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VG Wort

Begonnen von Schelmin, 10. Juni 2007, 20:09:39

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Alana

#450
@Paka Avery und ich haben die Liste gerade mal angeschaut, da sind ja sogar Seiten dabei, die nicht mal Ebooks verkaufen. Die wurden aber nicht anerkannt, oder? Es scheint auch genau die Liste zu sein, die Avery mal geprüft und dann auf die jetzige zusammengestrichen hatte.

Ich muss sagen, ich war im ersten Moment sehr schockiert, weil ich mir Arbeit mache, die Richtigkeit der Shops zu prüfen, und als Dank deutlich weniger von der Ausschüttung erhalte, und dachte daher im ersten Moment, ich gebe in Zukunft einfach auch alles an. Ich bin auch bisher immer davon ausgegangen, dass das okay ist, weil die VG-Wort sowieso alle unpassenden streicht, und ich mir die Arbeit mehr aus Nettigkeit mache, weil die VG Wort dann weniger Arbeit hat, die falschen Seiten rauszuziehen.

Aber nachdem ich mir die Teilnahmebedingungen zusammen mit Avery noch mal durchgelesen habe, ist mir das zu heikel und ich würde wirklich jedem hier davon abraten. Die Bedingungen für die Shops sind auch in den Bedingungen eindeutig angegeben und Avery hat es mehrfach gründlich gecheckt, um nicht zu viele auszusortieren. Man verpflichtet sich, richtige, den Regeln entsprechende Angaben zu machen (hierfür checkt man am Ende die Box mit der Zustimmung zu den Teilnahmenbedingungen) und muss diese im Zweifel belegen, sonst drohen Konsequenzen. Das bedeutet, man sollte auch Screenshots machen, die beweisen, dass das eigene Buch zum Meldezeitpunkt in dem Shop erhältlich war.

Ich bin keine Anwältin und neige auch zu Schwarzseherei, aber ich hätte auch echt Angst vor Anzeige wegen Betrugs o.ä., zumindest wenn man mehr als nur ein paar Ausreißer dabei hat. Denn man nimmt sich nicht nur, was einem nicht zusteht, sondern sorgt auch dafür, dass andere weniger bekommen. Der Topf für die Ausschüttung ist fest und die Quote pro Shop und Person wird immer geringer, je mehr Leute teilnehmen und je höher die Ausschüttung für einzelne ist. Die VG-Wort hat also durchaus ein Interesse daran, dass nicht über einen gewissen, eingerechneten Irrtum (der sich kaum vermeiden lässt, so undurchschaubar, wie manche Shop-Seiten sind) hinaus falsche Angaben gemacht werden.

Alhambrana

Maja

Ich habe einen Link aus der Liste entfernt. Der K***-Verlag ist ein Naziladen, den ich in diesem Form nicht verlinken will.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Jen

#452
Ich bin jedenfalls gespannt, was aus der METIS-Meldung wird ...
Guilty feet have got no rhythm.

Golden

Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit, Meldungen wieder zu löschen? Scheint mir nämlich nicht so zu sein. -.-

Erhält man nicht im schlimmsten Fall einfach überhaupt kein Geld? So habe ich es verstanden. Du hast einen Shop und kannst nicht nachweisen, dass du da ein konformes Buch hast -> von der gesamten Ausschüttung für das Jahr ausgeschlossen. :hmmm:

Paka

#454
Zitat von: Alana am 27. Januar 2025, 21:02:44@Paka Avery und ich haben die Liste gerade mal angeschaut, da sind ja sogar Seiten dabei, die nicht mal Ebooks verkaufen. Die wurden aber nicht anerkannt, oder? Es scheint auch genau die Liste zu sein, die Avery mal geprüft und dann auf die jetzige zusammengestrichen hatte.
Hm, das ist seltsam. Ich habe vor 2 Tagen bei der Eingabe alle Shops im oberen Teil der Liste geprüft. Und die hatten alle mindestens ein EBook von mir. Sonst hätte ich sie nicht angegeben. Die unteren waren, wie gesagt, nicht geprüft.

Im nächsten Jahr soll das alles übrigens ganz anders werden. Die arbeiten wohl daran, das System umzustellen.
Gerade eine Liste der acht am häufigsten aus US-Bibliotheken verbannten Bücher gesehen. Fünf davon stehen in meinem Regal. 👍🏻😇

Alana

#455
@Paka Autorenwelt steht im oberen Teil deiner Liste und verkauft keine Ebooks, da kannst du deine also eigentlich nicht gefunden haben. Und gut, dass sie das System unstellen, dann ist es hoffentlich nicht mehr möglich, es so auszunutzen.
Alhambrana

Sunflower

Eine Anmerkung, weil ich das kürzlich erst in einem Freiberufler-Newsletter gelesen habe: Die VG Wort macht tatsächlich stichprobenartige Überprüfungen. Es kann also schon sein, dass man irgendwann "auffliegt", wenn man zu viele Sachen angegeben hat. Ich weiß nicht, was dann die Konsequenzen sind, aber ich würde zur Sicherheit schon empfehlen, da immer ganz korrekt vorzugehen. Nur weil man jetzt vielleicht "durchkommt", heißt das nicht, dass es einem nicht doch irgendwann auf die Füße fällt.
"Why make anything if you don't believe it could be great?"
- Gabrielle Zevin: Tomorrow, and tomorrow, and tomorrow

Alana

Ich hoffe sehr, dass sie da auch rückwirkend prüfen, denn wenn das viele Leute gemacht haben, ist uns allen ein riesiger Schaden entstanden.
Alhambrana

Sunflower

So wie ich das im Newsletter verstanden hatte, war das eine größere Überprüfung über mehrere Jahre, wo man nachträglich alles belegen musste. Es klang auf jeden Fall nervig und aufwendig  :hmmm: Aber war leider nur kurz erwähnt, das Thema war eigentlich ein anderes.
"Why make anything if you don't believe it could be great?"
- Gabrielle Zevin: Tomorrow, and tomorrow, and tomorrow

Cooky

Ich stelle mir das tatsächlich sehr aufwändig und schwierig vor, das nachträglich zu belegen.
Bisher habe ich noch keine E-Books gemeldet, deswegen ist das für mich noch nicht relevant, aber:
Ich hatte zwischenzeitlich meine Sachen über einen Distributor in Shops. Weil der Distributor aber blöd war, sind die E-Books momentan wieder ausschließlich bei KDP. Wüsste jetzt nicht, wie ich das bei jedem Shop nachweisen könnte, bei dem sie zum Zeitpunkt irgendeiner Meldung in der Vergangenheit mal waren. Verkäufe hat man ja nicht überall, Shops bestehen nicht für die Ewigkeit, usw. Puh. Sollte man sich jedes Jahr einen dicken Ordner mit datierten PDF-Ausdrucken der Shop-Suchen machen?

Paka

Zitat von: Alana am 28. Januar 2025, 10:30:16@Paka Autorenwelt steht im oberen Teil deiner Liste und verkauft keine Ebooks
Ah, ja, kann sein, dass ich die aus versehen vergessen hatte, rauszustreichen. Aber die anderen müssten alle stimmen.
Gerade eine Liste der acht am häufigsten aus US-Bibliotheken verbannten Bücher gesehen. Fünf davon stehen in meinem Regal. 👍🏻😇

Paka

Zitat von: Cooky am 28. Januar 2025, 11:43:04Sollte man sich jedes Jahr einen dicken Ordner mit datierten PDF-Ausdrucken der Shop-Suchen machen?
Du könntest ja die PDFs in einen Ordner im Computer Speichern. Aber nachdem ich da vorgestern stundenlang drangesessen habe und natürlich *KEINE* Screenshots gemacht habe, bin ich auch etwas ratlos, ob ich das alles nochmal machen soll...  ???
Gerade eine Liste der acht am häufigsten aus US-Bibliotheken verbannten Bücher gesehen. Fünf davon stehen in meinem Regal. 👍🏻😇

Cooky

Zitat von: Paka am 28. Januar 2025, 11:47:58
Zitat von: Cooky am 28. Januar 2025, 11:43:04Sollte man sich jedes Jahr einen dicken Ordner mit datierten PDF-Ausdrucken der Shop-Suchen machen?
Du könntest ja die PDFs in einen Ordner im Computer Speichern. Aber nachdem ich da vorgestern stundenlang drangesessen habe und natürlich *KEINE* Screenshots gemacht habe, bin ich auch etwas ratlos, ob ich das alles nochmal machen soll...  ???

Ah, ich meine einen Druck der aktuellen Seite in ein PDF (der Ordner ist nur bildhaft dick). Da hast du dann einen Zeitstempel oben im Eck. Gerade, wenn du mehr als 20 E-Books bei einem Shop nachweisen musst, hast du keinen Spaß mehr mit Screenshots.

Avery

#463
Zitat von: Paka am 28. Januar 2025, 11:45:40
Zitat von: Alana am 28. Januar 2025, 10:30:16@Paka Autorenwelt steht im oberen Teil deiner Liste und verkauft keine Ebooks
Ah, ja, kann sein, dass ich die aus versehen vergessen hatte, rauszustreichen. Aber die anderen müssten alle stimmen.
Arvelle hat z.B. auch nur gebrauchte Prints und keine eBooks. :)

Aber noch mal abseits davon: Alle Shops aus deiner Liste, die in der URL ein "buchhandlung-" oder ".buchkatalog" haben, verstoßen sogar offensichtlich gegen die METIS-Teilnahmebedingungen, die du beim Absenden einer Meldung bestätigst. Insofern kann das bei einer (nachträglichen) Prüfung (zurecht) als Betrug gewertet werden. Deshalb habe ich mir damals die Mühe gegeben, sämtliche Shops dieser langen Liste zu überprüfen und via Impressum zu checken, welches Shopsystem/welcher Katalog dahintersteckt. Entsprechend sind auch all diese Shops in meiner Liste zu finden - nur eben im Reiter "Shopsystem" inkl. Angabe des Katalogs. Wenn einige davon akzeptiert wurden, ist das also reines Glück und kann dir im Falle einer Überprüfung trotzdem auf die Füße fallen. :gähn:
Ich will damit auf keinen Fall Ängste schüren, aber möchte hier noch mal an alle appellieren, wirklich nur Shops zu melden, die NICHT offensichtlich über Libri oder Umbreit laufen. Damit seid ihr auf der sicheren Seite, und vor allem seid ihr nur so fair anderen Autor*innen gegenüber, da jede zusätzliche Meldung die Ausschüttungsquote mindert.

Ich zitiere hierzu gerne noch mal direkt aus den Teilnahmebedingungen:

ZitatTheoretisch kann jede Seite angegeben werden, die sich nicht an METIS beteiligt und auf der Ihr Werk direkt einsteht oder von der es direkt abgerufen werden kann. Allerdings gibt es hier drei grundsätzliche Ausnahmen von dieser Regel. (...)
3. Seiten des Buchhandels, die als ,,Baukasten" für die einzelnen Buchhandlungen von großen Sortimentern angeboten werden. Diese Seiten greifen auf inhaltlich identische Kataloge zu und unterscheiden sich nur in der Aufmachung der Startseite. Kenntlich sind diese Seiten in aller Regel durch die URL. Diese URLs beginnen mit dem Namen der Buchhandlung oder einer Zahlenkombination und enden z.B. auf .buchkatalog.de, .buchhandlung.de oder .umbreitshopsolution.de. Hier kann nur ein Beispiel aus der jeweiligen Gruppe gemeldet werden

Paka

Hm... Also in dem oberen Teil meiner Liste (die ich tatsächlich gemeldet habe) habe ich die jeweiligen Endungen, wenn, dann nur einmal drin. Die unteren waren ja eh mit Vorsicht zu genießen.

Hoffen wir mal, dass das so in Ordnung für die ist. Die Meldungen zurückziehen geht auch nicht wirklich. Hm. Misto.
Gerade eine Liste der acht am häufigsten aus US-Bibliotheken verbannten Bücher gesehen. Fünf davon stehen in meinem Regal. 👍🏻😇