechslungen kommen kann und gerade Romane über Elfen gibt es doch massenhaft! z.B. habe ich sehr gerne von Berhard Hennen die Elfentrilogie gelsen, aber da hab ich mal mit jemandem gesprochen, der zunächst dachte, ich würde von einer Elfentrilogie irgendeines anderen (vermutlich auch bekannten, ich weiß den Namen nicht mehr) Autors sprechen.
Mir kamen auch mal zwei Bücher komplett gleichen Titels unter, aber von verschiedenen Autoren und eindeutig nicht dieselben! Ich komme grad nicht mehr drauf, aber ich weiß noch, dass ich mich sehr gewundert habe!

Vielleicht hat ja auch noch jemand einen Geheimtipp, wo man den Artikel doch noch lesen könnte?!

Zitat von: ChurkeAberd da kommt mir doch gerade eine Geschäftsidee: Ich lege zig Titel per BoD auf, die "Drache" enthalten - und dann warte ich mal, was so kommt...
Oh nee, bitte nicht!!!! Wie soll ich mein aktuelles Werk denn nennen, wenn 'Drache' weg ist?!  ;)

Romy

#25
Ich weiß den Titel, den es doppelt gibt, wieder: Das Manuskript

Einmal von:
Marianne MacDonald
und einmal von
Val Mc Dermid

Guckt Euch das bei Amazon an, sind 2 verschiedene Bücher und beide lieferbar!
Okay, beides Krimis mit furchtbar originellem Titel  ;), aber ich wüsste doch gerne mal, ob es in dem Fall einen Rechtsstreit gab oder gibt ...

Tenryu

Es gibt viele Bücher, die den selben Titel tragen. Entweder haben sich die Verlage darauf geeinigt (oder es noch nicht gemerkt) oder es sind Titel, die nicht so originell sind, als daß sie einen Schutz beanspruchen könnten.

Bei geschätzten 30 Millionen Titeln dürfte es auch schwer sein, einen wirklich guten neuen und noch nie dagewesenen Titel zu finden.

Churke

Ähnliche Titel?

Das habe ich angelesen  :buch::
http://www.amazon.de/Die-Gladiatoren-Fik-Meijer/dp/3491962099/ref=sr_1_8?ie=UTF8&s=books&qid=1219302584&sr=1-8

Das habe ich dann gekauft:
http://www.amazon.de/Gladiatoren-Kampfspiele-auf-Leben-Tod/dp/3933203902/ref=sr_1_4?ie=UTF8&s=books&qid=1219302584&sr=1-4

...und mich gewundert, dass da was ganz anderes drin stand.  :o Aber die Ähnlichkeit der Titelgestaltung ist wirklich krass.  Der Clou ist, dass man sich den Alan Baker sparen kann, weil der Fik Meijer wesentlich besser ist.

Und dann gibt's noch einen dritten im Bunde:
http://www.amazon.de/Gladiatoren-Leben-f%C3%BCr-Triumph-Tod/dp/3866016026/ref=sr_1_9?ie=UTF8&s=books&qid=1219302584&sr=1-9

Wengistens kann man das Buch nicht mehr verwechseln, auch wenn das Covermotiv aus dem Gemälde "pollice verso" inzwischen arg abgenutzt ist.


Romy

Zitat von: Tenryu am 21. August 2008, 04:28:00
Es gibt viele Bücher, die den selben Titel tragen. Entweder haben sich die Verlage darauf geeinigt (oder es noch nicht gemerkt) oder es sind Titel, die nicht so originell sind, als daß sie einen Schutz beanspruchen könnten.

Bei geschätzten 30 Millionen Titeln dürfte es auch schwer sein, einen wirklich guten neuen und noch nie dagewesenen Titel zu finden.

Das seh ich ja auch so, deshalb wundert mich ja dieses ganze Theater um den Elfenmond, zumal es ja nicht mal 1:1 derselbe Titel IST ...  :wums:
Mit meinem obigen Beispiel wollte ich deutlich machen, dass es Autoren gibt, die viel mehr Anlass hätten, sich zu ärgern!

@ Churke: Vor allem bei Sachbüchern ist es mir auch schon sehr krass aufgefallen, dass Titel sehr ähnlich sind und/oder doppelt vorkommen.
Aber was soll man als Sachbuchautor machen? Man hat also ein Sachbuch über Gladiatoren geschrieben, man will, dass ein Interessent das Buch unter einem Titelstichwort finden kann und kauft/liest, also muss das Wort in den Titel. Ist logisch - wenn auch öfters mal verwirrend.  ::)
Insbesondere, wenn sich dann noch die Cover so ähnlich sind. Gibt es denn kein anderes Bild zu Gladiatoren? Da hätten die Autoren/Verlage/Illustratoren der zwei jüngeren Bücher aber echt mal besser recherchieren und irgendwas anders machen können  :hmhm?:

Silabaron

#29
Ich bin mir auch nicht sicher, was ich von dem Ganzen halten soll. Im Gegensatz zu dem Titel "Elfenmond" sind in den genannten Beispielen ja "normale" Wörter, die im Duden enthalten sind, wie "Drache", "Gladiator" oder "Manuskript". Das Wort "Elfenmond" hingegen ist eine Wortneuschöpfung und in etwa einer eingetragenen Marke gleichzusetzen. Zumal der Autor ja die Regeln zum Bekanntmachen seines Titels eingehalten hat. Nach meinem Verständnis besteht da schon ein großer Unterschied. Überlegt einmal wie ihr reagieren würdet, würde ein großer Verlag ein von Euch erdachtes Wort einfach so im Titel verwenden. Ich denke, das Thema ist nicht ganz so einfach zu klären. Nicht umsonst hat die Staatsanwaltschafft so grass reagiert. Hey - die sind doch auch nicht auf den Kopf gefallen. Jedenfalls bin ich schon gespannt, was am Ende dabei herauskommt.

Liebe Grüße,

Dieter.