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VG Wort

Begonnen von Schelmin, 10. Juni 2007, 20:09:39

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Amber

#270
Es ist ja keine Sonderausschüttung speziell für Ebooks, sondern für Texte im Internet. Meine Masterarbeit, die als Pdf frei verfügbar auf dem Uniserver steht, läuft genauso darüber. Und für diese Sonderausschüttung gebe ich ja keine einzelnen Titel an, sondern nur die Websites, auf denen ich Texte habe.

Ich hab die Printtitel trotzdem ganz normal für die Bibliothekstantieme gemeldet und vergütet bekommen, ich wüsste nicht, warum sich das ausschließen sollte. Dass der Text in einer Bibliothek steht und dass er im Internet verfügbar ist, sind doch zwei verschiedene Schuhe.

Die Frage ist, was meinst du mit "regulär"? Die reguläre Ausschüttung für Texte im Internet ist für Websites mit eingebauten Zählmarken. Wenn es auf einer Website keine Zählmarken gibt, greift die Sonderausschüttung.

Kann es sein, dass du die mit der "Sonderverteilung Bibliothekstantieme" verwechselt hast?

Alana

#271
Um das zu verwechseln, müsste ich da erstmal durchsteigen.  :rofl: Okay, also man meldet reine Ebooks (aber nicht Ebooks, zu denen es Prints gibt?) nicht bei der Sonderausschüttung Bibliothekstantieme (denn das geht eben nicht, wenn man durch die normale Ausschüttung was bekommt), sondern man meldet sie als Texte im Internet und die Shops sind die Seiten?
Alhambrana

Amber

Ja. Aber du kannst selbst die Ebooks melden, zu denen es Prints gibt. Hier wird es auch noch mal erklärt: https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Sonderausschuettung_METIS_Hinweise_Stand_Oktober2022.pdf

Amber

#273
Eine Autorin hat auf ihrer Seite einen sehr hilfreichen Artikel geschrieben zum Thema "METIS EBooks bei der VG Wort melden":

https://www.petra-schier.de/2022/12/27/die-metis-sonderausschuettung-ebooks-und-mehr-ohne-zaehlpixel-bei-der-vg-wort-melden/

Die Meldung ist noch bis zum 31.01. möglich.

Marta

#274
Vielen Dank für den Link, @Amber ! Dann wühle ich mich mal durch ...

EDIT: Geschafft! Mal sehen, was dabei rumkommt. Es war auf jeden Fall einfach.

Alana

#275
Wichtiger Hinweis, für die Meldung von eBooks als Online-Texte noch bis morgen:

Man darf Übersetzungen und eigene Bücher zusammenfassen und gemeinsam melden. Das lohnt sich bei mir richtig, da ich damit über die 20 Stück-Grenze komme und man bei der Staffelung ab 20 Stück pro Shopseite das dreifache bekommt. Wichtig allerdings: Man darf kein Buch zweimal pro Shop melden. Also z.B. kein eigenes Buch + die Übersetzung davon, was bei mir aber eh nicht zutrifft. Meldungen, die man bereits gemacht hat, kann man einfach noch mal machen, dann wird man gefragt, ob die erste Meldung überschrieben werden soll. Das werde ich jetzt mal machen.

Zur Info: Um den Deckelbetrag zu erreichen (ich weiß nicht, ob diese Info vertraulich ist, die ist nicht öffentlich einsehbar, daher möchte ich den genauen Betrag hier nicht nennen), braucht man ca. 100 Shop-Meldungen für 1 bis 20 Werke und ca. 30 Meldungen für über 20 Werke. Und ja, die Arbeit lohnt sich, sehr. Also ran da!
Alhambrana

Topaz

Das klingt hier jedes Jahr ganz toll, was die VG Wort ausschüttet.

Wenn ich dann den Vertrag lese, habe ich jedes Jahr wieder das Gefühl, alle Verwertungsrechte an die VG Wort abzugeben... Oder lese ich deren Vertragswerke falsch?

Alana

#277
Du gibst denen nur die Verleihrechte für öffentliche Bibliotheken, bzw. den Auftrag, diese für dich zu verwalten, denn deine Bücher stehen da ja auch so, aber ohne eine Verwertungsgesellschaft hast du nichts davon. Du hast eigentlich keinerlei Nachteile von einem Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort. Jedenfalls hab ich davon noch nie gehört. Ich weiß nicht, wie sich das bei SP mit kindle Unlimited und so verträgt, aber sonst ...

