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Urheberrecht soll überarbeitet werden

Begonnen von gbwolf, 02. Oktober 2015, 10:39:22

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Franziska

Ich verstehe irgendwie nicht, warum alle dagegen sind. Ich sehe da eigentlich nur Vorteile für Autoren drin.

Zit

#31
Die haben alle nur Angst, mehr abzugeben nach fünf Jahren -- worin ich aber kein Problem sehe. Wenn das Ding gut läuft, kann man auch mehr springen lassen. Wenn es schlecht läuft, gibt es doch nichts zu verhandeln, außer, dass man über eine Auflösung nachdenkt (aber das kann man ja letztlich immer machen, wenn beide sich einig sind). In allen anderen Fällen wird man als Urheber das Ding doch nicht gleich wegnehmen und den Verwerter alleine dastehen lassen. Als wären wir raffgierige Typen. Im Endeffekt heißt es für mich, dass der Autor auch beachtet werden muss, vor allem der Umgang mit ihm, sonst macht er vll.(!) von seinem Recht Gebrauch. Ich glaube, viele überlesen gern, dass das eine Kann-Regelung ist, keine Muss.

Was den GAME-Artikel angeht: Ist mal wieder genauso wischi-waschi allgemein. Immer sagen, dass das Urheberrecht verändert werden kann und bitte auch geändert soll, aber selbst keine Vorschläge bringen und Vorstöße verallgemeinernd abblocken. :d'oh: Wir drehen uns im Kreis. Alle sind sich einig, dass Urheber beschissen dran sind, aber niemand will wirklich etwas daran ändern.

Edit:

Hier noch ein Beitrag dazu von der Autorenwelt: https://www.autorenwelt.de/blog/vs-gegen-offenen-brief
Und der Beitrag vom VS in ver.di dazu: http://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++2dd9bec2-a4d2-11e5-a921-525400248a66
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

treogen

#32
Zitat von: Zitkalasa am 14. Januar 2016, 14:03:53Die haben alle nur Angst, mehr abzugeben nach fünf Jahren -- worin ich aber kein Problem sehe. Wenn das Ding gut läuft, kann man auch mehr springen lassen.

Das ist aber genau der Punkt.
Nimm an, das Buch läuft in meinen Kleinverlag - und es läuft wirklich gut.
Der Autor kommt jetzt auf die Idee, sucht sich einen Verlag, der ihnen einen Vorschuss liefern kann.
Und dann kommt er zu mir, setzt mir die Pistole auf die Brust und erpresst mich.
Er sagt mir damit klipp und klar: "Vor 5 Jahren bist du ein Risiko für mich eingangen. Es hätte auch schief gehen können. Und bei anderen Büchern ist es auch schief gegangen. Du hast damit gerechnet, dass ein Buch gut geht und drei nicht ganz so gute gegenfinanziert. Aber ausgerechnet mein Buch läuft gut, deswegen SPUCKE ich auf deine Rechung! Du gibst mir genausoviel Vorschuss, wie es ein großer gibt. Und deine Mischkalkulation ist mir SCHEISS EGAL, weil du bist eh nur der Erstinverkehrbringer."
Sorry, das geht gar nicht.

Wie gesagt: Wenn diese wirklich bescheuerte Idee durchkommt, dann hat sich das Thema Mischkalkulation erledigt.
Dann hat sich aber auch noch ein anderes Thema erledigt.
In einem anderen Thread geht es um den einzigen dotierten Preis Phantastik-Preis, den Seraph. Schaut mal, WER dort die Debüts bringt.
Alles Kleinverlage.
Und genau diese Kleinverlage, die den Mut haben, unbekannte Jungautoren rauszubringen, die ein Risiko eingehen und die die Mischkalkulation genauso und noch mehr brauchen, als jeder andere Verlag - genau die werden damit am meisten geschädigt.

Zitat von: Franziska am 13. Januar 2016, 16:51:02
Ich verstehe irgendwie nicht, warum alle dagegen sind. Ich sehe da eigentlich nur Vorteile für Autoren drin.

