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Urheberrecht soll überarbeitet werden

Begonnen von gbwolf, 02. Oktober 2015, 10:39:22

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gbwolf

Eigentlich ist das Thema für uns alle so relevant, dass ich eine große Diskussion starten und mich damit beschäftigen müsste. Uneigentlich ... haben wir ja alle das Problem, dass uns der Alltag mit seiner Zeitnot dazwischenkommt. Deshalb verzeiht mir bitte, wenn ich dieses Thema so uncharmant mit zwei nur knapp kommentierten Links eröffne, um das Thema zumindest auf den Schirm zu holen. Für die kleinen Büchernews oder einen knappen Schreiblink finde ich es zu relevant.

Das Urheberrecht soll geändert werden und zwar dahingehend, dass die Urheber gestärkt werden. Das sehen natürlich die Verlage kritisch: http://www.boersenblatt.net/artikel-nach_referentenentwurf_aus_dem_bundesjustizministerium_.1029838.html
Dieser Artikel enthält einige sehr wesentliche Punkte und bietet eine gute Übersicht. Ichbin gespannt, ob vor allem die Buy-Out-Klausel so durchkommt.

Die Kurt-Wolff-Stiftung hält bereits dagegen: http://www.boersenblatt.net/artikel-kurt-wolff-stiftung_zur_geplanten_reform_des_urhebervertragsrechts.1031918.html

Bestimmt gibt es noch andere lesenwerte Quellen und ich freue mich, wenn sie hier verlinkt werden.

FeeamPC

Das ist mal wieder ein typischer Fall von gut gemeint und schlecht durchdacht.
In der derzeit veröffentlichten Form sind tatsächlich die kleinen Verlage vom totalen Aus bedroht.
Ich sehe es ja bei mir. Von derzeit rund 40 Veröffentlichungen im Belletristik-Bereich sind es genau 2 Bücher, die tatsächlich über längere Zeit Geld einbringen. Wenn die wegfallen würden, käme der Verlag auf keine Buchmesse mehr und hätte deutlich weniger Kapital, um überhaupt neue Bücher zu verlegen..
Mit dem Ergebnis, dass er kümmern würde und irgendwann entweder nur noch meine eigenen Bücher enthielte (also nur noch ein selfpublishing-Verlag wäre, da alle anderen entweder ein Minus-Geschäft sind oder prompt aus dem Verlag herausgekauft werden, oder der Verlag müsste am Ende schließen, wenn auch die eigenen Bücher nicht genügend laufen (was ja, wenn wir ehrlich sind und eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen, bei den meisten Selfpublishern so ist).
Bei dem Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden.

Kaeptn

#2
Ich denke, Verträge mit begrenzter Laufzeit sind ohnehin schon "normal"? Sprich, man tritt nicht mehr sein Urheberrecht auf ewig ab wie früher, sondern nur auf ein paar Jahre.

Die Buy-Out-Klausel wie dort beschrieben würde ja auch erst nach 5 Jahren greifen. Da finde ich dann die Befürchtungen etwas überzogen. Zum einen bleiben ja immer noch 5 Jahre um die Titel auszuwringen und eine neue Cash-Cow zu veröffentlichen, zum anderen müssen die Summen, die so ein Titel NACH 5 Jahren abwirft noch so interessant sein, dass ein anderer Verlag ein Angebot macht. Was für einen Kleinverlag ein netter Gewinn ist, muss noch lange keine Summe sein, wo ein größerer Verlag sofort begeistert zuschlägt.

Außerdem muss der Verlag ja "nur" die Konditionen mitgehen. Großverlage zahlen doch i.d.R. auch nicht mehr Prozente.

Sascha

Ja, Fee, ich hatte mich jetzt auch gewundert. 5 Jahre sind doch eh eine normale Laufzeit.
Und wie Kaeptn denke ich auch, daß nur die wirklich erfolgreichen Titel auf die Tour von anderen Verlagen "weggekauft" werden dürften, und dann hat der Kleinverlag ja immer noch die Möglichkeit, zu denselben Konditionen weiterzumachen. Wenn ein Buch so gut läuft, dürfte es sich doch auch mit ein, zwei Prozentpunkten mehr für den Autor noch lohnen, oder? Recht viel mehr würden die großen Verlage dann doch auch nicht bieten. Immerhin müßte es sich dann ja fünf Jahre lang recht gut verkauft haben, um für sowas interessant zu sein.
Wo siehst Du jetzt die konkrete Bedrohung?

Pestillenzia

#4
Wie realistisch ist es denn, dass nach fünf Jahren auf einen Schlag alle diejenigen Autoren, die den Kleinverlagen bisher das Ein-/ und Auskommen sicherten, von besser zahlenden Verlagen abgeworben werden? Bisher ist es doch auch so, dass Verträge über ein bestimmtes Werk eine festgelegte Laufzeit haben (wenn ich mich nicht irre, läuft meiner acht Jahre, aber ich weiß es nicht auswendig), danach könnte doch auch jetzt schon ein anderer Verlag kommen und die Autoren "wegkaufen".
(Edit: Das haben meine Vorschreiber auch schon gesagt.)
Dazu müssten ja auch alle größeren oder finanzkräftigeren Verlage den Markt pausenlos mit Argusaugen überwachen, um die für sie interessanten Autoren herauszufiltern und sich dann auch noch bei allen Autoren melden, die in ihr Beuteschema fallen, um ja das Ende der Fünfjahresfrist nicht zu verpassen. Welcher Verlag kann das denn leisten?
Natürlich können sich auch Autoren von sich aus an andere Verlage wenden, aber wie viel werden das auch tun, wenn sie sich bei ihrem Kleinverlag gut aufgehoben fühlen und die Verkäufe langsam Fahrt aufnehmen?

Für mich klingen die Bedenken ein klein wenig nach der typisch deutschen Schwarzmalerei, die erst einmal nur die schlimmsten aller Möglichkeiten an die Wand pinselt.

Nycra

Ich sehe deine, @FeeamPC , Aussage auch kritisch. Deine Verträge haben ja auch eine begrenzte Laufzeit, danach fallen die Rechte zurück an den Autoren, sofern er den Vertrag nicht stillschweigend verlängert.

In diesem neuen Fall bedeutet es nichts anderes, als dass nach fünf Jahren neu verhandelt wird: entweder, der Autor sagt, mir egal, es gibt niemanden sonst, der mein Buch haben will, lass es bei dir weiterlaufen, dann muss ein neuer Vertrag geschlossen werden (wieder über die festgelegten fünf Jahre), was meiner Meinung nach tatsächlich sogar mehr Planungssicherheit für dich als Verlegerin bedeutet, weil du nicht jedes Jahr mit einer Vertragskündigung rechnen musst. Oder der Autor verkauft das Projekt anderweitig. Die Problematik bestand bisher ja auch schon, nur dass er nicht automatisch nach fünf Jahren aus dem Vertrag rauskam.

Dämmerungshexe

Für mich kommt hier ein Thema mit rein, dass ich mit meinem Chef schon öfters diskutiert habe: Vertrauen und Handschlagqualität im Businessbereich.
Nicht jeder Autor ist fix drauf aus, aus seinem Werk den größt möglichen Gewinn heraus zu schlagen. Ist zwar nett, aber muss nicht sein. Wenn ich das Gefühl habe, mein Werk und ich selbst sind bei dem Verlag gut aufgehoben, dann werde ich nach 5 Jahren nicht wegen womöglich ein paar Euro mehr im Halbjahr woanders hin rennen. Sowas mach ich persönlich einfach nicht. Ich weiß ja auch, dass der Verleger ein Risiko eingegangen ist, als er meine Werk ins Programm genommen hat. Sowas weiß ich durchaus zu schätzen.
Also gesetzliche Bestimmungen und Verträge sind eine Sache, die das ganze im Zweifels- und Streitfall reglen und klären sollen. Aber ansonsten kann man doch auf Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen bauen, oder?
,,So basically the rule for writing a fantasy novel is: if it would look totally sweet airbrushed on the side of a van, it'll make a good fantasy novel." Questionable Content - J. Jacques

Sascha

@Dämmerungshexe: Das ist dann noch das andere Thema, aber die Herrschaften Wirtschafts-"Experten" behaupten ja immer, daß Anstand und Ehre im Geschäft nicht existieren und jeder nur gnadenlos auf den eigenen Reibach aus ist. Gut, in deren Kreisen mag das so sein ...
Wenn bei mir ein Großverlag auf der Matte stünde (vor Ablauf des Vertrages) und das Dingen haben wollte, würde ich auch sagen: Mach der Fee ein gutes Angebot, vllt. mag sie. ;D Und wenn die Bindung abgelaufen ist, könnte ich ja so oder so wechseln. Wenn ich mir wirklich sooo viel mehr davon verspreche. Klar, eine 100er-Auflage beim Kleinverlag ist was anderes als eine 5000er beim großen (mal hoch gegriffen), da greift man zu. Aber wenn es sich um ein paar Euronen hin oder her dreht ... Nö, dann bleib ich da, wo ich mich wohlfühle.

