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[Sozialwissenschaften/Rechtssprechung] Vaterschaft + Rechte

Begonnen von Vic, 09. Mai 2015, 15:37:00

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Tigermöhre

Zitat von: Franziska am 09. Mai 2015, 21:23:49
Auch Väter die nicht verheiratet waren haben jetzt automatisch das Sorgerecht.

Das stimmt so nicht.
Wenn ein Vater das gemeinsame Sorgerecht einklagt, dann muss die Mutter schon sehr gute Gründe vorbringen, warum er es nicht bekommen soll. Ansonsten wird dem Vater das Sorgerecht automatisch zugesprochen. Klagen muss er aber schon.
(Übrigens eine Entscheidung, die ich sehr fragwürdig finde, da das gemeinsame Sorgerecht bei getrennten Personen meistens nur Arbeit und/oder Ärger macht.)

Und seit wann weiß A von seinem Kind? Denn ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Kind erfährt, hat er 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. Wenn er das nicht macht, hat er Pech gehabt und B wird der rechtliche Vater bleiben.

Snöblumma

Die Frage ist auch noch, wann genau das Kind nun geboren wurde und wie die Beziehung der Mutter zum echten Vater aussah. Eine immer richtige Antwort gibt es in diesem Fall nicht ... aber am einfachsten wäre in der Tat, die beiden, die sich verstecken wollen, heiraten. :D Das sorgt auch für entsprechende gegenseitige Absicherung im Todesfall oder auch in Fällen der Handlungsunfähigkeit einer Person. Der Ehepartner genießt da immer einen echt hohen Vertrauensvorschuss :D.

Franziska

@Tigermöhre: war schlecht ausgedrückt. Ich meinte, dass unverheiratete Väter jetzt bei der Geburt meistens auch das Sorgerecht haben, wenn die Eltern noch zusammen sind. Das früher nicht so. Bei mir stand zum Beispiel nichtmal mein Vater auf der Geburtsurkunde, obwohl er bei der Geburt dabei war und hatte auch kein Sorgerecht, obwohl meine Eltern sich gleichmäßig um mich gekümmert haben. Das war früher irgendwie normal. Daher fragte ich, wann das Buch spielt und wann die Kinder geboren wurden. Das wurde ja erst vor kurzem geändert.
http://manndat.de/vaeter/was-bringt-das-neue-sorgerecht-fuer-unverheiratete-vaeter.html

Imperius

ZitatUnd seit wann weiß A von seinem Kind? Denn ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Kind erfährt, hat er 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. Wenn er das nicht macht, hat er Pech gehabt und B wird der rechtliche Vater bleiben.

Wenn wir es genau nehmen, stimmt das nicht ganz. ;)

Nicht die Kenntnis von seinem Kind allein ist maßgeblich. Der Lauf der Anfechtungsfrist beginnt auch erst, wenn A weiß, dass B die Vaterschaft anerkannt hat.