Genau - natürlich ist es viel besser, KEINEN Vertrag zu haben, anstatt einen 10- oder 15-Jahres-Vertrag bei einem Kleinverlag  ???
Ein Großteil der Kleinverleger, die ich kenne, wird dann weniger Debüts machen und mehr nach erfolgreichen Selfpublishern Ausschau halten.
Das ist natürlich viiiiel besser für die Autoren, weil eigentlich alle Debütautoren, die sich nicht selbst verkaufen können, dann halt überhaupt keinen Verlagsvertrag bekommen werden  ;)
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

Valkyrie Tina

Zitat von: treogen am 14. Januar 2016, 19:14:09
Genau - natürlich ist es viel besser, KEINEN Vertrag zu haben, anstatt einen 10- oder 15-Jahres-Vertrag bei einem Kleinverlag  ???

Die derzeitige Rechtsprechung sagt aber nicht 10 oder 15 Jahre. Sie sagt "70 Jahre nach dem Tod". Und das ist das "Normale", was jeder Verlag seinen Autoren sagen kann "so sieht die Rechtslage aus." Und Autoren haben da sehr wenig Chancen, sich gegen zu stellen. Und wir haben hier genug Beispiele von Autoren, die verzweifelt aus ihrem Vertrag raus wollen, und der Verlag stellt sich quer. Wo das Buch in den Tiefen des Verlagsprogramms verschwunden ist, aber die Rechts quasi auf alle Zeit dem Verlag gehören, weil er das Buch ja als Ebook noch vorhält. Die vorgeschlagene Rechtsprechung ist unmöglich für die Verlage, aber die Derzeitige ist unmöglich für die Autoren, das sollte bei aller Toleranz für die Verlage nicht vergessen werden.  :(
Ich denke, wenn alle Verlage so fair wären wie treogen, bräuchten wir keine Änderung. 10-15 Jahre, mit Option auf Verlängerung-  das sollte die neue Norm sein. Eigentlich ist Treos Vorgehensweise der perfekte Kompromiss. Wir sollten eine Eingabe im Bundestrag für eine Lex Treo machen.

treogen

Zitat von: Valkyrie Tina am 14. Januar 2016, 19:43:01
Die derzeitige Rechtsprechung sagt aber nicht 10 oder 15 Jahre. Sie sagt "70 Jahre nach dem Tod". Und das ist das "Normale", was jeder Verlag seinen Autoren sagen kann "so sieht die Rechtslage aus." Und Autoren haben da sehr wenig Chancen, sich gegen zu stellen. Und wir haben hier genug Beispiele von Autoren, die verzweifelt aus ihrem Vertrag raus wollen, und der Verlag stellt sich quer. Wo das Buch in den Tiefen des Verlagsprogramms verschwunden ist, aber die Rechts quasi auf alle Zeit dem Verlag gehören, weil er das Buch ja als Ebook noch vorhält.

Sorry, aber um die gehts ja auch nicht wirklich.
Ich weiß nicht, wie das Thema Selfpublishing gesehen wird - aber meinen letzten Informationen soll man nur rauskommen, wenn man einen besseren Vertrag bekommt.
Also gerade die Bücher, wo man sagt: "Ich will die Rechte zurück, weil Nichtstun kann ich alleine besser als mit Verlag", die sollen wohl von der Regel nicht betroffen sein.

Mhhh, wobei ...
Neues Geschäftsmodell ...
Nach Publikums-, Klein- und DKZ-Verlagen gibts in Zukunft Auslöseverlage. Verlage die nichts weiter machen, als einen Fake-Vertrag vorzubereiten, um Autoren aus unliebsamen Verträgen mit besseren "Verträgen" rauszuboxen.
:psssst:

Wisst ihr, was das Schlimme ist?
Der MVB hat seit Jahren Mitglieder verloren. Jene, die seit Jahrzehnten für ein starkes Urheberrecht kämpfen und die immer noch den Vertrag mit 70 Jahren anbieten (und das wohl auch weiterhin machen wollen). Durch diese Aktion werden ihnen neue Mitglieder regelrecht zugetrieben. Selbst ich überleg mir mittlerweile schon, ob ich nicht jedes Jahr auf ein bissl Werbung verzichte und dafür die 500 Euro Mitgliedsbeitrag abdrücke. Dafür kriege ich dann auch Verträge, bei denen mir selbst bei den neuen Regeln nicht ans Bein gepisst werden kann und eine günstige Versicherung. Nachdem ja normale Verträge bald schon vielleicht nicht mehr viel wert sind ...