FeeamPC

Sorry, aber das Ganze hat eine Dimension, die vermutlich eher in der Psychologie liegt als in den tatsächlichen Gegebenheiten. De facto in meinem Verlag- da meine Verträge ja z.B. normalerweise immer über fünf Jahre laufen- ändert sich nichts.
Aber was sich ändert, was, so wie das Gesetz entworfen worden ist, sind die psychologischen Randbedingungen. Da werden Grabenkämpfe auf uns zukommen.
Ich sage das jetzt nicht aus meiner Erfahrung als Verlegerin- die war ausnahmslos positiv.
Ich sage das aus meiner Erfahrung als selbstständige Arbeitgeberin in meinem Brotjob.  Auch da sahen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen anfangs immer so aus, als ob sie nur einen postitiven Bestand sichern sollten. Und langsam, langsam erodierte das Gefüge über die letzten 20 Jahre, bis zu einem Punkt, der für das Unternehmen deutlich spürbar wurde. So deutlich, dass ich sogar Arbeitszeit kürzen musste. Und ich befürchte, auch dieses Gesetz ist nur der Anfang von Änderungen, die nach und nach das ganze Gefüge umwerfen.
Deshalb spreche ich so vehement und schwarzmalerisch dagegen.

FeeamPC

P.S.: Wenn einer meiner Autoren es schafft, vor Ablauf der fünf Jahre einen Großverlag für sein Meisterwerk zu interessieren, mache ich natürlich begeistert mit- wie vermutlich jeder Kleinverlag.

Das bedeutet nämlich bares Geld für beide, Autor und Verlag.

Und ein super-erfolgreiches Buch selbst zu finanzieren, wäre ohnehin für viele Kleinverlag eine genauso sichere Pleite wie ein super-erfolgloses Buch. Duch die notwendige Vorfinanzierung im Druck von bis zu einem halben Jahr würden damit nämlich bei vielen Kleinverlegern die Banken ganz fix den Geldhahn zudrehen und der Verlag damit bankrott sein.

treogen

#10
Puh, das wird tatsächlich ein richtiger Scheiß. Beispielsweise ich hab keine 5 Jahre - bei mir sind es mehr. Und ich gehe davon aus, dass Verlage nur aus einen einzigen Grund existieren können: Weil sie Longseller haben. Ein Longseller ist jedoch ein Buch, was keine popeligen 5 Jahre auf dem Markt ist. Ein Longseller ist ein Buch, was wirklich lange auf dem Markt ist. Und wenn uns Kleinen und Mittleren das genommen wird ...
Meine Güte, hackt uns doch gleich die Hände ab und brecht uns die Wirbelsäule. Wir könnten durch körperliche Verstümmelung nicht weniger handlungsunfähig werden, als wenn diese gequirlte Scheiße durchgeht.
Was das bedeutet, sollte jedermann klar sein. In Zukunft können sich Kleinverlage vom Gedanken einer guten Mischkalkulation verabschieden.

Und ja - wenn (nach der alten Situation) ein Buch mega-erfolgreich wird, werde ich mich ganz gewiss nicht gegen den Autor stellen. Ich werde mit Genehmigung des Autors eine Lizenz verkaufen - und wir werden uns beide den Arsch wegfreuen. Wenn man aber nach Ablauf der 5 Jahre noch nicht einmal weiß, ob man mit ungebührlichen Konditionen gedrückt wird, die ein großer Verlag stemmen kann, aber ein kleiner nie und nimmer und man in den Verhandlungen nichts anderes mehr sagen darf außer "Ja, ich lass mich erpressen".
Das führt im Prinzip das ganze Thema Autorenvertrag komplett ad absurdum. Wenn ich einen 10-Jahre-Vertrag unterschreibe, dann binde ich mich nunmal für 10 Jahre und kann nicht einfach in 5 Jahren meinen Vertragspartner erpressen, nur weil ich woanders eine bessere Möglichkeit gefunden habe.

Ich kann mir vorstellen, was für Lösungsansätze es dafür am Ende geben wird. Wenn man eh weiß, dass die Wahrscheinlichkeit der Erpressung besteht, wird man auf Nummer sicher gehen. Und man wird für die ersten 5 Jahre so wenig wie möglich Honor zahlen um es dann im Falle eines Longsellers aus der Sparkiste holen zu können. Nicht schön für alle Beteiligten, aber die einzige Möglichkeit, sich wenigstens ein bisschen abzusichern.

