So, ich hoffe ich kriege noch alles zusammen.
>Bewährungshelfer kenne ich nur aus amerikanischen Filmen. Meine Internetrecherche gestern hat mir verraten, dass man meistens Sozialpädagogik oder >ähnliches studiert haben muss, ein Anerkennungsjahr machen muss und dann verbeamtet wird.
Das mit der Verbeamtung ist vin Bundesland zu Bundesland utnerschiedlich.
>Ich habe aber auch gelesen, dass es ehrenamtliche Bewährungshelfer gibt?
Ja, allerdings sehr selten. Mein Freund hat in 20 Berufsjahren nur 1-2 Mal mit Ehrenamtlern zu tun gehabt. Das Gericht entscheidet ggf. ob ein Ehrenamtler in Frage kommt. Die sind i.d.R. besser wenn es um die Betreuung geht (weil sie nicht zig Fälle gleichzeitig bearbeiten), können den Klienten aber nciht so gut überwachen (Ableistung von Sozialstunden, Zahlung von geldstrafen...) weil ihnen dazu die Befugnisse fehlen.
>Kann man Bewährungshelfer auch als Teilzeitjob machen?
Ja, i.d.R. fängt man aber Vollzeit an und reduziert später seine Stunden. Ist als BEamter leichter als als Nicht-Beamter.
>Ist es denkbar, dass in Deutschland ein Straftäter, der nach Totschlag entlassen wird, einen jüngeren, unerfahrenen, vielleicht sogar ehrenamtlichen >Bewährungshelfer bekommt? (z.B. weil der Straftäter schon mehrere Bewährungshelfer zerschlissen hat?)
Jung auf jeden Fall, ehrenamtlich möglich, aber sehr unwahrscheinlich, siehe oben. Gerade jemand der schon mehrere zerschlissen hat, würde vom Gericht wohl kaum einen Ehrenamtler zugewiesen bekommen, auch weil so jemand ja i.d.R. auch überwacht werden müsste.
>Wie lange kann Bewährungshilfe ausgedehnt werden? Vielleicht weil der Straftäter sich immer am Rande der Rückfälligkeit bewegt?
In der Regel wird Bewährung für 1-2 Jahre ausgesprochen (6 Monate geht auch, aber eher selten), maximum sind fünf. Bewährung kann verlängert werden, wenn der Klient wieder verurteilt wird (weitere Bewährungsstrafe, Geldstrafe ...), OHNE Begründung ist eine Verlängerung nicht möglich. Also "am Rande" wird wohl nicht reichen.
>Kann sich ein Bewährungshelfer seine "Klienten" aussuchen?
Sehr unterschiedlich, je nach Dienststelle. Es gibt Dienststellenleiter die strikt nach Auslastung gehen, die Bewährungshelfer, die am wenigsten zu tun haben, kriegen neue Fälle zugewiesen. Mein Freund kennt es aber so, dass neue Fälle in der Dienstbesprechung vorgestellt werden und dann melden sich halt Helfer, die den Fall übernehmen wollen. Wenn sich keiner meldet, wird der Fall jemandem zugewiesen.
Hinweise:
- Es gibt auch Bewährungsstrafen bei denen man KEINEN Bewährungshelfer bekommt (z.B. weil man einen Job hat und fest im Leben steht und keine Überwachung nötig ist).
- Weitere Details zur Bewährungshilfe in §56ff StGb bzw §88 JGG. (Wenn es um die Anwendung von Jugendstrafrecht geht oder nicht $105 JGG).
Hoffe ich (bzw mein Freund) konnten helfen.
Viele Grüße