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Kurzgeschichte geklaut – und nun?

Begonnen von Sturmbluth, 12. Juli 2018, 09:19:41

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Sturmbluth

Hurra, auch ich darf mich in die Reihen derer einreihen, denen eine Geschichte geklaut wurde.  :nöö:

Folgendes ist passiert.

  • 2016 habe ich eine meiner ersten Kurzgeschichten, "Die Interstellare Müllentsorgung", auf Leselupe.de und auf SciFi-Forum.de veröffentlicht, um Leserfeedback zu bekommen
  • 2018 habe ich die Einträge wieder gelöscht, da ich die Geschichte mittlerweile schlecht fand (war ja erst meine zweite oder so) und ich eine neue Version geschrieben hatte, um sie einem Magazin anzubieten.
  • Vor einigen Wochen schrieb mich eine Studentin an, sie hätte meine KG bei Leselupe gefunden und würde sie gerne in Rahmen einer Seminararbeit (o.Ä.) als Comic umsetzen. Ich habe dann einen kurzen Vertrag aufgesetzt, um die Rechte zu klären (Comic Ja; Hörspiel, Film, Buch, etc., Nein). Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
  • Heute habe ich interessehalber mal den Titel meiner Geschichte gegoogelt. Und siehe da, da gibt es ein kostenpflichtiges eBook, eine Anthologie, in dem einer meine KG veröffentlich hat! Allerdings unter neuem Titel: "Vom Schrott im All". Blöd nur, dass der Originaltitel "Die Interstellare Müllentsorgung" genau so im Text steht und die Geschichte an erster Stelle in der Anthologie, so dass man sie über Google Docs finden kann.
  • Die Studentin von oben hat damit wohl nichts zu tun, war aber die Motivation, mal zu googeln.

Ich ärgere mich natürlich über die Dreistigkeit.

Zwei Dinge möchte ich nun gerne erreichen:

  • Meine Geschichte muss aus dem eBook entfernt werden.
  • Ich will Geld sehen. Dabei geht es mir ausschließlich darum, dass der Typ meinen Zorn spüren soll. Ich will, dass er sich hinsetzt und eine Abrechnung schreibt und diese mit seinem BoD-Abrechnungen dokumentiert. Und wenn am Ende nur 0,01€ rauskommen, egal. Es geht mir ums Prinzip.

Was kann ich tun ohne gleich einen Anwalt zu beauftragen?

Hier der Link zum Plagiat: https://books.google.de/books?id=M_NGDwAAQBAJ&pg=PT2&lpg=PT2&dq=die+interstellare+m%C3%BCllentsorgung&source=bl&ots=PxWFRC6GKk&sig=OpUJS8TMG37Q0y7mneKcA7iutjw&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwij3YG-_ZjcAhVEblAKHfUBBvwQ6AEIMDAC#v=onepage&q=die%20interstellare%20m%C3%BCllentsorgung&f=false

Sascha

Zwar kann ich Dir nicht auf Deine Fragen antworten, aber die Story finde ich gar nicht schlecht. Ein paar Schwächen, WWH und sowas, aber inhaltlich nett. Irgendwie hatte ich fast ein wenig satirisch erwartet, daß jemand groß drauf gepinselt hat "Return to sender". ;D gut, daß Du sie nicht einfach eingestampft, sondern neu geschrieben hast.

Sturmbluth

Zitat von: Sascha am 12. Juli 2018, 09:37:10
Zwar kann ich Dir nicht auf Deine Fragen antworten, aber die Story finde ich gar nicht schlecht. Ein paar Schwächen, WWH und sowas, aber inhaltlich nett. Irgendwie hatte ich fast ein wenig satirisch erwartet, daß jemand groß drauf gepinselt hat "Return to sender". ;D gut, daß Du sie nicht einfach eingestampft, sondern neu geschrieben hast.
Vielen Dank. Ich sehe es ähnlich: stilistisch mit Mängeln, aber die Grundidee ist gut. In der neuen Version gibt es auch einen Hinweis, warum die Container zurückkehren :-)

Aber zurück zum Thema  ;D

Silvia

#3
Da ist Books on Demand angegeben ... kann man sich nicht auch an die wenden?
Demjenigen einen geharnischten Brief schicken, sofern seine Adresse drinsteht?
Amazon hat es auch gelistet ...
Und die Rezensenten mokieren sich über unfertige Geschichten? Hat da einer generell Geschichtenklau betrieben, einfach wahllos Kopien zusammengebaut und hofft auf Gewinn? Wenn dem so ist - kann man das dann doch auch Amazon melden, oder? Als Fake-Buch und Klau-Buch?

