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[Strafrecht] Strafe für Fahrerflucht mit Todesfolge

Begonnen von tattoo, 04. November 2017, 14:19:30

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tattoo

Huhu,
ich bräuchte jemanden, der sich in Sachen Strafrecht auskennt.
Es geht mein aktuelle Projekt.
Zwei Auto krachen an einer Kreuzung zusammen. Der Unfallverursacher ist meine zweite Protagonistin Kathleen. Das Opfer ist der Bruder meines Protagonisten. Er heißt Luke.
Kathleen ist ganz klar schuldig an dem Unfall, weil sie viel zu schnell unterwegs war und Luke übersehen hat. Kathleen rammt das Auto von Luke, welches in Folge dessen gegen einen Baum kracht. Luke ist sofort tot und Kathleen flüchtet mit ihrem Auto. Sie leistet keine Hilfe und ruft auch keine Hilfe, da sie unter Schock steht. Zeugen gibt es keine.
Jetzt würde ich gerne wissen, welche Strafe Kathleen erwartet. Da ich mir bei meinem Ende noch nicht sicher bin gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Kathleen stellt sich selbst. Welche Strafe erwartet sie?
2. Mein Protagonist liefert Kathleen aus. Welche Strafe erwartet sie in dem Fall?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen :)

Kerstin

Bei einem so schweren Unfall macht es keinen Unterschied, ob sie sich freiwillig meldet oder nicht. Es kann höchstens als strafmildernd berücksichtigt werden.
Sie erwarten bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe für die Unfallflucht.
Dazu dann noch Punkte und ein mögliches Fahrverbot.

Dazu könnte dann aber auch noch eine Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung anstehen, wenn sie wirklich viel zu schnell unterwegs war. Das sind dann auch bis zu 5 Jahre Haft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht_(Deutschland)#Prozessuales_und_Strafzumessung

https://www.bussgeldkatalog.org/toedlicher-unfall/#toedlicher_unfall_individuelle_entscheidung_ob_fahrlaessige_toetung_vorliegt

xadhoom

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ...

Die Schuld resultiert natürlich nicht alleine aus der überhöhten Geschwindigkeit, sondern auch anderen, zu berücksichtigen Umständen, wie beispielsweise der Regelung der Vorfahrt an besagter Kreuzung. Es besteht zunächst einmal ein Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz: missachtet sie fahrlässig die Verkehrsgesetze und verursacht denh Unfall ,,zufällig", kommt noch die Verkerhsregelung an der Kreuzung zum Tragen. Musste sie die Vorfahrt beachten, steht die Schuldfrage außer Frage. Musste sie die Vorfahrt beachten und überschritt die zulässige Geschwindigkeit lediglich geringfügig musste der ander Verkehrsteilnehmer womöglich damit rechnen und es kann eine Telschuld angerechnet werden. Verursacht sie den Unfall absichtlich, ohne zu wissen wer im anderen Fahrzeug sitzt kommen verschiedene Aspekte in Betracht. Das geht vom Totschlag bis hin zum Mord, wenn das zielgerichtet war oder andere Beweggründe tangiert.

Und nun hängt es vom Staatsanwalt ab, was der draus macht ... I.d.R. wird es wohl beim Zufallsprodukt (Unfall) bleiben und deine Prot kommt sogar mit einer Buße davon, die letztendlich nicht strafrechtlich relevant ist (Verfahrenseinstellung). Das setzt i.d.R. voraus, dass sie bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung trat. Ein ,,Durchlauferhitzer" bei der Staatsanwaltschaft könnte aber weiter gehen, wenn er/sie erkennt, dass es Verwandschaft ist, die getötet wurde.

Strafrecht ist keine einfache Materie – deshalb gibt es Leute, die das lange und ausgiebig studieren.^^
Vor dem Wein sind alle gleich! Und das gilt insbesondere dann, wenn sich der Wein nicht mehr vor, sondern in einem befindet ...

Ahneun

#3
Na ja.  :hmmm: Ich meine mal das der Staatsanwalt die "Klageführende Partei" in dem zu erwartenden Verfahren ist und in Verbindung mit der Polizei die die "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" sind, diese hier die Ermittlungen durchführen.

-> Soweit, Sogut.

Nun zu Deinem Fall,
Du hast schon richtig geschrieben, Du hast mehrere Straftaten.
- Fahrerflucht,
- fahrlässige Tötung, (die Fahrlässigkeit ist zu prüfen!)
- unterlassene Hilfeleistung,
- ob die Geschwindigkeitsüberschreitung auch eine Straftat ist, bleibt offen

Zu Deiner Frage;
Ob sie sich freiwillig stellt und damit eine geringere Strafe zu erwarten hat, liegt letztendlich am Richter. Er spricht das Urteil "Im Namen des Volkes". Allerdings kommt dann zweitens erschwerend hinzu, wenn Deine Kathleen durch den Protagonisten zur Polizei gebracht wird (oder wie auch immer), dann wird sich dieses Verhalten auch auf jeden Fall negativ auf das Urteil auswirken.
Die möglichen zu erwartenden Sanktionen wären,
- Führerscheinentzug, Dauer - für immer?
- Anordnung zur Durchführung einer MPU (Idiotentest)
- Haftstrafe,
- Zahlung einer Geldstrafe die sich nach dem Einkommen von Kathleen richten, (z.B. 20 Tagessätze in Höhe von 50,00EUR)
- Übernahme der kompletten Verfahrenskosten, Auslagen, Anwaltsgebühren, Straßenreinigung, Abschleppkosten, Krankenhaus- sowie Beerdigungskosten, Auslagen der Hinterbliebenen (das wäre dann noch eine zivilrechtliche Angelegenheit)

Inwieweit jetzt in Deinem Fall der Richter das Urteil fällt, - tchja.  :hmhm?: Du bist die Autorin.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen, Ich befürchte aber, ich hab eher noch mehr Fragen aufgeworfen.
LG
- Ein Diamant
ist

Peftrako

Zitat von: xadhoom am 15. November 2017, 20:44:32
Ein ,,Durchlauferhitzer" bei der Staatsanwaltschaft könnte aber weiter gehen, wenn er/sie erkennt, dass es Verwandschaft ist, die getötet wurde.

Hierzu möchte ich noch ergänzen, dass bei Bekanntschaft/Verwandtschaft sicher auch Motive für eine Vorsätzliche Tatbegehung geprüft würden. Hatte Kathleen ein Motiv, Luke zu töten? Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei einem solchen Unfall (Auto gegen Auto, hohe Geschwindigkeiten) so viele Zufälle eine Rolle spielen, dass eine Mordanklage selbst bei existieren eines Motivs auf sehr wackeligen Beinen stünde.
Phantasie ist eine gläserne Blume. Sanft zu berühren, zerbrechlich und filigran. Durchsichtig kaum wahrnehmbar für die einen. Strahlend schön in schillernden Farben für die anderen. Je nach Licht, in welchem sie betrachtet wird.