Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum

Allgemeines => Tintenzirkel => Thema gestartet von: Kaeptn am 14. Oktober 2010, 16:18:31

Titel: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Kaeptn am 14. Oktober 2010, 16:18:31
Hallo,

ich hab da mal eine Interessens-Frage an die Fachleute hier unter uns: Heute war bei real mal wieder großer Wühltisch mit Büchern (Preisred. Mängelexemplare (die i.d.R. gar keine Mängel haben)) für 3,49 Euro und ich hab da auch gestöbert und mich dabei gefragt: Verdient der Autor eigentlich an diesen Büchern noch mit? Oder gelten die nicht als verkaufte Auflage sondern quasi als "Ausschuss"?
Und wer macht eigentlich den Stempel drauf? Der Einzelhändler, weil er die Lagerbestände loswerden will und nur auf diese Weise den Preis senken darf? Oder kann man solche Pakete von "Mängel"exemplaren explizit beim Verlag ordern?

Danke im Voraus für die Antwort(en)
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Rigalad am 14. Oktober 2010, 16:51:31
Ich glaube nicht, dass der Einzelhandel die Preise selbstständig ändern darf. Die werden ja i.d.R. vom Verlag vorgegeben. Generell habe ich da auch zu wenig Ahnung von, aber ich weiß, dass es in meinem Vertrag eine Klausel gibt, die besagt, dass für den Fall, dass Auflagen sich nicht (mehr) verkaufen lassen, diese verramscht werden dürfen. Ich nehme an, dass sind dann die Wühltischfälle.
Die Bücher, die wirklich durch Fehldrucke Mängel aufweisen, sei es durch fehlende Seiten usw., werden dann bestimmt auch vom Verlag entsprechend gezeichnet und als Mangelexemplare in den Verkauf gebracht.
Wie gesagt, ich weiß es nicht, ist lediglich eine Vermutung.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Hanna am 14. Oktober 2010, 17:08:57
Die Verramschungsklausel kenne ich auch. Bevor Bücher verramscht werden, unterliegen sie doch auch der Buchpreisbindung, oder? Ist aber auch alles nur gefährliches Halbwissen.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Grey am 14. Oktober 2010, 17:11:49
Also in meinem Vertrag für die Vampire steht es so, dass der Verlag die Restexemplare verramschen darf, wenn der Verkauf in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter einer bestimmten Stückzahl gelegen hat. Die gehen dann eben zum Wühltisch.

ZitatAm Erlös ist die Autorin in Höhe ihres sich aus Absatz 4.2 ergebenden Grundhonorarprozentsatzes beteiligt

Man bekommt also theoretisch noch Geld. Aber wie viel das ist, wenn das Ding schon verramscht werden muss und die Beteiligung des Autors je nach Vertrag zwischen 5 und 10% liegt, lohnt sich wohl gar nicht erst auszurechnen. ;)

Wie das mit wirklichen Mängelexemplaren ist, ob die überhaupt in den Handel kommen ... keine Ahnung. ???
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Moni am 14. Oktober 2010, 17:32:57
Die Bücher, die man in den Großbuchhandlungen und zahlreichen Kaufhäusern in den Kisten liegen sieht, sind keine Mängelexemplare im eigentlichen Sinn. Oft sind es Restauflagen von Titeln, deren Ladenpreis aufgehoben ist (was passiert, wenn ein Titel vergriffen ist, also nicht mehr regulär erworben werden kann), oder aber Titel aus erloschenen Verlagen (Knaur Fantasy in der ganz alten Aufmachung ist ganz oft dabei) und es gibt sogar Verlage, die solche Überschüsse in den Auflagen mit einrechnen und dann nachher durch Abschreibung trotzdem noch Geld verdienen. Letzeres ist aber schon eine Dunkelgrauzone, wenn es um die Preisbindung geht.

Richtige Mängelexemplare, mit fehlenden Seiten etc. werden normalerweise (wenn z.b. ein Kunde das merkt und im Laden zurückgibt) vor Ort vernichtet und allenfalls noch die HTS (Haupttitelseite) an den Verlag geschickt (Stichwort körperlose Remission). Das war zumindest in meiner Ausbildungszeit noch üblich, aber die liegt nun auch schon zehn Jahre zurück und ich bin seit 8 Jahren nicht mehr im Ladengeschäft tätig, sondern hinter den Kulissen. Wie Remissionen von Mängelexemplaren jetzt laufen, kann ich also nicht genau sagen. Fakt ist, solche Exemplare werden in der Regel nicht mehr in den Handel gegeben. Bei einem Knick im Cover oder sonstigen Beschädigungen sieht es anders aus, dann wird das Teil "verramscht", also als Mängelexemplar gekennzeichnet, der Verlag kriegt ne Info, Buha eine Mängelgutschrift und der Buchhändler darf das Teil als Mängelex für preiswert verkaufen.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Marek am 15. Oktober 2010, 17:15:02
Hallo Käptn,

es ist schön, daß du dich im Board "Phantastik und Fantasy" so wohl fühlst, aber auch wenn wir alle Fantasyautoren sind, heißt das nicht, daß du jedes Thema, das irgendwas mit Schreiben zu tun hat, in diesem Board eröffnen sollst - es geht darin nicht um die Entwicklungen der Verlagsbranche, sondern um Phantastik und Fantasy im Allgemeinen und insbesondere im Nicht-Buch-Bereich. Du darfst Themen auch in anderen Boards eröffnen, vor allem in den richtigen, und wir bitten dich, das in Zukunft auch zu tun.

LG, Maja

P.S. Ich schreibe das jetzt nur hier und nicht auch noch in die drei anderen Threads, die ich gerade verschieben mußte, weil sie völlig deplaziert waren.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Churke am 23. November 2010, 12:03:08
Bei ebay werden "preisreduzierte Mängelexemplare" ziemlich planmäßig verkauft. Man mus auch sehen, dass Preise von 3,50 bis 5 Euro eher Budget- als Ramschpreise sind.
Manchmal, insbesondere, wenn Kaufhäuser schließen (Erfahrungwert), werden da die Ramschkisten ausgepackt und Bücher für 1, 2 Euro verhökert. Da habe ich echt schon günstig eingekauft.
Ein einziges (!) Mal habe ich auch *echte* Mängelexemplare mit Fehldrucken, schiefen Formaten etc. gesehen. 
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: JulyRose am 23. November 2010, 12:10:51
Mängelexemplare sind übrigens auch die Exemplare, die vom Buchhandel remittiert werden. Die wieder ins Hochregallager einzusortieren, wäre zu kostenintensiv. Also Stempel drauf und inne wühlkiste damit, die dann meist pauschal für einen Palettenpreis wieder an den Buchhandel verkauft werden.

Tja. Schöne, schöne Bücherwelt. *schluchz*

LG, Juliane
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Churke am 23. November 2010, 20:08:21
Zitat von: Grey am 14. Oktober 2010, 17:11:49
Man bekommt also theoretisch noch Geld. Aber wie viel das ist, wenn das Ding schon verramscht werden muss und die Beteiligung des Autors je nach Vertrag zwischen 5 und 10% liegt, lohnt sich wohl gar nicht erst auszurechnen. ;)

Ich habe gerade gesehen, dass der Standardvertrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vorsieht, dass im Fall der Verramschung der Autor mit dem *normalen* Honorarprozentsatz beteiligt wird. Es wird also geteilt wie zuvor - nur ist der Kuchen kleiner.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Grey am 23. November 2010, 21:44:41
Ja, nichts anderes habe ich doch gesagt. ::)
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: FeeamPC am 22. August 2016, 13:56:52
Ich greife mal das Thema wieder auf, weil es für mich gerade aktuell wird.
Remissionen bedeuten leider auch, dass möglicherweise Autoren am Ende für ihre Bücher zunächst überhaupt kein Geld sehen. Ich habe nämlich gerade mal wieder einen Schwung Remissionen (über 70% der Verkäufe der betroffenen Titel) vom Buchgroßhandel zurückbekommen. Bücher, die irgendwann letztes Jahr von denen angekauft wurden, Bücher, für die die Autoren natürlich auch bereits Honorar bekommen haben. So etwas wie ein Minus-Honorar (also dass der Autor zurückzahlen muss) gibt es nicht. Der Verlag bleibt also erst einmal mit dem Minus sitzen.
Das bedeutet, ich muss mir ernsthaft überlegen, ob ich den Zeitraum, nach dem die Autoren ihr Geld bekommen (zumindest das für die gedruckten Bücher), nicht drastisch ausweiten muss.
Ich weiß nicht, nach welchen Kriterien der Buchgroßhandel einkauft, wenn da plötzlich so viele Retouren in einem Schwung kommen. Erst kaufen die unter besten Konditionen ein, mit Tricks im Vertragtext, die ihnen ermöglichen, mehr als die vom Gesetzgeber festgelegten maximalen 50% zu kriegen, und dann gibt es nach sechs bis zwölf Monaten noch größere Retouren. Betroffen sind übrigens vor allem die Anthologien.
Für einen kleinen Verlag kann das einen ziemlich plötzlichen Liquiditäts-Engpass geben. Zumal ja, weil so viel vom Buchgroßhandel eingekauft wurde, ich auch noch einen Nachdruck gemacht habe, um selbst überhaupt Bücher an Lager zu haben. Der hat sich dadurch leider als komplett sinnlos herausgestellt.
:wums:
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Silvia am 22. August 2016, 14:01:06
6 oder 12 Monate bis zur Rückgabe war bei uns im Buchhandel auch immer Standard. Nicht verkaufte Barsortimentsbücher gingen nach 6 Monaten zurück, da bis dahin die Rücksendefrist lief. Die Barsortimente oder andere Großhändler werden ähnliche interne Zeiträume haben, nehme ich an. Und wenn die alle die Erstauflage des Titels relativ zeitgleich kauften, dann geht nach x Monaten relativ zeitgleich der nicht verkaufte Schwung wieder retour.
Da ich in dem Bereich aber nie tätig war, ist das nur eine Vermutung.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Kaeptn am 22. August 2016, 16:35:55
Zitat von: FeeamPC am 22. August 2016, 13:56:52So etwas wie ein Minus-Honorar (also dass der Autor zurückzahlen muss) gibt es nicht. Der Verlag bleibt also erst einmal mit dem Minus sitzen.

