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Reale Orte im Roman - darf man das?

Begonnen von Grey, 01. Juni 2007, 10:44:04

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Hi,

bei Montsegur haben sie das Thema auch schon ein paar Mal durchgesprochen, dieser Thread scheint mir am ehesten auf dein Problem zu passen: Link

Es scheint wohl so zu sein, dass reale Namen nur verwendet werden dürfen, wenn du die entsprechenden Organisationen nicht verunglimpfst. Das gilt wohl auch dann, wenn du verfremdete Namen hast, aber immer noch deutlich ist, welches Unternehmen damit gemeint ist. Ich würde dir daher eher davon abraten.

Vielleicht gibt es hier aber noch jemanden mit einem juristischen Hintergrund, der dir da genauer Auskunft geben kann  :)

Viele Grüße
et cetera


Alaun

#31
Hallo,

ich will ja die Namen der Organisationen gar nicht verwenden. Aber es wird, da es eine kleine Insel ist, deren Name sehr wohl genannt werden soll, nicht schwer sein, Rückschlüsse zu ziehen. Hm, schwierig...  Vielleicht weiche ich doch darauf aus, der Insel einen verfremdeten Namen zu geben.  :-\

et cetera

Zitat von: Aquamarin am 22. August 2010, 11:20:34
ich will ja die Namen der Organisationen gar nicht verwenden.

Wie gesagt, solange man Rückschlüsse auf die Firma ziehen kann, bleibt das gefährlich. Gibt es keine Möglichkeit, andere Organisationen zu nehmen, die es auf der Insel nicht gibt? Ansonsten musst du wohl beide Organisationen so ändern, dass man den Bezug nicht mehr herstellen kann.

Telas

#33
Ich denke das Ganze bewegt sich in einer Grauzone zwischen freier Rede und übler Nachrede. Wenn es vielleicht Zeitungsartikel zu dem Konflikt gäbe wäre es sicherlich nicht verboten, in einem Leserbrief öffentlich Kritik zu üben. Außerdem gibt es ja auch seriöse Magazine wie Stern, Spiegel oder Focus, die immer wieder Missstände verschiedenster Art aufdecken und beleuchten.
Ich frage mich nur, ob man es nicht auch als eine Art unterschwellige Propaganda auffassen könnte, wenn man die Namen verfälscht es allerdings immer noch offensichtlich ist, wer hier kritisiert wird.
Was ist es denn überhaupt für eine Insel, eine weltberühmte wie Mallorca oder etwas kleineres, weniger bekannteres?

Alaun

Es ist eine der unbekannteren Inseln der Kanaren. Und für die Geschichte ist es eigentlich schon wichtig, dass es diese Insel bleibt. Der Roman ist nämlich nicht zuletzt auch eine Liebeserklärung an die Insel.  :-\

Calysta

Also, ich habe massig realer Orte und Firmen in meinem derzeitigen Projekt. Solang man den Namen nicht ganz tief durch den Kakao zieht, kann man es der Firme als netten "Gag" verkaufen. Ich ziehe Apple ein bissl durch den Kakao, mit iToi, der Apple Toilette und iSuck, dem Staubsauger, der Musik abspielt, wenn er an ist. Also, nix wirklich schlimmes. Bettina Belitz hat in ihrem neuen Roman auch ein bissl über Tokyo Hotel hergezogen und die haben sich auch nicht mit dem Rechtsanwalt auf die Autorin gestürzt. Ich denke, wenn man es nicht übertreibt, darf man ruhig ein bisschen zynisch sein...

FeeamPC

Provokant gefragt: Müssen wir demnächst auch Romeo und Julia in eine fiktive Stadt in Italien verbannen?

Ich denke, solange ich mit dem, was ich schreibe, weder eine Person noch eine Firma in einem schlechten Licht darstelle, hat eine Einbindung in einen Roman wahrscheinlich keine negativen Folgen. Was anderes ist es natürlich, wenn besagte Person oder besagte Firma eine tragende Rolle spielt. Wenn sich also nicht nur der Protagent gerne in besagter Kneipe ein Bierchen gönnt und nach Feierabend dort mal Skat spielt, sondern die Kneipe in ein Schutzgeldgeschäft der Mafia verwickelt ist, spätestens dann würde ich dringend zumindestens die Namen wechseln.

Runaway

Ich hab mich das auch schon des Öfteren gefragt, ganz aktuell, weil mein neues Projekt ganz real in England spielt und ich jetzt im Urlaub auch vor Ort war, um mir alles anzugucken (Internetrecherche kennt halt auch Grenzen!). Ich hab für mich beschlossen, die ganz allgemeinen Dinge reinzunehmen, damit es realistisch wirkt, aber Protas und Handlungen sind dann frei erfunden. Hab mir dann trotzdem überlegt, ob man das gesondert vermerken sollte?

Sternenlicht

#38
Die Kunstfreiheit ist ein sehr bedeutendes Grundrecht, es ist weit und "kunstfreundlich" auszulegen. Also keine Sorge :)

Das Nennen von bekannten Orten ist unproblematisch, auch wenn sie sich in Privatbesitz befinden. "Er stieg im Hotel Adlon ab" oder "Er hasste das Hotel Adlon" ist völlig ok.

Problematisch wird es im Wesentlichen:
wenn ich die Menschenwürde einer realen Person verletze
oder bei strafrechtlich relevanten Ehrverletzungsdelikten wie Beleidigungen, Verleumdungen, übler Nachrede - wobei auch diese wiederum im Sinne der Kunstfreiheit auszulegen sind (Übrigens: Verleumdung und üble Nachrede beziehen sich auf Tatsachenbehauptungen, nicht auf Meinungen!)

Daran sieht man, dass derartige Probleme im Fantasybereich so gut wie keine Rolle spielen, bei Sachliteratur, gesellschaftskritischen Romanen o.ä. kann es natürlich anders aussehen

Nycra

#39
Hallo, und her senfe ich dann auch nochmal.

Ich verwende bei meinen Romanen, die in der Echtzeit spielen auch reale Menschen und Orte. Politiker, bei denen ich zwar kritisch, aber nicht beleidigend werde. Personen, die im öffentlichen Leben stehen, müssen das abkönnen. Ist ähnlich wie eine Karikatur. Ich meine mich erinnern zu können, diesbezüglich sogar ein Gerichtsurteil gelesen zu haben, aber nagelt mich hier nicht fest.

Des Weiteren wollte ich nur anmerken, dass bspw. im Film "Vollidiot" mit Oliver Pocher durchaus die Telekom gewaltig auf die Schippe genommen wird. Hier ist der Bezug zur Firma ziemlich real. Die "Punkte" des Telefonshops haben die gleichen Farben wie das Telekom-Logo (dass sogar die Farbe des Logos markenrechtlich geschützt ist, weiß ich u.a. deshalb, weil meine frührere Firma, diesen Farbton verwenden wollte und es nur durfte, weil sie nicht mit der Telekommunikationsbranche zu tun haben) und der neue Name erinnert stark an die Erkennungsmelodie in ihren Werbespots. Trotzdem kann ich nicht behaupten, gehört zu haben, dass die Produktionsfirma deswegen verklagt worden sei.

Generell kann ich aus meiner Erfahrung als ehemalige Sekretärin der bis dato einzigen Sachverständigen für Immaterialgüter (bspw. erdachte Namen, Geschmackmuster etc. (darunter Fallen übrigens auch unsere Romane, Titel)) sagen, dass man diese generell trotz Schutz mehrfach verwenden kann, wenn gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wie genau die aussehen, kann man mit drei Worten nicht erklären. Allerdings finden sich hierzu zahlreiche Artikel im Internet.

Ein Beispiel was im realen Leben nicht gehen würde:

Handyprovider: O2
neuer Handyprovider OTuu oder OTwo

Beide bieten Handyservices an, die Namen klingen gleich. Die unterschiedliche Schreibweise ist dabei unerheblich, da der Wiedererkennungseffekt für den Verbraucher zu groß wäre. Wäre der Anbieter eine Automarke, sehe das Ganze wieder anders aus.

Nichtsdestotrotz, könnte man als Autor seine Handyfirma nun OTuu nennen, wobei jeder genau wüsste, um welchen Provider es sich handelt. Nennt man diesen nur nebenbei, weil der Prota nunmal bei diesem Provider ist und man keine offensichtliche Werbung machen möchte, und lässt man sich aber nicht näher darüber aus, denke ich, geht das in Ordnung. Verunglimpft man nun das, was dahinter steht, gäbe es aber wohl rechtliche Konsequenzen zu bedenken.

Ihr seht, der Grad auf dem man balanciert, kann unter Umständen ziemlich schmal sein...


Mrs.Finster

Ich finde besonders schwer wird es bei Urban Fantasy. Da steckt teilweise ein Rechercheaufwand dahinter, das ist kaum zu glauben  :d'oh: Cafés, Geschäfte und bestimmte Einrichtungen kann man schnell erfinden, richtig schwer wirds erst bei realen Handlungsorten. Mein letzter Roman spielte in San Franz. Ich benötigte detaillierte Informationen zur Golden Gate. Das was ich gesucht habe, habe ich natürlich nicht gefunden  ;) Bis ich auf eine virtuelle Tour gestoßen bin. In dem Sinne kann z.B. Google Earth o.ä. eine tolle und vor allem praktische Sache sein, war man noch nie an diesen Orten.
Glück ist, wenn die Katastrophen in meinem Leben endlich mal eine Pause einlegen :-)

HauntingWitch

Ich krame den Thread hier mal hervor, weil mich das Thema gerade auch beschäftigt. Diese drei Seiten waren schon sehr hilfreich, aber jetzt ist mir eines doch noch nicht klar. Vor einiger Zeit habe ich gelesen, positiv assoziierte Orte dürften erfunden sein, negativ assoziierte Orte müssten erfunden sein. Die Themen Verunglimpfung, üble Nachrede und Persönlichkeitsrecht sind mir mittlerweile klar.

Nur wie ist es, wenn ich an einem öffentlichen Ort, wo Menschen sind, etwas Negatives geschehen lassen will? Konkret dachte ich an ein paar Zombies, die in die Universität einbrechen sollten. Dürfen meine Zombies das jetzt nicht, nur weil in dieser Universität jeden Tag Studenten sitzen, die das nicht so lustig finden? Damit das ganze echt wirkt, müsste ich natürlich auch den Standort der Uni benennen und dann wüsste jeder sofort, worum es sich genau handelt. Könnten die mir dann etwas anhängen, auch wenn es eine fiktive Szene ist, die so niemals passieren wird?

Andere Autoren machen das ja auch, nehmen Sehenswürdigkeiten oder andere existierende Orte für Schlägereien, Kämpfe oder Verfolgungsjagden. Sollte eigentlich erlaubt sein, oder?

Sanne

Vorweg - wie es genau rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass das keine Probleme geben sollte. Aber wenn da einer findig sein will und etwas Negatives herauslesen ... - dann kommt der vielleicht auf die Idee, dass man damit das Haussicherheitssystem niedermacht, weil da einfach irgendwer einbrechen kann. Ich bin da auch immer sehr zwiegespalten, wie weit die Verfechter des Rechts gehen würden.  ???

Liebe Grüße
Sanne

Alessa

Gefühlsmäßig halte ich es wie Sanne und meine, sie dürfen. Wie oft ist das Weiße Haus oder die Golden Gate Bridge bereits in einem Film oder in Büchern in die Luft geflogen? Kann ich nicht mehr zählen, aber Fakt ist, die Leute finden das sicher auch nicht gerade sehr toll. Ich verwende in meinen Romanen bisher stets reale Orte, an denen ich schalte und walte, wie ich es gern hätte. Persönlichkeiten habe ich bisher nicht aufgegriffen, da bin ich sehr vorsichtig. Aber ich denke, solange man kritisch bleibt und nicht beleidigend ist, geht auch das in Ordnung. Ich denke, problematischer wird es nur, wenn man den Privatbesitz einer Person in die Luft jagt, ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen.

Michaela

#44
Ich habe heute Morgen nachgelesen. In einem meiner Schreibratgeber von Mara Laue wird das Thema behandelt. Hier geht es um das Persönlichkeitsrecht in Deutschland. Darunter fallen reale Personen die in einem Roman auftreten und alles was unter Privatbesitz fällt. Dabei ist es egal, ob das in einem Fantasyroman verwendet wird oder in einem anderen Genre.

Als Privatbesitz zählen Kneipen, Restaurants und Cafes ... Bei allem was im Privatbesitz ist, muss man vorher das Einverständniss des Besitzers einholen. Sonst kann derjenige den Autor tatsächlich rechtlich belangen.

Öffentliche Gebäude unterliegen diesen Beschränkungen dagegen nicht. Also Museen, Behörden, Rathäuser ...

Allerdings schreibt die Autorin, das Schulen kritisch sind, denn keine Schule möchte ihren Namen in einem fiktiven Roman als Setting von einem Amoklauf oder anderen Gewalttaten lesen müssen!!

Daher würde ich Dir raten, die Schule etwas umzugestalten und den Namen zu ändern. Ist es zwingend notwendig die genaue Adresse im Roman zu nennen oder reicht eine Beschreibung die etwas abgeändert ist nicht aus?

Ich hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter.  :D

Liebe Grüße Michaela