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[Sozialwissenschaften/Rechtssprechung] Vaterschaft + Rechte

Begonnen von Vic, 09. Mai 2015, 15:37:00

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Vic

Folgende (etwas vertrackte Situation): Frau flieht schwanger vor ihrem Freund (A) weil der Gute sich als sehr unheimlich und fies entpuppt. Auf der Flucht trifft sie einen alleinerziehenden Vater (B) und die beiden tun sich zusammen. Es ist nicht unbedingt romantisch, sondern eher eine Zweckbeziehung, weil sie beide an derselben Sache arbeiten und nebenbei ein Kind erziehen müssen) aber sie haben eine durchaus enge Freundschaft/Partnerschaft und bleiben auch langfristig zusammen. (Es geht in der Geschichte tatsächlich auch eher um ihre Söhne, aber das ist ein wichtiger Background für später.)

Erste Frage: Kann die Frau nach der Geburt einfach B als Vater des Kindes einsetzen lassen (auch wenn er es de facto nicht ist) oder müsste der ihn erst offiziell adoptieren, um ein Sorgerecht zu bekommen? (Es ist relativ eindeutig klar und ersichtlich, dass B nicht der leibliche Vater ist weil er eine andere Ethnie hat als das Kind, also einfach schwindeln geht nicht.) 

Also bei einem befreundeten lesbischen Pärchen von mir haben sich z.B beide Frauen als Eltern eintragen lassen und nicht den "biologischen" Vater (der allerdings einverstanden war das so zu handhaben) - in meinem Fall wird der leibliche Vater natürlich nicht gefragt. 

Zweite Frage: Falls A Jahre später irgendwann wieder auftaucht, könnte der noch irgendwelche Rechte anmelden als leiblicher Vater oder hätte der dann einfach Pech gehabt...?
Ich frage weil die Mutter "out of the picture" und B verschwunden ist und ich wissen will, wie viel Ärger A jetzt den beiden Jungs machen kann, wenn er spontan wieder auftaucht. ;)

Churke

Ich glaube, der normale Weg ist hier die Vaterschaftsanerkennung. http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung
Das ist eine Willenserklärung, ob der Anerkennende der Vater ist, spielt keine Rolle. Nur die Aufenthaltsbehörden wollen das manchmal etwas genauer wissen.  ;)

B sollte allerdings bedenken, dass mit der Vaterschaft erhebliche Nachteile verbunden sind. Stichwort Unterhalt bis zum Selbstbehalt. So lange die Frau nicht heiraten will, würde ich ihm davon DRINGEND abraten. B kann die Vaterschaft zwar auch anfechten, aber da er ja WEISS, dass er nicht der Vater ist, ist da nach 2 Jahren die Frist abgelaufen, und er kann zahlen, bis er schwarz wird.

Was nun den A betrifft: Der kann Bs Vaterschaft anfechten und hat damit ziemlich gute Karten. Aber viel mehr als Umgang am Wochende wird der nicht bekommen, und wenn das Kind keinen Umgang will, hat er Pech gehabt.

Vic

Oh vielen Dank für den Link! :)

Zitat von: Churke am 09. Mai 2015, 16:15:47
B sollte allerdings bedenken, dass mit der Vaterschaft erhebliche Nachteile verbunden sind. Stichwort Unterhalt bis zum Selbstbehalt. So lange die Frau nicht heiraten will, würde ich ihm davon DRINGEND abraten. B kann die Vaterschaft zwar auch anfechten, aber da er ja WEISS, dass er nicht der Vater ist, ist da nach 2 Jahren die Frist abgelaufen, und er kann zahlen, bis er schwarz wird.

Nein keine Sorge, die beiden, also die Frau und B, haben wirklich eine sehr gute Beziehung und erziehen die beiden Kinder auch gemeinsam. Keiner wird abgezockt, sie sind schon ein sehr gut funktionierendes Team. Das heißt auch wenn es in dem Sinne keine Ehe ist, ist es doch eine sehr liebevolle Familienkonstellation in der sich alle sehr zugetan sind. Also das ist eher kein Thema.  ;)

Zitat von: Churke am 09. Mai 2015, 16:15:47
Was nun den A betrifft: Der kann Bs Vaterschaft anfechten und hat damit ziemlich gute Karten. Aber viel mehr als Umgang am Wochende wird der nicht bekommen, und wenn das Kind keinen Umgang will, hat er Pech gehabt.

Auch das ist gut zu wissen. Also, kann er versuchen ihnen das Leben schwer zu machen, aber es ist schwierig damit durchzukommen. Sehr praktisch.

Franziska

#3
Auch Väter die nicht verheiratet waren haben jetzt automatisch das Sorgerecht. Wenn der leibliche Vater sich einschlatet kann man nicht einfach jemand anderen als Vater eintragen. Da müsste der leibliche Vater schon was unterschreibenn, denke ich. Wenn sie aber schon schwanger abhaut, warum sagt sie dann nicht, der andere wäre der Vater? Es kann durchaus sein, dass ein Elternteil dunkle Haut hat und das Kind vollkommen weiß ist als Beispiel. Der leibliche Vater kann natürlich einen DNA-Test verlangen, aber wenn sie irgendwo unterauchen, weiß ers ja nicht.
Achja, spielt es heute? Dann gilt das was ich geschrieben habe. Spielt es vor einigen Jahren, kann es sein, dass einfach gar kein Vater bei der Geburt eingetragen wird, das war bei unverheirateten üblich. Dann kann der ander Mann später ankommen und behaupten, er wäre der Vater.

Vic

#4
Zitat von: Franziska am 09. Mai 2015, 21:23:49
Auch Väter die nicht verheiratet waren haben jetzt automatisch das Sorgerecht. Wenn der leibliche Vater sich einschaltet kann man nicht einfach jemand anderen als Vater eintragen.

Aber der leibliche Vater schaltet sich ja erst viel viel später ein, also nach fast 17 Jahren. ;)
Also nur mal theoretisch: Es gibt ja auch Fälle, wo die Mutter den Vater nicht kennt, weil es vielleicht idk ein betrunkener One-Night Stand im Urlaub war. Aber vielleicht lernt sie in den Monaten bis zur Geburt einen tollen Typen kennen, der sagt 'hey ist mir egal, wir ziehen das Kind zusammen auf" - ist es dann nicht möglich im Krankenhaus einfach denjenigen als Vater eintragen zu lassen? So unrealistisch das nun auch ist, dagegen spricht doch rein rechtlich nichts, oder?
Oder sollte man dann - um ganz auf Nummer sicher zu gehen - offiziell das Kind adoptieren?

Und ja, die Geschichte spielt heute, das heißt die fragliche Geburt war Ende der 90er.

Ahneun

A9 = Ich – zwei mal Vater - geschieden, wiederverheiratet, Stieftochter, 20-Jahre zu Unterhaltsverpflichteter Unterhaltszahler.

Ja was mich hier beschäftigt sind folgende Fakten,
  - Frau, bald Mutter, auf der Flucht
  - ein Kind, wird bald geboren
  - ein leiblicher Vater des Kindes (A)
  - ein Vater - andere Hautfarbe Alleinerziehend (B)

NOCH gibt es da kein Problem. Die Probleme beginnen mit der Geburt des Kindes. Und darum geht es Dir Vic? Du schreibst;
ZitatEs ist nicht unbedingt romantisch, sondern eher eine Zweckbeziehung, weil sie beide an derselben Sache arbeiten und nebenbei ein Kind erziehen müssen) aber sie haben eine durchaus enge Freundschaft/Partnerschaft und bleiben auch langfristig zusammen.
Ich störe mich an dem Wort "müssen". Warum müssen sie das Kind erziehen? Ist es deshalb, weil sie eine Partnerschaft eingegangen sind? Das Thema ist hier das Kind, richtig? Da ist der "Freund"(B), nicht in der "Du musst" Haltung. Er "darf" das Kind gemeinsam mit seiner Partnerin erziehen "unterhalten". Aber dazu später. Jetzt ist es erst mal zur Klärung wichtig, was Du mit "müssen" ausdrücken möchtest.

ZitatErste Frage: Kann die Frau nach der Geburt einfach B als Vater des Kindes einsetzen lassen (auch wenn er es de facto nicht ist) oder müsste der ihn erst offiziell adoptieren, um ein Sorgerecht zu bekommen? (Es ist relativ eindeutig klar und ersichtlich, dass B nicht der leibliche Vater ist weil er eine andere Ethnie hat als das Kind, also einfach schwindeln geht nicht.)
Ganz einfach? "Ja!"
So ohne Weiteres kann dieses "Ja" aber nicht stehen bleiben. Das Recht ist hier relativ eindeutig. Es wird erst kompiliziös, wenn der leibliche Vater(A) (berechtigte) Ansprüche geltend macht. So! jetzt ist dieses "Ja" plötzlich ein deutliches "Nein!"
Da heraus entspringen zahlreiche Vaterschaftsklagen, - Die jungen Mütter tragen den vermeintlichen "Erzeuger" ihres Kindes in die Geburtsurkunde ein, obwohl sie wissen, dass im Vorfeld ein "Tächtelmächtel", sagen wir mal, auf einer anderen "Ebene" stattfand :o

Mit lesbischen Beziehungen/Ehen/Partnerschaften, läuft es rechtlich etwas anders, wenn es darum geht ein Kind in die Beziehung zu involvieren. Besser klingt es wenn ich schreibe, sie möchten ein Kind adoptieren. Aber das ist auch wieder eine rechtliche Angelegenheit, der einige Prüfungen und Gutachten vorrausgehen.

ZitatZweite Frage: Falls A Jahre später irgendwann wieder auftaucht, könnte der noch irgendwelche Rechte anmelden als leiblicher Vater oder hätte der dann einfach Pech gehabt...?
Ich frage weil die Mutter "out of the picture" und B verschwunden ist und ich wissen will, wie viel Ärger A jetzt den beiden Jungs machen kann, wenn er spontan wieder auftaucht.
Hmmmm, wie kompliziert hättest Du es denn gerne? Also generell, ich sag mal; "Ja!" Aber so einfach ist das nun auch wieder nicht. Denn; wenn (A) jetzt erfährt, dass er Papa eines Sohnes ist und, mal angenommen das Kind ein kluges Kind und noch dazu ein sehr wohlgeratenes, dann wird er höchst wahrscheinlich etwas vom großen Erfolg des Kindes mit bekommen wollen. (wenn er es erfährt) Er will von dem Erfolg partizipieren (etwas abhaben). Da hat der Gesetzgeber eine Frist gesetzt. Wenn (A) nicht innerhalb dieser Frist (weiß ich grad nicht) seine Väterlichen Bedenken vorträgt, dann ist auf Grund dieser Fristverstreichung (Fristversäumnis) das Recht verwirkt. Der (B) ist und bleibt als eingetragener Vater, mit allen Rechten und Pflichten(!) für das Kind verantwortlich.

(Nur ein kurzes Beispiel; Ein Ehepaar, die Ehefrau wird von einem Anderen schwanger (geht fremd) und sie sagt nix ihrem Ehepartner, das Kind wird geboren, der Ehepartner zahlt für dieses Kind imaginär Unterhalt, in dem er für den Unterhalt seiner Familie sorgt. Kommt es mal zur Trennung/Scheidung - muss er, der Ex-Ehemann, für dieses Kind Unterhalt zahlen, auch wenn es offensichtlich (z.B. andere Hautfarbe) nicht von ihm ist.)

Selbst ein Vaterschaftstest kann (muss nicht) nichts an dieser Tatsache grundlegend etwas ändern. Hier sagt die deutsche Rechtsprechung eindeutig, "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund!" Man will das Kind in seinem gewohnten sozialen Beziehungskreis belassen, wenn man der Ansicht ist ("nach Ansicht des zuständigen Gerichts") das das Kind nach einer Trennung aus der bisherigen Beziehung hin zu einer "neuen" Bezugsperson, sich Probleme in seiner Entwicklung ergeben könnten.

Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte. Es ist für mich schwer hier nicht zu sehr ins Detail zu gehen. Zum Einen bin ich emotional involviert zum Anderen haben sich inzwischen einige Paragraphen geändert. Bezogen auf das "gemeinsame Sorgerecht". Hier glaube ich aber, dass Deine Frage eher auf die beiden, (A) sowie (B) in Bezug auf das Kind, abzielt und da sehe ich aber bei Deiner Geschichte keine Probleme.
Die Probleme würden erst dann auftauchen, wenn das Kind bereits geboren wäre, und der (A) und die Mutter wären in einer Beziehung, und danach erfolgt dann die Trennung (Flucht).


LG A9
- Ein Diamant
ist

Churke

Zitat von: A9 am 10. Mai 2015, 01:10:55
Da heraus entspringen zahlreiche Vaterschaftsklagen, - Die jungen Mütter tragen den vermeintlichen "Erzeuger" ihres Kindes in die Geburtsurkunde ein, obwohl sie wissen, dass im Vorfeld ein "Tächtelmächtel", sagen wir mal, auf einer anderen "Ebene" stattfand :o
Ich musste mich bislang nicht weiter damit beschäftigen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Vater einfach so "eintragen" lassen kann. Stell dir mal vor, es klingelt an der Tür. "Guten Morgen, Jugendamt. Frau Vic hat uns informiert, dass Sie keinen Kindesunterhalt zahlen."
"???"
"Frau Vic hat sie bei der Geburt als Vater eintragen lassen."  :)

Zitat
(Nur ein kurzes Beispiel; Ein Ehepaar, die Ehefrau wird von einem Anderen schwanger (geht fremd) und sie sagt nix ihrem Ehepartner, das Kind wird geboren, der Ehepartner zahlt für dieses Kind imaginär Unterhalt, in dem er für den Unterhalt seiner Familie sorgt. Kommt es mal zur Trennung/Scheidung - muss er, der Ex-Ehemann, für dieses Kind Unterhalt zahlen, auch wenn es offensichtlich (z.B. andere Hautfarbe) nicht von ihm ist.)
Bei Ehegatten ist die Lage etwas anders, da kraft Gesetzes die Vaterschaft des Ehemannes vermutet wird. 

Nochmal zur Adoption: Das Verfahren ist enorm aufwändig. Vaterschaftsanerkennung dauert beim Jugendamt 10 Minuten.

Vic

#7
Zitat von: Churke am 10. Mai 2015, 10:21:34
Ich musste mich bislang nicht weiter damit beschäftigen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Vater einfach so "eintragen" lassen kann. Stell dir mal vor, es klingelt an der Tür. "Guten Morgen, Jugendamt. Frau Vic hat uns informiert, dass Sie keinen Kindesunterhalt zahlen."
"???"

Liebe Leute, ihr geht sehr viel davon aus, dass hier viel gegen den Willen des einen oder anderen passiert, aber das ist wirklich eine einvernehmliche Kiste.  ::) Niemand zwingt B zu irgendwas oder will ihm ein Kind unterjubeln oder macht irgendwas hinter seinem Rücken, okay?

Ich sehe schon, ich muss mehr von meinem Plot offenbaren damit das ganze Sinn macht.  :lehrer:
Die Frau (nennen wir sie mal C) und der Mann B sind auf der Flucht vor derselben Sache. Was das ist erspare ich jetzt mal weil zu viel/zu kompliziert. Aber - falls das weiterhilft - A, der leibliche Vater, ist eben auch Teil dieser Sache, deswegen flieht C ja auch vor ihm, um sich und ihr ungeborenes Kind in Sicherheit zu bringen. 
B ist auf der Flucht weil die "Bösen" seine Frau umgebracht haben und er nicht will, dass ihn und sein Kind das gleiche Schicksal ereilen.
Klar soweit?

C und B tun sich zusammen, weil sie gemeinsam bessere Überlebenschancen haben und sich und die Kids besser beschützen können.
Sie haben nun beide ein Kind an dem sie sehr hängen (deswegen die vielleicht etwas unglückliche Wortwahl "aufziehen müssen" - ich meinte damit, sie wollen die nun nicht einfach los werden, sondern wollen/dürfen/können sich auch noch um die kümmern. ;) Und da ist es gemeinsam schon etwas leichter, wenn man die Verantwortung für zwei, doch noch sehr junge, Kids aufteilen kann.
Das ist im Wesentlichen der Grund wieso sie zusammen bleiben - sie haben den gleichen Feind und das gleiche Ziel - wobei sie sich eben auch, wie schon erwähnt, durchaus sehr gerne mögen. Also niemand wird zu irgendwas gezwungen. Um das ganz deutlich zu machen: B und C gehen in beiderseitigem Einvernehmen eine sehr freundschaftliche Zweckgemeinschaft ein, von der BEIDE was haben und die nach außen hin durchaus aussieht wie eine Eheähnliche Gemeinschaft, was auch so gedacht ist.

Das ist nun meine Ausgangssituation.
Beide rechnen damit, dass sie jederzeit umgebracht werden könnten, deswegen ist es in gegenseitigem Interesse dass der andere auch Erziehungsberechtigter für das eigene Kind ist.
Es geht hier weniger um eine Angst zu unnötigem Unterhalt verpflichtet zu werden und mehr um eine Angst zu sterben und das eigene Kind allein und elternlos zurück zu lassen, okay?

Ich nehme an notfalls könnten sie einfach beide das Kind des anderen offiziell adoptieren, ich hatte mich nur gefragt ob das bei dem Jüngeren nicht sogar leichter geht, weil er halt geboren wird, als die beiden "offiziell" schon zusammen sind und in Eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben. Ich kann sie auch vor der Geburt schnell noch heiraten lassen wenn das hilfreich ist?
Also setzt bitte voraus: Sie sind auf der Flucht vor sehr gefährlichen Leuten und würden beide alles tun um ihr Kind zu schützen. Es ist für beide durchaus von Vorteil einen "Partner" zu haben, der das genauso sieht und der weiß was Sache ist. 
Prioritäten. Hier gehts nicht um Unterhalt sondern um das eigene Leben und das der Kids.

Jetzt wird es weiter kompliziert ...

Die Mutter (C) ist derzeit nicht tot, aber in der Psychiatrie (was auch plotbedingt ist, bitte zwingt mich nicht, das zu erklären, das wäre mein halber Roman) und deswegen raus aus der Erziehungsberechtigten Sache, weil sie selbst unter Betreuung steht.
Der Vater (B) hat sich nun mehrere Jahre lang um beide Kids alleine gekümmert und das auch recht gut gemacht. Auch da bitte davon ausgehen, dass das einvernehmlich geschieht und er nicht "ausgenutzt" wird. Er sieht das jüngere Kind durchaus inzwischen als seinen eigenen Sohn an, weil er ihn von Geburt an groß gezogen hat und die beiden auch einen sehr enges Verhältnis zueinander haben. Kurz gesagt: Er hat ihn sehr lieb und für den Jungen ist er der einzige Vater, der zählt.

Inzwischen ist der ältere Sohn volljährig, der Jüngere aber erst 16.

Nun folgendes Problem:
Der Vater (B) verschwindet nun eines Tages (gekidnappt von "den Bösen" um es mal ganz kurz zu machen). Und die beiden Jungs stehen jetzt da.
Die Polizei ist involviert, weil das ganze offensichtlich auch wie ein Verbrechen aussieht, das heißt offizielle Stellen sind drin.
Die beiden Jungs sind auch Zeugen, bzw stehen teilweise sogar selbst unter Tatverdacht, das heißt sie werden auch oft vernommen.
Bei dem Älteren ist das nun kein Problem, weil der ja volljährig ist.

Was ist mit dem Jüngeren? Vater B (der in diesem Moment sicherlich Erziehungsberechtigter war) ist ja nun verschwunden, die Mutter "außer Gefecht". Ich bin ziemlich sicher, dass die Polizei ihn nicht einfach so vernehmen darf, wenn gar kein Erziehungsberechtigter o.ä. anwesend ist.

Nun taucht der leibliche Vater (A) wieder auf, der ganz sinistre Pläne für den Jüngeren hat und ihn alleine deswegen gerne in seine Obhut/Gewalt bringen würde.

Frage: Also, könnte der ältere Sohn Vormundschaft für ihn beantragen, da sie ja nun zusammen leben, er einen Job hat und er sich sowieso um ihn kümmert?
Oder würde in dem Fall das Jugendamt für den leiblichen Vater entscheiden, der zwar 16 Jahre lang nicht involviert war - aber der halt den Bonus hat der derzeit einzig anwesende Blutsverwandte zu sein.
Oder würde das Jugendamt einen neutralen Vormund stellen.
Oder könnte man den Jüngeren emanzipieren und für mündig erklären - wobei ich das persönlich etwas kritisch fände, wenn es darum geht, dass er potentiell eine Mordanklage am Hals hat.

Ich weiß, schwierig ... aber das ist die Lage.

Zitat von: A9 am 10. Mai 2015, 01:10:55
Selbst ein Vaterschaftstest kann (muss nicht) nichts an dieser Tatsache grundlegend etwas ändern. Hier sagt die deutsche Rechtsprechung eindeutig, "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund!" Man will das Kind in seinem gewohnten sozialen Beziehungskreis belassen, wenn man der Ansicht ist ("nach Ansicht des zuständigen Gerichts") das das Kind nach einer Trennung aus der bisherigen Beziehung hin zu einer "neuen" Bezugsperson, sich Probleme in seiner Entwicklung ergeben könnten.

Ja, so hatte ich mir das eigentlich auch gedacht.
In meinem ganz konkreten Fall hieße das vermutlich, dass man den älteren Bruder zum Vormund machen würde und den Jungen bei ihm wohnen lassen würde - mit vermutlicher Unterstützung vom Jungendamt, also idk regelmäßigen Sozialarbeiterbesuchen oder sowas.

Das ist auch völlig okay, denn das will ich eigentlich auch so haben.
Ich hatte mich nur gefragt wie viel Ärger der leibliche Vater (A) rein rechtlich machen kann. Sein Kind ist für ihn nämlich eine Goldgrube, die er dringend braucht. (Plot. Fragt nicht.  :d'oh:)

Rynn

#8
Zitat von: Vic am 10. Mai 2015, 11:22:10
Ich nehme an notfalls könnten sie einfach beide das Kind des anderen offiziell adoptieren, ich hatte mich nur gefragt ob das bei dem Jüngeren nicht sogar leichter geht, weil er halt geboren wird, als die beiden "offiziell" schon zusammen sind und in Eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben. Ich kann sie auch vor der Geburt schnell noch heiraten lassen wenn das hilfreich ist?
Also, um diesen Punkt noch mal deutlich zu machen: Wenn die beiden sich dazu entschließen, wenn das Kind noch unterwegs ist, ist eine Vaterschaftsanerkennung der leichteste Weg. (Hochzeit wäre allerdings auch eine Option, in einer Ehe wird der Ehemann automatisch als Vater angenommen.) Ob das Kind dem Vater optisch ähnelt oder nicht, ist völlig egal, weil man die Anerkennung meistens schon vor der Geburt macht. Das ist ganz normal, weil man dann a) den Behördengang schon mal weghat und b) als Vater seine Rechte sichert für den sehr unwahrscheinlichen, aber doch möglichen Fall, dass die Mutter die Geburt nicht überlebt. Wenn dann die Vaterschaft noch nicht geklärt ist, wird es nämlich heikel.

Es geht also so: Man macht einen Termin beim Jugendamt, Frau und Mann bringen Personalausweise und Geburtsurkunden mit, weisen sich aus, erklären ihren Willen, die Vaterschaft anerkennen zu lassen, und machen üblicherweise auch noch eine Sorgeerklärung. Hier kann man dann entscheiden, ob man gemeinsame Sorge oder alleinige Sorge eintragen lässt. Dann liest einem der Bearbeiter noch mal alle Daten vor, sagt "Lesen Sie sich das alles gut durch", beide unterschreiben und kriegen die Zettel in drei- oder vierfacher Ausführung und die Sache ist durch. Wenn man das macht, gilt das übrigens automatisch für alle Kinder dieser Geburt, falls es bei der Geburt Mehrlinge sein sollten. Zur Anerkennung müssen immer beide kommen, logisch. Man kann als Frau nicht einfach irgendeinen Mann eintragen lassen, der muss schon zustimmen. ;D

Quelle: Ich hab das Ende März gemacht, weil mein Freund und ich nicht verheiratet sind. ;) Wenn du da zum Ablauf noch Fragen hast, kannst du mir auch eine PM schicken.

Inwiefern der tatsächliche leibliche Vater in deinem Plot das Ganze hinterher anfechten kann, dazu kann ich dir nichts sagen. Da gibt es aber bestimmt Gerichtsurteile zu, würde ich vermuten.
»Dude, suckin' at something is the first step to being sorta good at something.« – Jake The Dog

Angela

ZitatWas ist mit dem Jüngeren? Vater B (der in diesem Moment sicherlich Erziehungsberechtigter war) ist ja nun verschwunden, die Mutter "außer Gefecht". Ich bin ziemlich sicher, dass die Polizei ihn nicht einfach so vernehmen darf, wenn gar kein Erziehungsberechtigter o.ä. anwesend ist.

Nun taucht der leibliche Vater (A) wieder auf, der ganz sinistre Pläne für den Jüngeren hat und ihn alleine deswegen gerne in seine Obhut/Gewalt bringen würde.

Frage: Also, könnte der ältere Sohn Vormundschaft für ihn beantragen, da sie ja nun zusammen leben, er einen Job hat und er sich sowieso um ihn kümmert?
Oder würde in dem Fall das Jugendamt für den leiblichen Vater entscheiden, der zwar 16 Jahre lang nicht involviert war - aber der halt den Bonus hat der derzeit einzig anwesende Blutsverwandte zu sein.
Mein einer Sohn ist mit 15/16 als Verdächtiger verhört worden und es war weder ein Erziehungsberechtigter noch ein Anwalt dabei. Seine Aussage wurde später vor Gericht verwendet.
Gleichfalls hat ein anderer Sohn mit so um die 10 Jahren eine Zeugenaussage zu einem Vorfall gemacht, da war auch niemand von uns dabei.
Wer bekommt die Vormundschaft?
Das wird auch von den Mitarbeitern des Jugendamtes abhängen. Meine Schwester arbeitet da und die würde schon genau hinsehen, wer das was über die letzten Jahre getan hat, oder eben nicht. So einfach übergeben sie den Jungen keinem eigentlich Fremden, vermute ich mal.  Dann später vom Richter, wenn der Vater das vor Gericht bringt.
Ein 16-Jähriger hat mit Sicherheit aber auch eigene Vorstellungen, wo und wie er leben will (betreute Jugendgruppe), und kann das vorbringen.


Franziska

Zitat von: Rynn am 10. Mai 2015, 14:33:52
ten. Zur Anerkennung müssen immer beide kommen, logisch. Man kann als Frau nicht einfach irgendeinen Mann eintragen lassen, der muss schon zustimmen. ;D

Quelle: Ich hab das Ende März gemacht, weil mein Freund und ich nicht verheiratet sind. ;) Wenn du da zum Ablauf noch Fragen hast, kannst du mir auch eine PM schicken.



OT: Glückwunsch Rynn  ;D
So würde ich es auch sagen. Einfach den Vater B eintragen lassen. Wie gesagt es ist völlig egal, wie das Kind aussieht. Es kann durchaus sein, dass bei Eltern verschiedener Ethnien das Kind nur dem einen ähnelt. Ob der Sohn einem DNA-Test zustimmen muss, weiß ich nicht. Da könntest du nochmal gucken. Denn ohne den hätte der leibliche Vater ja keinen Beweis, dass er der Vater ist. Ich würde es so machen, wie es dir in den Plot passt. Willst du, dass der Vater Ärger macht, lass ihn auf das Sorgerecht klagen. Wenn nicht, gib dem Jungen einen guten Anwalt. Dann wird er es sicher schaffen, dem Vater irgendwas anzuhängen, weshalb er ungeeignet ist und wenn er selbst nicht zu ihm will, können sie ihn ja auch schlecht zwingen. Das Kindeswohl soll ja immer Vorrang haben.

Ahneun

Hallo Vic! :winke:
Das mit dem (B) und der (C), habe ich auch soweit verstanden.
Die Kinder (K18) und (K16) habe ich auch soweit auf dem Schirm. Und was Vater (A) betrifft, da habe ich soweit Deine Frage auch verstanden.

ZitatFrage: Also, könnte der ältere Sohn Vormundschaft für ihn beantragen, da sie ja nun zusammen leben, er einen Job hat und er sich sowieso um ihn kümmert?
Oder würde in dem Fall das Jugendamt für den leiblichen Vater entscheiden, der zwar 16 Jahre lang nicht involviert war - aber der halt den Bonus hat der derzeit einzig anwesende Blutsverwandte zu sein.
Oder würde das Jugendamt einen neutralen Vormund stellen.
Oder könnte man den Jüngeren emanzipieren und für mündig erklären - wobei ich das persönlich etwas kritisch fände, wenn es darum geht, dass er potentiell eine Mordanklage am Hals hat.
Wie es mit der Vormundschaft aussieht, weiß ich im Moment grad nicht.  :-\ Ich würde hier das Jugendamt(JA) bestimmen. Habe ich das richtig herausgelesen, dass (B) nach 16-Jahren das Kind (K16) nicht adoptiert hat? Er also defakto -keine rechtlichen Ansprüche in jeglicher Richtung geltend machen kann?- Dann hat ja hier sowieso irgendeine Behörde, meistens das JA die Obhut für das Kind (K16). Du schreibst, dass die Mutter (C) in der Psychiatrie liegt und auch betreut wird. Ich glaube hier ein Problem gefunden zu haben.
- Die Mutter zählt ja nach neuestem Recht als "in einer LG - Lebensgemeinschaft lebend" oder ist sie nach altem Recht eine allein erziehende Mutter mit einem Kind?
- Wenn (C) im Krankenhaus liegt, und (B) zwar als Lebensabschnittsgefährte beide Kinder bis zu seinem Verschwinden allein ohne (C), erzog, muss nun nach seinem Verschwinden irgendwie das JA von der Sache Kenntnis bekommen. Weiterhin, sollte die Mutter (C) schon längere Zeit im Krankenhaus/Psychiatrie liegen, - wie alt war zu diesem Zeitpunkt (K16) und (K18)? Ich meine, hätte denn (K18) überhaupt die Vormundschaft bekommen, wenn er selbst zu diesem Zeitpunkt noch keine 18-Jahre alt war? Wie sieht der zeitliche Verlauf zwischen den Vernehmungen und dem Einzug in die Psychiatrie der Mutter aus?

Zitat von: VicIch hatte mich nur gefragt wie viel Ärger der leibliche Vater (A) rein rechtlich machen kann. Sein Kind ist für ihn nämlich eine Goldgrube, die er dringend braucht. (Plot. Fragt nicht.  )
Also Ärger kann der (A) eine Menge machen. Aber Moment mal, was das Kind (K16) betrifft, da hat er rein rechtlich nix zu melden, denn es ist ja nicht seins. Ihm fehlt die rechtliche "Handhabe".

Da die Mutter (C) sich in der Psychiatrie aufhält (-ist das eigentlich eine langwierige Geschichte?-) da könnte (A) die Glaubwürdigkeit in Frage stellen. Er kann die Mutter in der Öffentlichkeit lächerlich machen, ihren Ruf ruinieren.

Problem -> Eigentlich ist es für (A) extrem schwierig, etwas zu machen. Dreh und Angelpunkt sind die Behörden, denen er begreiflich machen muss, das er der leibliche Vater ist, (das geht ja noch) - er muss erreichen, dass er auch der leibliche Vater wird. Nur hier sehe ich eine Chance. Das (A) die Möglichkeit für sich sieht, sein Kind rechtlich sauber als sein Kind annehmen zu können.

Oh Mann, da hast Du Dir aber ne mörder Aufgabe gestellt. Einfach ist was anderes.  :hmmm:

Mir fallen viele Dinge ein, die der (A) machen könnte, die ergeben aber keinen Sinn, wenn er nicht der leibliche Vater ist und keinerlei Rechte dem Kind (K16) gegenüber, bzw. den Behörden gegenüber geltend machen kann.

Zitat von: Rynn am 10. Mai 2015, 14:33:52
Zur Anerkennung müssen immer beide kommen, logisch. Man kann als Frau nicht einfach irgendeinen Mann eintragen lassen, der muss schon zustimmen. ;D
Quelle: Ich hab das Ende März gemacht, weil mein Freund und ich nicht verheiratet sind. ;) Wenn du da zum Ablauf noch Fragen hast, kannst du mir auch eine PM schicken.

Ja natürlich Rynn, Du hast Recht!

Ich war in der Geschichte noch im Kreißsaal wo die junge Mutter auf die Frage;"Wer denn der Vater des Kindes sei?" auch ohne Anwesenheit des Erzeugers, einen Namen nennen könnte.  - Wie es dann letzt endlich rechtlich weiter mit der Vaterschaftsanerkennung verläuft, hast Du die richtige Antwort gegeben.

So, ich glaub ich trink jetzt erst mal nach der ganzen Sache hier nen Kaffe,
Na dann, liebe Vic,
Ich habe keine Ahnung, ob Du aus meinem Geschriebsel etwas herauslesen kannst.
LG, A9 :winke:
- Ein Diamant
ist

Vic

Allso vielen lieben Dank schon mal für die vielen ausführlichen Antworten.
(Und herzlichen Glückwunsch, Rynn!!  :pompom: :wolke: )

Was ich hier so ein bisschen raushöre ist, dass es eine komplizierte Situation ist, die von verschiedenen Faktoren abhängt und worauf es keine einfache Antwort gibt. Das ist super für mich, denn kompliziert ist toll als Autor (was sind Stories ohne Konflikte, ne?) und vor allem lässt mir das viele Möglichkeiten damit zu spielen. ;-)

Ahneun

Hallo Vic,
also wenn Du den Vater(A) soweit hast, dass er Ärger machen kann, dann schreib mal Bescheid. Ich hätte ein paar Beispiele für ihn (aber dann per PN).  :winke:
LG, A9
- Ein Diamant
ist

Imperius


Vic, deine Fragen sind relativ leicht zu beantworten. Hier werden aber so einige Dinge durcheinander gebracht.

ZitatErste Frage: Kann die Frau nach der Geburt einfach B als Vater des Kindes einsetzen lassen (auch wenn er es de facto nicht ist) oder müsste der ihn erst offiziell adoptieren, um ein Sorgerecht zu bekommen? (Es ist relativ eindeutig klar und ersichtlich, dass B nicht der leibliche Vater ist weil er eine andere Ethnie hat als das Kind, also einfach schwindeln geht nicht.)

Einfache Antwort: Ohne Schwindeln geht es nicht. Denn ohne Schwindeln funktioniert weder eine Vaterschaftsanerkennung ( weil B nicht der Vater ist ) noch eine Adoption (mangels Zustimmung des leiblichen Vaters A ).

Aber: Da es um Leben und Tod geht, wäre Schwindeln wohl realistisch und – wie schon von Rynn  geschrieben wurde – auch möglich. Also durch Vaterschaftsanerkennung.

Noch einfacher: Sie heiraten vor der Geburt des Kindes. Dann greift die gesetzliche Vermutung, dass der Ehemann der Vater ist (§ 1592 Ziffer 1 BGB).

Wo kein Kläger, da kein Richter. Du hättest mit deinem Plot also keine Schwierigkeiten.   

ZitatZweite Frage: Falls A Jahre später irgendwann wieder auftaucht, könnte der noch irgendwelche Rechte anmelden als leiblicher Vater oder hätte der dann einfach Pech gehabt...?

Und nun taucht der Kläger auf. Natürlich kann er Probleme machen. Er ist der Vater und die Anerkennung der Vaterschaft etc. erfolgte aufgrund falscher Tatsachen. Er müsste natürlich den Rechtsweg beschreiten und bis zu einer Entscheidung kann es dauern. Seinen leiblichen Sohn kann er nicht einfach so mitnehmen. Bei dem Alter des Kindes ( 16 ) wird er den Sohn gegen dessen Willen auch nach einer gerichtlichen Feststellung der leiblichen Vaterschaft nicht einfach zu sich nehmen dürfen. Das Jugendamt würde vermutlich übergangsweise ein Wohnen in einer Jugendwohngruppe oder ähnliches organisieren.