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Brauche ich als geringfügiger Freiberufler ein Geschäftskonto?

Begonnen von Kaeptn, 31. Januar 2013, 11:28:22

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Kaeptn

Hallo,

hmpf, eine simple Nachfrage beim Finanzamt brachte mir den Fragebogen zur Neuaufnahme einer selbständigen Tätigkeit ein, den ich nun binnen 4 Wochen abgeben muss. Habe mich damit nun auseinandergesetzt und bin dabei u.a. über den Punkt "Konto" gestolpert.

Brauche ich als Freiberufler ein Geschäftskonto?

Sicher, dem Finanzamt ist das Wurst, aber was sagt meine Bank? Neben den Autorenhonoraren, die wohl eher periodisch und in der Höhe vernachlässigbar fließen werden, will ich auch meine freie journalistische Tätigkeit (bisher in einer GbR, die aber bald aufgelöst wird) darüber regeln, sodass z.B. monatliche Kosten für Webserver, Internet usw dazukommen - die Privatpersonen aber auch haben. Jedenfalls werden meine Einnahmen aus der freiber. Tätigkeit < 400 Euro im Monat bleiben (erstmal).

Wenn ich die Bank frage, kommt natürlich die Antwort, dass ich eins brauche, schließlich verdienen die gut an den Gebühren - und die wiederum sind der Anlass, warum ich es gern vermeiden würde, eines zu eröffnen.

Daher die Frage an schon veröffentlichende Autoren, wie ihr das handhabt. Und falls ihr eins habt: Gibt es ein gutes (sprich: günstiges) Freiberufler-Konto irgendwo?

Grummel

Hallo Kaeptn,

vielleicht einmal etwas Grundsätzliches. Du brauchst als "geringfügiger" Freiberufler nicht aufgrund irgend einer Regelung ein eigenes Geschäftskonto. Ich würde sowieso diesen Begriff an sich nicht bei den Banken erwähnen, weil die tatsächlich einen gebührentechnischen Unterschied zwischen einem "normalen" und einem Geschäfts -giro- konto machen.

Als Bankkaufmann, Buchhalter und alter Dollarzähler möchte ich dir allerdings dazu raten, diese freiberufliche Tätigkeit über ein 2. normales Girokonto abzubilden, einfach, weil die Trennung und Prüfbarkeit vom Privatvermögen einfacher ist.

Echt und uneingeschränkt gebührenfrei und mit einem sehr guten Service ausgestattet ist die ING-DiBa. (Nein, ich arbeite nicht bei denen, aber ich habe bisher nur Gutes gehört.)
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

FeeamPC

Ich würde es auch trennen. Ein separates Konto ist nicht nur für das Finanzamt einfacher, sondern gibt dir selbst auch den Überblick, ob die Einnahmen deiner Tätigkeit die zugehörigen Kosten übersteigen. Sollte das nämlich über einen deutlich längeren Zeitraum  nicht der Fall sein, nimmt das Finanzamt eine Hobby-Tätigkeit an, die dann nicht mehr extra versteuert werden muss.
Und wenn du Gewinn machst, ist es auch immer sehr schön, das mit einem Blick auf das Konto zu erkennen.

Aber auch ich sage, bei einer normalen Bank erst mal bloß nichts von Geschäftkonto sagen. Die Gebüren dafür sind deutlich höher als für ein privates Konto.

Pestillenzia

Zitat von: Grummel am 31. Januar 2013, 11:37:12
Echt und uneingeschränkt gebührenfrei und mit einem sehr guten Service ausgestattet ist die ING-DiBa. (Nein, ich arbeite nicht bei denen, aber ich habe bisher nur Gutes gehört.)

Ich bin seit ca. anderthalb Jahren bei besagter Bank und kann nur sagen:  :jau:  Und nein, ich bekomme nichts für diese Aussage.  ;)

Auf die Idee mit zwei privaten Girokonten bin ich noch nicht gekommen. Bei mir fließen die Einkünfte zwar in einem extrem überschaubaren Rahmen, aber vielleicht ist das trotzdem auch für mich keine schlechte Idee.

Kaeptn

Danke erstmal!

Die DiBa kenne ich auch vom Tagesgeld her schon lange, da ich bei denen aber gar nichts zu Geschäftskonten fand, habe ich gedacht, die bieten sowas gar nicht. Nach dem Hinweis habe ich nun aber den entscheidenden Punkt gefunden:

ZitatDie Eröffnung eines Girokontos ist möglich wenn Sie ...
ein regelmäßiges Einkommen aus unbefristeter, nichtselbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erhalten

Gut, das behalte ich im Hinterkopf, vielen Dank!

gbwolf

Also ich habe seit Jahren nur ein einziges Konto + Sparkonto und da meine Einnahmen und Ausgaben überschaubar sind, komme ich in der Einnahmen-Überschussrechnung auch nie durcheinander.
Allerdings überlege ich, ob ich aus altem Lokalpatriotismus von besagter Bank wieder zurück zu meiner ehemaligen Stammbank wechsle, die mir als Genossenschaft einfach sympathischer ist als eine AG. Mittlerweile sind sie auch so expandiert, dass es mehr Filialen gibt.

Wie ist das denn mit journalistischer Tätigkeit? Als künstlerisch Selbständiger ohne Umsatzsteuerregelung ist man ja nicht ganz so hart dran wie andere Selbständige. Die Regelung für Journalisten kenne ich aber nicht.

Kaeptn

#6
Zitat von: Nadine am 31. Januar 2013, 12:09:20
Wie ist das denn mit journalistischer Tätigkeit? Als künstlerisch Selbständiger ohne Umsatzsteuerregelung ist man ja nicht ganz so hart dran wie andere Selbständige. Die Regelung für Journalisten kenne ich aber nicht.

Bin mir nicht ganz sicher, ob du darauf hinaus willst, aber Journalisten gehören auch per Definition zu den freien Berufen. Der Haken bei mir: Ein nicht unerheblicher Teil der Einnahmen stammt aus Werbung auf meiner Webseite. Die KSK müsste (wenn ich denn mal die Aufnahme beantrage, noch bin ich familienversichert) das schlucken, da gab's 2011 ein Gerichtsurteil, aber was das Gewerbe-/Finanzamt sagt, weiß ich nicht. Und das wollte ich eigentlich nur vom Finanzamt wissen und hab nun diesen Fragebogen und die Frist am Hals - statt einer Antwort. Auf meine Frage gingen die mit keinem Wort ein.

gbwolf

Also zählen die Journalisten auch zu den künstlerische-selbständigen Berufen? Ich kenne mich da nicht so gut aus und dachte jetzt daran, dass es ja auch andere freie Berufe gibt, wie Seifensieder.

Zitat von: Kaeptn am 31. Januar 2013, 12:14:09Und das wollte ich eigentlich nur vom Finanzamt wissen und hab nun diesen Fragebogen und die Frist am Hals - statt einer Antwort. Auf meine Frage gingen die mit keinem Wort ein.
Kommt mir bekannt vor ... die KSK hat halt das Problem, dass man diese Mindesteinnahme pro Jahr braucht. Mir hat es 2011 um 200 Euro nicht gereicht, aber nächstes Jahr muss ich das irgendwie schaffen, besser noch dieses Jahr. Ich bin nämlich auch bald familienversichert und sobald Tantiemen kommen, kann es sein, dass ich dann vielleicht rausfalle (Anderes Thema, aber ich frage mich, ob die dann für einen Monat zählen oder die Jahreseinnahmen da irgendwie umgerechnet werden.