Oder seriöse Kleinverlage werden in Zukunft ausschließlich Finanzierungen über Crowdfounding angehen - und wehe, irgendjemand redet dann noch was davon, dass so etwas unseriös wäre ...
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

Imperius

 Die Kleinverlage, die bisher Fünf - Jahres  - Verträge haben, wären also von der hier in Rede stehenden Änderung des Urheberrechts nicht betroffen.

Kleinverlage mit längeren Laufzeiten aber doch. Insofern kann ich die Argumente und die Kritik der Kleinverlage gut verstehen. Auch als ( unbekannter ) Autor. Denn es ist relativ unwahrscheinlich, dass die Erstlingswerke von großen Verlagen genommen werden. Die Kleinverlage tragen auch ein besonderes Risiko, wenn sie neue Autoren ins Programm nehmen.
ZitatIn Zukunft können sich Kleinverlage vom Gedanken einer guten Mischkalkulation verabschieden.
( treogen ) Kann  ich gut nachvollziehen.

Die Frage wäre, inwieweit das geplante Einstiegsrecht des vorherigen Verlages in den neuen Vertrag des Autors ( im Sinne eines " Vorkaufsrechts " ) Abmilderungen bringt. Die Idee dahinter ist, dass der Kleinverlag dem Autoren, der ein besseres Angebot eines anderen Verlages vorlegen muss, den Vertrag mit dem Autor zu den entsprechenden Bedingungen des neu geplanten Vertrages fortsetzen kann.

Interessant wäre, was ein Großverlag alles bieten könnte ( außer eine höhere Beteiligung an den Verkaufserlösen ), was den Kleinverlag davon abhalten würde, von dem " Vorkaufsrecht " Gebrauch zu machen.

Generell ist auch die Frage, wie ein Missbrauch bei einem " Vorkaufsrecht " verhindert werden könnte. Angenommen der Großverlag legt einen neuen Vertrag vor, in den der Kleinverlag unter keinen Umständen eintreten wird. Wer überwacht wie lange mit welchen Rechtsansprüchen, ob der Autor und der Großverlag diesen Vertag dann zukünftig auch so einhalten und erfüllen? Ja ja, Fragen über Fragen....

Christopher

Ich denke nicht, dass diese gesetzliche Verankerung von 5 Jahren wirklich notwendig ist. Viele scheinen nicht zu verstehen, dass jeder Vertrag auch aufgelöst werden kann, sofern im beiderseitigem Einverständnis. Verträge sind nicht in Beton gegossen. Wenn ein Autor nach heutigem Rechtsstand ein hervorragendes Angebot eines großen Verlags bekommt, für ein Buch, das gerade im Kleinverlag erscheint, kann er jetzt schon da raus. Nur, dass der "kleine" Verlag eben vom "großen" ein entsprechendes Angebot bekommen muss. Das geht schon nach heutigem Recht alles. Das einzige was sich ändert ist, dass die Leute sich weniger dumm anstellen können ("Klar unterschreib ich für die Dauer des gesetzliche Urheberrechts für alle Rechte ...") und dass nach fünf Jahren die "kleinen" Verlage möglicherweise in die Röhre schauen.


Kurz: Begeistert bin ich auch nicht. Es schützt bloß die Dummen vor ihrer eigenen Dummheit und macht es den großen einfacher die kleinen klein zu halten.
Be brave, dont tryhard.

treogen

Zitat von: Imperius am 04. Oktober 2015, 10:45:29Interessant wäre, was ein Großverlag alles bieten könnte ( außer eine höhere Beteiligung an den Verkaufserlösen ), was den Kleinverlag davon abhalten würde, von dem " Vorkaufsrecht " Gebrauch zu machen.

Nunja - einen vier- bis fünfstelligen Vorschuß beispielsweise.
Bei so einem Angebot kann ein Kleinverlag nur verlieren.
Früher hätte man eine Lizenz verkauft, die dann auch 4- oder 5-stellig gewesen wäre. Und Autor und erstveröffentlichender Kleinverlag teilten sich die Einnahme 50/50. Was ja auch gerecht ist, da der Verlag nicht unerhebliche Aufwände hatte, aus dem Manuskript ein Buch zu machen und den Autor einen gewissen Bekanntheitsgrad zu verschaffen, ohne den der Autor dieses Angebot nicht bekommen hätte.

Wenn das durchgeht, lehnt sich Autor einfach gemütlich zurück und läßt Kleinverlag werkeln. Nach 5 Jahren schaut Autor, ob Kleinverlag genug Werbung gemacht hat, dass man damit woanders unterkommt und Kleinverlag schaut in die Röhre.
Versteht mich nicht falsch - ich unterstelle nicht per se jedem hier, dass er das tun würde.
Fakt ist jedoch, dass so etwas dabei rauskäme, wenn dies wirklich verabschiedet werden würde. Da stimme ich absolut mit FeeamPC überein. Und bei dem Verlagsbashing, was man in den letzten Jahren oftmals hinnehmen musste, kann man davon ausgehen, dass es cool wird, dem Verlag, der einen eine Chance gegeben hat und in einen investiert hat, einen Tritt in den A... zu geben.

Ich sehe ein, dass es nach wie vor Buyout-Verträge gibt (weniger im belletristischen Bereich, aber wohl im journalistischen Bereich).
Ich sehe auch ein, dass an der Stelle ein absoluter Handlungsbedarf besteht.

Aber ein einmal geschlossener Vertrag - so er nicht sittenwidrig ist - hat meiner Meinung nach über die komplette Laufzeit des Vertrage gültig zu sein, ansonsten braucht man keine Laufzeiten anzugeben.
Überlegt mal, was es für andere Branchen bedeutet, wenn man Laufzeiten einfach ignorieren könne, weil sich ein besseres Angebot ergeben hätte.
Beispielsweise: Ich kaufe vor 3 Jahren ein Auto der Marke X - natürlich auf Kredit (Laufzeit 5 Jahre). In 3 Jahren bietet mir ein anderer Autohändler ein nagelneues Auto der Marke X an bei dem Dinge, die vor 5 Jahren Sonderausstattung waren, plötzlich als Standard dabeiliegen - und das ganze günstiger, als vorher. Klar - als Privatperson würde es mich freuen, wenn ich dann meinem Autohändler, das Auto einfach wieder in den Hof stellen könnte und sagen könnte: "Ellerbätsch - ich hab einen vergleichbaren Vertrag für ein vergleichbares Auto zu günstigeren Konditionen. Meine Restkreditsumme ist jetzt null!"
Aber das ist doch Quatsch. Ich schließe einen Vertrag. Den schließe ich über eine Laufzeit. Und ich gehe davon aus, dass es dutzende bessere Angebote in der Laufzeit geben wird. Trotzdem kann ich nicht einfach meinen Vertrag vor Ende der Laufzeit annullieren. Schließlich habe ich ihn (hoffentlich) im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte unterschrieben.

Wieso ist das plötzlich bei Autoren anders?
Sind Autoren eine vom Aussterben bedrohte Art? Wenn ich mir die Massen an Selfpublisher anschaue, wohl eher nicht!
Sind Autoren unfähig, sich zu Wünschen zu äußern? Wenn dem der Fall wäre, wäre es kein Autor!
Sind Autoren in einer schlechtereren Verhandlungsposition? Ich glaube, seit es Agenturen gibt, nicht mehr. Agenten versuchen, für Autoren das Maximum aus einem großen Verlag rauszuquetschen. Und (seriöse) Kleinverlage haben schon immer mit ihren Autoren gearbeitet, anstatt gegen sie.
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

Kaeptn

Zitat von: treogenNunja - einen vier- bis fünfstelligen Vorschuß beispielsweise.

Da würde mich interessieren: Fällt dir spontan ein Buch aus irgendeinem Phantastik-Kleinverlag ein, dass sich 5 Jahre nach Erscheinen so gut verkauft, dass ein Großverlag dafür 5000 Euro Vorschuss zahlen würde (und die auch schnell wieder drin hätte)?

Zitat von: ChristopherEs schützt bloß die Dummen vor ihrer eigenen Dummheit
Fakt ist, dass im Verlagswesen immer noch oft Verträge mit "Dauer des gesetzlichen Urheberrechts" abgeschlossen werden, von daher besteht hier Handlungsbedarf, denn nicht jeder Autor ist in der Position oder weiß genug über das was "normal" ist, um sowas abzulehnen. Sowas pauschal als "dumm" abzustempeln, finde ich reichlich engstirnig.  Nicht zuletzt steht die Klausel immer noch im Normvertrag von 2014 drin, scheint mir also eher die Regel als die Ausnahme, dass solche Endlosvertäge geschlossen werden.
Statt einer festen Jahres-Zahl sollte es vielleicht auf eine Obergrenze rauslaufen.