Trippelschritt

Ich beauftrage immer gleich einen Anwalt. Das spart Zeit und Nerven.

Trippelschritt

Peftrako

Ich schlage mich jetzt mal auf Trippelschritts Seite: Anwalt macht auch schon deswegen Sinn, weil man selbst mit der eigenen Kommunikation Fehler machen kann. Der Fachanwalt weiß im Zweifel im besser, an wen er sich wenden muss und wie er das tut. Abgesehen davon wäre das auch eine deutliche Äußerung des Zorns.

Als Basis für die Thematik ist es auch gut, die Beweise zu sammeln. Wer hat wann und was veröffentlicht, zurückgenommen, etc....
Phantasie ist eine gläserne Blume. Sanft zu berühren, zerbrechlich und filigran. Durchsichtig kaum wahrnehmbar für die einen. Strahlend schön in schillernden Farben für die anderen. Je nach Licht, in welchem sie betrachtet wird.

Leann

Anwalt kostet natürlich was. Vielleicht geht es ja auch ohne. Hast du die Adresse von dem Herausgeber, steht die im Impressum? Dann würde ich einen sachlichen (keinen geharnischten oder sonstwie emotionalen) Brief an ihn schicken, in dem du deine Forderungen darlegst, mit Fristsetzung. Evtl. noch reinschreiben, dass du dir vorbehältst, BoD und Amazon in Kenntnis zu setzen. Wenn nach Ablauf der Frist nichts passiert ist, vergessen und nicht mehr darüber ärgern oder Anwalt einschalten. Weiß ja nicht, ob es dir den Aufwand wegen einer Kurzgeschichte wert ist.
Ich finde es eine Frechheit, was sich da jemand leistet. Viel Geld wird der wohl nicht damit machen, aber das geht einfach nicht. Falls da fehlendes Unrechtsbewusstsein vorliegt, sollte man den mal aufklären.

Sturmbluth

Zitat von: Peftrako am 12. Juli 2018, 11:52:06
Ich schlage mich jetzt mal auf Trippelschritts Seite: Anwalt macht auch schon deswegen Sinn, [...]

Als Basis für die Thematik ist es auch gut, die Beweise zu sammeln. Wer hat wann und was veröffentlicht, zurückgenommen, etc....
Das ist ein Knackpunkt. Wie weise ich denn nach, dass es meine Geschichte ist? Ich habe sie ja im Internet bereits gelöscht. Allerdings verweisen die verbliebenen Kommentare bei Leselupe.de auf meine Geschichte, sogar mit Zitaten aus meinem Text.

Ist das nicht ein Problem, das alle Schriftsteller mit unveröffentlichten Texten haben?

Sturmbluth

Zitat von: Leann am 12. Juli 2018, 12:00:16
Anwalt kostet natürlich was.
Ja, das ist auch meine Sorge. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber am Ende bleibe ich auf der Selbstbeteiligung sitzen ...


Zitat von: Leann am 12. Juli 2018, 12:00:16Vielleicht geht es ja auch ohne. Hast du die Adresse von dem Herausgeber, steht die im Impressum?
Ich müsste das Plagiat kaufen, um ins Impressum zu sehen. Vorausgesetzt, da ist eins. Wenn es da keines gibt, lasse ich den Herausgeber auch gleich abmahnen  ;D




Sturmbluth

#9
Zitat von: Silvia am 12. Juli 2018, 11:40:20
Da ist Books on Demand angegeben ... kann man sich nicht auch an die wenden?
Auf BoD finden sich keine weiteren Informationen zum Herausgeber. Ich müsste die anschreiben und um Herausgabe der Kontaktdaten bitten. Die Frage ist halt, ob die das einfach so machen. Evtl. bin ich mit einem Anwalt echt besser beraten.

