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Arbeitstitel-Urheberrechtsfrage

Begonnen von Runaway, 30. Januar 2011, 02:20:50

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Runaway

Nabend!

Es geht um den Arbeitstitel meines neuesten Werkes. Ich bin da etwas perfektionistisch - selbst wenn das natürlich erst mal alles nur Arbeitstitel sind, gebe ich meinen Texten ungern Titel, die es schon irgendwie gibt. Ich gucke dann immer im VLB nach, inwiefern sowas schon vorhanden ist, und lasse nötigenfalls die Finger davon.
Ein einziges Mal hab ich diesbezüglich gepennt, bei "Himmelsfeuer", der Verlag hat's auch nicht geändert und anschließend hab ich festgestellt - gibt's schon. Fand ich extrem blöd und könnte ja im Extremfall sogar Ärger geben, wenn man es so sehen will.

Nun favorisiere ich für mein neues Schätzchen "Killer's Lullaby", wovon ich nun weiß, daß das ein Songtitel von Faithless ist.
Wie ist das bei Songtiteln? Sind die auch irgendwie geschützt? Wäre das anderweitig doof, wenn ich den nehme? Oder soll mir das egal sein und kann ich den einfach nehmen?

Maja

Ich hab das mal verschoben, weil es nicht darum geht, daß du irgendwo plottechnisch hängst.

Das VLB ist nicht der beste Ort, um nach geschützten Titeln zu suchen. Ich empfehle die DNB, weil a) nihct alles, was im VLB steht, auch wirklich erschienen ist und b) Titelschutz auch für nicht mehr lieferbare Titel gilt, AFAIK bis zu zehn Jahre über den Zeitpunkt des Vergriffenseins hinaus. Der KVK bietet gute Recherchemöglichkeiten für alle möglichen Bibliographien: http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html (auf jeden Fall Kreuz bei DNB setzen!)

Songtitel sind auch geschützt, und du kannst nicht einfach ein Buch so nennen, allerdings ist das etwas, um das sich im Zweifelsfall der Verlag kümmert, der vom Songschreiber die Titelrechte erwerben kann (ähnlich wie für Zitate im Buch selbst, nur teurer, natürlich).

Aber was deinen Arbeitstitel angeht, kannst du selbstverständlich dein Buch so lange nennen, wie du willst, wie du damit nicht an die Öffentlichkeit gehst. Für Onlinepublikationen sollte das also schon geklärt werden, aber was du daheim im stillen Kämmerlein schreibst, ist deine Sache. Aber ich bin da auch perfektionistisch und teste alles vorher aus, nur zur Sicherheit...
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

FeeamPC


Runaway

Ah, dankeschön, ich wußte, hier weiß einer Bescheid! Ich wußte auch nicht ganz, wo ich das posten soll.

Ich hab nur überlegt, weil teilweise auch Songtitel ganz oft vorkommen und verschiedene Interpreten ein und denselben Titel benutzen, deshalb wußte ich nicht, ob die Sache da anders liegt.

Da du die Zitate im Buch ansprichst: Den Fall hab ich auch einmal, aber darüber hinaus erwähne ich auch bloß mal Titel. Das kann man aber einfach machen, oder?

Maja

Zitate im Buch:
Ich hatte in der "Spinnwebstadt" eine Reihe von Liedzitaten von der Oysterband und hatte die tolle Idee, um Erlaubnis für die Verwendung zu fragen, ehe ich das einem Verlag anbiete. Die Antwort war, daß die Band sich sehr über die Ehrung freue, die Rechte für die Zitate aber bei deren Musikverlag läge und die sich die Verwendung bezahlen ließen, aber nicht vom Autor selbst, sondern sich im Fall einer Veröffentlichung der Buchverlag darum kümmern würde. Ich habe aber beim Überarbeiten fast alle Zitate rausgeschmissen, weil sie meine Betaleserin nicht gefallen haben.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt