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VG Wort

Begonnen von Schelmin, 10. Juni 2007, 20:09:39

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Alana

Ich wollte mich gerade anmelden, vor allem auch für meine Übersetzungen, aber die Seite ist so dermaßen unübersichtlich, dass ich jetzt keine Ahnung mehr habe, wo und für was ich mich anmelden kann oder muss. Habe jetzt mal eine mail geschrieben. Hat sich hier schon jemand für Übersetzungen eintragen lassen?
Alhambrana

Berjosa

Äh, ja, aber das war im letzten Jahrtausend, als das noch mit Schneckenpost ging.
Hast du schon einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen, oder haben sie den auch so gut versteckt?

Alana

Noch nicht. Ich wusste ja gar nicht, welchen der vielen Verträge ich abschließen soll. Also ist ein Wahrnehmungsvertrag auf jeden Fall richtig?
Alhambrana

Malinche

Ich denke mal ja, da bei der Hauptausschüttung auch etwas von teilnehmenden Übersetzern steht. Aber ich glaube, ich würde im Zweifelsfall dort hinschreiben oder mal anrufen, damit du sicher sein kannst, was du machen musst. :)
»Be suspicious of the lemons.« (Roxi Horror)

Alana

Das hab ich schon gemacht, danke Malinche. Bin mal gespannt, wann sie sich melden. Vielleicht rufe ich doch besser an, mal sehen.
Alhambrana

Malinche

 :wums: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - ich sehe grad, du hattest ja geschrieben, dass du denen geschrieben hattest. Sorry. Dann hoffe ich, die antworten schnell, oder du erreichst doch jemanden telefonisch.
»Be suspicious of the lemons.« (Roxi Horror)

Coppelia

Mal ne blöde Frage. Ich hatte gehört, dass bei "regulären" Romanveröffentlichungen (mit ISBN und so) den Roman nicht extra bei der VG Wort melden muss. Stimmt das?

Grey

#67
Hab ich auch gehört, aber drauf schwören könnte ich jetzt auch nicht. Ich glaube, dass der Verlag die Bücher an die Bibliotheken meldet, und die Bibliotheken dann an die VG Wort.

Nycra

Mir wurde damals von der VG Wort mitgeteilt, dass die Bibliotheken das der VG Wort melden, sobald der Roman einmal ausgeliehen wurde und danach sowieso. Was mir die Dame damals nicht beantwortet hat, war, wie die dann auf meinen Klarnamen kommen wollen, wenn die mich und mein Pseudonym gar nicht kennen. Ich schätze, das funktioniert nur, wenn man schon Mitglied ist. Sicher bin ich da aber nicht. Wobei ich ernsthaft bezweifle, dass die die Verlage dazu anschreiben, das wäre ja viel zu viel Arbeit.

Malinche

Zitat von: Nycra am 30. September 2013, 13:22:07
Mir wurde damals von der VG Wort mitgeteilt, dass die Bibliotheken das der VG Wort melden, sobald der Roman einmal ausgeliehen wurde und danach sowieso. Was mir die Dame damals nicht beantwortet hat, war, wie die dann auf meinen Klarnamen kommen wollen, wenn die mich und mein Pseudonym gar nicht kennen.

Ich habe einen Vertrag als Wahrnehmungsberechtigte und in dem Fall gibt es ein Formular, über das man der VG Wort seine Pseudonyme mitteilen kann - ob und wie das ansonsten funktionieren sollte, weiß ich leider auch nicht.

»Be suspicious of the lemons.« (Roxi Horror)

Coppelia

Also mein Pseudonym usw. kennt die VG Wort. Das Buch selbst habe ich aber nicht gemeldet. Sollte ich das eventuell noch nachholen?

Grey

Das habe ich bisher nie gemacht, und die VG wusste trotzdem von den Büchern. Ich denke also, dass du das nicht musst. Nadine hat es jedenfalls in diesem Beitrag auch so erklärt.

Coppelia


Alana

#73
Auf meine email kam übrigens keine Antwort. Ich sollte wohl doch mal anrufen.

Edit: Also, ich hab mich jetzt einfach mal an den Wahrnehmungsvertrag gemacht.

1. Registrieren über T.O.M.: Zuerst wurde mir ein fehlerhafter Link angezeigt, aber ich habs mehrmals versucht und irgendwann hat´s geklappt.
=> Übersetzer kann man hier gesondert angeben, bzw. Übersetzer (literarisch) und Autoren sind sowieso zusammen gefasst.

2. Vertragsunterlagen runterladen und unterschreiben
So weit so gut. Nur habe ich dabei festgestellt, dass die Bücher, die ich melden wollte, keine ISBN haben. Der Verlag hat sie nur als kindle eBooks eingestellt. Ansonsten sind sie wohl nur direkt über den Verlagsshop zu beziehen. Also kann ich die gar nicht melden, oder?

Insgesamt hab ich noch eine Frage:

Die VG Wort lässt sich ja eine ganze Menge Rechte einräumen. Das unterliegt aber immer der Bedingung, dass der Verlag auch zustimmt, oder? Nicht dass die jetzt hingehen, weil ich ein Buch gemeldet habe, und verleihen es irgendwo, und der Verlag weiß nichts davon. In so einem Fall würde ich einfach denken, dass ich für das Buch halt nichts bekomme, oder?
Alhambrana

pink_paulchen

Die VG Wort hat eine Aufforderung bekommen ihr Zählverfahren zu überarbeiten:
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=547568
Unabhängig von der Speicherung und dem Vertragswerk zwischen Autor/Verlag und VG Wort bin ich jetzt wirklich gespannt, wie sie das mit dem Opt-Out regeln!