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VG Wort

Begonnen von Schelmin, 10. Juni 2007, 20:09:39

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Coppelia

Kurzgeschichten hab ich keine veröffentlicht. :)

Grey

Also ich hab meine Ausschüttungsabrechnung vorgestern bekommen. Vielleicht arbeiten die das ja auch alphabetisch ab? Dann kommt dein Brief ja vielleicht die Tage doch noch.

cryphos

Aber C kommt doch vor G?  ;D
Trotzdem würde ich bei  VG Wort einfach anrufen oder eine nette E-Mail schreiben und mich erkundigen wie das ganze funktioniert. Nicht zu wissen was passiert macht mich persönlich immer ganz fuchsig.

Sascha

#108
Oben steht: "Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben."
Irgendwie stimmt die Berechnung nicht. Juli 2014 ist schon etwas länger her...

Egal, ich denke, hier bin ich trotzdem richtig. Meine ehemalige Firma hat mich angeschrieben, daß ich mein großartiges Machwerk [EDIT: Verdammt, der Thread ist ja öffentlich! Titel und Link gelöscht.] doch bei der VG Wort melden soll:
ZitatEs wird dich sicherlich freuen zu hören, dass die VG Wort (www.vgwort.de) zusätzlich zum Buchverkauf Möglichkeit bietet aus wissenschaftlichen Publikationen Kapital zu schlagen. Daher möchten wir dich als Autor bitten die Publikation zu melden, um für die Verdienstverluste durch den Bibliotheken-Verleih entschädigt zu werden. ... Die Auflage beträgt 500 Stück.
Das Ding ist hauptsächlich dazu gedacht, es an Kunden zu verschenken, die dann anhand des vollkommen überzogenen Preises (knapp 20 Öre) denken sollen, sie hätten was unheimlich wertvolles geschenkt bekommen. :wums:
Kann mir mal jemand eine ehrliche Einschätzung geben, ob das bei so einem Ding überhaupt irgendeinen Sinn haben kann? Ich meine, Auflage 500 und keine Bücherei der Welt wird sich das Ding ins Regal stellen. Hat das überhaupt einen Zweck?

Und dann steht da noch folgendes:
ZitatDas XYZ Handbuch ist ja im Auftrag der Firma entstanden, so dass wir anfallende Zahlungen 50/50 teilen wollen.
Wie ist denn das? Es gibt da ja so Verlagsanteile bei der VG Wort, aber das ist ja kein Verlag. Ist das jetzt ein nettes Angebot, weil ich das ja in meiner Arbeitszeit geschrieben hab (und die Firma auch alles einsacken könnte), eine ganz normale, faire Teilung oder haben die gar kein Anrecht auf einen Teil von den großartigen Ausschüttungen?
Klar, bei den paar Cent kann's mir wurscht sein, ich möchte einfach nur wissen, wie ich das verstehen kann.

Hihi, und sie haben an meine Selbständigen-Adresse geschrieben. Dezenter Hinweis, daß sie es wissen. :rofl:

Zit

Ich denke fast, dass die Firma mehr daran interessiert ist, nochmal Geld für sich aus dem Handbuch zu quetschen als dir etwas Gutes zu wollen.

Unabhängig von der Motivation deines ehemaligen Arbeitgebers steht bei der VG ja auch:
ZitatDie VG WORT zahlt eingenommene Beträge für die Nutzung von Texten in wissenschaftlichen Bibliotheken durch Kopier- und Ausleihvorgänge aus. Daher ist für die Vergütung eine angemessene Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken erforderlich.

Ich kenne dein Buch nicht, aber ich bezweifle, dass das der Fall sein wird.

Aber letztlich kannst du ja das Buch anmelden und gucken, ob was bei rumkommt. Imho wird dein ehemaliger Arbeitgeber nichts von einer evtl. Ausschüttung sehen, weil er ja weder als Herausgeber noch als Verlag auftritt. (Entnehme ich jdf. deinen Worten. Was steht denn im Impressum zu Verlag/ Herausgeber?)
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Sascha

Hi Zit!

Zitat von: Zitkalasa am 07. April 2015, 15:44:33
Ich denke fast, dass die Firma mehr daran interessiert ist, nochmal Geld für sich aus dem Handbuch zu quetschen als dir etwas Gutes zu wollen.
Was für meinen Chef typisch wäre. ;D

Zitat von: Zitkalasa am 07. April 2015, 15:44:33
Unabhängig von der Motivation deines ehemaligen Arbeitgebers steht bei der VG ja auch: ...
Ich kenne dein Buch nicht, aber ich bezweifle, dass das der Fall sein wird.
Ah, das hatte ich nicht gesehen. Aber jetzt hab ich den Spruch gefunden und werde ihnen den Link schicken.

Zitat von: Zitkalasa am 07. April 2015, 15:44:33
Aber letztlich kannst du ja das Buch anmelden und gucken, ob was bei rumkommt. Imho wird dein ehemaliger Arbeitgeber nichts von einer evtl. Ausschüttung sehen, weil er ja weder als Herausgeber noch als Verlag auftritt. (Entnehme ich jdf. deinen Worten. Was steht denn im Impressum zu Verlag/ Herausgeber?)
Da ich das fertige Ding noch nicht in Händen halte, kann ich das nicht sagen. Denke schon, daß die Firma als Herausgeber auftritt (ist sie ja irgendwie auch, sie bezahlt ja auch die ganzen Druckkosten usw. und bringt das Dig unters Volk.). Im Impressum der Webseite zumindest ist sie gleich als erstes (und somit als inhaltlich Verantwortlicher) genannt.

Momentan sieht's für mich (vor allem wegen der angemessenen Verbreitung) so aus, als wenn sich das nun wirklich nicht lohnt.

Zit

Ah ha. Okey, dann müssen sie den Titel auch selbst melden:

ZitatIm Verlagsbereich beruht die Ausschüttung auf dem Verzeichnis lieferbarer Bücher und auf Eigenmeldungen.

Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT ist Voraussetzung, um an den Ausschüttungen im Bereich Wissenschaft zu partizipieren. Eine Ausschüttung kann frühestens für das Jahr erfolgen, in dem der Vertrag geschlossen wird.

Quelle: http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen.html

Wenn du Geld sehen willst, musst du ebenso für dich melden, denke ich. Aber ich bezweifle eben auch, dass das viel bringt. Vor allem bei der kleinen Auflage.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Sascha

Ahso. Ich komm ja mit dem Beamten-/Juristendeutsch nicht klar. :(
Also das heißt, wenn ich das melde, sehe ich ein paar Cent, und wenn die Firma ein paar Cent sehen will, muss sie es selbst melden?
Das wiederum hieße, die wissen das entweder selbst nicht, oder sie versuchen, von meinen Cent noch ein paar für sich zu beanspruchen, zusätzlich zu ihrem eigenen Anteil. Ja, das klingt nach dem Chef ... ;D

Berjosa

#113
Es kostet auf jeden Fall auch nicht mehr als das bisschen Papierkrieg für den Wahrnehmungsvertrag und die Meldung.
Und da du ja mit Sicherheit in Zukunft noch mehr Bücher veröffentlichen wirst, ist rechtzeitig damit anfangen vielleicht kein Fehler.

Es gibt übrigens Gerichtsurteile, die besagen, dass dem Verlag deutlich weniger (bis hin zu gar kein) Geld von der VG Wort zusteht. Da die Verlage natürlich anderer Ansicht sind, ist das noch nicht abschließend geklärt. Aber das können deine Ex-Chefs ja selbst herausfinden, wenn sie das Werk von ihrer Seite melden.

[Edit]
Ich vergaß: Wenn du einen Wahrnehmungsvertrag und nachweislich Veröffentlichungen hast, aber bei der regelmäßigen Ausschüttung kein Geld bekommst, weil die Bücher eben nicht so doll verbreitet sind, gibt es alle drei Jahre (wenn ich mich nicht irre) eine Sonderausschüttung, für die du dich anmelden kannst. Das betrifft dann z.B. auch Kurzgeschichten-Anthologien.

Sascha

Zitat von: Berjosa am 07. April 2015, 16:29:01
Es kostet auf jeden Fall auch nicht mehr als das bisschen Papierkrieg für den Wahrnehmungsvertrag und die Meldung.
Und da du ja mit Sicherheit in Zukunft noch mehr Bücher veröffentlichen wirst, ist rechtzeitig damit anfangen vielleicht kein Fehler.
Naja, spätestens wenn mein Kurt rauskommt, ist das eh fällig. Dummerweise ist "Papierkrieg" einer meiner schlimmsten Allergieauslöser. :-\
Dann beschäftige ich mich mal näher damit. Aber die Firma hat kein Recht darauf, von meinen Ausschüttungen noch was einzufordern, ne? Umgekehrt hab ich, meine ich, immer das Recht als Autor genannt zu werden, auch, wenn ich den Kram im Auftrag der Firma verzapft hab. Hab da mal irgendwo was zu gefunden ...
Mir ist halt wichtig, daß die mir das nicht streitig machen können, vor allem die Nennung als Autor (als Werbung für mich), aber im Fall auch den Teil meiner Ausschüttung, so unwahrscheinlich die auch ist.

