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VG Wort

Begonnen von Schelmin, 10. Juni 2007, 20:09:39

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Avery

#420
@Valkyrie Tina Also, ich hab mir noch mal die Teilnahmebedingungen der Sonderausschüttung für Texte im Internet angeschaut und würde sagen: Wenn dein Anthologiebeitrag die erforderlichen 1.800 Anschläge überschreitet, kannst du das auch zählen. :) Ich lese da zumindest nirgends einen Ausschluss raus! Also schau ruhig, auf welchen Seiten die Antho als epub/PDF verfügbar ist und nimm die mit rein.

Das, was @Alana meint, ist die Sonderausschüttung Bibliothekstantiemen, die du auch oben im METIS-Menü findest. Das ist der einzige Art, an dem Anthologien auch für Bibliothekstantiemen gemeldet werden können.

Valkyrie Tina

Zitat von: Avery am Gestern um 19:56:16@Valkyrie Tina Also, ich hab mir noch mal die Teilnahmebedingungen der Sonderausschüttung für Texte im Internet angeschaut und würde sagen: Wenn dein Anthologiebeitrag die erforderlichen 1.800 Anschläge überschreitet, kannst du das auch zählen. :) Ich lese da zumindest nirgends einen Ausschluss raus! Also schau ruhig, auf welchen Seiten die Antho als epub/PDF verfügbar ist und nimm die mit rein.

Das, was @Alana meint, ist die Sonderausschüttung Bibliothekstantiemen, die du auch oben im METIS-Menü findest. Das ist der einzige Art, an dem Anthologien auch für Bibliothekstantiemen gemeldet werden können.

Das sind zwei verschiedene Sachen, oder?
Das ist das erste Mal, dass ich was auf Vg wort mache, und bin etwas konfus.

Avery

#422
Zitat von: Valkyrie Tina am Heute um 09:52:23Das sind zwei verschiedene Sachen, oder?
Ja genau! :) Im Grunde gibt es für Autor*innen vier interessante Meldebereiche:

  • Sonderausschüttung Texte im Internet (Das ist die Klickanleitung, gültig für alle Texte über 1.800 Anschläge oder Lyrik - Meldung jährlich aufs Neue notwendig, aber auch jährliche Ausschüttung)
  • Reguläre Ausschüttung Bibliothekstantiemen (Wird via T.O.M. Portal "Bibliothekstantieme" --> "Titelanzeige" gemeldet - Meldung einmalig pro Titel notwendig, Ausschüttung im Idealfall jährlich)
  • Sonderausschüttung Bibliothekstantiemen (Wird via METIS Portal "Bibliothekstantiemen Sonderverteilung" gemeldet und ist für alle, die in den letzten drei Jahren KEINE Tantiemen aus der regulären Ausschüttung bekommen haben und für Anthologien - Meldung alle drei Jahre möglich und Ausschüttung auch dementsprechend)
  • Sprachtonträger (Ist relevant, wenn man Hörbücher hat und wird übers T.O.M. Portal unter "Sprachtonträger / Audio-Download" gemeldet - Meldung einmalig pro Titel notwendig, und es gibt auch nur eine einmalige Ausschüttung pro Titel)

Ich hoffe, das hat weitergeholfen! (Falls ich was vergessen habe, gerne kurzer Hinweis).

Valkyrie Tina

Es hilft total. Du bist die Beste. Ich wär niemals im Leben drauf gekommen, dass Ebooks "Texte im Internet" sind.

Alana

Ich hatte mal nachgefragt und man kann bei den Texten im Internet keine Kurzgeschichten melden, die in Anthologien drin sind. Dafür geht nur die Sonderausschüttung. Für Texte im Internet muss es ein eigenständiges Ebook sein, dann geht es.
Alhambrana

Avery

Zitat von: Alana am Heute um 11:08:45Ich hatte mal nachgefragt und man kann bei den Texten im Internet keine Kurzgeschichten melden, die in Anthologien drin sind.
O spannend. Aber es wundert mich, dass sie es in den eigenen Teilnahmebedingungen dann nirgends stehen haben - muss man wohl auch nicht alles verstehen. :gähn: Kommt die Info von der VG Wort selbst?