Grummel

Du könntest mal höflich bein PAN anfragen, ob sie dir evtl. Sinnvolle Tips oder sogar Unterstützung zukommen lassen könnten?!
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Silvia

#11
Suche mal nach alten Cache-Dateien bei Google, manchmal wird man da fündig.
Ansonsten hast Du vielleicht Speicherdaten auf Deinem PC, Disketten, CD-Roms? Vielleicht die Story mal per Mail irgendwo hinterlegt?
Das könnte mit dem Speicher-Datum beweisen, seit wann die Story (bei Dir) existiert.
Oder hast Du ältere Versionen davon noch gespeichert?

Und guck mal nach, ob Deine Rechtsschutzversicherung solche Fälle überhaupt mit einschließt.

Peftrako

Ich schicke mir meine Geschichten regelmäßig per E-Mail. Dadurch habe ich jedenfalls einen Datumsbeweis. Vielleicht hast du das ja auch? Oder du hast die Geschichte einem Testleser zugesandt? Oder, oder...? Du wirst sicher irgendwo fündig. Mach auf jeden Fall vor deiner ersten Aktion, die du nun startest, auch Screenshots der Foreneinträge etc.

Ich habe schon die Erfahrung gemacht (in anderen Dingen), dass der ein oder andere recht schnell bei der Sache ist, wenn es darum geht, die Beweise verschwinden zu lassen.
Phantasie ist eine gläserne Blume. Sanft zu berühren, zerbrechlich und filigran. Durchsichtig kaum wahrnehmbar für die einen. Strahlend schön in schillernden Farben für die anderen. Je nach Licht, in welchem sie betrachtet wird.

Sturmbluth

#13
Zitat von: Peftrako am 12. Juli 2018, 13:13:56
Ich schicke mir meine Geschichten regelmäßig per E-Mail. Dadurch habe ich jedenfalls einen Datumsbeweis. Vielleicht hast du das ja auch? Oder du hast die Geschichte einem Testleser zugesandt? Oder, oder...? Du wirst sicher irgendwo fündig. Mach auf jeden Fall vor deiner ersten Aktion, die du nun startest, auch Screenshots der Foreneinträge etc.
Ich habe die Scrivener-Datei. Deren Erstellungsdatum liegt in 2016. Allerdings hat sie "Letze Änderung" von diesem Jahr, weil ich die Datei geöffnet hatte, nachdem ich den Vertrag für die Studentin wegen der Comic-Umsetzung gemacht habe.

Die Screenshots habe ich bereits gemacht, vielen Dank für den Hinweis. Habe auch die Amazon-Kommentare mitgenommen, weil bei denen "Verifizierter Kauf" steht, d.h. 5 Exemplare hat er sicher verkauft.

Derzeit bin ich noch außer Haus. Wenn ich nächste Woche zurück bin, rufe ich mal bei der Rechtsschutz an und lasse mich beraten.

Auch wenn es hier um Cent-Beträge geht, will ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Da geht es mir ums Prinzip.

Trippelschritt

Der Hauptgrund, dass ich selbst Kleinigkeiten mittlerweile alle per Rechtsanwalt lösen lasse, liegt daran, dass es unzählige Möglickeiten gibt, etwas auszusitzen, wenn man ein dickes Fell hat. Mit einem Nachbarn würde ich immer zuerst ein persönliches Gespräch führen, aber mit einer anonymen Person im internet ist das eine andere Sache. Und mit ein bisschen Glück spricht sich das auch herum. Ich habe die Erfahrung gemacht: Entweder haut man mit dem Hammer drauf oder man lässt es. Aber das ist selbstverständlich eine ganz eigene persönliche Erfahrung.

Liebe Grüße
und gedrückte Daumen

Trippelschritt