Zitat von: Valkyrie Tina am 14. Januar 2016, 19:43:01
Wir sollten eine Eingabe im Bundestrag für eine Lex Treo machen.

YEAH!  :rofl:
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

Zit

#35
Wie oft kommt das vor, dass ein Kleinverlagstitel wirklich so gut läuft, dass da ein anderer Verlag scharf drauf ist und wirklich so viel mehr bietet, dass der Erstverlag nicht mithalten kann? (Was ich halt auch einfach nicht verstehe, weil der normale Tenor ja auch ist, dass ein Manuskript, das schon einmal veröffentlicht wurde, für alle anderen verbrannt ist, selbst wenn die Verkaufszahlen für gute Midlist reichen.) Und wie viele Autoren rennen immer noch in Knebelverträge für die Ewigkeit? Ich denke immer noch, dass der Schaden seitens der Autoren heute größer ist als seitens der Verwerter nach der Änderung.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

treogen

Zitat von: Zitkalasa am 15. Januar 2016, 00:03:34Wie oft kommt das vor, dass ein Kleinverlagstitel wirklich so gut läuft, dass da ein anderer Verlag scharf drauf ist und wirklich so viel mehr bietet, dass der Erstverlag nicht mithalten kann?

Ich kenn genügend Kleinverlage, die solche Angebote hatten.
Eins von vielen Beispielen: "Sieben Verlag" und Tanya Carpenter.
Früher wurde da mit dem Kleinverlag ein Lizenzgeschäft abgeschlossen. Und viele Kleinverlage überlebten bislang nur, weil sie ein oder mehrmals ein richtig gutes Buch als Lizenz an die RH-Gruppe oder an Weltbild vertickt haben. Ein Geschäft, bei dem Verlag und Autor normalerweise beteiligt waren.
Wenn das neue durchgeht, braucht man einfach nur den Kleinverlag ausbooten und man hat nicht nur den Autor günstig in der Tasche, sondern auch die Konkurrenzauflage vom Markt.

Und wenn es diese Möglichkeit erstmal gibt, einmal geschlossene Verträge nach 5 Jahren quasi "annulieren" zu lassen (von nichts anderen reden wir), dann wird davon unter Garantie noch häufiger Gebrauch gemacht.
Und zum Thema "verbrannt".
Verbrannt sind nur Bücher, die nach 5 Jahren eben nichts mehr abwerfen (das sind gut 95%).
Aber wenn das Buch zu den verbleibenden 5% gehört, interessiert den Verlag nicht, ob so was normalerweise "verbrannt" ist.

Und das ist eigentlich das Perverse an dieser Änderung.
Weil ein großer Verlag da einfach abwarten kann, ob ein Titel nach 5 Jahren ein Longseller, ein Bestseller oder ein No-Seller ist. Und während bei letzteren der Autor keine Chance hat, das Buch jemals aus einen unfairen Vertrag rauszubekommen - weil für die Autoren, die sich schlecht verkaufen, dieser Entwurf absolut nicht gedacht ist  :psssst: - ist es für die Autoren, die tatsächlich zu den Kleinverlagslong- oder Kleinverlagsbestsellern gehören, ein einfaches, den Verlag, der aus ihren Buch einen Bestseller gemacht hat, in den Rücken zu fallen und ihn ein Messer zwischen die Schulterblätter zu rammeln.

Ich könnte eure Vehemenz beim Verteidigen dieses Entwurfes vielleicht ansatzweise verstehen, wenn es tatsächlich für ALLE Autoren gelten sollte.
Aber das tut es nicht. Lest euch doch den Entwurf mal richtig durch:
ZitatNach fünf Jahren kann der Urheber das Nutzungsrecht zum Zweck anderweitiger Verwertung zurückrufen, sofern sich ein anderer Verwerter  zur  weiteren  Nutzung  verpflichtet  hat.

