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Neue deutsche Rechtschreibung bei Zitaten aus älteren Büchern?

Begonnen von Ary, 02. Juli 2012, 08:59:16

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Ary

Moin zusammen,
doofe Frage: ich beta-lese gerade die Bachelorarbeit einer Bekannten. In dieser Arbeit zitiert sie häufig aus älteren Büchern, die natürlich noch nicht in der neuen deutschen Rechtschreibung abgefasst wurden. Wie ist das - wenn die ganze Arbeit in neuer rechtschreibung verfasst ist, darf dann ein gekennzeichnetes Zitat mit Fußnote zur Quellenangabe ibn der alten rechtschreibung stehen, oder muss/sollte da angepasst werden?
Bin da gerade ein bisschen ratlos, ich will ihr ja beim betalesen nicht zusätzliche Fehler einbasteln.
Einfach mal machen. Könnte ja gut werden.

Thaliope

Das muss sogar in der alten Rechtschreibung stehen, wenn es ein wörtliches Zitat ist. Da darf man nicht einfach eingreifen. Schließlich bezieht sich das Zitat ja auf eine bestimmte Ausgabe des Buches, und man muss eigentlich sogar Schreibfehler übernehmen (die dann ggf. mit einem [sic!] gekennzeichnet werden - aber das spielt für deinen Fall wohl eher keine Rolle.)

LG
Thali

Ary

Einfach mal machen. Könnte ja gut werden.


Rynn

Zu dem, was Thaliope sagt, würde ich nur noch ergänzen, dass es aber in Ordnung ist, grammatische Dinge zu ändern. Wenn im Original beispielsweise ein Wort im Akkusativ benutzt wird, man in einem halben Zitat das Wort aber im Genitiv einbauen will, dann dürfen solche Änderungen vorgenommen werden, müssen aber durch eckige Klammern angezeigt werden. Das ist also kein Fehler, falls sie das mal so macht.
»Dude, suckin' at something is the first step to being sorta good at something.« – Jake The Dog

Ryadne

#5
Ähm, ich will nicht für unnötig Verwirrung sorgen, aber mir wurde beigebracht, dass man das [sic!] in so einem Falle weglässt, allerdings bin ich mir gerade nicht sicher, ob man die alte Rechtschreibung dennoch im Zitat belassen soll.
Anfangs habe ich es jedenfalls so gemacht mit dem [sic!] und dann wurde ich darauf hingewiesen, dass das nicht mehr üblich ist.

EDIT: Also laut Merkblatt ist es einem überlassen, ob man anpasst oder nicht, aber eine entsprechende Markierung wie [sic!] ist nicht erforderlich.

Thaliope

Das [sic!] bezog sich nicht auf die alte Rechtschreibung, sondern auf "echte" Fehler im Zitat. (Soll dazu dienen, dass der Leser nicht denkt, der Zitierende könnte nicht richtig abschreiben.)


Ryadne

@Thaliope
Achso, okay. Aber Ändern der Rechtschreibung ist offenbar auch in Ordnung. Wobei ich im Zweifelsfalle immer nochmal den betreffenden Betreuer fragen würde, was ihm lieber ist.

Thaliope

#8
@Ryadne: Das hängt wahrscheinlich schwer vom Studiengang ab. Bei uns in der Germanistik hätte man dafür den Kopf abgerissen bekommen ;)



Ary

:) Die Bachelorarbeit, die ich lese, wurde in Sozialwissenschaften geschrieben.
Einfach mal machen. Könnte ja gut werden.

Thaliope

Also, selbst wenn man es in anderen Studiengängen nicht so eng sieht und die Rechtschreibung anpassen darf, dürftest du eigentlich nie verkehrt liegen, wenn du originalgetreu zitierst.


Ryadne

@Aryana
Wenn ich dich richtig verstehe, hat deine Verfasserin bisher die alte Rechtschreibung übernommen? Würde auch sagen, dass sie damit eigentlich auf Nummer Sicher ist, du kannst sie ja vorsichtshalber hinterher drauf hinweisen, dass das unterschiedlich gehandhabt wird.

Lavendel

Ich habe im Studium gelernt, dass man das Zitat immer originalgetreu übernimmt. Wenn ich auf Englisch schreibe benutze ich zum Beispiel britisches Englisch. Wenn ich dann einen amerikanischen Autor wörtlich zitiere, ändere ich auch nicht einfach "center" in "centre" oder "humor" in "homour". Und wenn ich Autoren des 18. Jahrhunderts (oder so) wörtlich zitiere, dann ersetze ich ein "seyn" auch nicht durch ein "sein", weil wir es heute so schreiben.
Was das (sic) betrifft, gibt es soweit ich das sehe, unterschiedliche Meinungen. Jedenfalls habe ich grade mal ein paar Richtlinien von verschiedenen Fakultäten verschiedener Unis angeschaut, und da gibt es welche, die das (sic) zur Kennzeichnung alter Rechtschreibung sehen wollen, welche, die es gar nicht erwähnen und welche, die ausdrücklich sagen, man solle es weglassen.

Ich persönlich sehe keine Notwendigkeit für den Hinweis, aber da sollte man im Zweifelsfall wohl mal beim Prof nachhaken, wie er/sie es denn gern hätte.