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Anthologieveröffentlichung ohne Vertrag - rechtliche Situation

Begonnen von Alys, 04. September 2018, 09:50:39

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Alana

#15
Ich glaube eben nicht, dass hier etwas fehlt.  :-\ Aber ja, es wäre spannend, wenn jemand, der sich auskennt, äußern würde. Zum Beispiel @Snöblumma:bittebittebitte:

In meinen Augen ist es so: Beide haben eine Willenserklärung abgegeben. Alys hat die Geschichte abgeben und damit untermauert, dass sie die Willenserklärung abgeben hat. Der Verleger hat die Geschichte gedruckt. Der Vertrag ist zustande gekommen. Beide haben ihre ursprünglich abgemachten Pflichten erfüllt. Soweit ich das in Erinnerung habe, reicht das völlig aus, um wirksam zu sein. Nur wissen jetzt eben beide Parteien nicht, wer welches Anrecht auf was hat, weil sie sich darauf nicht verständigt haben. Das bedeutet aber nicht, dass der Vertrag nicht gültig ist. Natürlich gelten trotzdem einige Gesetze, die könnte man sicherlich heranziehen, um im Fall des Falles etwas zu entscheiden. Aber der Nachweis wird eben schwierig.
Alhambrana

Alys

Zitat von: FeeamPC am 05. September 2018, 11:05:23
Einen Anspruch hat sie nun genau in zwei Punkten: Die Druckfahne, NUR bezogen auf ihre eigene Geschichte, als Ausdruck auf Papier in bis zu 5 Exemplaren, und dass die Geschichte überhaupt in einer vertretbaren Zeit gedruckt wird.

Das denke ich auch. Ich bin selbst der Meinung, einen mündlichen Vertrag eingegangen zu sein. Und da wir keine Details besprochen haben können beide Parteien davon ausgehen, dass dieser mündliche Vertrag
a) das beinhaltet, was rein rechtlich mein Anspruch ist (also das, was Fee geschildert hat) und
b) das beinhaltet, was branchenüblich ist (damit meine ich z.B. die ebenfalls von Fee genannten Verzögerungen - die können in der Branche nunmal vorkommen, also sind sie als üblich zu betrachten).

Ob jetzt z.B. ein Belegexemplar branchenüblich ist, darüber streiten sich ja schon die Geister. Zur Not könnte ich darauf verzichten. Mir geht es vor allem um den Punkt, was bezüglich der Rechte als branchenüblich anzusehen ist - und da hat ja Alana oben schon Aufklärungsarbeit geleistet.

Ich werde das so machen, wie Ihr/Alana vorgeschlagen habt: nachfragen, wann denn der Vertrag kommt, und darauf hinweisen, dass ich natürlich davon ausgegangen bin, dass einer kommt. Das stimmt ja sogar.
Always avoid alliteration.