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[Miet-/Vertragsrecht] Platzen lassen eines Mietvertrages

Begonnen von Norrive, 03. August 2015, 18:30:37

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Norrive

Eine kleine, aber für einen Laien sehr undurchsichtige Frage an die Anwälte unter uns:

Kann ein Vermieter einen schon unterschriebenen Mietvertrag noch vor Einzug des Mieters einfach platzen lassen und die Schlüsselherausgabe verweigern? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? 
Es geht eigentlich konkret um das kalifornische Mietrecht, ich habe mir einige offizielle Dokumente dazu angesehen, und bisher sieht es so aus als wäre es generell sehr ähnlich zum deutschen Mietrecht. (Wenn sich da jemand im Speziellen auskennt, umso besser, aber wenn nicht, bin ich mit der deutschen Rechtslage durchaus zufrieden. Dann muss ich halt vermeiden, ins Detail zu gehen.)

Ich habe allerdings nichts gefunden, mit dem man den Einzug eines Mieters verhindern kann und welche Konsequenzen es hat, wenn man es trotzdem ohne Rechtsgrundlage tut. Und ich bin ratlos, was ich da googlen soll  ???

LG Norrive

Churke

Zitat von: Norrive am 03. August 2015, 18:30:37
Kann ein Vermieter einen schon unterschriebenen Mietvertrag noch vor Einzug des Mieters einfach platzen lassen und die Schlüsselherausgabe verweigern?
Ganz einfach: Nein.

Zitat
Ich habe allerdings nichts gefunden, mit dem man den Einzug eines Mieters verhindern kann
Schlüssel behalten.
Schlösser austauschen.
Heizung abstellen.
Hell's Angels beauftragen.
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt...

Zitatund welche Konsequenzen es hat, wenn man es trotzdem ohne Rechtsgrundlage tut.
Dann muss man mit einem gelben Briefumschlag im Briefkasten rechnen. Der kommt vom Gericht, weil der Mieter auf Überlassung der Mietsache geklagt hat. Wenn's pressiert, kann der Mieter auch eine einstweilige Verfügung beantragen.

Norrive

Wuhu, das ging ja schnell.

Danke :)

Das beantwortet meine Frage eigentlich schon perfekt.  Dann macht sich der Vermieter auf jeden Fall die Fingerchen schmutzig und ich kann meine Prota wie geplant zum Anwalt schicken. Löst ihr kurzfristiges Wohnungsproblem zwar nicht, aber bietet immerhin den Plotaufhänger. Wen man nicht alles beim Anwalt kennenlernt  8)


Fianna

Churke,
was ist denn mit Eigenbedarf? Da kann doch auch was Kurzfristigeres sich ergeben, zählt das nicht?

Norrive

Daran hatte ich auch gedacht. Aber:
Die ist, soweit ich weiß, an strenge Auflagen und Fristen gebunden. Die funktioniert definitiv nicht fristlos, sondern in Deutschland mit den üblichen 3 Monaten und je länger das Mietverhältnis, desto länger auch die Frist. Die Quellen sind Google und Hörensagen aus meinem Umfeld, bin mir da relativ sicher.

Grüße

Maja

Ich hätte jetzt erwartet, dass es in einem Land, wo es keinen Kündigungsschutz gibt und Angestellte von einem Tag auf den anderen gekündigt werden können, mit den Mietwohnungen genauso aussieht - und das Wort des Vermieters so oder so Gesetz ist. Aber vielleicht habe ich einfach nur eine zu geringe Meinung vom amerikanischen Rechtssystem ...
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Norrive

 :versteck: Ich habs jetzt doch nochmal gesucht, bei der Quelle vom kalifornischen Government, und noch bisschen was gefunden *hust* Allerdings nur den Kram über Kündigungsfristen.

Mietrecht Kalifornien
Kurz: Die Regelkündigungsfrist ist 30 Tage oder 60 Tage. Dann kommt es darauf an, ob die Wohnung in einem Gebiet mit 'Rent Control' liegt, ob man Gründe angeben muss oder einfach so kündigen kann. Fristlose Kündigung ist da tatsächlich sehr fristlos, man muss innerhalb von 3 Tagen räumen. Das geht allerdings nur, wenn Miete nicht bezahlt wurde oder andere Dinge vorliegen, die man nachweisen muss.

Insofern hast du schon Recht, Maja, wenn du sagst, dass da kein großartiger Schutz da ist, aber immerhin ist es nicht ganz so desaströs. Außerdem scheint die ganze Mieterei da schneller von statten zu gehen und Umzüge in den Großstädten an der Tagesordnung. Gerade in solchen Mietkasernen.
Allerdings habe ich auch in dieser Quelle keinen zwielichtigen Grund zum Rücktritt vom Mietvertrag, bevor der Mieter überhaupt eingezogen ist, gefunden.

Imperius


Deine Frage war ja, ob man den Mietvertrag noch vor der Übergabe " platzen lassen " kann.

Die Frage wurde grundsätzlich ja schon beantwortet. Grundsätzlich natürlich nicht. Aber keine Regel ohne Ausnahme.

Bei jedem Vertragsverhältnis gibt es in Ausnahmefällen das Recht zur fristlosen Kündigung. Und fristlos heißt fristlos. Hierfür ist ein wichtiger Grund erforderlich. Klar ist, dass da strenge Anforderungen gestellt werden. Aber einmal angenommen, es stellt sich heraus, dass der Mieter den Vermieter getäuscht hat. Er ist insolvent und arbeitslos und hat gefälschte Einkommensunterlagen vorgelegt, wonach er Schwerverdiener sei; er ist Mietnomade und wurde verurteilt, weil er seine vorherigen Vermieter ebenfalls in gleicher Weise getäuscht und keinen Cent Miete gezahlt hat; er hat den Vermieter nach Vertragsschluss beleidigt und geschlagen; die Tochter des Vermieters vergewaltigt........Du verstehst. ;)

Nebenbei. Es gibt auch verrückte Vermieter. Die kündigen evtl. auch ohne einen gravierenden Grund, weil sie noch einen Mieter gefunden haben, der mehr Miete zahlen würde. Das wäre natürlich kein Kündigungsgrund, aber für deinen Prota erst recht ein Grund für einen Anwaltsbesuch.