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VG Wort

Begonnen von Schelmin, 10. Juni 2007, 20:09:39

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Amber

Ich bin gerade sehr verwirrt vom Thema Hörbuch-Meldung.


Es ist möglich, Audio-Downloads von Hörbüchern der VG Wort zu melden, sofern diese mindestens 500 mal verkauft wurden.

Sie dürfen offenbar auch einen Kopierschutz haben?

Bei Hörbüch-Downloads, die nur auf Amazon (Audible) verfügbar sind, scheint eine Meldung aber nicht möglich zu sein, da diese keine ISBN haben - oder?

Muss man die Meldung der Audio-Downloads jedes Jahr wiederholen? Oder wird wie bei der Bibliothekstantieme automatisch jedes Jahr gezählt? Oder gibt es eh nur eine einzige Vergütung und danach nichts mehr?


https://www.vgwort.de/auszahlungen/sprachtontraeger.html


Wäre toll, wenn jemand mit Erfahrung mir bei dem Thema weiterhelfen könnte.

Wildfee

Ein kurzer Reminder an alle, die in den letzten drei Jahren Kurzgeschichten in Anthologien veröffentlicht haben: Bis 31. Januar 2022 können diese bei der VG Wort angemeldet werden.

Elona

Also ich würde das lieber noch dieses Jahr tun. Weil letztes mal habe ich hier auch gelesen Anmeldung noch bis 31. Januar 2021 und es ging eben nicht mehr, obwohl wir noch nicht Ende Januar hatten. Vielleicht lag es aber auch daran, dass ich noch gar nicht im System gewesen war.  :hmmm:

RockSheep

#258
Ich plane gerade, mich endlich bei VG Wort anzumelden, aber irgendwie stehe ich vor ein paar Hürden. Ich hab in den letzten Wochen so viele Verträge gelesen, dass mir der Kopf schwirrt... Eine Frage betrifft das Ausland. Für die Rechte in der Schweiz gibt es Pro Litteris, wo ich mich auch noch anmelden werde. Aber jetzt bin ich unsicher, ob die ich die Regionen, die Pro Litteris abdeckt (Schweiz und Liechtenstein) bei VG Wort rausnehmen muss. Oder ob ich mir die Anmeldung bei Pro Litteris überhaupt sparen kann, wenn VG Wort das so ebenfalls abdeckt? Oder auch umgekehrt? Weiss da vielleicht jemand genauer Bescheid?

Gibt es sonst irgendwelche Klauseln im Vertrag, die man sich genauer anschauen müsste, oder macht das eh keinen Sinn? Ich verstehe ganze ehrlich beim Meisten nur Bahnhof.  ???


[EDIT] Okay, hab von anderer Stelle noch ein paar Infos gekriegt. Offenbar kann man sich nur an einer Stelle anmelden und die beiden sprechen sich im Hintergrund ab. Das heisst, ich muss mich nur bei Pro Litteris anmelden.

Amber

Wenn ihr nicht kopiergeschützte Ebooks bei den üblichen Onlinebuchhandlungen habt, ist es offenbar möglich, diese über die Sonderausschüttung pauschal vergüten zu lassen, indem ihr die Links zu den Onlineshops (Amazon, Thalia, Hugendubel etc.) angebt. Bei mir hat das funktioniert.  :vibes:

Amber

#260
Und ein weiterer Hinweis als Ergänzung zu meinem Post weiter oben: Ihr könnt Hörbücher melden, sie werden allerdings nur ein einziges Mal vergütet.

Eluin

@Wildfee wie melde ich Kurzgeschichten?
@Amber und wie mach ich das mit den Links? (= Wo)

Hab bislang nur hinbekommen meine Romane einzutragen  ::)  Ich sollte mich wohl mal endlich mit der VG Wort mehr auseinandersetzen  :omn:
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Amber

#262
@Eluin

Wenn du im Meldeportal der VG Wort eingeloggt bist, klickst du links im Menü auf "METIS Bereich". Dort dann oben im Menü auf "Meine Meldungen -> Meldung erstellen". Da klickst du dich dann durch den Fragenkatalog und kannst den entsprechenden Link einfügen.

Die Ebooks müssen wie gesagt ohne Kopierschutz sein und auf einer Seite ohne Zählmarken und mit deutschem Impressum (Amazon.de zählt dazu wohl auch) angeboten werden. Man kann entsprechend Shops wie buecher.de, ebook.de, thalia.de, weltbild.de und welche es sonst noch so gibt angeben.

Es lohnt sich durchaus, sich ein bisschen mit der VG Wort auseinanderzusetzen. Ist zwar nicht das große Geld, das dabei rumkommt, aber immerhin Geld, das gefühlt "von alleine" kommt, wenn man mal seine Meldungen abgegeben hat.

Wildfee

#263
@Eluin

Soweit ich mich erinnere, werden Kurzgeschichten nur alle paar Jahre gemeldet und dann rückwirkend. Ich habe meine KGs noch nicht gemeldet und werde das bei der nächsten Ausschüttung nachholen :-)

Maja

Zitat von: Amber am 03. November 2022, 14:22:16Die Ebooks müssen wie gesagt ohne Kopierschutz sein und auf einer Seite ohne Zählmarken und mit deutschem Impressum (Amazon.de zählt dazu wohl auch) angeboten werden. Man kann entsprechend Shops wie buecher.de, ebook.de, thalia.de, weltbild.de und welche es sonst noch so gibt angeben.
Muss ich dann jeden einzelnen Shop, auf dem es meine Ebooks gibt, melden, oder nur einen exemplarischen? Es gibt ja X verschiedene Shops für Ebooks.
Und was genau wird dann vergütet? Die Onleihe ja leider immer noch nicht.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Eluin

@Amber und @Wildfee danke!
Ja, mit der VG Wort auseinander setzen steht auch noch auf meiner Liste (genau wie das Thema Verpackungsregister  :pfanne: )

@Maja schließe mich deiner Frage an.

Macht es denn einen sagen wir finanziellen Unterschied, ob es bspw. nur bei Amazon oder auch bei anderen gelistet ist? Weiß das jemand?
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Alana

#266
Bücher, die ausschließlich bei Amazon gelistet sind, kann man nicht melden, soweit ich weiß. Jedenfalls war das bisher so, vielleicht wurde das aber auch geändert. Für meine Bücher kriege ich leider nie viel, obwohl ich ja schon mehrere Spitzentitel hatte, die auch teilweise mit 30 Stück in einer Bibliothek stehen und super ausgeliehen werden. Dieses Stichprobensystem beißt mich einfach immer in den Ar***. Aber was sich richtig lohnt, sind die Hörbücher, holy moly. Die unbedingt melden! Leider kriegt man dafür nur einmal was, aber das sollte man unbedingt abgreifen.
Alhambrana

Amber

#267
Zitat von: Alana am 04. November 2022, 22:53:46Aber was sich richtig lohnt, sind die Hörbücher, holy moly. Die unbedingt melden! Leider kriegt man dafür nur einmal was, aber das sollte man unbedingt abgreifen.

Kann mich dem nur anschließen. Und Hörbücher am besten gleich nach Erscheinen melden, sonst sind die irgendwann zu alt, um berücksichtigt zu werden.

Amber

#268
Zitat von: Maja am 04. November 2022, 19:47:25Muss ich dann jeden einzelnen Shop, auf dem es meine Ebooks gibt, melden, oder nur einen exemplarischen? Es gibt ja X verschiedene Shops für Ebooks.
Und was genau wird dann vergütet? Die Onleihe ja leider immer noch nicht.

Am besten jeden einzelnen, wobei ich nicht weiß, ob es da ein Limit gibt. Ich habe für jeden Shop eine pauschale Summe erhalten, deren Höhe davon abhängt, wie viele Ebooks ich dort stehen habe. Was hier vergütet wird, sind "Texte im Internet", die mangels Zählmarken eben pauschal vergütet werden. Ich finde es auch Banane, dass es das gibt, während die Onleihe ignoriert wird ...

Alana

#269
An der Sonderausschüttung für Ebooks kann man aber auch nur teilnehmen, wenn man regulär gar nichts bekommt, oder? Also das wird ja nicht pro Buch betrachtet, oder doch? Also quasi: wenn ich für dieses Buch nichts bekomme, kann ich es für die Sonderausschüttung melden. Sondern, wenn ich regulär was bekomme, bin ich bei den Sonderausschüttungen komplett raus?
Alhambrana