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[Arbeitsrecht] Betrunken am Arbeitsplatz

Begonnen von Lothen, 02. August 2015, 18:06:40

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Lothen

Hallo ihr Lieben,

beim Recherchieren bin ich gerade auf ein Problem gestoßen, auf das ich im Internet keine trägfähige Lösung gefunden habe. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Die Situation ist folgende: Eine Azubine (17, also noch nicht volljährig), angehende Altenpflegerin, erscheint im zweiten Lehrjahr alkoholisiert am Arbeitsplatz. Da im Vorfeld schon Probleme aufgetaucht waren, wird sie von ihrem Arbeitgeber sofort gekündigt. Die Azubine lebt allein und nicht bei den Eltern.

Die Fragen, die sich daraus ergeben, wären:

1. Wird die Berufsschule vom Arbeitgeber über die Kündigung informiert oder erfährt das erstmal nur die Azubine (die das dann der Schule mitteilen müsste)?
2. Muss der Betrieb (in diesem Fall das Altenheim) jemanden über das Alkoholproblem der Azubine informieren (die Schule, die Eltern, das Jugendamt)?

Fänd's super, wenn da jemand Erfahrungswerte hätte.

LG Lothen

Sipres

Ich kann dazu vielleicht ein bisschen was sagen. Meine Freundin ist ebenfalls in der Ausbildung zur Altenpflegerin und da gab es auch schon mal Probleme mit einem alkoholisierten Azubi.

Die Einrichtung hat es so gehandhabt, dass sowohl die Schule, wie auch die Erziehungsberechtigten (in diesem Fall die Eltern) benachrichtigt wurden. Ob das der Regelfall ist, weiß ich nicht. Ich denke, die Sache mit der Schule kommt auch darauf an, wie die Beziehung zwischen Arbeitsplatz und Schule ist. Was den Vormund angeht, so muss dieser informiert werden, da die besagte Azubine noch minderjährig ist. Natürlich muss das Pflegeheim das Alkoholproblem nicht ansprechen, aber ich denke, dass das getan wird. Schließlich wird ja erklärt, warum gekündigt wurde (betrunken zur Arbeit kommen) und wenn das schon des Öfteren passiert ist, wird man davon ausgehen, dass sie (Nora, oder?) ein Alkoholproblem hat.

Tigermöhre

Ich habe auch mal ein bißchen im Internet gesucht.

Die Kündigung muss begründet sein und geht an den gesetzlichen Vertreter und auch an die Berufsschule.
Die Infos habe ich jetzt von den Handelskammern Berlin und Hannover. Es scheinen aber in den unterschiedlichen Ländern zum Teil verschiedene Regeln geben. In Berlin darf man z.B. auch ohne Betrieb weiterhin zur Berufsschule.

Quellen:
IHK Hannover
IHK Berlin

Lothen

#3
Zitat von: Sipres am 02. August 2015, 18:16:46Ich kann dazu vielleicht ein bisschen was sagen. Meine Freundin ist ebenfalls in der Ausbildung zur Altenpflegerin.
Ach, wie praktisch! Das hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm. ;D

Zitat von: SipresWas den Vormund angeht, so muss dieser informiert werden, da die besagte Azubine noch minderjährig ist.
Okay, das hätte ich auch so gesehen.

Zitat(Nora, oder?)
Ja, ich bastle gerade ihren Lebenslauf.  :no:

@Tigermöhre : Vielen Dank!  :jau: Mit welchen Suchbegriffen hast du denn gesucht, wenn ich fragen darf? Ich hab nämlich immer noch so "Gute Frage"-Threads gefunden und die sind ja nicht wirklich seriös ...

Zitat von: TigermöhreIn Berlin darf man z.B. auch ohne Betrieb weiterhin zur Berufsschule.
Ja, ich hab da auch was von einer Kulanzzeit gelesen, in der der Azubi/die Azubine einen neuen Ausbildungsbetrieb finden muss. Da die Prota das in dem Fall aber nicht tut, hat sie halt das Nachsehen.

Tigermöhre

Zuerst habe ich es mit Ausbildung, Alkohol und Kündigung versucht, aber bekam ich nur betrunkene Azubis auf Betriebsfeiern. Dann habe ich den Alkohol einfach mal außen vor gelassen und nur Ausbildung und Kündigung gesucht. Da kamen dann auf der 1. Seite gleich die Infos von den Handelskammern.

Fianna

Für solche Fragen ist grundsätzlich der Ausbildunsberater der IHK verantwortlich. Der hilft/schlichtet bei Problemen im Betrieb, hilft bei Kündigungen (eigentlich darf man nicht selbst kündigen und in demselben Ausbildungsberuf woanders weitermachen, wenn die Probezeit vorbei ist - aber "eigentlich" ist in manchen Berufen außer Kraft und in Problemfällen sowieso dehnbar).

Soweit ich es überblicke, ist der Ausbildungsberater einer IHK für alle Azubis der Region verantwortlich und Ansprechpatner, hat also dementsprechend viel zu tun. Falls Du aber sonst gar nicht weiter kommst, schreib dem ne Email.
Anrufen bitte nicht, weil die in vielen Bundesländern nur 1 Tag in der Woche telefonisch erreichbar sind und da alle verzweifelten Azubis der Region versuchen, durchzukommen. Manche lassen sich sogar krank schreiben, damit sie da an diesem Tag anrufen können.

Lothen

Danke für eure Einschätzungen! Ich hab das Ganze jetzt einfach ein Jahr nach hinten datiert, sodass die Dame bereits volljährig ist, damit die Eltern nicht involviert werden.

Das mit dem Ausbildungsberater behalte ich aber mal im Hinterkopf, falls nötig. ;)

Danke schön!