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Urheberrecht: Geschichte über existierende Band schreiben

Begonnen von Sturmbluth, 04. September 2017, 17:51:06

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Sturmbluth

Hallo zusammen,

ich habe eine Kurzgeschichte geschrieben, in der eine der Figuren eine bestimmte Band gerne hört und im Text immer wieder Zitate aus deren Texten erscheinen. Ich bin dann auf die Idee gekommen, mehr derartige Geschichten zu schreiben, die immer mit Musik zu tun haben, fiktiv sind, sich aber auf real existierende Bands/Künstler beziehen.

Wie sieht denn das Urheberrecht aus, wenn ich z.B. eine fiktive Geschichte über die Rolling Stones schreiben würde, vielleicht aus der Sicht von Mick Jagger und mit Songzitaten nicht geizen würde?

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man bei einer Veröffentlichung Tantiemen abführen müsste, da die Bands ja evtl. eingetragene Marken sind und die Zitate eben Zitate. Oder ist es so, dass eine Band wie die Rolling Stones derart bekannt ist, dass sie Teil der Allgemeinkultur ist? Macht es einen Unterschied, ob die Geschichten autobiographisch oder fiktiv sind?

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PS: Die Stones sollen jetzt hier mal nur als Beispiel stehen. Ich mag die gar nicht ...  :ätsch:

Maubel

Das ist ziemlich knifflig, denn effektiv fällt das in den Fanfiction Bereich. Sobald du es aber veröffentlichst und das ohne die Genehmigung der Bands wirst du mit dem Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht zu kämpfen haben. In einer Szene mal vorkommen zu lassen oder Fan von der Band zu sein und sie mal live zu sehen, ist kein Problem, aber ihnen etwas an den Kopf zu dichten, ob ausgedacht oder real (solange du nicht deren Biograph bist), solltest du unbedingt vorher mit ihnen abklären und dir die Rechte sichern. Ob sie dafür Tantiemen o.ä. haben wollen, hängt dann sicher von den Bands und ihrer Großzügigkeit ab.

Aber nicht einfach so machen. Es musste letztens schon ein Buch wieder von Amazon genommen werden, weil die Autorin ihrem Lieblingsschauspieler eine Freundin an den Hals geschrieben hat - also das Buch drehte sich um diese Beziehung, natürlich ohne Einwilligung und das ist schon ein ziemlicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Sturmbluth

Vielen Dank, Maubel, für deine prompte Antwort!

Weißt du, wie es sich mit den Songzitaten verhält? Wenn die gekennzeichnet sind ("von Band XY"), kann man die einbringen? Eine entschärfte Version wäre nämlich eine, die nicht von den Bands selbst handelt, sondern nur mit den Zitaten spielt (so ist das in meiner aktuellen, unveröffentlichen Geschichte, und mir gefällt das sehr gut)

Maubel

Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).

Tintenteufel

Mich würde das auch interessieren. :)

Ich spekuliere - allerdings ohne es genau zu wissen - darauf, dass Zitate in Ordnung sind, sofern sie in geringem Umfang verwendet werden. Also wird der Knackpunkt sein, ob du eine Story bringst und auf zehn Seiten kommen vielleicht zwei Verse - oder ob das "Zitat" der Kern des Textes ist und du 10 Seiten lang Lyrics von denen in einer Textcollage verarbeitest.
Viel problematischer dürfte es werden, wenn du den Text nicht kennzeichnest, weil dann recht schnell der Diebstahl im Raum steht.

Sofern ersichtlich ist, dass dein Werk eigenständig ist und Fremdwerke nur aufgreift um performativ was Neues zu schaffen, sollte das klar gehen. Aber ich bin kein Jurist und denke wahrscheinlich zu sehr in Richtung Fair Use, das es in Europa so nicht gibt.
Jedenfalls bin ich auch neugierig.

(Auch wenn ich mich echt Frage, wer auf Amazon ein Buch verkaufen will, dass sich um die fiktive Lovestory seines Lieblingsstars dreht.  :rofl: )

Edit: Da war Maubel schneller.
Danke für die Info, doch gar nicht so falsch.

Rynn

#5
Zitat von: Maubel am 04. September 2017, 18:20:08
Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." (Quelle) Üblicherweise wird in Autorengruppen deutlich vom Zitieren von Liedtexten in Romanen abgeraten. Da hat man Schwierigkeiten, den besonderen Zweck zu beweisen, und kommt sehr schnell in Schwierigkeiten. Das ist im wissenschaftlichen Bereich anders.

Der Titel von Liedern ist nicht urheberrechtlich geschützt. Titel und den Bandnamen anzugeben, da braucht man sich keine Sorgen zu machen (solange man die Band nicht negativ darstellt). Und natürlich kann man Bands auch einfach fragen und sich die Erlaubnis holen, ihre Texte zeilenweise zu zitieren, wie Maubel schon gesagt hat. Dann braucht man sich natürlich auch keine Sorgen zu machen. :)
»Dude, suckin' at something is the first step to being sorta good at something.« – Jake The Dog

Maubel

Zitat von: Rynn am 04. September 2017, 18:47:54
Zitat von: Maubel am 04. September 2017, 18:20:08
Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." (Quelle) Üblicherweise wird in Autorengruppen deutlich vom Zitieren von Liedtexten in Romanen abgeraten. Da hat man Schwierigkeiten, den besonderen Zweck zu beweisen, und kommt sehr schnell in Schwierigkeiten. Das ist im wissenschaftlichen Bereich anders.

Ich bin mir sicher, dass du recht hast. ich bin ja keine Juristin und habe jetzt nur berichtet, was mir in der Hinsicht bisher alles zu Ohren gekommen ist. Und bei einzelnen Zeilen sind die Bands sehr kulant, aber nachfragen ist eigentlich immer nötig.

Zitat von: Tintenteufel am 04. September 2017, 18:28:21
(Auch wenn ich mich echt Frage, wer auf Amazon ein Buch verkaufen will, dass sich um die fiktive Lovestory seines Lieblingsstars dreht.  :rofl: )

Ich mich auch - aber das Buch hatte noch ganz andere Probleme ;)

HauntingWitch

#7
Zitat von: Rynn am 04. September 2017, 18:47:54
Zitat von: Maubel am 04. September 2017, 18:20:08
Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." (Quelle) Üblicherweise wird in Autorengruppen deutlich vom Zitieren von Liedtexten in Romanen abgeraten. Da hat man Schwierigkeiten, den besonderen Zweck zu beweisen, und kommt sehr schnell in Schwierigkeiten. Das ist im wissenschaftlichen Bereich anders.

Erstens das.

Zweitens liegen die (Verwertungs-)Rechte, die du beanspruchen würdest, meistens nicht bei der Band selbst, sondern bei der Plattenfirma. Bei grossen Bands ist das in der Regel entweder Sony, Universal oder Warner Bros (oder ein Sublabel von denen), plus ist es auch oft so, dass nicht alle Alben (also auch Lieder) derselben Firma gehören. Du müsstest also herausfinden, welcher Firma das Lied gehört, das du zitieren möchtest und die dann anfragen. Die werden aber das aber wahrscheinlich nicht wichtig finden und nicht antworten. Dann stellt sich die Frage, ob du einfach darauf spekulieren willst, dass es die zu wenig interessiert oder halt das Risiko eingehen möchtest, einen netten Brief von denen zu bekommen (worauf du die Geschichten wahrscheinlich immer noch aus dem Verkehr ziehen könntest, bevor es zur Anklage kommt, die Rechtsabteilungen da haben ja auch noch anderes zu tun ;)).

Zitat
Wie sieht denn das Urheberrecht aus, wenn ich z.B. eine fiktive Geschichte über die Rolling Stones schreiben würde, vielleicht aus der Sicht von Mick Jagger

Das darfst du definitiv nicht, das greift nämlich ins Persönlichkeitsrecht ein. Ausser, die Person wäre tot, dann ist es eine historische Persönlichkeit und eine andere Sache (ich weiss aber nicht, ob die Familie dann intervenieren kann, wahrscheinlich schon). Lieber eine fiktive Figur erschaffen, die an z.B. Mick Jagger angelehnt ist. ;)

Was du darfst ist: Deinen Protagonisten Fan einer Band sein lassen, ihn an ein Konzert von denen gehen lassen, ihn über bewiesene Fakten reden lassen (z.B. hat Bono von U2 mal bei einem Konzert einen Stein angesprayt und die Band musste daraufhin der Stadt die Reinigung bezahlen. So etwas darf man erwähnen, weil es eine wahre Tatsache ist), aber du darfst die Band dabei nicht negativ darstellen oder verunglimpfen. Und du darfst nicht in die Intimsphäre eindringen, d.h., du kannst z.B. nicht sagen, dass die beste Freundin deiner Protagonistin Schauspielerin ist und einen One-Night-Stand mit Brad Pitt hatte.
Edit: Sorry, habe Maubels Beitrag erst jetzt richtig gelesen. Also, stimme zu, es ist einfach fraglich, ob du für so etwas Rechte/Erlaubnis bekommst (oder eine Antwort, abgesehen davon). ;)

Steffi

Zitat von: Witch am 05. September 2017, 08:51:01

Was du darfst ist: Deinen Protagonisten Fan einer Band sein lassen, ihn an ein Konzert von denen gehen lassen, ihn über bewiesene Fakten reden lassen (z.B. hat Bono von U2 mal bei einem Konzert einen Stein angesprayt und die Band musste daraufhin der Stadt die Reinigung bezahlen. So etwas darf man erwähnen, weil es eine wahre Tatsache ist),

Ich weiß nicht, ob es das heute noch immer so gibt, aber zu meiner Teenie-Zeit waren einige pfiffife Verlage auf die Idee gekommen, für Jugendliche "Take That"- oder "Kelly Family"-Romane zu schreiben, die sich dann allerdings nicht um die Stars selbst, sondern um fiktive Fans drehten. Zum Beispiel gabs da einen "Kelly-Roman", in dem ein Fan von der Gruppe herausfand, dass sie wohl lesbisch sein musste, weil ihre große Liebe nicht Paddy war, sondern eine seiner Schwestern. Nie im Leben haben die Kellys das genehmigt, aber dadurch, dass es eben nicht um die Gruppe selbst ging und sie nur im Zusammenhang mit Musikvideos etc. genannt wurde, konnten sie da wohl nichts machen.
Sic parvis magna

Peftrako

Steffi:
ZitatNie im Leben haben die Kellys das genehmigt, (...) konnten sie da wohl nichts machen.

Dennoch begibt man sich in eine Grauzone. Wo ist die Grenze? Wann überschreite ich die Linie, ab der eine Band eingreifen wird? Das Problem hierbei ist vermutlich, dass diese rote Linie von Band zu Band unterschiedlich sein kann. Die einen mögen sogar froh über ein solches Buch sein - werden sie dadurch doch präsenter in der Öffentlichkeit. Die anderen wollen mit einem bestimmten Thema möglicher Weise nicht im Geringsten in Verbindung gebracht werden.
In einer Zeit, in der der Weg zum Anwalt oft schneller und häufiger gegangen wird, als man seine Verwandten besucht, sehe ich in solchen Grenzfällen immer ein Risiko. Schlimmsten Falls sieht man sich mit einer schnell erwirkten einstweiligen Verfügung konfrontiert, die vielleicht am Ende durch einen Gerichtsverfahren gekippt werden kann, zunächst aber für reichlich Ärger, Tränen und Kosten sorgt.

@HSB: Dein Bauchgefühl trügt dich meines Erachtens nicht. Stelle dir einfach vor, jemand würde über dein Leben schreiben. Du bist eindeutig identifizierbar als du und jeder in deiner Umgebung weiß, dass das Buch von dir handelt. Jetzt stell dir aber vor, dass in dem Buch keine Tatsachen stehen, sondern jemand fiktiv dein Leben mit Dingen gefüllt hat, die dir überhaupt nicht in den Kram passen...
Phantasie ist eine gläserne Blume. Sanft zu berühren, zerbrechlich und filigran. Durchsichtig kaum wahrnehmbar für die einen. Strahlend schön in schillernden Farben für die anderen. Je nach Licht, in welchem sie betrachtet wird.