Also ich habe bei beiden Verlagen von denen ich schon Abrechnungen über mehrere Jahre hatte (und auch bei neobooks) Remittenden als negative Position in der Honorarabrechnung gehabt. Zwar musste ich nichts zurückzahlen, aber das Minus wurde eben mit dem PLUS durch die aktuellen Verkäufe verrechnet. Also meiner (unerfreulichen) Erfahrung nach darfst du z.B. das Minus für die Rücksendungen mit dem Plus der seit der letzten Rechnung verkauften eBooks des gleichen Autors verrechnen. Ob du das Geld zurückfordern kannst wäre eine interessante Frage. Letztlich steht dem Autor das Honorar nicht zu, denn die Bücher wurden ja nicht verkauft.

Von diesen Rücksendepraktiken hat Torsten Low auch schon mal berichtet, kann deinen Ärger gut nachvollziehen :(
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: FeeamPC am 22. August 2016, 17:57:19
Stimmt, ich habe die Möglichkeit, das Minus mit zukünftigen Abrechnungen zu verrechnen. Das wirklich ärgerliche daran ist, dass ich einen Liquiditätsenpass kriege, tatsächlich überlegen muss, ob ich in bestimmten Bereichen den Autoren in Zukunft noch später erst ihr Geld auszahlen kann (dann nämlich, wenn ich sicher sein kann, dass keine Retouren mehr kommen), und dass ich durch dieses "Titel horten" der Großhändler völlig unnötige Nachdrucke machen musste. Das ist Kapital, das bei einigen Titeln damit auf Jahre gebunden ist. Eine mögliche Konsequenz ist natürlich, dass ich an noch kleinere Auflagen denke, was dann allerdings den einzelnen Buchpreis nicht gerade billiger macht.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Zit am 22. August 2016, 22:17:09
Hm. :hmmm: Da war doch was... Verkehrsordnung, Paragraf 6. Ich verstehe das so, dass du das als Verlag unterbinden kannst, indem du Remissionen dem Buchhandel/ den Barsortimenten für so einen langen Zeitraum einfach versagst. Am einfachsten wären wohl Verträge ohne RR.
Aus meiner aktiven Zeit weiß ich jedenfalls noch, dass solche Remissionen nach solchen langen Zeiträumen zwar weit verbreitet waren, aber auf RR fußten. Die Frage ist nur, welch langen Atem du als Kleinverlag hast. Ich kann mir vorstellen, dass dann einfach weniger Bestellungen reinkommen werden. (Andererseits hast du dann auch den Ärger mit den überflüssigen Nachdrucken nicht.) Vernünftige Buchhandlungen sollten verstehen, dass man als Kleinverlag nicht so verschwenderische Konditionen bieten kann wie Großverlage. (Die an so langen Fristen aber auch zu knabbern haben.) ADAC zBsp. durften wir damals nur unterschriebenem Schein vom Vertreter remittieren. War zwar ein Blankoformular, aber trotzdem natürlich kein Freifahrtsschein, weil die Titel zuvor schon (idealerweise beim Vertreterbesuch) abgesprochen wurden. Kam auch regelmäßig alle paar Monate für Altauflagen vor, die wir eben über den Verlag bezogen hatten und nicht über das Barsortiment. Wenn die standartmäßigen sechs Monate fürs Barsortiment verstrichen waren, haben wir natürlich trotzdem lieb beim Vertreter angefragt. :innocent:

Was ich sagen will: Für die aktuellen Fälle hilft dir das natürlich nichts mehr. Ich hoffe, dass du es irgendwie überleben kannst. Und für die Zukunft vll. einfach kein (volles) RR.

PS: Das ist jetzt nicht bevormundend gemeint. Mir ist nur der Paragraf eingefallen, die Erklärungen sind eher für andere, die ihn nicht kennen.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Dämmerungshexe am 22. August 2016, 22:36:56
Ich habe jetzt zwar von der Materie keine Ahnung, aber das Vorgehen des Händlers finde ich ziemlich unverschämt. Dem sollte ja klar sein, dass er einen Kleinverlag (und wahrscheinlich auch die etwas größeren) mit so einer Praxis schädigt. Ich weiß, dass Anstand in der Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle spielt, aber ich persönlich würde es ihm genau so sagen, mit dem Hinweis, dass du wegen solcher Fälle in Zukunft eben schlechtere (für ihn, nicht für dich, Fee) Konditionen geben musst, um dich zu schützen.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: FeeamPC am 23. August 2016, 00:27:34
Das Problem bei der Sache ist, dass die Großhändler Kleinverlage ohnehin nicht so gerne nehmen und einen jederzeit wieder rauskicken können. Ganz ohne Großhändler (also die Barsortimenter) hat man aber dann wieder schlechtere Karten bei den Buchhändlern. Ich habe mehr als einmal von Kunden zu hören gekriegt, dass ein Buchhändler schlicht behauptet hat, meine Bücher wären nicht lieferbar, als ich noch nicht über Großhändler und Verlagsauslieferung geliefert habe.
Und die Verlagsauslieferung, ohne die ich mittlerweile einfach nicht mehr arbeiten könnte, weil ich die Zeit und die Kapazitäten für Versand und Rechnungswesen nicht hätte, arbeitet prinzipiell nur mit vollem Rückgaberecht ohne Abzüge. Was verständlich ist, denn die kriegen ihre Bezahlung in Prozenten vom Rechnungswert/Retourenwert, da wollen die bestimmt keinen geringeren Retourenwert haben (und sie haben dann auch naturgemäß nichts gegen Retouren).
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Zit am 23. August 2016, 02:21:13
Hab ich mir fast gedacht und finde ich unmöglich. Da gibt es schon den Paragrafen und dann wird dir dein Recht so beschnitten. :nöö: Unmöglich.

Auf Komission nehmen sie die Sachen nicht, oder? Wäre das nicht gegenüber den Autoren auch fairer? Ich nehme an, sie würden dann auch erst Geld sehen, wenn bei den Komissionen abgerechnet wird?

Zitataber das Vorgehen des Händlers finde ich ziemlich unverschämt.

Generell kultiviert zwar jeder Teil der Branche seit Jahren seine Rolle als Opfer der Wirtschaft, aber der Buchhandel ist da natürlich gern ganz besonders eifrig.
(Ganz ehrlich, wenn ich volles RR kriegen kann, dann nehme ich das auch. Wobei mir auf Komission immer noch am liebsten wäre.)
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: FeeamPC am 23. August 2016, 14:33:36
Komission bei Buchhandlungen ist kein Problem, die nehmen höchsten mal so 10 Bücher auf Vorrat nicht gleich 60 Stück oder mehr, wie der Großhandel. Und da bekommen die Autoren tatsächlich erst Geld nach Verkauf, weil bis dahin die Bücher ja noch bei mir im Bestand sind.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: phoe am 23. August 2016, 14:44:59
Ist doch überall das Gleiche. Der Große kann machen was er will und hält sich schadlos an allem und der Kleine muss sehen, wie er überlebt. Das kotzt mich so an... sorry.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: chaosqueen am 06. September 2016, 13:22:59
Zitat von: Pety am 23. August 2016, 14:44:59
Ist doch überall das Gleiche. Der Große kann machen was er will und hält sich schadlos an allem und der Kleine muss sehen, wie er überlebt. Das kotzt mich so an... sorry.

/unterschreib

Ganz ehrlich: Ich ärgere mich ständig, dass plötzlich Bücher nicht mehr in der Buchhandlung sind, die ich vor ein paar Wochen auf meine Leseliste gesetzt habe. Mag sein, dass meine Erinnerung mir da einen Streich spielt, aber ich meine, dass die Bücher, die ich in meiner Kindheit und Jugend gelesen habe, teilweise über Jahre hinweg in den Buchhandlungen erhältlich waren. Wenn ich jetzt zum ersten Band einer Reihe greife, kann ich mir sicher sein, dass ich spätestens Band 3-x bestellen muss (sofern es nicht gerade Harry Potter ist). Und der faule Leser macht das dann doch bei Amazon, anstatt in die Buchhandlung zu gehen, zu bestellen und dann 1-3 Tage später noch mal in die Buchhandlung zu gehen.

Was ich damit sagen will: Ich habe das Gefühl, dass Bücher überhaupt keine Chance mehr haben, bekannt zu werden. Werden im ersten Monat nicht mindestens X Exemplare verkauft, dann ist das Buch tot und wird ausgelistet. Und natürlich leiden die Kleinverlage am meisten darunter, weil die wiederum auch das geringste Budget haben, um ihre Bücher groß zu vermarkten.

Fee, ich beneide Dich kein Fitzelchen um Deinen Job. Das klingt alles extrem ärgerlich und anstrengend und ich verstehe jeden, der beschließt, seinen Verlag wieder zu schließen.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Nycra am 06. September 2016, 13:29:38
Zitat von: chaosqueen am 06. September 2016, 13:22:59
Ganz ehrlich: Ich ärgere mich ständig, dass plötzlich Bücher nicht mehr in der Buchhandlung sind, die ich vor ein paar Wochen auf meine Leseliste gesetzt habe. Mag sein, dass meine Erinnerung mir da einen Streich spielt, aber ich meine, dass die Bücher, die ich in meiner Kindheit und Jugend gelesen habe, teilweise über Jahre hinweg in den Buchhandlungen erhältlich waren. Wenn ich jetzt zum ersten Band einer Reihe greife, kann ich mir sicher sein, dass ich spätestens Band 3-x bestellen muss (sofern es nicht gerade Harry Potter ist). Und der faule Leser macht das dann doch bei Amazon, anstatt in die Buchhandlung zu gehen, zu bestellen und dann 1-3 Tage später noch mal in die Buchhandlung zu gehen.

Was ich damit sagen will: Ich habe das Gefühl, dass Bücher überhaupt keine Chance mehr haben, bekannt zu werden. Werden im ersten Monat nicht mindestens X Exemplare verkauft, dann ist das Buch tot und wird ausgelistet. Und natürlich leiden die Kleinverlage am meisten darunter, weil die wiederum auch das geringste Budget haben, um ihre Bücher groß zu vermarkten.
Was aber auch daran liegt, dass niemand Ladenhüter brauchen kann. Der Platz im Verkaufsraum kostet Geld. Ein Buch, das nicht verkauft wird, nimmt einem potentiellen verkaufbaren Buch den Platz weg. Und im Lager aufheben ist auch nicht, weil Lagerplatz fast noch teurer ist.

Im übrigen kann ich aus der Erfahrung heraus sagen, ich habe eine Abrechnung meines anderen Verlages bekommen. Darin waren die nichtverkauften mit Minusbetrag gelistet. 42€ Minus, das tat weh, vor allem, wenn man bedenkt, was ich für ein Print erhalte. Der Betrag wurde mit den restlichen Tantiemen verrechnet, sodass ich nichts zurückzahlen musste.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: zDatze am 06. September 2016, 14:12:40
Es mag aber auch ganz darauf ankommen in welche Buchhandlung man geht. Bei Thalia und Co wird doch ständig das Sortiment gewechselt, und wenn sich ein Buch nach 3-6 Monaten nicht verkauft, dann ist es wieder weg, eben aus dem Grund, weil es Platz wegnimmt.

Da lobe ich mir die (kleine/kleinere) Buchhandlung, die jene Bücher ins Regal stellt und auch stehen lässt, von denen die VerkäuferInnen selbst überzeugt sind. Leider verschwinden diese Buchhandlungen immer mehr. :(
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Zit am 06. September 2016, 16:59:11
Im Grunde ist es kein Problem, wenn Bücher nicht vor Ort verfügbar sind. Viele Buchhandlungen bieten auch Lieferservice, da muss man dann nicht wieder hintingeln.
Dann gibt es noch Kunden, die immer noch denken, was nicht im Laden steht, gibt es nicht, und dass Amazon schneller liefert als die Buchhandlung.
Das Problem ist die Ungeduld der Menschen, die sich mit einer vernünftigen Geschäftsführung nicht immer verträgt.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Moni am 16. September 2016, 12:24:33
Zitat von: zDatze am 06. September 2016, 14:12:40
Es mag aber auch ganz darauf ankommen in welche Buchhandlung man geht. Bei Thalia und Co wird doch ständig das Sortiment gewechselt, und wenn sich ein Buch nach 3-6 Monaten nicht verkauft, dann ist es wieder weg, eben aus dem Grund, weil es Platz wegnimmt.

Da lobe ich mir die (kleine/kleinere) Buchhandlung, die jene Bücher ins Regal stellt und auch stehen lässt, von denen die VerkäuferInnen selbst überzeugt sind. Leider verschwinden diese Buchhandlungen immer mehr. :(

Die Großen haben sehr oft einen Zentraleinkauf, der geht rein nach abverkauften Exemplaren, ermittelt aus der Warenwirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Da haben natürlich Bücher mit einer schlechten LUG keine große Chance. Ist aber auch in kleinen Sortimentern mittlerweile so. Und ehrlich, bei den schlechten Margen, die im Buchhandel existieren, kann ich das aus Händlersicht auch vollkommen verstehen... Nicht nur Autoren verdienen wenig, die Buchhändler auch (und besonders die hochgelobten kleinen Sortimenter sind da schwer angeschlagen, manchmal reicht es nicht mal für den Inhaber).
Aus Autorensicht ist es natürlich sehr schmerzhaft, wenn den Büchern zu wenig Zeit gelassen wird, um sich auf dem Markt zu etablieren.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Kaeptn am 16. September 2016, 17:54:24
Zitat von: Moni am 16. September 2016, 12:24:33Und ehrlich, bei den schlechten Margen, die im Buchhandel existieren, kann ich das aus Händlersicht auch vollkommen verstehen... Nicht nur Autoren verdienen wenig, die Buchhändler auch (und besonders die hochgelobten kleinen Sortimenter sind da schwer angeschlagen, manchmal reicht es nicht mal für den Inhaber).

Schlechte Margen? Man kennt ja immer nur die Horrorzahlen von Thalia & Co (55% dank Skonto usw), was kriegt denn eine kleine Buchhandlung. Ich dachte die kriegen dank Buchpreisbindung immer noch so 25-30%?
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Silvia am 16. September 2016, 20:16:57
Zitat von: Kaeptn am 16. September 2016, 17:54:24
Schlechte Margen? Man kennt ja immer nur die Horrorzahlen von Thalia & Co (55% dank Skonto usw), was kriegt denn eine kleine Buchhandlung. Ich dachte die kriegen dank Buchpreisbindung immer noch so 25-30%?

Nunja, ich habe leider keine aktuellen Zahlen im Kopf, aber von seinen verdienten Prozenten hat der Buchhändler noch ne Menge Geld abzugeben. Ladenmiete, Betriebskosten (Strom, Wasser, Reinigung etc. pp.), Personalkosten, Versicherungen, Kosten für den Kauf neuer Bücher ... reich werden geht anders. ;-)
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: FeeamPC am 16. September 2016, 20:22:50
Es hat schon seinen Grund, dass die Buchhandlungen zunehmend andere Dinge mit ins Sortiment nehmen. Unter Umständen verdienen die an einer Glückwunschkarte genausoviel wie an einem Buch, aber Einkauf und Lagerkosten sind deutlich geringern.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Kaeptn am 18. September 2016, 11:51:44
Man darf aber nicht vergessen, dass sie durch das Buchpreisgesetz geschützt sind.

Ein Freund von mit hat nach 3 Jahren letztes Jahr seinen Videospielladen aufgegeben. Wenn da ein Spiel einen empf. VK-Preis von 49,99 hat, bekam er es im Einkauf für 39,99. WÄRE eine schöne Marge von 20%, nur doof, dass Amazon, Saturn & Co das Spiel dann für 42,99 raushauen und er im Preis mitgehen muss, denn seine Kunden sind ja nicht doof. Da hat er dann eine Marge von < 10% - und wenn er Pech hat, geht Amazon in einer Aktion noch weiter runter und verkauft unter seinem EK (Amazon kriegt wegen der Masse natürlich bessere Konditionen), dann hat er Pech gehabt. Zuletzt hat er an Trading Cards die er auch im Sortiment hatte, Prozentual mehr verdient als an einem Videospiel.
Vor sowas sind Buchhändler geschützt (sonst gäbe es sie wohl schon nicht mehr) und nur beim Buchhändler lassen sich Kunden mit einem "kann ich bestellen, ist morgen da" abspeisen, das kann sich kaum ein anderer Einzelhändler leisten, wenn sie es überhaupt anbieten können.

Sprich: Ohne Frage haben die Buchhändler es schwer, aber ich glaube viele andere Einzelhändler sind noch viel schlimmer dran.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Fianna am 18. September 2016, 12:19:43
Wenn Buchhändler Kleinverlage im System nicht finden wollen (oder dürfen), dann nutzt mir das wenig. Jedes Grossverlag-Buch kann ich in der Bibliothek bekommen, kaufen muss ich die aus kleineren Verlagen. Und wenn die gelistet sind (und auf ihrer Homepage eine entsprechende Unterseite für Buchhändler haben und dort die gängigen Bedingungen aufzählen) und es DENNOCH nicht bestellt wird - wieso soll ich dann noch in der Buchhandlung kaufen?

Alle Bedenken der Geschäftsführung werden von den entsprechenden Händler-Angaben auf deren Homepage ausgeräumt (wenn man da nachlesen kann, dass sie die gängigen Bedingungen des Buchhandels kennen und zu diesen versenden), wenn dennoch nicht auf Kundenwunsch dort bestellt wird, was hat das mit Service zu tun?

Ist mir oft passiert, seitdem kaufe ich diese Bücher nur online oder auf Messen.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Zit am 20. September 2016, 21:51:40
ZitatVor sowas sind Buchhändler geschützt (sonst gäbe es sie wohl schon nicht mehr) und nur beim Buchhändler lassen sich Kunden mit einem "kann ich bestellen, ist morgen da" abspeisen,

Tun sie nicht. Geht sogar soweit, dass viele im Laden gucken und sich beraten lassen(!), die Titel aber dann zurück legen und sagen "Bestell ich im Internet/ bei Amazon". (Natürlich erst, wenn der Händler außer Hörweite ist.)
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Fianna am 20. September 2016, 22:08:20
Das macht doch keinen Sinn, "das Internet" braucht doch auch mindestens bis zum anderen Tag zum Liefern.
Wenn man jetzt kein Auto hat, sonst niemals an der Buchhandlung vorbei kommt und am AdW wohnt, aber ansonsten... Sinn, wo bist Du?
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Evanesca Feuerblut am 20. September 2016, 22:13:40
Wobei ich dazu sagen muss, dass ich einmal von der Buchhandlung an Amazon verwiesen wurde. DHL hat gestreikt und ich wollte unbedingt wirklich über die Buchhandlung bestellen.
Die deutschen Bücher - kein Problem. Das Englische hätte aber bei ihnen aus irgendeinem Grund drei Wochen gebraucht, um bei mir zu sein und ich solle es doch bei Amazon bestellen, da kriege ich es schneller als sie. Habe ich dann auch, trotz Streik, über einen anderen Dienst.
Es ist also alles nicht ganz so einfach.
Im Hugendubel werden, um beim Thema Mängelexemplare zu bleiben, übrigens oft die Bücher und Mangas reduziert, die zu oft von Kunden angegrabbelt werden. Man kann dort ja ein beliebiges Medium nehmen und sich damit aufs Sofa hauen. Es gibt keine strengen Verkäufer, die einen lynchen, wenn man das tut und viele nutzen den Hugendubel daher als kostenlose Bibliothek (es gibt dort auch WLAN, sehr komfortabel). Und Bücher, die dann in der ersten Reihe stehen (beliebte Bücher werden mehr so stapelweise sortiert), sind dann irgendwann so abgenudelt, dass sie nicht mehr zum Vollpreis verkauft werden dürfen, wie es scheint.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Zit am 20. September 2016, 22:18:03
Da fragst du die Falsche, @Fianna,ich verstehs auch nicht. :no: Aber es gibt ja auch noch einige Schlaue, die meinen, alle Bücher, die im Regal stehen, seien "Ansichtsexemplare" und sie hätten gern ein frisches, eingeschweißtes Buch aus dem Lager. Vermutlich denken sie, dass bestellte Exemplare frischer sind als eins der zehn Exemplare, die da als Stapel rumstehen. *Schultern zuckt*

ZitatDas Englische hätte aber bei ihnen aus irgendeinem Grund drei Wochen gebraucht, um bei mir zu sein

Das klingt danach, dass es auch nur wieder der Großhändler hätte importieren müssen. Vermutlich hatte Amazon es am Lager.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Sascha am 21. September 2016, 14:57:26
Zitat von: Zitkalasa am 20. September 2016, 21:51:40
Tun sie nicht. Geht sogar soweit, dass viele im Laden gucken und sich beraten lassen(!), die Titel aber dann zurück legen und sagen "Bestell ich im Internet/ bei Amazon". (Natürlich erst, wenn der Händler außer Hörweite ist.)
Ich mach das lieber umgekehrt: Im Netz in aller Ruhe informieren und dann vor Ort kaufen. Also generell, auch bei Technik und so. Das geht ersten noch schneller und ich unterstütze zweitens ein bißchen den Einzelhandel vor Ort. Und wenn's was zu meckern gibt, hab ich auch gleich jemanden am Schlafittchen. ;D
Okay, bei Büchern sind Reklamationen kein Thema, und Amazon mag etwas schneller sein als im Laden bestellen, aber wann braucht man denn ein Buch dermaßen dringend, daß man nicht ein paar Tage warten kann? ???
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Fianna am 21. September 2016, 14:59:57
Zitat von: Sascha am 21. September 2016, 14:57:26Okay, bei Büchern sind Reklamationen kein Thema, und Amazon mag etwas schneller sein als im Laden bestellen, aber wann braucht man denn ein Buch dermaßen dringend, daß man nicht ein paar Tage warten kann? ???
Hiermit verwehre ich Dir offiziell den Zutritt zu der Gruppe der Bibliophilen.  ;D

Hast Du noch nie eine Reihe angefangen, die Du unbedingt weiter lesen willst? Wenn Du kein Ebook gekauft hast, ist das ein bisschen ungünstig.
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Sascha am 21. September 2016, 15:16:31
Zitat von: Fianna am 21. September 2016, 14:59:57
Zitat von: Sascha am 21. September 2016, 14:57:26Okay, bei Büchern sind Reklamationen kein Thema, und Amazon mag etwas schneller sein als im Laden bestellen, aber wann braucht man denn ein Buch dermaßen dringend, daß man nicht ein paar Tage warten kann? ???
Hiermit verwehre ich Dir offiziell den Zutritt zu der Gruppe der Bibliophilen.  ;D
Männo! Dann mach ich den Schröder: "Ich will da rein!"

Ich schrub doch schon mal, ich kaufe mir gar keine Bücher mehr. Meine Frau lagert schon ständig meine alten Bücher sonstwohin aus, weil sie mehr Platz für Bastelkram und Gartenzeitschriften braucht. Ich wüßte gar nicht wohin mit noch mehr Büchern. Und bei den Mengen, die ich lese, ginge das auch arg ins Geld.

Zitat von: Fianna am 21. September 2016, 14:59:57
Hast Du noch nie eine Reihe angefangen, die Du unbedingt weiter lesen willst? Wenn Du kein Ebook gekauft hast, ist das ein bisschen ungünstig.
Ist mir grad jetzt wieder passiert: Vor Jahren hatte ich "Die linke Hand Gottes" aus der Bücherei und hab immer auf die Fortsetzung gewartet. Jetzt hab ich die beiden anderen Bände der Trilogie geholt. Und die ganze Zeit, während ich Band 2 gelesen hab, hab ich mich gefragt, ob ich den nicht damals schon hatte. Einiges kommt mir sehr bekannt vor, da aber der Autor sich ständig woanders bedient (ganz offen, einer der Späße an dem Buch), kann ich mir nicht sicher sein. Naja, jetzt bin ich an Band 3 und gut.
Und auf die Fortsetzung des Dunklen Jahrhunderts von Sara Douglas warte ich auch seit Jahren, aber die Gute schreibt einfach nicht weiter. >:(
Titel: Re: Der Autor und Mängelexemplare
Beitrag von: Zit am 21. September 2016, 17:42:03
Zu den typischen Events jedes Jahr (Geburtstage, Taufe, Weihe, etc.), da fällt den Leuten erst fünf vor zwölf ein, dass sie noch ein Buchgeschenk brauchen; gerne auch am selben Tag, an dem das Event ist. Ganz arg natürlich zu Weihnachten, aber auch sonst wird bspw. der Reiseführer gerne zwei Tage vor Reisebeginn gekauft. (Gerade die Outdoorer sind da etwas anders veranlagt und planen gerne schon mal ein halbes Jahr im Voraus, da hat man dann als Händler natürlich besonders Freude dran, weil a) keiner stresst und b) die Leute immer wieder kommen und man ausführlich beraten kann.)