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Urheberrecht/Verwertungsrecht Fragen

Begonnen von Yamuri, 12. Juni 2017, 15:03:01

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Yamuri

In letzter Zeit ist das Thema Urheberrecht/Verwertungsrecht stark im Fokus von Diskussionen. Das hat bei mir zu großer Verunsicherung geführt, die mich in regelmäßigen Abständen etwas blockiert.

Mir haben sich verschiedene Fragen gestellt, zu denen ich zum Teil sehr unterschiedliche Antworten erhalte. Jedoch kenne ich mich mit Medienrecht leider nicht aus und weiß von einer Jurastudentin, dass gerade das Medienrecht sehr kompliziert ist, selbst für Juristen.

Meine Fragen wären:

Wenn man ein Märchen als Grundlage für sein Werk benutzt, das in einem Sammelband von z.B. Andersen veröffentlicht wurde, ist das erlaubt ohne, dass man die Rechteinhaber der Herausgeber dieser Märchen kontaktieren muss?

Und wie ist das wenn man einen Mythos benutzt, den ein anderer als Übersetzung des 4000 Jahre alten Originals herausgebracht hat?

Gehören die Rechte an dem Mythos dann dieser Person, oder darf der Mythos/die Legende frei verwendet werden?

Und wenn man Übersetzung und Original als Zitat im Anhang setzen würde wollen, müsste man dann wiederum bei dem Rechteinhaber der Übersetzung nachfragen ob das in Ordnung geht?

Eine weitere Frage, die sich eher für moderne Werke stellt. Im folgenden Fall: "In den Abendstunden hatte er es sich auf dem Sofa bequem gemacht und schmökerte im dritten Band des Dunklen Turm Zyklus von Stephen King." Müsste Stephen King kontaktiert werden um das so schreiben zu dürfen, oder wäre das nur der Fall, wenn man Bestandteile seiner Bücher würde verwenden wollen, nicht aber wenn nur der Titel und Autor erwähnt werden.

Was mich zur Frage bei wissenschaftlichen Werken bringt, die kommerziell herausgebracht werden. Müsste man alle Rechteinhaber kontaktieren und um Erlaubnis für ein Zitat bitten? Oder sind Zitate, auch Blockzitate immer zulässig, ohne dass man die Rechteinhaber fragen muss?

Mich verunsichert das alles sehr, und ich möchte auf keinen Fall etwas falsch machen, weshalb ich lieber einmal zu oft nachfrage.
Vielleicht habt ihr auch eine Idee, wo ich mich mit meinen Fragen hinwenden und auf jeden Fall eine korrekte Antwort erhalten kann, falls ihr die Antwort nicht kennt.
Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe.

Yamuri
"Every great dream begins with a dreamer. Always remember, you have within you the strength, the patience, and the passion to reach for the stars to change the world."
- Harriet Tubman

Lothen

Hallo Yamuri,

ich kann nicht alle deine Fragen beantworten, aber zumindest ein paar.

ZitatWenn man ein Märchen als Grundlage für sein Werk benutzt, das in einem Sammelband von z.B. Andersen veröffentlicht wurde, ist das erlaubt ohne, dass man die Rechteinhaber der Herausgeber dieser Märchen kontaktieren muss?
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d.h. die Märchen der Gebrüder Grimm sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie also zur Grundlage deiner Geschichte machen.

Was du nicht darfst, ist eine neuere Auflage der Märchen (z.B. eine Neuübersetzung, Adaption) im Wortlaut zu übernehmen. Das wäre dann ein Plagiat. Aber du könntest das Original-Märchen jederzeit nehmen und verwenden.

ZitatUnd wie ist das wenn man einen Mythos benutzt, den ein anderer als Übersetzung des 4000 Jahre alten Originals herausgebracht hat?
Auch hier gilt: Der Mythos an sich ist nicht urheberrechtlich geschützt. Wenn dem so wäre, dürfte ja niemand mehr über Zentauren, Feen, Elfen oder Kobolde schreiben. Was du wiederrum nicht darfst, ist die Neu-Übersetzung oder Passagen daraus im Wortlaut zu übernehmen.

ZitatUnd wenn man Übersetzung und Original als Zitat im Anhang setzen würde wollen, müsste man dann wiederum bei dem Rechteinhaber der Übersetzung nachfragen ob das in Ordnung geht?
Da bin ich mir unsicher, ich denke aber, dass hier eine korrekte Zitation ausreicht, wenn sie als solche gekennzeichnet ist.

ZitatWas mich zur Frage bei wissenschaftlichen Werken bringt, die kommerziell herausgebracht werden. Müsste man alle Rechteinhaber kontaktieren und um Erlaubnis für ein Zitat bitten? Oder sind Zitate, auch Blockzitate immer zulässig, ohne dass man die Rechteinhaber fragen muss?
Nein, in wissenschaftlichen Werken genügt die korrekte wissenschaftliche Zitation. Da wäre ja bodenlos, wenn ich jede Person, die ich zitiere, erst um Erlaubnis fragen müsste. Meine Dissertation hat jetzt schon mehrere hundert Zitate. ;D

LG Lothen

Volker

Zitat von: Yamuri am 12. Juni 2017, 15:03:01
Und wenn man Übersetzung und Original als Zitat im Anhang setzen würde wollen, müsste man dann wiederum bei dem Rechteinhaber der Übersetzung nachfragen ob das in Ordnung geht?
[...]
Was mich zur Frage bei wissenschaftlichen Werken bringt, die kommerziell herausgebracht werden. Müsste man alle Rechteinhaber kontaktieren und um Erlaubnis für ein Zitat bitten? Oder sind Zitate, auch Blockzitate immer zulässig, ohne dass man die Rechteinhaber fragen muss?

Zitate - auch Blockzitate - also direkte Übernahmen fremder Texte in den eigenen sind immer dann (auch ohne Einwilligung des Urhebers) erlaubt, wenn sich der eigentliche Text mit diesem kritisch und eigenständig mit diesen auseinandersetzt, das Zitat selber also Gegenstand der Diskussion ist. Dabei müssen Zitatumfang und Auseinandersetzung mit selbigem in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Namen von Werken und Autoren und Werken sind keine Zitate, können aber frei genutzt werden , wenn sie als Benennung fungieren (siehe Beispiel des gelesenen Buches). Dann benennst Du ja genau das (geschützte) Werk korrekt als eben jenes - selbst wenn in einem fiktiven Setting. Und damit ist dann dem Markenrecht genüge getan.

Aber alles IANAL - im Zweifel einen Juristen fragen.

Slenderella

Zitat von: Yamuri am 12. Juni 2017, 15:03:01

Eine weitere Frage, die sich eher für moderne Werke stellt. Im folgenden Fall: "In den Abendstunden hatte er es sich auf dem Sofa bequem gemacht und schmökerte im dritten Band des Dunklen Turm Zyklus von Stephen King." Müsste Stephen King kontaktiert werden um das so schreiben zu dürfen, oder wäre das nur der Fall, wenn man Bestandteile seiner Bücher würde verwenden wollen, nicht aber wenn nur der Titel und Autor erwähnt werden.


Nein. Das ist völlig legitim und wird recht häufig genutzt. So können kleinen Mädchen auch mit Barbie spielen, der Hauptcharakter darf Porsche fahren, etc. Nennung von markenrechtlich geschützten Namen oder urheberrechtlich geschützten Büchern und deren Autoren ist absolut in Ordnung.
Ich brauch noch eine Katze
Und ein Beil wär nicht verkehrt
Denn ich gehe heute abend
Auf ein Splatter-Pop-Konzert

Feuertraum

Zitat von: Lothen am 12. Juni 2017, 15:15:48
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d.h. die Märchen der Gebrüder Grimm sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie also zur Grundlage deiner Geschichte machen.

Das ist nicht ganz richtig, wenngleich es sich  hier um eine Spitzfindigkeit handelt. Das Urheberrecht erlischt nicht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sondern erst am 01. Januar des Folgejahres (§69 UrhG)
Sollte also ein Autor am 02. Januar 1947 gestorben sein, gilt sein Werk erst am dem 01. Januar 2018 als gemeinfrei.



Was hat eigentlich He-Man studiert, dass er einen Master of the universe hat?

FeeamPC

Und Markennamen dürfen zwar in Büchern erscheinen, aber nur quasi nebenher. Sobald sie die Hauptrolle spielen, muss der Inhaber der Markennamenrechte gefragt werden.
So hat mir VW leider vor ein paar Jahren das Märchen "Der Golf und die 7 Reiflein" verboten, weil die Marke VW Golf darin ihrer Meinung nach nicht positiv genug dargestellt war.

Slenderella

Eskadron hat mir auch untersagt, ihren Namen im Arschlochpferd Buch zu verwenden. Obwohl die nun gar nicht die Hauptrolle spielen.  :wums:
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Und ein Beil wär nicht verkehrt
Denn ich gehe heute abend
Auf ein Splatter-Pop-Konzert

Mrs.Finster

Hallihallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig.

Ich verwende ein Bibelzitat aus der Offenbarung des Johannes. Muss ich das auch in der Fußzeile kennzeichnen? Ich gebe das auch im Text so an, also es wird von einer Person vorgetragen. Die Bibel gehört ja jetzt niemanden direkt...  :hmmm:
Glück ist, wenn die Katastrophen in meinem Leben endlich mal eine Pause einlegen :-)

Sascha

Die Bibel gehört gar niemandem. Es könnte höchstens eine ganz spezielle Übersetzung sein, wenn die noch nicht alt genug ist, aber ich glaube, falls schon der olle Luther das so übersetzt hast, bist Du auf der sicheren Seite.

caity

Ja, mit der Luther-Übersetzung bist du auf der sichersten Seite.
Ich würde dir diese Webseite hier empfehlen: http://www.bibelwissenschaft.de/online-bibeln/ueber-die-online-bibeln/
Dort die Lutherbibel 1984.
Wenn ein Autor behauptet, sein Leserkreis habe sich verdoppelt, liegt der Verdacht nahe, daß der Mann geheiratet hat. - William Beaverbrook (1879-1964)

Maria

Danke für die Antworten, das hilft mir auch bei einem Projekt, das ich in Planung habe.

KaPunkt

Ich hänge mich mal hier dran.

In einer aktuellen KG zitiere ich einen Schlager. An verschiedenen Stellen der Handlung singen verschiedene Figuren Ausschnitte.
Ich freue mich gerade, wie gut sich das ganze gegenseitig ergänzt und die Geschichte voranbringt. Allerdings befürchte ich, dass ich ein Urheberrechtsproblem habe.
Das Lied ist von 1968 und hat inzwischen so ziemlich Volkslied-Charakter ("Mein Freund der Baum"). Aber ich befürchte, dass rettet mich nicht vor der 70 Jahre Urheberrechtsklausel.
In gewisser ist die Geschichte eine kritische Auseinandersetzung, Fortführung der Gedanken des Liedes. Allderings ist es Belletristik und keine "wissenschaftliche Auseinandersetzung".
Wie sehr bin ich am Arsch und was kann ich tun? Den Titel zu nennen würde mir tatsächlich nicht ausreichen, fürchte ich.

Liebe Grüße,
KaPunkt
She is serene
with the grace and gentleness of
the warrior
the spear the harp the book the butterfly
are equal
in her hands.
(Diane di Prima)

Maja

#12
Aus Liedern zitieren darfst du nicht ohne ausdrückliche Genehmigung. Das kannst du nicht mit wissenschaftlichem Zitatrecht geltend machen, du verwendest die Textzeile wie eine Illustration, um deinen Text auszuschmücken. Wende dich in dem Fall an die Nachlassverwaltung von Alexandra, die das Lied nicht nur gesungen, sondern auch selbst geschrieben hat. Sie ist tot, aber noch nicht lang genug. Im Zweifelsfall kann dir ihr Fanclub weiterhelfen, an die zuständigen Rechteinhaber heranzukommen: https://www.alexandra-welt.de/index.php/kontakt
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Grummel

Zitat von: KaPunkt am 05. März 2021, 23:36:27
Ich hänge mich mal hier dran.

In einer aktuellen KG zitiere ich einen Schlager. An verschiedenen Stellen der Handlung singen verschiedene Figuren Ausschnitte.
Ich freue mich gerade, wie gut sich das ganze gegenseitig ergänzt und die Geschichte voranbringt. Allerdings befürchte ich, dass ich ein Urheberrechtsproblem habe.
Das Lied ist von 1968 und hat inzwischen so ziemlich Volkslied-Charakter ("Mein Freund der Baum"). Aber ich befürchte, dass rettet mich nicht vor der 70 Jahre Urheberrechtsklausel.
In gewisser ist die Geschichte eine kritische Auseinandersetzung, Fortführung der Gedanken des Liedes. Allderings ist es Belletristik und keine "wissenschaftliche Auseinandersetzung".
Wie sehr bin ich am Arsch und was kann ich tun? Den Titel zu nennen würde mir tatsächlich nicht ausreichen, fürchte ich.

Liebe Grüße,
KaPunkt

Muss es dieses Lied sein? Funktioniert die Geschichte nur mit diesem Lied? Wenn nicht, schreib ein eigenes. (Kein Scherz)
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Luna

Was Grummel sagt, ist keine schlechte Idee. Wenn du den Originaltext weit genug verfremdest (beim Lesen liest man ja die Melodie nicht mit), kannst du das Problem umgehen.