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Vorher schon erlaubt? - Lesungen

Begonnen von Schreinhüter, 13. Juli 2010, 15:40:07

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Schreinhüter

Hallo Ihr Lieben!

In Ermangelung an sicheren Suchtreffern, als auch durch Unsicherheit, wohin das Ganze wohl letzten Endes gehören könnte, habe ich einmal hier im Offtopic folgende Frage an den Tintenzirkel:

Wenn einem die Möglichkeit besteht, sein bereits geschriebenes Buch bei einem größeren Publikum vorstellig zu machen - sprich, aus dessen Inhalt eine kleine Lesung zu gestalten - ist dies dann für die zukünftige Vorlage bei den Verlagen ein Hinderungsgrund für diese das Manuskript als "bisher unveröffentlicht" anzunehmen? Beziehungsweise die grundlegende Unbekanntheit des Werks als Voraussetzung damit hinfällig ist?
Widerspruch?
Den würde ich mir wünschen, da ich auf einer Steampunkconvention die Möglichkeit hätte aus meinem Roman vorzulesen. Wenn es sich jedoch wie befürchtet nicht besonders positiv auswirken sollte, dann bin ich natürlich froh gewarnt worden zu sein.

Ich weiß, es ist eigentlich eine eher belanglose Sache, aber gerade in diesem Moment stellte ich mir diese Frage. Danke für jede klärende Antwort,

Euer Schreinhüter

Runaway

Hm, also wenn sich da jemand querstellen würde, wäre der meines Erachtens schon sehr kleinkariert... ich glaub, "vorab veröffentlicht" bezieht sich meistens auf schriftliche Dinge, aber so eine Lesung ist ja nicht schriftlich.
Aber das ist jetzt nur meine persönliche, völlig unfachkundige (?) Meinung.

Nycra

Würde ich auch so sehen.

:hmmm: Im Prinzip bewirbst du doch damit auch deinen Roman, auch um ihn zu verkaufen. Sonst könnte man doch bestimmt auch eine Strick daraus drehen, wenn du dein Skript an 1.000 Verlage schicken würdest.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich denke nicht, dass du mit einer Lesung "veröffentlichst".

Maja

Zitat von: Schreinhüter am 13. Juli 2010, 15:40:07
In Ermangelung an sicheren Suchtreffern, als auch durch Unsicherheit, wohin das Ganze wohl letzten Endes gehören könnte, habe ich einmal hier im Offtopic folgende Frage an den Tintenzirkel:

Hallo Schreinhüter,

Off-Topic-Grundsatz Nummer Eins: Alles, was mit dem Schreiben zu tun hat, ist nie und nimmer off-topic. Und das steht auch so in den Regeln. Wenn es ein Schreibthema ist und in kein Unterboard passen will: Da tu es hierhin. Aber niemals, und unter keinen Umständen, ins Off-Topic-Board. Also: Erst Regeln lesen, dann posten. Ist doch nicht so schwer!

LG, Maja
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Schreinhüter

Danke Maja,

die Regeln habe ich gelesen, aber anscheinend nicht richtig verstanden. Da ich es nicht als Akt des Schreibens gesehen habe konnte ich mich nicht gegen die Angst erwehren es grundsätzlich falch zu machen - was ja nun wirklich super geklappt hat.  ;)
Du hast vollkommen Recht, nicht zuletzt steht auch das in den Regeln drin!
Entschuldige mich, ich wollte dir keine zusätzliche Arbeit daraus erwachsen lassen.

Mondwölfin

Meine Sicht als Kleinverlagsinhaberin - aber auch nur meine: Wenn ein Autor schon eine Fangemeinde aufgebaut hat, bevor noch das erste Buch erscheint, ist das eine tolle Vorarbeit und erleichtert besonders kleinen Verlagen die Promotion.

Ich weiß nicht, wie Großverlage das sehen, könnte mir aber vorstellen, dass die teilweise genauso denken und teilweise komplett verdreht ganz anders.

Vielleicht hat noch jemand Erfahrung?

Kerimaya

Also, ich habe bisher regelmässig Lesungen aus unveröffentlichten Sachen gemacht (Feencon und bei anderen gelegenheiten) und bisher hat sich da noch kein Verleger drüber beschwert. Im Gegenteil, das ist ja alles Marketing für dich und je mehr Leser, desto besser ;)

Grummel

Und mal so halb OT: Da ich ja selber das Vergnügen habe momentan mehr als einen Blick auf das Werk zu werfen, kann ich vorab den lieben Schreinhüter bei seinem Vorhaben nur unterstützen. :jau:
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Berjosa

Hallo Schreinhüter,

da es um einen Roman geht, wirst du bei der Lesung vermutlich nicht das ganze Manuskript "veröffentlichen", oder?

Und bis das Ganze gedruckt ist, wirst du vermutlich noch (grob geschätzt) 2748 Änderungen vornehmen (die mehr betreffen als nur Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung und ähnliches Gefuddel).

Wenn es nur ums Juristisch-Kleingedruckte geht, sollte es keine Probleme geben. (Immer unter der Voraussetzung, dass es noch keinen Interessenten oder gar Vertrag gibt, der ausdrücklich etwas anders besagt.)

Geschickter ist es halt schon, wenn man die Lesung an der spannendsten Stelle abbrechen kann und sagen: "Wenn ihr wissen wollt, wie's weitergeht - da drüben könnt ihr das Buch kaufen."

Schreinhüter

@Grummel  Danke für das liebe Kompliment!

@Berjosa   Im Grunde genommen stimme ich in puncto Geschickheit zu, wenn eine Lesung dazu dienen soll das bereits vorhandene Produkt zu bewerben. Dennoch würde ich ungern die Gelegenheit verstreichen lassen zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Das wäre zum einen eine schöne Rolle auf der Con einzunehmen (eben die eines Autors), als auch gleich die Pioniergeister des deutschen Steampunks auf einem ihrer Treffen mit meinem Schriftwerk bekannt zu machen.
Der Einspruch war mein Wunsch und er wurde mir hier durchaus erfüllt. Danke für eure Antworten!