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Steuersatz bei e-books

Begonnen von Imperius, 10. Februar 2016, 16:07:07

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Imperius


Der Bundesfinanzhof hatte aktuell Folgendes zu entscheiden:
Ein Unternehmen hatte Bibliotheken Nutzungsrechte für die Online-Ausleihe eingeräumt. Nutzer konnten die Sprachwerke dann für eine gewisse Zeit herunterladen.
Unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz ( 19 Prozent ) oder dem ermäßigten Steuersatz ( 7 Prozent )?

Der BFH hat sich für den Regelsteuersatz entschieden und hat dies damit begründet, dass digitale Sprachwerke keine Bücher seien. Hierzu gibt es bereits eine Entscheidung aus Dezember 2015. Das entspräche auch dem EU – Recht.

Mit dieser Auslegung kann man wohl davon ausgehen, dass auch die Lieferung von e-books dem Regelsteuersatz ( 19 Prozent ) und nicht 7 Prozent unterliegen soll.

Man kann durchaus darüber diskutieren, was Sinn und Zweck dieser Differenzierung ist.
Ob es bei e-books an einem physischen Träger fehlt ( so der BFH ), kann auch unterschiedlich gesehen werden.

pink_paulchen

Zitat von: Imperius am 10. Februar 2016, 16:07:07
Der BFH hat sich für den Regelsteuersatz entschieden und hat dies damit begründet, dass digitale Sprachwerke keine Bücher seien.
Ich blick echt nicht mehr durch.
Beim Steuersatz sind es keine Bücher. (19%, keine 7%)
Für die Lizenzen sind es keine Bücher. (ebooks sind nicht wie Software weiterverkaufbar)
Für den Jugendschutz sind sie auch keine Bücher. (Altersfreigabe und Einschränkung des Verkaufs an Minderjährige)
Die Buchpreisbindung gilt für diese Nicht-Bücher aber schon! (Rabattaktionen in nur einem Shop sind verboten, Bundles sind schwierig)

Imperius



  Zitat pink_paulchen :
ZitatIch blick echt nicht mehr durch.

Wer blickt da schon noch durch?  :)

Hierzu auch ein Ausschnitt aus: Bundesfinanzhof, Urteil vom 3.12.2015, V R 43/13:

,, Das Tatbestandsmerkmal "Bücher" setzt einen physischen Träger voraus, auf dem das Buch materialisiert ist; digitale oder elektronische Sprachwerke fallen nicht unter die Steuerermäßigung. Die Einschränkung des Begriffes "Bücher" auf Schriftwerke, die auf einem physischen Träger materialisiert sind, ist mit dem Wortlaut der Norm vereinbar.............  Bei der Einführung der Steuerermäßigung für "Bücher" waren nur Bücher in Papierform, also solche auf einem physischen Träger, im Handel. Der Wortlaut der Norm zwingt deshalb nicht dazu, aufgrund einer technischen Entwicklung neue Erscheinungsformen von Schriftwerken unter diesen Begriff zu fassen."

So,so. Wenn sich die Wörter nicht irgendwie materialisieren: Wie können E-Books dann gelesen werden?

JarlFrank

Zitat von: pink_paulchen am 10. Februar 2016, 16:22:29

Die Buchpreisbindung gilt für diese Nicht-Bücher aber schon! (Rabattaktionen in nur einem Shop sind verboten, Bundles sind schwierig)

Hm, was wenn ich in englischer Sprache auf Amazon veröffentliche? Dann sind Rabattaktionen und Bundles kein Problem, weil der Verkauf nicht in Deutschland stattfindet, oder? Amazon.com und .co.uk machen ja ständig irgendwelche Rabattaktionen.

Aber jetzt kommt der Punkt: genau dieselben ebooks werden ja auch auf amazon.de angeboten. Dürfte dann die Rabattaktion auf allen amazon-Seiten außer der deutschen stattfinden?

Das mit den Steuern ist sowieso endlos kompliziert... x.x

Tanrien

#4
Wenn es auf Englisch ist, gilt die Buchpreisbindung eh nicht, egal wo du veröffentlichst und wer du bist/wo du wohnst. (Außer es handelt sich zum Beispiel um ein spezielles Lernbuch auf Englisch und Deutsch oder so, dass sich an Deutschsprachige richtet.) (Link)