SOFERN!!!
Wer keinen neuen Vertragspartner hat - und ich gehe mal davon aus, die SP-Option gilt nicht  :hmmm: - der hängt im Vertrag um.
Und ihr jubelt bei diesem lächerlichen Blödsinn?
:o

Der EINZIGE, ja der absolut einzige Punkt, der in diesen Gesetzentwurf auch nur ansatzweise Sinn ergibt, ist für die meisten Romanautoren unrelevant. Das ist die Verhinderung von Total Buyouts. Aber ich kenne keinen Romanautor, der einen Total Buyout Vertrag hat.
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

FeeamPC

#37
Ist ja auch nicht so, als ob KLeinverlage auf gute Autoren leicht verzichten könnten.
Wenn jemand Großes wie Amazon (ja, Amazon ist ebenfalls heute ein Verlag) 10000 Autoren hat, die jeweils nur ein Billig-Buch im Monat verkaufen, dann hat Amazon im billigsten Fall bei geringsten Kosten kein Lektorat, kein Korrektorat, Cover aus dem Baukasten (99 Cent Ebooks, davon behält Amazon 70%, allerdings gehen MWSt. ab) immer noch 5613,30  Euro Gewinn. (Und Amazon hat sehr viel mehr Autoren als nur 10000).
Kleinverlage haben keine 10000 Autoren. Meist haben sie, wenn man die Anthologien nicht rechnet, noch nicht einmal 100 Autoren.
Und die meisten dieser Autoren verkaufen höchstens zwei, drei Bücher im Monat. Wenn überhaupt. Zwei oder drei hat man dann meist, die deutlich mehr verkaufen. Deren Titel verkaufen sich mit einigem Glück, wenn sie produktiv sind, auch nach fünf Jahren noch mit zweistelligen Zahlen im Monat.
Da müssen wirklich diese gut verkäuflichen Autoren die anderen mitfinanzieren. Wenn die wegfallen, langfristig, ist ein normaler Kleinverlag einfach nicht mehr arbeitsfähig.
Dass ich mir relativ gelassen Verträge mit kurzer Laufzeit und auch mal viele neue kaum verkäufliche Autoren leisten kann, liegt ausschließlich daran, dass ich lokal einen Stadtführer und historische Bücher zu meiner Heimatstadt produziere, die sich zuverlässig und regelmäßig verkaufen und die den Verlag am Leben halten.
Diese Regionalbücher sind Brot und Butter.
Die Fantasy-Bücher sind die Sahnehäubchen, die ich mir gönne, weil ich einfach zu gerne gute, spannende Bücher produziere. Alleine mit ihnen wäre aber der Verlag nicht existenzfähig. Auch deshalb, weil ich im Gegensatz zu treogen nicht zu den vielen Cons fahren und dort Bücher verkaufen kann, und somit mein Absatzmarkt kleiner ist.
Wie ich schon mal schrieb, ich selbst bin von dem neuen Gesetz aus verschiendenen Gründen nicht so stark betroffen, aber bei etlichen Kleinverlagen könnte es dann heißen "Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage".

Franziska

Aber da stand doch auch, dass jeder Verlag ja ander Klauseln in den Vertag schreiben kann. Wenn der Autor die unterschreibt, dürften die dann doch gelten oder sehe ich das falsch?

Fianna

Verträge sind doch nur immer insofern gültig, wie sie keinem geltenden Recht widersprechen. Deswegen gibt es doch z.B. in jedem Arbeitsvertrag die Salvatorische Klausel.