Zitat von: Berjosa am 07. April 2015, 16:29:01
Es gibt übrigens Gerichtsurteile, die besagen, dass dem Verlag deutlich weniger (bis hin zu gar kein) Geld von der VG Wort zusteht. Da die Verlage natürlich anderer Ansicht sind, ist das noch nicht abschließend geklärt. Aber das können deine Ex-Chefs ja selbst herausfinden, wenn sie das Werk von ihrer Seite melden.
Verlag isses ja eh nicht, aber sie lassen eben drucken, haben das Design bezahlt usw. So oder so, wenn sie was abhaben wollen, dann müssen sie selbst melden, das ist so richtig, ja?

Zitat von: Berjosa am 07. April 2015, 16:29:01
Ich vergaß: Wenn du einen Wahrnehmungsvertrag und nachweislich Veröffentlichungen hast, aber bei der regelmäßigen Ausschüttung kein Geld bekommst, weil die Bücher eben nicht so doll verbreitet sind, gibt es alle drei Jahre (wenn ich mich nicht irre) eine Sonderausschüttung, für die du dich anmelden kannst. Das betrifft dann z.B. auch Kurzgeschichten-Anthologien.
Momentan bin ich in keiner Anthologie vertreten. Mal sehen, was mit "Hinter dem Schleier" wird; ist mein erster Versuch. Insofern ist das auch noch irrelevant. Momentan ...
Dann werd ich mich wohl noch mal damit beschäftigen ...

Berjosa

Nö, von deinem Anteil hat sonst niemand was zu kriegen.
Wenn deine Ex-Chefs was haben wollen, müssen sie selbst melden.

Dabei kommen übrigens mehr als ein paar Cent rum.
Ich habe für letztes Jahr erstmals eine Einzeltitelabrechnung von der VG Wort bekommen und gerade mal nachgeschaut, was denn meine "wissenschaftlichen" Titel so bringen. Auch die, die an weniger als 5 Standorten vertreten sind, zahlen jeweils eine Runde Pizza nebst Getränken und Eisbecher für die Familie.

Extremst undurchsichtig ist das Ganze allerdings schon.

Sascha

Okay, dann schreib ich denen, ich schau mir das in Ruhe an und melde mich dann wieder. Und genau das mach ich, Autoren haben Zeit bis September oder so (für die aktuelle Runde). Auf die Tour kann ich erst mal die Erscheinung abwarten und so sicherstellen, daß ich auch wirklich als Autor draufstehe. Und dann erkläre ich ihnen, daß sie sich für ihren Anteil schon selbst melden müssen. ;D Warum soll ich netter sein als er? Hab ich lang genug gemacht und mich damit nur verar... lassen.
Danke Dir!

phoe

Seit ich mich 2011 bei VG Wort angemeldet habe (den Wahrnehmungsvertrag hab ich auch seit dem), schleich ich hier hin und wieder um den Thread.
Bisher war es mir einfach zu peinlich meine Dummheit und mein Unvermögen zuzugeben, die einfachsten Dinge nicht zu verstehen.
Anfangs hatte ich bei VG Wort nichts zu "melden", die KGs war mir der Aufwand nicht wert, mich mit dem ganzen Zeugs auseinanderzusetzen.
Später meldete ich mich auch bei T.O.M. an, ohne überhaupt zu wissen, brauch ich das überhaupt.  :versteck:

Ich habe das jetzt richtig verstanden? Romane ( für mich den Silberwolf) muss ich nicht melden, alle anderen VÖ, egal was und wo, schon?
Und wenn ich geduldig warte und Glück habe, dann bekomme ich in drei Jahren etwas ausgezahlt?
Schlagt mich ruhig, wenn Euch so ist. Ein Schlag auf den Hinterkopf soll bekanntlich das Denkvermögen steigern.



Thaliope

#118
Ich hab da gerade mal angerufen, weil ich die Begrifflichkeiten von "Melden" und "Titelanzeige" nicht ganz verstanden hatte ... da es auf der Webseite heißt, man bräuchte belletristische Werke nicht zu "melden", solle aber seine "Titelanzeige" aktuell halten.

Ergebnis: am besten schickt man denen eine E-Mail mit allen veröffentlichten Titeln, damit die die Titelliste akutell halten können und dann erheben, wie oft die entsprechenden Bücher in öffentlichen Bibs ausgeliehen werden.

Dass man Romane nicht "melden" muss, heißt nur, dass die VGWort unter "melden" was anderes versetht als normale Menschen, das bezieht sich auf wissenschaftliche und sonstige Texte, deren Nutzung nicht über diese Bibliotheks-Erhebungen nachvollzogen werden können.


Also, um auf Nummer sicher zu gehen, Pety, solltest du denen eine Liste mit deinen veröffentlichten Romanen und KGs schicken, und die etwa einmal im Jahr aktualisieren, falls etwas Neues dazukommt.

LG
Thali


phoe

Vielen Dank, Thali.  :knuddel: Ich hab über die Kontaktmail geschrieben und hatte umgehend nette Antwort im Postfach. Danke für den Hinweis.