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Titeländerung

Begonnen von jini, 01. Januar 1970, 01:00:00

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jini

Ich habe da mal eine Frage, wenn ich ein Buch unter einem Namen registriert habe (THE SEAL SCRIPT) und habe den Titel geändert (THE SEALED SCRIPT), zählt doch einzig und alleine die Registrationnummer - nicht der Titel, oder? Denn die deutsche Variante würde dann DAS VERSIEGELTE MANUSKRIPT heißen, was wirklich besser klingt. Ob dieser Titel schon benutzt wurde oder nicht, spielt keine Rolle, denn der Inhalt ist meinem Geiste entsprungen. Es geht mal wieder um den Schutz meines Buches und wenn ich es doch noch schaffe, das Ding so rund zu kriegen wie ich es wünsche, möchte ich es natürlich bei Verlagen vorstellen. Die Titeländerung bleibt mir überlassen, oder? ::)

Maja

#1
Hallo Jini,

deutsche Titel werden vom deutschen Verlag vergeben und haben oft gar nichts mit dem Originaltitel zu tun. Ich sage nur "Da Vinci-Code" - wie heißt das Buch jetzt auf Deutsch? "Sakrileg"
Dazu kommt, daß der vom Autor gewählte Titel nur ein Arbeitstitel ist. Den endgültigen Titel legt der Verlag fest - dabei kann er sich am Arbeitstitel orientieren, wenn der wirklich gut und griffig ist. Angesichts der Tatsache, daß aber viele Autoren trotz guter Ideen und guten Stils überhaupt kein Händchen für Titel haben, ist das auch gut so.

Ob ein Titel schon genutzt wurde, spielt wiederum eine große Rolle - aussagekräftige Titel (also nicht "Italienische Küche" oder "Der Rhein", aber "Kochen wie Gott in Frankreich" und "Auf Rhenus' Spuren") genießen Titelschutz. Den wiederum die Verlage regeln. Privat kannst du dein Buch nennen, wie du willst.
Entscheidend für den Titelschutz ist auch nicht, daß er irgendwo angemeldet oder eingetragen ist, sondern daß er genutzt wird. Sprich: Sobald ein Buch unter einem starken (im Sinne von Schutzfähigen) Titel erscheint (gilt auch für Onineveröffentlichung, uff!) ist der Titel automatisch geschützt. Meldet ein Verlag dagegen wild Titel beim Börsenverein an und erscheinen diese nicht innerhalb von sechs Monaten, erlischt dieser Vorabschutz.

Ich war sehr stolz auf den tollen Titel "Eine Stadt aus Glas", habe die Geschichte aber schweren Herzens umbenannt, weil es schon "Die Stadt aus Glas" von Paul Auster gibt. Meine Geschichte heißt jetzt "Die Spinnwebstadt".
Etwas in der Art solltest du auch andenken, denn "Das versiegelte Manuskript" ist bereits von einer Autorin namens Eva Zeller - http://www.dva.de/sixcms/detail.php?id=187&template_id=2112&_VID=rydrqaSAWz6fZZt3 -  veröffentlicht worden. "Das Siegelmanuskript" ist jedoch noch zu haben.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Linda

Hallo,

du kannst deinem Manuskript jeden dir genehmen Titel geben. Auch bereits vergebene.
Denn solange es nicht auf dem Markt ist, es ist ohnehin nur ein Arbeitstitel.

Sollte es zur Veröffentlichung kommen:
Wenn ein Verlag Interesse hat, wird er sich selbst darum kümmern, dass ein der Lektorenkonferenz oder dem Marketing gefallender Titel mit allen Rechten und in allen Schreibweisen geschützt wird etc. pp.

Hier in Deutschland gilt nur deutsches Recht. Du brauchst keine Titel in Amerika schützen zu lassen.

Maja

P.S. Hallo Jini,
lies dir bitte mal den Thread "Autoren helfen Autoren" im Unterforum "Autoren helfen Autoren" durch. Denn da steht klipp und klar, welche Themen in "Autoren helfen Autoren" behandelt werden. Nur weil du eine Frage hast, gehört das da noch lange nicht hin. Das ist für Autoren, die mit der Erstellung eines Plots oder einer Szene Probleme haben. Nicht für allgemeine Fragen aus dem Bereich Buch- und Verlagswesen, Urheberrecht, etc.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt