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[Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung

Begonnen von Nycra, 09. Dezember 2016, 10:52:21

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Kaeptn

Man kann nur hoffen, dasmöglichst bald ein großes MAgazin abgemahnt wird, die das Geld und die Geduld haben, dass bis zum Bundesgerichtshof zu treiben.

@Alana: Dein Beispiel zeigt, dass es eigentlich nicht sein kann, dass man alles prüfen muss. Dem EuGH ging es auch um den konkreten Link auf den Urheberrechtverletzenden Inhalt, das hat das LGH mal eben ignoriert.

@Drachenfeder: Sicher wird das Urteil über kurz oder klang klargestellt oder gar kassiert - aber jetzt schlägt erstmal die Stunde der Abmahnanwälte und gerade weil anzunehmen ist, dass das Urteil nicht lange Bestand haben wird, steht zu befürchten, dass es schnell zu einer Abmahnwelle kommt, in der Hoffnung, dass viele Beklagte einfach zahlen.

Ich möchte jetzt vor allem nicht in der Haut von Webseitenbetreibern wie Leserkanone.de oder andere Aggregatoren stecken. Zumal die Verwendung von Buchcovern auf Blogs ja sowieso immer Grauzone ist, vor allem wenn es sich um ein Indie-Cover handelt, wo man keine Ahnung hat, woher der Autor die Vorlage bekommen hat.
Aber wenn Leserkanone aus Sciherheitsgründen alle Rezensionslinks rausschmeißt, können Sie ihre Seite gleich dichtmachen.

Drachenfeder

Und ich würde zu den schnell Bezahlern gehören. Ich kann mir einen Streit nicht leisten. Vor allem nicht psychisch durchstehen. Regt mich ja jetzt schon so auf.  :happs:

Naja, ich denke ich werde mir noch mal Gedanken drüber machen und vorerst meine "fremden Spuren" auf der Website löschen und auf FB nichts mehr teilen.
Traurig oder? Kleine Autoren sind davon doch so abhängig  :-\

Wie sieht das aus mit Verlinkungen auf Amazon?



Eluin

Demnach dürfte ich nun keine anderen Blogbeiträge mehr in meinem Autorenblog (der ja in meiner Webseite drin ist) verlinken, ohne ALLE Blogbeiträge und co. zu lesen? WTF???  :wums: :hand:

Ich werde es drauf ankommen lassen. Die Blogbeiträge und co auf die ich verlinkt habe, sind sauber. Die Webseiten allgemein sehen okay aus. Und ansonsten verlinke ich eh nur dahin, wo ich ein akzeptables Gefühl habe. Bei meiner Seite selbst achte ich eh darauf, dass ich nur Inhalte einstelle, die entweder unter entsprechenden Lizenzen stehen (auch bei Fonts) oder aus meiner Feder (oder Kamera) stammen bzw. ich die Bestätigung habe, die zu nutzen.
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Sascha

Das LG HH mal wieder. Die sind ja bekannt für extrem – äh – praxisnahe und wohldurchdachte Urteile, speziell in diesem Bereich.
Oh Mann. :d'oh: Aber ich lasse es auch drauf ankommen.

Tokanda

Jetzt mal ganz doof gefragt, was heißt das für hier im Tintenzirkel verwendete Links, z. B. zu youtube oder sonstigen Seiten? Sollten die sicherheitshalber alle rausgenommen werden?




FeeamPC

#20
Ich lasse meine Verlagslinks stehen. Verdammt, wir sind angeblich freie, mündige Bürger. Da sollen die uns auch als solche behandeln.

Die Apotheke ist eine andere Sache. Da sind etliche Uralt-Links, die ich erst mal vorsorglich lösche, bevor ich eine neue Linksammlung aufbaue.

Feuertraum

Zitat von: Nycra am 09. Dezember 2016, 11:14:17
Meiner Meinung nach greift das nur, wenn deine Seite nicht kommerziell ist, also du selbst nicht auch Bücher o.a. verkaufen willst.

Und da beginnt für mich die spannende Frage, ab wann eine Seite als kommerziell gilt. Gehen wir jetzt einfach einmal spaßeshalber davon aus, dass ich für mein Internetprojekt ein Bild verlinke, sagen wir mal die Mona Lisa, für die ein Wikipediaartikel geschrieben wurde und von der der Verfasser des Artikels ein Foto in diesen Artikel eingebettet hat. Laut eines Gerichtsurteils verletzt er damit das Leistungsschutzrecht.
Da das Projekt für den Nutzer kostenfrei ist, verfolge ich ja keine Gewinnabsicht. Wie aber schaut es aus, wenn ich diese "Spende einen kleinen Betrag, wenn Dir die Seite gefällt"-Buttons einpflege (ich weiß gerade nicht, wie die Anbieter heißen) Oder Werbung schalte, um meine Kosten für den Webspace zu decken? Und wie schaut es aus, wenn jemand sich hinstellt und sagt, dass er das Projekt so toll findet, dass er eine höhere Summe spendet. Wie kann/darf/muss man "kommerziell" definieren?

Was hat eigentlich He-Man studiert, dass er einen Master of the universe hat?

Zit

#22
Wikipedia und Mona Lisa sind blöde Beispiele:
1) Mona Lisa ist geimeinfrei.
2) Der Einzige, der in dem Fallbeispiel Rechte hat, ist der Fotograf des Fotos. Allerdings werden Fotos in der Wikipedia unter GNU veröffentlicht wodurch die folgenlose Weiterverbreitung oder Veränderung derselben gewährleistet sind.
Bzw. wird die Sache vom Foto eines Kunstwerks hier auch näher erläutert (Schlagworte: Schöpfungshöhe, § 72 UrhG).

Soweit ich weiß gibt es keine definitven Kriterien, nach denen man abzählen kann, ab wann etwas kommerziell ist oder nicht.
Als kommerzielle Websiten würde ich persönlich aber auch jene einschließen, die der Image-Pflege/ Pflege der Marke Autor XYZ dienen, wodurch Autorenwebsiten, auch ohne direkten Verkauf an Endkunden, in den kommerziellen Bereich fallen.

Ansonsten, wenn Leute freiwillig spenden wollen, ist ihnen das ja unbelassen. Wer es erhält, muss es nur in der Steuererklärung angeben.
Einen Aufruf zu Spenden würde ich als kommerziell einstufen, ähnlich wie freie/ künstlerische Tätigkeiten angemeldet werden sollten sobald eine regelmäßige Einnahmeabsicht vorliegt. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und ersetzt keine Fachberatung beim Anwalt, respektive dem Finanzamt.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt