Hallo zusammen,
ich habe eine Kurzgeschichte geschrieben, in der eine der Figuren eine bestimmte Band gerne hört und im Text immer wieder Zitate aus deren Texten erscheinen. Ich bin dann auf die Idee gekommen, mehr derartige Geschichten zu schreiben, die immer mit Musik zu tun haben, fiktiv sind, sich aber auf real existierende Bands/Künstler beziehen.
Wie sieht denn das Urheberrecht aus, wenn ich z.B. eine fiktive Geschichte über die Rolling Stones schreiben würde, vielleicht aus der Sicht von Mick Jagger und mit Songzitaten nicht geizen würde?
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man bei einer Veröffentlichung Tantiemen abführen müsste, da die Bands ja evtl. eingetragene Marken sind und die Zitate eben Zitate. Oder ist es so, dass eine Band wie die Rolling Stones derart bekannt ist, dass sie Teil der Allgemeinkultur ist? Macht es einen Unterschied, ob die Geschichten autobiographisch oder fiktiv sind?
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PS: Die Stones sollen jetzt hier mal nur als Beispiel stehen. Ich mag die gar nicht ... :ätsch:
Das ist ziemlich knifflig, denn effektiv fällt das in den Fanfiction Bereich. Sobald du es aber veröffentlichst und das ohne die Genehmigung der Bands wirst du mit dem Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht zu kämpfen haben. In einer Szene mal vorkommen zu lassen oder Fan von der Band zu sein und sie mal live zu sehen, ist kein Problem, aber ihnen etwas an den Kopf zu dichten, ob ausgedacht oder real (solange du nicht deren Biograph bist), solltest du unbedingt vorher mit ihnen abklären und dir die Rechte sichern. Ob sie dafür Tantiemen o.ä. haben wollen, hängt dann sicher von den Bands und ihrer Großzügigkeit ab.
Aber nicht einfach so machen. Es musste letztens schon ein Buch wieder von Amazon genommen werden, weil die Autorin ihrem Lieblingsschauspieler eine Freundin an den Hals geschrieben hat - also das Buch drehte sich um diese Beziehung, natürlich ohne Einwilligung und das ist schon ein ziemlicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Vielen Dank, Maubel, für deine prompte Antwort!
Weißt du, wie es sich mit den Songzitaten verhält? Wenn die gekennzeichnet sind ("von Band XY"), kann man die einbringen? Eine entschärfte Version wäre nämlich eine, die nicht von den Bands selbst handelt, sondern nur mit den Zitaten spielt (so ist das in meiner aktuellen, unveröffentlichen Geschichte, und mir gefällt das sehr gut)
Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).
Mich würde das auch interessieren. :)
Ich spekuliere - allerdings ohne es genau zu wissen - darauf, dass Zitate in Ordnung sind, sofern sie in geringem Umfang verwendet werden. Also wird der Knackpunkt sein, ob du eine Story bringst und auf zehn Seiten kommen vielleicht zwei Verse - oder ob das "Zitat" der Kern des Textes ist und du 10 Seiten lang Lyrics von denen in einer Textcollage verarbeitest.
Viel problematischer dürfte es werden, wenn du den Text nicht kennzeichnest, weil dann recht schnell der Diebstahl im Raum steht.
Sofern ersichtlich ist, dass dein Werk eigenständig ist und Fremdwerke nur aufgreift um performativ was Neues zu schaffen, sollte das klar gehen. Aber ich bin kein Jurist und denke wahrscheinlich zu sehr in Richtung Fair Use, das es in Europa so nicht gibt.
Jedenfalls bin ich auch neugierig.
(Auch wenn ich mich echt Frage, wer auf Amazon ein Buch verkaufen will, dass sich um die fiktive Lovestory seines Lieblingsstars dreht. :rofl: )
Edit: Da war Maubel schneller.
Danke für die Info, doch gar nicht so falsch.
Zitat von: Maubel am 04. September 2017, 18:20:08
Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats,
sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." (Quelle (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html)) Üblicherweise wird in Autorengruppen deutlich vom Zitieren von Liedtexten in Romanen abgeraten. Da hat man Schwierigkeiten, den besonderen Zweck zu beweisen, und kommt sehr schnell in Schwierigkeiten. Das ist im wissenschaftlichen Bereich anders.
Der Titel von Liedern ist nicht urheberrechtlich geschützt. Titel und den Bandnamen anzugeben, da braucht man sich keine Sorgen zu machen (solange man die Band nicht negativ darstellt). Und natürlich kann man Bands auch einfach fragen und sich die Erlaubnis holen, ihre Texte zeilenweise zu zitieren, wie Maubel schon gesagt hat. Dann braucht man sich natürlich auch keine Sorgen zu machen. :)
Zitat von: Rynn am 04. September 2017, 18:47:54
Zitat von: Maubel am 04. September 2017, 18:20:08
Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." (Quelle (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html)) Üblicherweise wird in Autorengruppen deutlich vom Zitieren von Liedtexten in Romanen abgeraten. Da hat man Schwierigkeiten, den besonderen Zweck zu beweisen, und kommt sehr schnell in Schwierigkeiten. Das ist im wissenschaftlichen Bereich anders.
Ich bin mir sicher, dass du recht hast. ich bin ja keine Juristin und habe jetzt nur berichtet, was mir in der Hinsicht bisher alles zu Ohren gekommen ist. Und bei einzelnen Zeilen sind die Bands sehr kulant, aber nachfragen ist eigentlich immer nötig.
Zitat von: Tintenteufel am 04. September 2017, 18:28:21
(Auch wenn ich mich echt Frage, wer auf Amazon ein Buch verkaufen will, dass sich um die fiktive Lovestory seines Lieblingsstars dreht. :rofl: )
Ich mich auch - aber das Buch hatte noch ganz andere Probleme ;)
Zitat von: Rynn am 04. September 2017, 18:47:54
Zitat von: Maubel am 04. September 2017, 18:20:08
Das ist etwas entspannter. Ein ganzer Songtext geht nicht, einzelne Zeilen aber schon. Nur bei der Länge des Zitats hat wohl auch jede Band ihre eigene Schmerzgrenze. Nachfragen werden in der Hinsicht aber meist positiv beantwortet (und überwiegend kostenfrei).
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." (Quelle (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html)) Üblicherweise wird in Autorengruppen deutlich vom Zitieren von Liedtexten in Romanen abgeraten. Da hat man Schwierigkeiten, den besonderen Zweck zu beweisen, und kommt sehr schnell in Schwierigkeiten. Das ist im wissenschaftlichen Bereich anders.
Erstens das.
Zweitens liegen die (Verwertungs-)Rechte, die du beanspruchen würdest, meistens nicht bei der Band selbst, sondern bei der Plattenfirma. Bei grossen Bands ist das in der Regel entweder Sony, Universal oder Warner Bros (oder ein Sublabel von denen), plus ist es auch oft so, dass nicht alle Alben (also auch Lieder) derselben Firma gehören. Du müsstest also herausfinden, welcher Firma das Lied gehört, das du zitieren möchtest und die dann anfragen. Die werden aber das aber wahrscheinlich nicht wichtig finden und nicht antworten. Dann stellt sich die Frage, ob du einfach darauf spekulieren willst, dass es die zu wenig interessiert oder halt das Risiko eingehen möchtest, einen netten Brief von denen zu bekommen (worauf du die Geschichten wahrscheinlich immer noch aus dem Verkehr ziehen könntest, bevor es zur Anklage kommt, die Rechtsabteilungen da haben ja auch noch anderes zu tun ;)).
Zitat
Wie sieht denn das Urheberrecht aus, wenn ich z.B. eine fiktive Geschichte über die Rolling Stones schreiben würde, vielleicht aus der Sicht von Mick Jagger
Das darfst du definitiv nicht, das greift nämlich ins Persönlichkeitsrecht ein. Ausser, die Person wäre tot, dann ist es eine historische Persönlichkeit und eine andere Sache (ich weiss aber nicht, ob die Familie dann intervenieren kann, wahrscheinlich schon). Lieber eine fiktive Figur erschaffen, die an z.B. Mick Jagger angelehnt ist. ;)
Was du darfst ist: Deinen Protagonisten Fan einer Band sein lassen, ihn an ein Konzert von denen gehen lassen, ihn über bewiesene Fakten reden lassen (z.B. hat Bono von U2 mal bei einem Konzert einen Stein angesprayt und die Band musste daraufhin der Stadt die Reinigung bezahlen. So etwas darf man erwähnen, weil es eine wahre Tatsache ist),
aber du darfst die Band dabei nicht negativ darstellen oder verunglimpfen. Und du darfst nicht in die Intimsphäre eindringen, d.h., du kannst z.B. nicht sagen, dass die beste Freundin deiner Protagonistin Schauspielerin ist und einen One-Night-Stand mit Brad Pitt hatte.
Edit: Sorry, habe Maubels Beitrag erst jetzt richtig gelesen. Also, stimme zu, es ist einfach fraglich, ob du für so etwas Rechte/Erlaubnis bekommst (oder eine Antwort, abgesehen davon). ;)
Zitat von: Witch am 05. September 2017, 08:51:01
Was du darfst ist: Deinen Protagonisten Fan einer Band sein lassen, ihn an ein Konzert von denen gehen lassen, ihn über bewiesene Fakten reden lassen (z.B. hat Bono von U2 mal bei einem Konzert einen Stein angesprayt und die Band musste daraufhin der Stadt die Reinigung bezahlen. So etwas darf man erwähnen, weil es eine wahre Tatsache ist),
Ich weiß nicht, ob es das heute noch immer so gibt, aber zu meiner Teenie-Zeit waren einige pfiffife Verlage auf die Idee gekommen, für Jugendliche "Take That"- oder "Kelly Family"-Romane zu schreiben, die sich dann allerdings nicht um die Stars selbst, sondern um fiktive Fans drehten. Zum Beispiel gabs da einen "Kelly-Roman", in dem ein Fan von der Gruppe herausfand, dass sie wohl lesbisch sein musste, weil ihre große Liebe nicht Paddy war, sondern eine seiner Schwestern. Nie im Leben haben die Kellys das genehmigt, aber dadurch, dass es eben nicht um die Gruppe selbst ging und sie nur im Zusammenhang mit Musikvideos etc. genannt wurde, konnten sie da wohl nichts machen.
Steffi:
ZitatNie im Leben haben die Kellys das genehmigt, (...) konnten sie da wohl nichts machen.
Dennoch begibt man sich in eine Grauzone. Wo ist die Grenze? Wann überschreite ich die Linie, ab der eine Band eingreifen wird? Das Problem hierbei ist vermutlich, dass diese rote Linie von Band zu Band unterschiedlich sein kann. Die einen mögen sogar froh über ein solches Buch sein - werden sie dadurch doch präsenter in der Öffentlichkeit. Die anderen wollen mit einem bestimmten Thema möglicher Weise nicht im Geringsten in Verbindung gebracht werden.
In einer Zeit, in der der Weg zum Anwalt oft schneller und häufiger gegangen wird, als man seine Verwandten besucht, sehe ich in solchen Grenzfällen immer ein Risiko. Schlimmsten Falls sieht man sich mit einer schnell erwirkten einstweiligen Verfügung konfrontiert, die vielleicht am Ende durch einen Gerichtsverfahren gekippt werden kann, zunächst aber für reichlich Ärger, Tränen und Kosten sorgt.
@HSB: Dein Bauchgefühl trügt dich meines Erachtens nicht. Stelle dir einfach vor, jemand würde über dein Leben schreiben. Du bist eindeutig identifizierbar als du und jeder in deiner Umgebung weiß, dass das Buch von dir handelt. Jetzt stell dir aber vor, dass in dem Buch keine Tatsachen stehen, sondern jemand fiktiv dein Leben mit Dingen gefüllt hat, die dir überhaupt nicht in den Kram passen...
Zitat von: Tintenteufel am 04. September 2017, 18:28:21
(Auch wenn ich mich echt Frage, wer auf Amazon ein Buch verkaufen will, dass sich um die fiktive Lovestory seines Lieblingsstars dreht. :rofl: )
Och, Real Person Fiction (RPF) ist im Fandom ein sehr, sehr beliebstes Fanfiction-Genre. Gekauft hätte das sicherlich wer ;)
@Peftrako Die Kellys waren bei sowas immer sehr schnell mit dem Anwalt dabei, von daher vermute ich, dass das rechtlich hieb- und stichfest war. Wie gesagt, es ging um fiktive Fans, die höchstens die Bravo gesammelt und Kellysvideos geschaut haben, als Personen an sich tauchten die Kellys gar nicht auf. Trotzdem ging es ganz klar um sie, irgendwo.
Zitat von: Steffi am 05. September 2017, 08:56:52
Ich weiß nicht, ob es das heute noch immer so gibt, aber zu meiner Teenie-Zeit waren einige pfiffife Verlage auf die Idee gekommen, für Jugendliche "Take That"- oder "Kelly Family"-Romane zu schreiben, die sich dann allerdings nicht um die Stars selbst, sondern um fiktive Fans drehten. Zum Beispiel gabs da einen "Kelly-Roman", in dem ein Fan von der Gruppe herausfand, dass sie wohl lesbisch sein musste, weil ihre große Liebe nicht Paddy war, sondern eine seiner Schwestern. Nie im Leben haben die Kellys das genehmigt, aber dadurch, dass es eben nicht um die Gruppe selbst ging und sie nur im Zusammenhang mit Musikvideos etc. genannt wurde, konnten sie da wohl nichts machen.
Aber das ist ja auch kein Problem, da man ja nicht in die Privatsphäre der Band eindringt. Es wird ja nicht gesagt, dass jemand von der Band dieses oder jenes getan hat oder diese oder jene Gefühle hat (im Gegensatz zu Maubels Beispiel mit dem Schauspieler, das finde ich nicht nur blöd, sondern auch respektlos). Die Frage ist halt immer auch, ob die das interessiert. (Bzw. bei den Labels, ob man für deren Rechtsabteilung überhaupt relevant genug ist). Ich denke aber, da niemand Zeit zum Verpuffen hat, werden sie es im schlimmsten Fall eher erst mit einer Abmahnung oder sowas versuchen, als mit einer direkten Klage. So ein Prozess ist ja auch mit hohen Kosten verbunden, wovon man am Ende häufig nur noch einen Teil zurückbekommt.
Also, ich arbeite ja auch viel mit Inspirationen/Anlehnungen an und Erwähnungen von realen Personen und ich bin da vorsichtig. Bei Anlehnungen schaue ich immer, dass die Person zu etwas Eigenem wird und im Roman nicht mehr als genau die Person erkennbar ist bzw. nicht mehr die Person ist. So kann dir niemand was anhängen. Bei Erwähnungen achte ich einfach auf die genannten Punkte.
In ironisierendem Stil könnte die Verwendung von realen Personen auch von der Satire gedeckt sein.
Bei "Er ist wieder da" treten z.B. Politiker wie Holger Apfel, Renate Künast oder Sigmar Gabriel auf und agieren auch als Personen im Roman, werden also nicht nur erwähnt. Das scheint auch okay zu sein, obwohl die zum Teil nicht besonders gut wegkommen (Holger Apfel, z.B.).
Zitat von: Rynn am 04. September 2017, 18:47:54
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so nicht stimmt. Das Gesetz besagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."
Wenn wir jetzt aber einmal davon ausgehen, dass das Zitat durch das selbständige Werk gerechtfertigt ist, dann stellen sich mir gerade zwei andere Fragen:
1.: Muss das Zitat im ganzen stehen oder darf man es auseinanderreißen?
2.: Wie schaut es aus, wenn das Zitat bewusst falsch zitiert wird, weil sich ein Mythos darum rankt, dass es ursprünglich anders heißen sollte?
Vielen Dank euch allen für eure Antworten!
Meine Idee wird so also nicht funktionieren, weil eben das Urheberrecht dem entgegen spricht. Das ist auch gut und richtig so, daran will ich gar nicht rütteln. Nur hatte ich darauf gehofft, dass es OK wäre, wenn die Songzitate kurz und wenig wären - aber selbst wenn dem so wäre, müsste es eine exakte Definition geben, was eben "kurz" und "wenig" ist.
Wahrscheinlich wäre es nur möglich über einen Verlag zu veröffentlichen, der dann die Rechteverwertung mit den Rechteinhabern klärt. Das ist aber bei einem Nischenprodukt, wie es mir vorschwebt, unmöglich.
:brüll:
Es ist auch mit einem Verlag noch fraglich. Mein Lieblingsautor (John Ajvide Lindqvist) wollte in einem seiner Romane Texte von der Band "The Smiths" zitieren. Der hat einen grossen Verlag, seine Bücher werden in Dutzende Sprachen übersetzt. Der Verlag hat aber die Rechte nicht bekommen und fand das Risiko zu gross, also musste er alles ändern! Es stehen jetzt zwar Songtexte drin, es sind aber nicht die Original "Smiths"-Texte. Also auch als einigermassen bekannter Autor mit gutem Verlag kann es einem so ergehen.
Selbst bei einem Verlag wird es dabei unter Umständen schwierig. Bei mir wurde von meiner Lektorin extra nachgefragt, ob mir die Zitate aus einem Song von The Cure wichtig wären, da es ziemlich aufwändig ist, die Rechte dafür einzuholen.
In meinem Fall wurde es dann gemacht, aber wenn es zu viele sind - vor allem auch von verschiedenen Bands - kann ich mir gut vorstellen, dass es den Verlag davon abhalten würde, so ein Manuskript unter Vertrag zu nehmen.
Es wurde bereits geschrieben, dass die Verlage teils die Rechte für die Verwendung von Zitaten (hier Songtexte) eingeholt haben. Dass auch wohl aus gutem grunde, denn die sogenannte Zitierfreiheit aus dem Urheberrecht deckt m.E. lediglich solche Verwendung, ab die dem im Vordergrund stehenden, eigenen Text (Bericht etc.) als Beleg oder Argumentationshilfe dient. Dabei ist es durchaus möglich, auch den gesamten Fremdtext zu zitieren, wenn das zwingend erforderlich ist und die Erstellung des eigenen textes ohne dieses dann umfassende Zitat nicht möglich wäre. Letzteres dürfte aber regelmäßig die Ausnahme sein! Für die Verwendung von Zitaten – so sie gemäß geltendem recht gekennzeichnet sind – bedarf es keiner Erlaubnis des Verfassers.
Im Roman dürfte das allenfalls grenzwertig werden, wenn beispielsweise die fiktiven Charaktere sich als Fans über die Songtexte von Band X streiten/unterhalten oder darüber diskutieren und man eben diese Charaktere aus den Songtexten zitieren lässt. Dies eben, weil es in dem Gespräch um eben die Intentionen der Band geht. Das reine Zitieren, ohne dass es in der Erzählung inhaltlich um die Auseinandersetzung mit dem Inhalt geht, dürfte m.E. regelmäßig nicht ohne Erlaubnis möglich sein. Zudem hat es u.U. auch den faden Beigeschmack, eine Erzählung durch berühmte Namen aufzupeppen – selbst wenn dies eigentlich gar nicht beabsichtigt ist. Tatsächlich sollte es auch möglich sein, die fiktiven Fans einer ebenso fiktiven Band, die in der Erzählung als furchtbar berühmt dargestellt wird, über einen ebenso fiktiven Songtext diskutieren zu lassen.
In Sachen John Ajvide Lindqvist dürfte das Problem ziemlich sicher darin liegen, dass mehrfach Rechte für die verschiedenen Sprachregionen/Märkte von den unterschiedlichsten Rechteinhabern/-verwertern hätten eingekauft werden müssen und die Rechtsabteilung seines Verlages dabei womöglich kollektiven Brechreiz bekommen hätte.^^
Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn der zitierte Text nicht im fließenden Text, sondern obendrüber steht? Man liest ja manchmal Bücher, in denen der Autor über jedes neue Kapitel ein passendes Zitat von irgendwoher gepackt hat - das erste Beispiel, das mir da jetzt einfällt, ist der letzte Teil von "Chroniken der Unterwelt", auch wenn es da Bibelzitate sind.
Ich hatte in einem alten Manuskript mal über jedes Kapitel ein Filmzitat oder eben eine Liedtextzeile geschrieben, das oder die zum Inhalt des Kapitels passt. Zum Beispiel ein Kapitel, in dem zum ersten Mal das verlassene Asgard betreten wurde, trug das Zitat "Hoch im Norden ein ewiges Licht" aus Garten Eden von Santiano.
Gefühlt ist das doch noch was anderes als seitenweise mit Songtexten um sich zu werfen, weil die Handlung sich um die Band dreht... oder?
Ja, in den Fall musst du garantiert eine Genehmigung einholen. ;D
In diesem Fall würde der Text genauso funktionieren, auch wenn das Zitat fehlen würde.
Ich habe es schon öfters bei Büchern von mir gemacht, da musste aber jedes Mal die Genehmigung eingeholt werden.
Zitat von: xadhoom am 08. September 2017, 00:20:05
Im Roman dürfte das allenfalls grenzwertig werden, wenn beispielsweise die fiktiven Charaktere sich als Fans über die Songtexte von Band X streiten/unterhalten oder darüber diskutieren und man eben diese Charaktere aus den Songtexten zitieren lässt. Dies eben, weil es in dem Gespräch um eben die Intentionen der Band geht.
Nun ja, ich denke, da kommt es dann darauf an, ob man eine Meinung darstellt oder der Band eine Intention unterstellt. Das ist ja ein Unterschied. Ersteres müsste unproblematisch sein, sonst dürfte man ja auch keine Musikblogs oder -foren mehr haben, wo dauernd über diese Dinge gesprochen wird. :hmmm: Kenne mich dahingehend allerdings nicht mehr soo gut aus.
Die Frage ist bei solchen Sachen halt immer auch, ob man das Risiko eingehen will, eventuell einen netten Brief von einem Anwalt zu bekommen oder nicht. Ich wollte in meinem aktuellen Projekt zuerst die Frisur des einen Prota mit "wie die von Liam Gallagher früher, einfach in schön" beschreiben, aus Sicht der anderen Prota. Aber falls mein Buch supererfolgreich und auf Englisch übersetzt wird, möchte ich definitiv keinen Ärger mit dessen Anwalt (obwohl ein solcher Erfolg zwar unwahrscheinlich ist, aber die Gedanken macht man sich ja trotzdem). :rofl:
Zitat von: Solmorn am 08. September 2017, 08:01:39Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn der zitierte Text nicht im fließenden Text, sondern obendrüber steht?
Die Zitierfreiheit beschränkt sich darauf, dass das Zitat aus einem anderen Werk - und das kann durchaus auch das gesprochene Wort sein - als Beleg für den Inhalt deiner eigenen, zu Bildschirm gebrachten Gedanken benötigt wird oder in der Sache erklärend herangezogen wird. Maßgeblich ist, dass du dich mit dem Inhalt des Werkes befasst und selbst etwas verfasst, das zustimmend oder konträr sein kann. Das Zitat verhindert beispielsweise, dass der Leser jede Zeile oder gar das ganze Drittwerk durchstöbern muss. Verwendest du das als "Zitat" - also kein Zitat im Sinne des urheberrechts, sondern eben nur ein Zitat - als Überschrift oder Text darunter, dann ist das mindestens dann kein Zitat im rechtssinn, wenn es mit deinem Text nicht in Zusammenhang steht sondern einfach nur ganz cool dazu passt.
Da ich auch ein großer Fan solcher Anmerkungen bin, verfasse ich eigene "Zitate" von fiktiven WiP (Wichtige Personen) aus der fiktiven Welt oder leg das eben einem der fiktiven Charaktere in den Mund. Ein Teil aus einem Songtext, den auch jeder andere fiktive wie reale Mensch so gesagt haben kann und der nicht in irgendeiner Form besonders als Wortmarke geschützt ist (Das kannst du beim Marken- und Patentamt https://www.dpma.de/ (https://www.dpma.de/) rückfragen ...), kann sicherlich verwendet werden, wenn du beispielsweise den Namen eines fiktiven Charakters hinzufügst, der das gesagt haben soll. Also
"Dat war ich nich! Dat war schon vorher kaputt!" - Horst Klötenkemper aus Köln Süd. Wenn es der Titel eines Songs ist, der noch dazu in der Realität zwar eindeutig zuzuordnen ist, mit dem Inhalt des Romans einer fiktiven Welt gar nicht in Zusammenhang steht, stelle ich mir mindestens als Leser die Frage, was das soll.
Was das Thema der Vermeidung anwaltlicher Schreiben angeht, muss man sicher nicht unbedingt provozieren, aber sollte auch nicht zu leise treten, denn angesichts der zahllosen Publikationen in Wort, Bild und Schrift läuft man immer mal Gefahr, einem schon ausgelebten Gedanken erneut eine Chance zur Veröffentlichung zu geben. Gilt auch bei Namen! Ich habe beispielsweise in unserem Rollenspiel einem der wesentlichen Völker den Namen Mari gegeben ... ohne zu wissen, dass die auch mal in Star Trek-Voyager (Ich kann die Serie nicht leiden ... :p) auftauchten. Meistens prüfe ich solch "wichtige" Dinge vorher, weil ich selbst gar nicht möchte, dass die doppelt auftauchen, aber so was passiert. Da "meine" Mari mit denen aus der Serie herzlich wenig zu tun haben, gibts da halt auch keinen Ärger.
Zitat von: Witch am 08. September 2017, 12:41:04Ich wollte in meinem aktuellen Projekt zuerst die Frisur des einen Prota mit "wie die von Liam Gallagher früher, einfach in schön" beschreiben, aus Sicht der anderen Prota.
Also zu sagen doer zu schreiben, dass X eine Frisur wie LG - oder sonstwer - hat, ist nun wirklich unproblematisch ... Ist schlicht eine Meinungsäußerung.
Zitat von: xadhoom am 08. September 2017, 18:22:22
Da ich auch ein großer Fan solcher Anmerkungen bin, verfasse ich eigene "Zitate" von fiktiven WiP (Wichtige Personen) aus der fiktiven Welt oder leg das eben einem der fiktiven Charaktere in den Mund.
Das ist eine super Idee. ;D
Zitat von: xadhoom am 08. September 2017, 18:22:22
Zitat von: Witch am 08. September 2017, 12:41:04Ich wollte in meinem aktuellen Projekt zuerst die Frisur des einen Prota mit "wie die von Liam Gallagher früher, einfach in schön" beschreiben, aus Sicht der anderen Prota.
Also zu sagen doer zu schreiben, dass X eine Frisur wie LG - oder sonstwer - hat, ist nun wirklich unproblematisch ... Ist schlicht eine Meinungsäußerung.
Ja, aber eine beleidigende, weil man damit im selben Atemzug sagt, dass der andere hässlich ist. Klar kann ich sagen, ist nur die Meinung meiner Prota. Aber man will ja den ganzen Ärger trotzdem nicht. Vielleicht bin ich aber auch zu übervorsichtig.
Ich hänge mich hier mal an mit einer Frage: Inwiefern kann es eigentlich Probleme geben, wenn in einer Geschichte fiktive Figuren auftreten, die von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens inspiriert sind, wenn das (vielleicht) schon noch irgendwo erkennbar ist? In meinem Fall geht es um Sportler, aber das sollte wohl auch kein großer Unterschied zur Band sein.
Das kann schwierig werden. Keine Ahnung, ob Diana einfach übervorsichtig ist, aber bei mir wird bei jeder einzelnen Figur nachgefragt, ob es keinerlei Anleihen zu einer realen Person gibt. Das kann anscheinend sehr schnell problematisch werden, vor allem, wenn die Person eher negativ dargestellt wird.
Selbst bei einem verurteilten Serienkiller, der auch in Wikipedia zu finden ist und als Inspiration für einen meiner Killer diente, musste ich sicherstellen, dass die Lebenswege gravierende Unterschiede aufwiesen, damit seine Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden.
Da wurde (glaube ich) sogar die Rechtsabteilung zu befragt, ob die Unterschiede ausreichend sind.
(Waren sie in dem Fall, da die Vorlage sogar in dem Roman erwähnt wird und somit klar ersichtlich ist, dass es nicht dieselbe Person ist. Dazu gabe es auch gravierende Unterschiede im Lebensweg.)
Ich würde von so etwas also abraten.
@Amanita: Ich würde darauf achten, dass es nicht erkennbar ist. Also, ein Tennisstar aus Basel mit 100 oder so Weltmeistertiteln wäre etwas auffällig. ;)
Ich verwende ja auch oft reale Vorbilder (vor allem fürs Optische), aber ich achte darauf, dass das dann wirklich eine eigenständige Figur wird, mit anderer Biographie usw. Ausserdem gebe ich nie genaue Aussehensbeschreibungen, dann hat nämlich jeder Leser eine andere Vorstellung, wodurch erst recht nichts mehr erkennbar ist. Da würde ich schon vorsichtig sein.
Gut, danke.
Dann werde ich diese neue Idee entweder ad acta legen, oder mich noch um deutlichere Unterschiede bemühen...
Persönlichkeitsrechte (
@Amanita) wiegen natürlich noch einmal deutlich schwerer, als Urheberrechte. Die Erkennbarkeit einer realen Person sollte unbedingt vermieden werden, vor allem wenn die Vita deutlich ins Auge springt. Dass man als Autorin Menschen beobachtet und die Macken, Ecken und Kanten mit in die Protagonisten einfließen ist unvermeidlich. Aber es geht ja auch gerade darum, nicht nur einen fiktiven, sondern einen Charakter zu erschaffen, der möglichst einmalig – zumindest in dieser Erzählung – ist und nicht, eine real lebende Kopie. Das funktioniert zwar über Satire, aber das ist rechtlich ganz dünnes Eis.
Dass Verlage und deren Rechtsabteilungen da lieber drei Mal hinschauen und auf Ähnlichkeiten verzichten ist klar. Neben dem Autor ist der Herausgeber schließlich zusätzlich noch in der Verbreiterhaftung. Und bei den meisten Verlagen ist dann auch deutlich mehr zu holen, als bei den Autoren – was dann natürlich auch die gegnerischen Anwaälte wissen. ;) Allerdings darf man auch nicht außer Acht lassen, dass es unter Juristen gerade in Fachbereichen auch Oberverdachtschöpfer gibt, die in Wirklich jedem Winkel – und mitunter gar auf gerader Strecke – eine Falle wittern. Man muss sich sicher nicht alles unterjubeln lassen. Und wenn du schon einen Verlag mit eigener Rechtsabteilung an der Hand hast, dann lass dir doch einfach von einem der Juristen das mal genau auseinandersetzen. Spart mindestens künftig Überarbeitungen ... und du kannst uns dann auch noch kostenfrei schlauer machen.^^
Danke.
Natürlich möchte ich niemanden mit meinem Geschreibsel persönlich angreifen und die Unterschiede ergeben sich bei der weiteren Ausarbeitung automatisch. Das war bis jetzt ja auch nur eine wenig durchdachte Erstidee...