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[Recherche] Einweisung in Jugendstrafanstalt von Schwere der Tat abhängig?

Begonnen von Shin, 11. August 2011, 09:20:25

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Shin

Hallo miteinander!

Ich habe jetzt auch ein Problem, an dem ich mich ein wenig aufhänge. Ich wollte es eigentlich ignorieren, stolpere nun aber immer wieder darüber.

Gibt es Verbrechen, die 'schlimm genug' sind, dass man sofort in ein richtiges Gefängnis eingewiesen wird und nicht mehr in eine Jugendstrafanstalt kommt?

Das ist vom Stil und Sinn der beiden Einrichtungen ja nun doch ein Unterschied. Und bisher hatte ich angenommen, dass meine Beiden in einer Jugendanstalt sitzen.

Ich habe da:
Ukyo: 19, mit 17 verurteilt: Totschlag während einer Schlägerei
Hiru: 21, mit 21 verurteilt: Entführung, Kindesmissbrauch, Mord

Eine Jugendstrafanstalt ist ja bis 24. Aber ist damit das Alter während der Verurteilung oder das Höchstalter bei Ende der Gefängnisstrafe gemeint?
Hach... also, was meint ihr? Sind die Beiden in einer Jugendstrafanstalt oder gleich im richtigen Gefängnis?

lg Shinya
"The universe works in mysterious ways
But I'm starting to think it ain't working for me."

- AJR
"It's OK, I wouldn't remember me either."        
- Crywank          

Churke

Leider mache ich kein Jugendstrafrecht und habe deshalb keinen Kommentar greifbar. Aus einer Jugendstrafollzugsanstallt raus kommt aber frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die näheren Voraussetzungen müssten in der Kommentierung zu § 89b JGG nachzulesen sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__89b.html

Vollstreckungsleiter ist der Jugendrichter.

Ich weiß auch nicht, ob das in der Praxis so auf die "Schwere" der Tat ankommt. Jugendknäste sind keine Waisenknabenanstalten, sondern gemeinhin berüchtigt für ihr vom Migrationshintergrund geprägtes Bandenundwesen. Mancher ist froh, wenn er in den Erwachsenenvollzug kommt.





Shin

Okay, das ist schon mal etwas, Danke.

Ach, verhätschelt werden meine auch nicht. Die passen da von der Hackordnung und Härte schon ganz gut rein.
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Snöblumma

Hallo Shinya!

Nachdem es hier ein paar mehr Juristen gibt, werden wir wahrscheinlich bald fünf Ansichten hier stehen haben, getreu dem blöden alten Spruch: "zwei Juristen, drei Meinungen"  :snicker: .

Also, ich hab mal eben für dich nachgelesen:

Ob Jugendstrafrecht oder das normale Strafrecht angewendet wird, entscheidet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt der Tatbegehung, bei Jugendlichen unter 18 wird Jugendstrafrecht immer angewendet, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 kann der Richter entscheiden, je nachdem, wie reif und einsichtsfähig der Täter nun war. (§ 1, §§ 105, 106 JGG) Mit der Schwere der Tat hat des erstmal nichts zu tun, eher damit, ob der Täter den Eindruck macht, dass er seiner Persönlichkeit nach schon erwachsen ist, oder ob er noch eher jugendlich-unreif ist.

Zwischen 21 und 24 wird man zwar nach normalem Strafrecht verurteilt, kann aber noch bis zum 24. LJ in den Jugendstrafvollzug kommen (§ 114 JGG), wenn das sinnvoller erscheint.

Ab 24 kommt man wohl immer raus aus dem Jugendstrafvollzug und muss notfalls den Rest noch im Erwachsenenstrafvollzug absitzen (auch wenn ich dazu grad nichts finde, ich schließe das mal aus § 114 JGG).

Ukyo ist auf jeden Fall nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil die Tatzeit definitiv vor seinem 18. Geburtstag lag. Bis er 24 ist, sitzt er demnach im Jugendstrafvollzug. Mit 24 geht's dann raus in den richtigen Strafvollzug.

Hiru ist ein anderer Fall. Ob Jugendstrafrecht angewendet wird oder Erwachsenenstrafrecht, entscheidet sich nach seiner Reife zum Tatzeitpunkt, wenn er da denn schon 18 war. Gehen wir mal von Jugendstrafrecht aus, das macht die Sache einfacher ;). Bis 24 würde er dann ebenfalls im Jugendstrafvollzug sitzen. Ab 24 geht's wieder in den Erwachsenenvollzug.

Sprich: du kannst beide in die Jugendstrafvollzugsanstalt setzen, das passt schon :).

Liebe Grüße,
Snöblumma
(die aber keinerlei praktische Erfahrung hat, das sei dazugesagt. Alles nur Uniwissen... darf also gern korrigiert werden)

Tintenweberin

Zitat von: Shinya am 11. August 2011, 09:20:25
Ich habe da:
Ukyo: 19, mit 17 verurteilt: Totschlag während einer Schlägerei
Hiru: 21, mit 21 verurteilt: Entführung, Kindesmissbrauch, Mord

Eine Jugendstrafanstalt ist ja bis 24. Aber ist damit das Alter während der Verurteilung oder das Höchstalter bei Ende der Gefängnisstrafe gemeint?
Hach... also, was meint ihr? Sind die Beiden in einer Jugendstrafanstalt oder gleich im richtigen Gefängnis?

Wenn Ukyo ein Ersttäter war, ist es wahrscheinlicher, dass er nicht in die Jugendstrafanstalt sondern in eine geschlossene Jugendhilfeeinrichung eingewiesen wird.

Snöblumma

Zitat von: Tintenweberin am 11. August 2011, 10:29:14
Wenn Ukyo ein Ersttäter war, ist es wahrscheinlicher, dass er nicht in die Jugendstrafanstalt sondern in eine geschlossene Jugendhilfeeinrichung eingewiesen wird.

Naja, aber das hilft wohl Shinya nicht weiter - die beiden werden sicher an einem Ort gebraucht, und Hiru wird kaum noch eine Chance auf eine Jugendhilfeeinrichtung haben ;) .

Ich würde mal § 5 II JGG ins Feld werfen - ist Ukyo schon so schlimm drauf, dass Erziehung und Hilfe bei ihm nach Prognose des Richters nicht mehr weiterhelfen? Dann könnte es schon sein, dass auch ein Ersttäter in den Jugendstrafvollzug kommt. Ist zwar höchst selten, aber vielleicht war es ja ein strenger Richter, der mal durchgreifen wollte, der Anlass der Schlägerei war ein nichtiger, und immerhin war am Ende ein Mensch tot... Es ließe sich schon irgendwie begründen... :hmmm:.

Liebe Grüße,
Snöblumma

Shin

Danke für deine Mühe, Snöblumma!

Ersttäter... Nunja, Ukyo hat schon vorher einige Schlägereien und wurde als 'schwer erziehbar' eingestuft. Er war der Typ, bei dem Familie und Bekannte regelrecht gewartet haben, wann er eine Haftstrafe bekommt. Die Polizei stufte diese Tat als Mord mit Vorsatz ein, da Ukyo den Streit mit den Worten 'Ich bring dich um, du Pisser' begonnen hatte. So weit meine Informationen. *lach*
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Snöblumma

Na, wunderbar.  :snicker: Dann noch ein Richter, der der Meinung ist, dass auch bei schwer erziehbaren Jugendlichen mal die Härte des Gesetzes greifen muss, und das geht schon, dass er in die Jugendvollzugsanstalt kommt.

Wenn es um solche Dinge geht, recherchiere ich doch immer gerne. Es fällt nicht auf, weil fachbezogen, aber man kann sich trotzdem fremdbeschäftigen  :P .

Liebe Grüße,
Snöblumma

Shin

Gut, dann ist das geklärt und ich kann die Zwei mit gutem Gewissen in ihrer Jugendanstalt weiter quälen. :innocent:

Wunderbar, das ist doch mal eine schöne Vorlage! *lach*

lg Shin
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Sonnenblumenfee

Zitat von: Shinya am 11. August 2011, 11:44:57
Die Polizei stufte diese Tat als Mord mit Vorsatz ein,
:psssst: Mord ist immer vorsätzlich, sonst wäre es nämlich kein Mord, sondern nur eine fahrlässige Tötung.
"Discipline is my freedom" - Gretchen Rubin

Shin

Das passiert, wenn man sich auf den Rat einer Freundin verlässt.  ;D *schnell wegwisch*
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