Also sind diese Romanverträge (sofern das Gesetz durchgeht) bestimmt nur insofern gültig, als dass die Gesetzeslage Berücksichtigung findet bzw. falls das im Vertrag nicht erwähnt wird, wenn eine  Salvatorische Klausel drin steht (in dem Fall müsste der Autor sich selbst informieren, dass es diese 5-Jahres-Möglichkeit gibt).

treogen

#40
Zitat von: Franziska am 16. Januar 2016, 01:55:26
Aber da stand doch auch, dass jeder Verlag ja ander Klauseln in den Vertag schreiben kann. Wenn der Autor die unterschreibt, dürften die dann doch gelten oder sehe ich das falsch?

Und genau das ist das Problem - es gilt eben nicht.
Wenn ich 15 Jahre reinschreibe und der Autor unterschreibt, dann kann der Autor trotzdem rauskommen. Deswegen sage ich ja: Hier mischt sich der Staat auf unrechtmäßige Weise in das Vertragsrecht ein und erklärt Autoren und Verlage zu unmündigen Vertragspartnern.

Die einzigen Möglichkeiten, so etwas in Zukunft zu umgehen, sind halt Klauseln, die mit den 5 Jahren spielen.
Beispielsweise: Ich setze eine Klausel rein, dass der Vertrag 5 Jahre läuft und dass nach Ablauf der 5 Jahre der Autor 10.000 Euro Schulden bei mir hat. Verlängert er den Vertrag um 5 Jahre, reduziert sich die Schuld des Autors auf 5.000, verlängert er ein zweites Mal, ist die Schuld getilgt. So eine Regelung dürfte diese Schwachsinnsgesetzgebung umgehen und trotzdem legal sein. Stellt halt alle Verlage, die das machen, auf die Stufe mit DKZV. Wäre mir dann aber auch egal - wenn vernünftiges und anständiges Arbeiten staatlich boykottiert wird, dann muss man seine Arbeitsweise an die Erfordernisse des Staates anpassen. Und wenn das bedeutet, dass man seinen Autoren dann wirklich nur noch Knebelverträge anbieten kann, weil normale Verträge zum unerträglichen Risiko werden, dann muss es wohl so sein. Ich mache viel zu gerne gute Bücher, als dass ich mir das von lächerlichen Politikern, die keine Ahnung haben, was sie da tagtäglich so absondern, 10 Jahre Arbeit kaputtmachen lassen werde.
Möglichkeit 2: Es werden nur noch 5-Jahres-Verträge unterschrieben, wenn eine erfolgreiche Crowdfounding-Kampagne gelaufen ist. Ansonsten schaut der Autor in die Röhre und darf halt Selfpublishing machen. Ich weiß nicht, ob ich das machen wollte, damit verbiete ich mir selbst die Bücher, die ich gerne machen würde.
Möglichkeit 3: Es gibt keine Debütanten mehr, denn bei bekannten Autoren gibt es kein Risko. Die haben in 5 Jahren ihr Geld locker wieder rein. Das beißt uns dann auch nicht. Auch das freut mich ehrlichgesagt nicht. Denn auch, wenn ich sehr erfolgreiche Autoren habe, die gutes Geld einspielen, so ist gerade das "frische Blut" die Würze.


Ich möchte gerne mal Klaus Wagenbach, einen Verleger, der mein großes Vorbild ist, zitieren (aus dem Interview mit der Zeitschrift Buchmarkt 1994): "[Das] erlaubt uns - das sage ich auch öffentlich, auch vor Lesern! - die Liebesgedichte voon Erich Fried, von denen wir glücklicherweise 300000 Exemplare verkauft haben, zwei Mark teurer zu machen. Das stecken wir uns in die Tasche. Rechte Tasche - Kapital, weil Kapital - rechts. Linke Tasche - die schönen Verlustprojekte. Wenn das nicht mehr funktioniert, ist ein großer Teil unserer Arbeit nicht mehr möglich."

Ich befürchte, dumme Politiker schaffen genau das, was Amazon nicht geschafft hat, was das Internet nicht geschafft hat, was Selfpublishing nicht geschafft hat, was Ebooks nicht geschafft haben, was NIEMAND bisher geschafft hat.
Dumme Politiker schaffen es, die Vielfalt der Kleinverlagslandschaft kaputtzumachen.
Armes Deutschland.
:nöö:
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"I think therefore I am
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Unbekannt