Und die Ausschüttung ist ... nun ja, durchwachsen. Für meine Printbücher bekomme ich trotz hoher Stückzahlen in großen Verlagen meist sehr wenig, da scheine ich großes Pech mit den Stichproben zu haben, aber für die Hörbücher ist es ziemlich gut, und wird jetzt auch für die Ebooks ganz nett werden, so wie es aussieht.
Alhambrana

Topaz

#278
Zitat von: Alana am 30. Januar 2023, 15:57:36Du gibst denen nur die Verleihrechte für öffentliche Bibliotheken, bzw. den Auftrag, diese für dich zu verwalten, denn deine Bücher stehen da ja auch so, aber ohne eine Verwertungsgesellschaft hast du nichts davon. Du hast eigentlich keinerlei Nachteile von einem Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort. Jedenfalls hab ich davon noch nie gehört.

Vielen Dank für deine Zeit und Antwort, Alana.

Leider hilft die mir nicht weiter, bei meinen Versuch den Wahrnehmungsvertrag und was ich da genau unterschreibe, zu verstehen.

Die obige Aussage ist nach meinem Verständnis und nach Lektüre des Wahrnehmungsvertrag nur die Spitze des Eisbergs.

Nach meinem Verständnis aktuell, und das kann falsch sein, übertrage ich, neben vielen anderen Rechten z.b. die Rechte an öffentlicher Aufführung und Lesung meiner Texte, an die VG Wort.

D.h. ich bekomme Geld von VG Wort, wenn jemand z.b. im Radio oder auf einer Bühne Texte oder Textteile von mir vorliest.

Das bedeutet, derjenige, der vorliest, zahlt eine Abgabe (I.d.R. eine Pauschale) an die VG Wort.
Vorteil für den Lesenden: ein Partner von dem er Lizenzen holt, statt mit dutzenden Autoren einzeln zu verhandeln.

Vorteil für Autoren: sich nicht kümmern müssen und Geld aus Ausschüttungen bekommen.


So weit so schön.


....



Nachteil:
Jetzt mache ich eine Lesung mit meinen eigenen Texten.

Darf ich das noch einfach so?

Nach meinem Verständnis: Nein.
Ich muss das Recht meine eigenen Texte vorzulesen bei der VG Wort lizenzieren und der VG Wort Geld dafür zahlen.

Macht das jeder der auf YouTube, Twitch, einen Festival etc Texte vorliest?

Ich habe Zweifel.

Hat jemand damit Stress?

Bis jetzt habe ich im Netz noch nichts dazu gelesen, oder gehört. So wie du.



Noch nicht...


Für für die GEMA, (die VG Wort wird ja oft als GEMA für Schriftsteller beschrieben) wo Musiker ihre eigene Musik lizenzieren müssen, um diese öffentlich aufführen zu dürfen, oder von der GEMA wegen unerlaubter Nutzung verklagt wurden: ja, dazu finden sich Geschichten.

Daher halte ich die Behauptung "es gibt keinerlei Nachteile für mich" für gefährlich.

Wenn es keinerlei Nachteile für mich gäbe, dann könnte man den Wahrnehmungsvertrag verständlich schreiben.

Ich werde also weiter daran Knobeln und erst unterschreiben, wenn ich verstehe was das für Konsequenzen hat. Die Klauseln für die Kündigung sind für mich auch seltsam formuliert.

Coppelia

#279
@Topaz Das würde mich dann auch mal interessieren.

Aber rein logisch erscheint es für mich keinen Sinn zu ergeben. Wenn ein Roman im Verlag veröffentlicht wird, hat ja normalerweise der Verlag diese Rechte übertragen bekommen. Es wäre also nach meiner Logik nicht machbar, dass VG Wort die Rechte erhält, wenn du den Vertrag unterschreibst. Aber Verlagsautor*innen sind ja gerade deren Klientel.

Bei mir ist das Unterschreiben schon länger her, ich erinnere mich nicht an Details.

Alana

Nein. Alle machen Lesungen aus eigenen Büchern und zahlen dafür nichts. Hier musste du allerdings aufpassen, falls du Verlagsautor bist. Du darfst Lesungen machen etc. aber nicht dein ganzes Buch als Podcast einlesen, weil dieses Recht genau genommen dem Verlag gehört. Mit der VG Wort hat das nichts zu tun. Geht es bei dir um SP oder Verlag @Topaz? Verlagsautor*innen haben das alle. Ich habe noch nie von Problemen gehört und ich bin echt gut vernetzt. Bei SP - keine Ahnung.
Alhambrana

Maja

Zitat von: Topaz am 30. Januar 2023, 19:44:55Jetzt mache ich eine Lesung mit meinen eigenen Texten.

Darf ich das noch einfach so?
Dazu gibt es eine FAQ bei der VG Wort:

ZitatVorträge eigener Texte können nicht gemeldet werden.

Der Berechtigte behält gleichwohl die Befugnis, jedermann das Recht einzuräumen, seine Werke für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen. Will er davon Gebrauch machen, hat der die Lizenzvergabe der VG WORT mindestens zwei Wochen vorher unter Benennung von Werk, Lizenznehmer, Art und Umfang der eingeräumten Rechte in Textform mitzuteilen. Eine Abrechnung und Verteilung durch die VG WORT erfolgt in diesen Fällen nicht.
https://www.vgwort.de/auszahlungen/vortraege-und-lesungen.html

Sprich: Was du selbst liest, wird nicht von der VG Wort berührt, und du kannst außerdem erlauben, dass einzelnen andere kostenlos aus deinem Werk lesen, die müssen dann aber an die VG Wort gemeldet werden.


EDIT
Mit Alana überschnitten.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

PinkPuma

Oh, das mit der Sonderausschüttung und EBooks wusste ich gar nicht. Puuuh, nur noch genau morgen Zeit. Aber bei ca. 25 bis 30 EBooks pro Shop sollte sich die Meldung ja eigentlich lohnen ... Also tue ich mir die Arbeit morgen noch an? :hmmm: Das sind ja locker 20 Shops, die man da angeben kann, oder? @Marta & @Alana darf ich frech fragen, wie viel Zeit das bei euch in Anspruch genommen hat?

Alana

#283
@PinkPuma Wenn du auf über 20 Titel in 20 Shops kommst, lohnt sich das sehr, sehr. Auch bei unter 20 sind es schon mehrere 100 Euro im Jahr. Leider haben meine Übersetzungen alle Kopierschutz und können daher nicht gezählt werden. Das kostet mich jährlich geschätzt 1000 Euro, dass die dämlichen amerikanischen Verlage da DRM drauf hauen.  :brüll: Sonst wäre ich nämlich auch über 20 gekommen und würde die 3-fache Auszahlung bekommen, so schaffe ich nur 14. Seufz. Und man darf wirklich nichts doppelt zählen. Also keine Sammelboxen oder eine KG einzeln und in mehreren Anthologien oder sowas.

Man findet ca. 20 Shops, die die Bedingungen erfüllen, Petra Schier hat ja die Liste in ihrem Artikel, der oben verlinkt wurde.
Alhambrana

Eluin

#284
Hat jemand zufällig noch ein paar Ideen für weitere Shops?

Meine Liste (inklusive von Petra Schier) bislang:
https://www.thalia.de
https://www.weltbild.de
https://www.buch7.de
https://www.fairbuch.de
https://www.hugendubel.de
https://www.buecher.de
https://www.kulturkaufhaus.de
https://osiander.de
https://www.deutsche-buchhandlung.de
https://www.buch24.de
https://www.ecobookstore.de
https://beam-shop.de
https://www.lehmanns.de
https://www.terrashop.de
https://www.ciando.com
https://www.genialokal.de
https://www.pocketbook.de
https://www.skoobe.de
https://www.hoebu.de
https://shop.autorenwelt.de/
https://www.graff.de/shop
https://erlenkaemper.buchhandlung.de
http://machandel-verlag.de/ (die meisten meiner Anthologien)
https://buchhandlung-vogel.de


Hab ich das richtig verstanden? Ich suche in jedem dieser Shops, welches meiner eBooks da gelistet ist und zähle alles zusammen (außer Übersetzungen, habe ich keine)?
Derzeit wäre ich dann bei 96 Listungen bei 5 Büchern. Anthologien inklusive, weil alle Kurzgeschichten darin weit über 1.800 Zeichen haben.

Und für 2023 nehm ich dann mal Kindle Unlimited raus und hau die anderen eBooks auch endlich wieder als ePub raus ...
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.