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VG Wort

Begonnen von Schelmin, 10. Juni 2007, 20:09:39

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Aphelion

#75
Hm, ein Punkt kommt mir zu kurz: Die Rolle der Datenschutzerklärung.

Ich wusste z.B. nicht, dass es juristisch problematisch ist, aber ich habe auf meiner Website darauf hingewiesen, dass ich die Zählpixel verwende, welche Daten dabei gesammelt werden und wie sie weiter verarbeitet werden. (Die Informationen findet man dazu ja bei der VG Wort.) Weil man ein Recht darauf hat, das zu wissen - jenseits von juristischen Vorgaben, darüber müssen Menschen urteilen, die davon mehr verstehen als ich. ;) Immerhin will ich meine Leser oder auch nur Neugierige nicht verarschen ...

Für Soziale Netzwerke gilt, dass den Datenschutzregelungen damit Genüge getan ist. Für Zählpixel müsste ja das selbe gelten? Was für Argumente sprechen denn dagegen, wenn Autoren als zusätzlichen Standard auch eine Erklärung über die Verwendung der Zählpixel abgeben? Bevor man eine Tracking-Möglichkeit in seine Website einbaut, informiert man sich ja wohl. :hmhm?: Ich habe solche Zusätze in Datenschutzerklärungen auch schon öfter gesehen.

pink_paulchen

Naja, beim Facebook Like Button gab es ja dieselbe Diskussion. Sie endete damit, dass das so nicht geht - denn schon bevor du etwas dagegen sagen kannst, werden Daten von dir erfasst. Datenschutzkonforme Facebookbuttons (heise hat so etwas gebastelt) machen das nicht. Sie sind grau, erst wenn du drauf klickst wird etwas erfasst.
Der Zählpixel übermittelt die gerade aufgerufene Seite und deine IP unverschlüsselt durch die Welt. Ob du willst oder nicht. Selbst wenn die Betroffenen informiert werden, weil vorbildliche Webmaster das hinterlegen, bleibt das Grundproblem. Du weist jetzt also quasi offiziell darauf hin, dass du etwas illegales tust (Daten erfassen ohne Möglichkeit der Löschung und des Widerspruchs)

Aphelion

Jain; ich nutze zwar auch die Heise-Lösung, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass es juristische Sicherheit bzgl. der Frage gegeben hätte, ob solche Lösungen Pflicht sind. Meines Wissens nach besteht das Problem doch gerade darin, dass die Gesetze, die greifen könnten, gnadenlos veraltet sind und deshalb nur schwer zu interpretieren ist, inwiefern sie wie (hierauf bezogen) ausgelegt werden sollten.

Der eine RA äußert sich so, der nächste so ...

pink_paulchen

Gesetze haben kein Haltbarkeitsdatum. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass ich als Betroffener vorher informiert werde und der Verwendung zustimmen muss. Ich muss nicht akzeptieren, dass meine Daten unverschlüsselt in der Gegend herumgesendet werden.
Und ich denke seit der Studie der Düsseldorfer (http://www.econtrolling.de/200911/datenschutz-beschluss-dsseldorfer-kreis-ber-webanalyse/) - damals wegen Google Analytics, hat man doch einen durchaus gangbaren Weg festgelegt.
Das ist umsetzbar, sogar Google stellt ein opt-out zur Verfügung. Veraltet finde ich eher die Zähltechnik der VG-Wort. Aber gut - ich als Pirat habe da auch andere Ziele im Kopf. Ich denke an Gema 2.0 und ein direkteres Entlohnungsverfahren für die Urheber. Aber das ist off-topic. Hier im Thread wollte ich auf die ausgesprochene Abmahnung aufmerksam machen.

Aphelion

Es ging mir auch nicht um "Haltbarkeit" (Hessen? hat übrigens noch die Todesstrafe auf Landesebene gesetzlich verankert, so viel dazu ... ), sondern darum, dass diese Gesetze nicht für die momentanen technischen Möglichkeiten gemacht sind.

Studien sind keine Urteile.  ;)

Aktuelle Pressemitteilung der VG Wort: http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/PM_Datenschutz_METIS_051213_.pdf

gbwolf

Juhu! Es scheint irgendeine Nachverhandlung in Sachen Hörbuch und PC gegeben zu haben. Ich bekomme wohl einen Nachschlag und kann mir davon eine Pizza mit Cola kaufen (Und die Familie darf beim Essen zusehen, denn für die reicht es nicht mehr). Alternativ wären auch ein paar neue Socken drin. Schon schwierig, wie man als Autor mit all seinem Reichtum umgehen soll, nicht?  ;D

Grey

Allerdings. Ich empfehle die Socken, übrigens, die Pizza musst du am Ende bloß doch wieder teilen. ;)

gbwolf

#82
Oder Socken und eine selbstgemachte Pizza.
Und einen Euro lege ich ins Sparkästchen. Dann kann ich mir in einigen Jahren das Holz für den Steg für das Haus am See leisten.

Dem kryptischen Schrieb entnehme ich, dass in Sachen "PC" nachverhandelt wurde, also wahrscheinlich eine Geräteabgabe. Wird ja interessant, sollte irgendwann die eBookausleihe von Bibliotheken, Amazon und Co. rückwirkend ebenfalls vergütet werden. Also für mich weniger, aber für viele andere Autoren.

Aphelion

Im Newsletter stand glaube ich etwas von der Geräteabgabe - dürfte also tatsächlich diese gewesen sein.

Coppelia

#84
Ich hoffe, es ist ok, wenn ich in diesem Thread mal nachfrage: Hat jemand von euch schon Tantiemen bekommen? Eigentlich müsste ich dieses Jahr Tantiemen bekommen. Meine Kollegen haben schon vor einigen Tagen ihre Tantiemen bekommen, aber sie haben auch wissenschaftliche Veröffentlichungen vorzuweisen, während ich einen Unterhaltungsroman geschrieben habe. Auf meinem Konto ist aber bisher nichts zu sehen, und nun befürchte ich, dass ich irgendwas falsch gemacht habe. :-\ Ich hoffe ja, die Leute mit nicht wissenschaftlichen Veröffentlichungen sind einfach später dran.

Snöblumma

Das habe ich mich lustigerweise auch schon gefragt.

Mein Scheck für den einen Schulbuchartikel, den ich vor Jahren mal geschrieben habe, ist letzte Woche eingetrudelt. Von den belletristischen Werken stand nichts auf dem Zettel. Also so überhaupt gar nichts. Ich vermute mal, das läuft getrennt...

Coppelia

Das lässt hoffen, danke! :)

Maja

Ganz blöde Frage: Woran sehe ich, ob ich in der VG Wort bin? Ich habe denen letztes Jahr meine Anmeldung geschickt, und seitdem bekomme ich ihren Newsletter, aber das ist auch alles. Ausschüttung, Mitgliedsnummer, Briefpost habe ich nie bekommen, nur eben diese Rundmails. Oder nehmen die mich nicht, weil alle meine Veröffentlichungen im Ebook sind? Ich habe auch nie eine Absage erhalten, was das betrifft.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Coppelia

#88
Also mehr musst du meines Wissens nicht machen. Du musst, glaube ich, nicht mal etwas veröffentlicht haben, sondern kannst dich anmelden für den Fall, dass du irgendwann mal was veröffentlichst. Beim Abschluss deines Wahrnehmungsvertrags bekommst du eine Mail mit deiner Karteinummer. Die hast du sicher bekommen, oder?
Ab und zu habe ich mal einen Brief bekommen und die Rundmails, das ist aber auch alles.
Ich glaube schon, dass ich "dabei" bin. :hmmm: Aber mehrere Leute, darunter auch ein Mensch der VG Wort selbst, haben mir gesagt, dass ich Romane, die in größeren Verlagen erscheinen, nicht melden muss. Daher habe ich das nicht gemacht und hoffe, es war kein Fehler. Kann es aber eigentlich nicht! Ich muss wohl einfach mehr Geduld haben.

Nika

Ich hatte einen Brief bekommen, da war glaube ich die Mitgliedsnummer drauf. Maja, kannst du dich auch nicht bei T.O.M. einloggen?