Steffi

#10
Zitat von: Tintenteufel am 04. September 2017, 18:28:21

(Auch wenn ich mich echt Frage, wer auf Amazon ein Buch verkaufen will, dass sich um die fiktive Lovestory seines Lieblingsstars dreht.  :rofl: )


Och, Real Person Fiction (RPF) ist im Fandom ein sehr, sehr beliebstes Fanfiction-Genre. Gekauft hätte das sicherlich wer ;)

@Peftrako Die Kellys waren bei sowas immer sehr schnell mit dem Anwalt dabei, von daher vermute ich, dass das rechtlich hieb- und stichfest war. Wie gesagt, es ging um fiktive Fans, die höchstens die Bravo gesammelt und Kellysvideos geschaut haben, als Personen an sich tauchten die Kellys gar nicht auf. Trotzdem ging es ganz klar um sie, irgendwo.
Sic parvis magna

HauntingWitch

Zitat von: Steffi am 05. September 2017, 08:56:52
Ich weiß nicht, ob es das heute noch immer so gibt, aber zu meiner Teenie-Zeit waren einige pfiffife Verlage auf die Idee gekommen, für Jugendliche "Take That"- oder "Kelly Family"-Romane zu schreiben, die sich dann allerdings nicht um die Stars selbst, sondern um fiktive Fans drehten. Zum Beispiel gabs da einen "Kelly-Roman", in dem ein Fan von der Gruppe herausfand, dass sie wohl lesbisch sein musste, weil ihre große Liebe nicht Paddy war, sondern eine seiner Schwestern. Nie im Leben haben die Kellys das genehmigt, aber dadurch, dass es eben nicht um die Gruppe selbst ging und sie nur im Zusammenhang mit Musikvideos etc. genannt wurde, konnten sie da wohl nichts machen.

Aber das ist ja auch kein Problem, da man ja nicht in die Privatsphäre der Band eindringt. Es wird ja nicht gesagt, dass jemand von der Band dieses oder jenes getan hat oder diese oder jene Gefühle hat (im Gegensatz zu Maubels Beispiel mit dem Schauspieler, das finde ich nicht nur blöd, sondern auch respektlos). Die Frage ist halt immer auch, ob die das interessiert. (Bzw. bei den Labels, ob man für deren Rechtsabteilung überhaupt relevant genug ist). Ich denke aber, da niemand Zeit zum Verpuffen hat, werden sie es im schlimmsten Fall eher erst mit einer Abmahnung oder sowas versuchen, als mit einer direkten Klage. So ein Prozess ist ja auch mit hohen Kosten verbunden, wovon  man am Ende häufig nur noch einen Teil zurückbekommt.

Also, ich arbeite ja auch viel mit Inspirationen/Anlehnungen an und Erwähnungen von realen Personen und ich bin da vorsichtig. Bei Anlehnungen schaue ich immer, dass die Person zu etwas Eigenem wird und im Roman nicht mehr als genau die Person erkennbar ist bzw. nicht mehr die Person ist. So kann dir niemand was anhängen. Bei Erwähnungen achte ich einfach auf die genannten Punkte.

Lothen

In ironisierendem Stil könnte die Verwendung von realen Personen auch von der Satire gedeckt sein.

Bei "Er ist wieder da" treten z.B. Politiker wie Holger Apfel, Renate Künast oder Sigmar Gabriel auf und agieren auch als Personen im Roman, werden also nicht nur erwähnt. Das scheint auch okay zu sein, obwohl die zum Teil nicht besonders gut wegkommen (Holger Apfel, z.B.).

Feuertraum

Zitat von: Rynn am 04. September 2017, 18:47:54
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

Wenn wir jetzt aber einmal davon ausgehen, dass das Zitat durch das selbständige Werk gerechtfertigt ist, dann stellen sich mir gerade zwei andere Fragen:
1.: Muss das Zitat im ganzen stehen oder darf man es auseinanderreißen?
2.: Wie schaut es aus, wenn das Zitat bewusst falsch zitiert wird, weil sich ein Mythos darum rankt, dass es ursprünglich anders heißen sollte?
Was hat eigentlich He-Man studiert, dass er einen Master of the universe hat?

Sturmbluth

Vielen Dank euch allen für eure Antworten!

Meine Idee wird so also nicht funktionieren, weil eben das Urheberrecht dem entgegen spricht. Das ist auch gut und richtig so, daran will ich gar nicht rütteln. Nur hatte ich darauf gehofft, dass es OK wäre, wenn die Songzitate kurz und wenig wären - aber selbst wenn dem so wäre, müsste es eine exakte Definition geben, was eben "kurz" und "wenig" ist.

Wahrscheinlich wäre es nur möglich über einen Verlag zu veröffentlichen, der dann die Rechteverwertung mit den Rechteinhabern klärt. Das ist aber bei einem Nischenprodukt, wie es mir vorschwebt, unmöglich.

:brüll: