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Neueste Beiträge

#21
Vorstellungsgespräche / Re: Cael
Letzter Beitrag von Emmi - 08. März 2026, 10:40:01
Du klingst ja ganz schön verzweifelt, was die Liebe angeht.

Ob ich mich für witzig halte?. - Nee, aber eine gesunde Portion Humor besitze ich schon, das ist gut für die eigene Resilienz.  :vibes:

Nun zurück zu dir, denn eine letzte und durchaus ernstgemeinte Frage habe ich noch:
Was glaubst du bringt einen Leser/ eine Leserin dazu sich für einen ganzen Roman an deine Fersen zu heften?

Ich weiß nicht ob Coolness, überragende Selbstkontrolle, die ich dir übrigens immer noch nicht abnehme ;) , und der "schweigsame Held" dafür wirklich ausreichen. - Das kannst du natürlich auch anders sehen.
#22
Ausschreibungen / [KG] 01.10.26 "Sound der Finst...
Letzter Beitrag von Fianna - 08. März 2026, 00:02:32
Zitat,,Sound der Finsternis"

Ausschreibung Kurzgeschichten-Anthologie – herausgegeben von Michael Leuchtenberger in Kooperation mit dem muc Verlag

Wir suchen kurze Prosatexte über Unheimliches und Schreckliches aus der Welt der Musik! Erzählt uns von dem verbotenen Lied, das böse Geister beschwört. Dem verfluchten Konzertsaal, aus dem niemand lebend entkommt. Der Bandprobe, bei der plötzlich ein Dämon den Bass spielt. Ob beim Rave, beim Festival oder im Geigenunterricht – es darf sehr gerne subtil unheimlich zugehen, gerne auch blutig. Splatter und Gore suchen wir allerdings nicht. Ein bisschen schwarzer Humor ist gerne gesehen, aber kein Muss. Das Gruselige soll im Vordergrund stehen. Queere Figuren und Themen sind ausdrücklich willkommen, aber ebenfalls keine Pflicht.


Was die Art der Musik angeht: Auch hier freuen wir uns über Vielfalt. Bekannte Genres wie Klassik, Pop, Metal und Jazz dürfen ebenso in den Erzählungen vertreten sein wie ausgefallenere oder uns fremde, phantastische Klänge. Und wenn ihr euch von bekannten Geschichten wie Gaston Lerouxs ,,Phantom der Oper" oder Lovecrafts ,,Die Musik des Erich Zann" inspirieren lasst, findet dabei trotzdem eure ganz eigene Note.


Reine Gedichte werden nicht gesucht, aber Lyrik bzw. Songtexte dürfen in den Geschichten enthalten sein, sofern deren Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt. Mit der Einreichung wird versichert, dass das Werk selbst und ohne Verwendung von KI (z. B. ChatGPT oder andere) geschaffen wurde.


Die gewünschte Länge der Texte liegt bei maximal 15 000 Zeichen, eine Minimalgrenze gibt es nicht. Texte, die unsere Längenvorgabe um mehr als 500 Zeichen überschreiten, fließen nicht ins Auswahlverfahren ein. Pro Autor*in darf nur eine Geschichte eingereicht werden, die bislang unveröffentlicht sein muss. Die Einreichung muss in Form einer Word-, ODT- oder RTF-Datei (nicht PDF) erfolgen.

Letzter Tag für die Einreichung ist der Weltmusiktag, der 1. Oktober 2026. Schickt uns die Texte bitte bis dahin an sound_finsternis@gmx.de (Ansprechpartner ist der Herausgeber Michael Leuchtenberger).

Wir benötigen von euch bis zum Einsendeschluss nur die Datei und eine E-Mail-Adresse, über die wir euch kontaktieren können. Darüber hinaus könnt ihr die Texte, wenn gewünscht, anonym einreichen und unter Pseudonym veröffentlichen. Weitere Informationen über die Autor*innen erfragen wir erst, nachdem die Geschichten ausgewählt wurden.


Die Anthologie wird beim muc Verlag als Print und E-Book veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist für 2027 geplant.
 

Die im Buch vertretenen Autor*innen erhalten jeweils ein Freiexemplar sowie 40 Prozent Rabatt bei der Bestellung weiterer Exemplare der Anthologie.

 
Sowohl die Teilnahme an der Ausschreibung als auch die Veröffentlichung in der Anthologie sind kostenlos. Die Autor*innen sind weder zur Abnahme von Büchern noch zur Vermarktung verpflichtet.

 
Wir freuen uns auf eure düster klingenden Geschichten!

Link zur Ausschreibung beim muc-Verlag
#23
Ausschreibungen / [KG] 30.06.26 "Aus der Asche" ...
Letzter Beitrag von Fianna - 07. März 2026, 23:42:41
Eine neue Anthologie-Ausschreibung aus dem Haus Ohneohren.

Mit 2 Belegexemplaren und Einmal-Honorarzahlung.

ZitatFür den Verlag ohneohren sucht Herausgeberin Ingrid Pointecker Geschichten über Wesen, die strahlend den Trümmern ihres Daseins entsteigen. Die Geschichten sollen im Bereich der Urban- und Dark Fantasy angesiedelt sein, gerne mit mythologischen Anleihen (aber auch gerne völlig selbst kreierten Wesen phantastischer Welten) sowie starken Beschreibungen des Neubeginns.

Wie schon bei vergangenen Ausschreibungen ist ein Punkt dabei besonders wichtig: Der Neubeginn, das Aufsteigen aus der Asche soll direkt thematisiert werden und ein Gefühl der Hoffnung bei den Lesenden hinterlassen. Die Hoffnung kann dabei im Kleinen wie im Großen greifbar werden. Protagonist*innen mit miesen Jobs, die am Schreibtisch ihre Superkräfte entdecken, das Monster unter dem Bett, das sich als freundlicher und praktischer herausstellt als gedacht oder aber die düstere Urban Fantasy-Stadt, deren Lost Places plötzlich von Held*innen mit ganz eigenen Fähigkeiten und Plänen bevölkert sind.

 
Auch einer Prise Humor sind wir bei den Geschichten nicht abgeneigt: Vielleicht gehen aus den Resten einer verlassenen Stadt auch Racheengel hervor, die sich im Hippiebus auf eine Reise machen?

FORMALE KRITERIEN & INFOS

Die Teilnahmebedingungen:

  • Wir suchen Kurzgeschichten mit einer maximalen Länge von 17.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Diese Anzahl umfasst das ganze Dokument (inkl. CN und Titel).
  • Zu jeder Geschichte bitte zwei Dokumente einreichen:
    • Geschichte (ohne Namen im Dokument) mit Content Notes
    • Kurzvita mit Kontaktdaten
    [li]Pro Autor*in darf ein Beitrag eingereicht werden.
  • Jeder Beitrag muss eigenständig verfasst sein, darf keine Rechte Dritter verletzen und darf auch bisher nicht veröffentlicht sein (gedruckt oder online).
  • Beiträge mit Schilderungen expliziter Gewalt (speziell auch sexualisierte Gewalt, Folter etc.) werden ausgeschlossen!
  • Jegliche Zuhilfenahme von generativen KI-Tools ist unerwünscht und führt bei Erkennen zu einer automatischen Absage.
  • Angenommene Beiträge werden in Form eines E-Books und eines Taschenbuchs veröffentlicht.
  • Im Falle der Veröffentlichung erhalten Autor*innen einen branchenüblichen Verlagsvertrag, der auf fünf Jahre befristet ist (mit Option auf Verlängerung). Zusätzlich erhalten Autor*innen eine Vereinbarung zum Ausschluss von genKI-Kreationen (um dies auch von Seiten des Verlags auszuschließen).
  • Die Beiträge sollten in einheitlicher Rechtschreibung verfasst sein.
  • Schriftart: neutral und gut lesbar (Empfehlung: Courier oder Arial)
  • Eine Formatierung in Normseiten wird von uns empfohlen.
  • Dateiformat: .rtf, .doc, .docx oder .odt
  • Autor*innen erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Jede angenommene Geschichte erhält ein Korrektorat und Lektorat. Wir erarbeiten gemeinsam mit den Autor*innen eine großartige Anthologie.

Einsendung bis zum 30.06.2026 um 23.59 Uhr an verlag@ohneohren.com mit dem Betreff ,,Aus der Asche". Gehen bis zum genannten Zeitpunkt insgesamt zu wenige Geschichten für eine Veröffentlichung ein, wird die Frist zur Einsendung verlängert.

Honorar:
Autor*innen erhalten einen branchenüblichen Verlagsvertrag, in dem eine einmalige Zahlung für den Beitrag vereinbart wird. Zusätzlich erhält jede*r Autor*in zwei Belegexemplare und kann zusätzliche Exemplare vergünstigt beim Verlag erwerben. Es besteht keine Pflicht zur Mindestabnahme in irgendeiner Form.

Rechtlicher Rahmen:
Mit Einreichung der Geschichte/n erklären sich die Teilnehmer*innen mit den oben genannten Bedingungen einverstanden. Es besteht kein Recht auf Veröffentlichung. Kriterium für eine Veröffentlichung sind die Qualität des Textes und das Erfüllen der gestellten Einsendekriterien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ingrid geht doch als Verlegerin? Warum noch eine Ausschreibung?
Ja, ich gehe als Verlegerin, kurz nachdem diese Anthologie erscheint (Weihnachten 2026, wenn alles klappt). Aber ich bleibe Herausgeberin und möchte mich mit einer wirklich beeindruckenden Anthologie von der Phantastik verabschieden.

Link zur Ausschreibung
#24
Ausschreibungen / Re: [KG] [€] 1.4.2026/15.5.202...
Letzter Beitrag von Stefan - 07. März 2026, 16:15:28
Danke, @Fianna und @Malinche, das sind wichtige Erfahrungen, die mir fehlen. Darum reden wir hier im TiZi darüber, um von einander zu lernen.

Ich habe mich per E-MAil beworben und keine Exemplare bestellt  ;D Mal sehen, was passiert.

Ich könnte mich dem Lästerchor noch anschließen: Mir ist aufgefallen, dass das Ausschreiben KI-generiert ist. Hundertprozentig. Ich kenne ChatGPTs Stil mittlerweile.

Na gut, dann ist da nicht viel zu erwarten. Schade um die Geschichten, ich habe ziemlich viel Zeit investiert. Eigentlich wollte ich nur, dass sie gelesen werden.
#25
Ausschreibungen / Re: (1.4.2026/15.5.2026/1.8.20...
Letzter Beitrag von Malinche - 07. März 2026, 12:46:24
Zitat von: Stefan am 06. März 2026, 23:21:44Was das Honorar anbelangt, vergleiche ich mit anderen Ausschreibungen. Von einem einzigen kostenlosen Belegexemplar wird man nicht reich, von 5% der Einnahmen verteilt auf alle Beteiligten kann man sich vielleicht mal ein Eis kaufen. Reduzierte Exemplare sind üblich und irgendwie uninteressant. Zumindest für mich.

Natürlich wird man von den bei Anthologien üblichen Tantiemen nicht reich, das ist auch allen Beteiligten klar. Dennoch gehört es in der Klein- und Kleinstverlagszene zum guten Ton, bei Anthologien die Autor*innen zu beteiligen (wo das nicht möglich ist, gibt es manchmal eine Einmalzahlung). Ebenfalls zum guten Ton gehört ein Belegexemplar und wenn es beides nicht gibt, ist Skepsis durchaus angebracht.

(Auch der Autor*innenrabatt fällt niedriger aus als branchenüblich, wenn ich das richtig auf dem Schirm habe, die Staffelung nach Bestellmenge ist unschön und die weitere Rabattreduzierung ab dem kommenden Jahr macht es nicht besser.)

Es kommt in diesem Fall hinzu, dass Papierfresserchen hier im Forum kein unbekannter Name ist. Sie sind kein Druckkostenzuschussverlag, aber das Modell ist trotzdem recht klar: Die Finanzierung wird mindestens größtenteils auf die Autor*innen umgelegt. Sie sollen die Mehrheit an Einnahmen generieren, nicht interessierte Leser*innen. Marketing in irgendeiner Form wird es wohl eher nicht geben, das ist ja auch nicht nötig, wenn die Autor*innen die Bücher abnehmen. (Wie gesagt, das leite ich nicht allein aus der verlinkten Ausschreibung ab, das sind auch Erfahrungswerte, die wir über viele Jahre mit Papierfresserchen und ähnlichen Akteuren gesammelt haben.)

Ich habe auch mal schnell auf der Seite geschaut und allein die Zahl der in diesem Jahr laufenden Anthologieausschreibungen ist ja schwindelerregend – und ein weiteres Alarmsignal. Selbst mit unabhängig arbeitenden Herausgeber*innen, die die Auswahl der Geschichten vornehmen (und dem Verlag damit Workload abnehmen), wirst du eine solche Menge an Ausschreibungen bei vollwertigen, seriösen Verlagen, speziell Kleinverlagen, nicht sehen. Anthologien sind arbeitsintensive Projekte und hier scheint doch deutlich auf Masse gesetzt zu werden.

Wenn dich das Ausschreibungsthema inspiriert hat und du Freude mit deinen Beiträgen hattest, ist das natürlich auch einiges wert. Man sollte sich hier aber bewusst sein, dass Papierfresserchen in der Branche nicht unbedingt einen guten Namen hat und man mit einer Veröffentlichung hier auch kaum Erfahrungen sammelt, wie so etwas im Kleinverlagsbereich abläuft. Letztlich muss natürlich jede*r selbst über eine Teilnahme entscheiden, aber ich würde immer eher die Ausschreibungen von Kleinverlagen ans Herz legen, die ihren Anthologien tatsächlich Aufmerksamkeit zukommen lassen und auch versuchen, ein Publikum für sie zu finden (anstatt sie über den Verkauf an die Autor*innen zu finanzieren).

[EDIT] Ich habe auch mal die Nomenklatur im Threadtitel angepasst und neben [KG] auch das von @Fianna erwähnte [€] ergänzt, wie wir das gemäß der Boardregeln handhaben.
#26
Vorstellungsgespräche / Re: Cael
Letzter Beitrag von Caelynn - 07. März 2026, 12:42:57
Ardina.

Und nun, da du es weisst, werde ich dich töten müssen.
#27
Ausschreibungen / Re: (1.4.2026/15.5.2026/1.8.20...
Letzter Beitrag von Fianna - 07. März 2026, 09:31:19
Es ist eine Sache von Respekt für die Arbeit der Beteiligten, ein Belegexemplar auszuhändigen.
Sogar Spenden-Anthologien, die keinen Gewinn für die Herausgeber oder Verlage abwerfen, versenden ein Belegexemplar.


Und ich finde es sehr irritierend, bereits vor Auswahl der Texte nach dem Kauf von Eigenexemplaren zu fragen.

Es kann noch so oft gesagt werden, dass die Texte nicht danach ausgewählt werden - Anthologieausschreibungen erhalten häufig Texte, die ähnliche Themen oder Ideen berühren und von denen nur einer genommen wird ... da bereits im Vorfeld während dieser finalen Auswahl die Bestellmenge für Eigenexemplare auf dem Tisch zu haben, wirkt seltsam.
Die Bestellmenge der Eigenexemplare sollte kein (Hilfs-)kriterium bei der Textauswahl sein, und dass die Anzahl schon beim Einreichen abgefragt wird, ist vollkommen unüblich. Es erweckt kein Vertrauen in mir, dass in keinem Teil des Entscheidungsprozesses (z. B. Auswahl aus mehreren ähnlichen guten Geschichten) diese Information genutzt wird - denn sonst könnte man es doch beim nächsten Schritt, nach der Auswahl, anfragen.

#28
Vorstellungsgespräche / Re: Cael
Letzter Beitrag von Stefan - 07. März 2026, 00:06:16
Cael, Cael Cael. Womit soll ich anfangen? Dass du andauernd von deinem Vater laberst? Cael, du klebst wie Pech an Papa König.

Dann kommst du mir mit "ich red nicht viel" und "hab einen einfachen Kodex". Schön und gut. Warum ist dein Ehrenkodex dann so meilenlang? Sechs Regeln? Das sind die verfluchten Zehn Gebote, Bruder. Darin ist alles voller Aufrichtigkeit und Händchenhalten und im nächsten Moment hängst du den "kein guter Mann" raus? Nee, mein Junge. Keine Ahnung, von wem du dieses Gesülze hast, aber ich sag es dir direkt ins Gesicht, weil du es anders nicht verstehst: Vergiss den Scheißkodex. Sag mir, was dir wirklich wichtig ist.
#29
Auskunft und Recherchen / Re: [Recht] Welche Strafe wäre...
Letzter Beitrag von xadhoom - 06. März 2026, 23:50:12
Hoppla ... leider erst jetzt gesehen.

Aus der Beschreibung ist mehr oder weniger eindeutig zu erkennen, dass es kein ,,BDSM-Unfall" war, sondern strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen. Durch das Ignorieren des Safewords liegt spätestens ab diesem Zeitpunkt keine wirksame Einwilligung mehr vor.

Ich sehe hier den bereits von @SebMeissner ins Feld geführten § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung). Hinzu kommt § 239 StGB (Freiheitsberaubung) und mindestens § 223 StGB (Körperverletzung) oder sogar § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung).

Dröseln wir mal das Strafmaß auseinander: Ein sexueller Übergriff gegen den erkennbaren Willen ist erst einmal mit sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Wendet der Täter Gewalt an, beginnt der Strafrahmen bei mindestens einem Jahr, bei besonders erniedrigenden, insbesondere mit Eindringen verbundenen sexuellen Handlungen sogar bei mindestens zwei Jahren. Im Falle der Freiheitsberaubung kommen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe in Betracht. Gleiches gilt für die einfache KV (Körperverletzung). Die gefährliche KV wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft.

KV vs. gefährliche KV?
Im Kern: Einfache KV (§ 223) = ,,jemandem Schmerzen oder eine Verletzung zufügen".
Gefährliche KV (§ 224) = ,,jemandem Schmerzen oder eine Verletzung zufügen, aber auf eine besonders riskante oder typischerweise eskalierende Art und Weise". § 224 ist die qualifizierte Version und benennt u.a. die Ausführung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs sowie mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (zzgl. auch die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen). Entscheidend ist regelmäßig das Tatmittel oder die Tatausführung, nicht zwingend die Schwere der tatsächlichen Verletzung! Will sagen: Auch wenn lediglich eine kleine Verletzung entsteht, diese aber beispielsweise mit einem gefährlichen Werkzeug zugefügt wird, ist es letztlich eine gefährliche KV.

Für den geschilderten Fall spricht sehr viel dafür, dass die Staatsanwaltschaft den § 177 StGB anklagt. Bei ,,Festhalten im Dungeon", Fesseln/Zwang und Schmerzhandlungen gegen den erklärten Willen dürfte sich der § 239 StGB anschließen. § 240 StGB (Nötigung) wird mutmaßlich mit angeklagt, steht aber hinter den spezielleren Delikten zurück. Entscheidend für das Strafmaß ist unter anderem, ob § 177 Abs. 5 StGB greift, also etwa Gewalt angewendet wurde oder eine Lage ausgenutzt wurde, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert war. Außerdem stellt sich die Frage, ob es zu einem Eindringen in den Körper kam, welche Verletzungen zurückblieben und ob das Ganze eine einmalige Eskalation oder ein Musterverhalten war.

Wenn es keine Penetration, aber ein ignoriertes Safeword, Festhalten über zwei Stunden, unerwünschte Fessel- und/oder Schmerzhandlungen und zumindest körperliche Misshandlungen gab, der Täter nicht vorbestraft ist, dürfte ein Urteil irgendwo um ein Jahr sechs Monate bis drei Jahre Freiheitsstrafe realistisch sein. Eine bloße Geldstrafe kommt m.E. nicht in Betracht.

Kommen deutliche Verletzungen hinzu, werden (gefährliche) Werkzeuge eingesetzt oder ist die Behandlung gefährlich, verschiebt sich der Strafrahmen eher in Richtung zwei bis vier Jahre. Kommt es zudem zu einem Eindringen, sehe ich grob eher einen Bereich von zwei bis fünf Jahren. 

Die zwei weiteren Subs können die Lage stark beeinflussen, wenn ihre Fälle mitangeklagt und mitverurteilt werden. Dann handelt es sich um weitere selbständige Taten. In diesem unserem Lande würde die Kammer dann aus den Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden. Dazu wird jeder angeklagte Fall zunächst einzeln betrachtet und mit einem Strafmaß bedacht, dann die höchste Einzelstrafe zugrunde gelegt und erhöht. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen und darf insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten.

Wenn die zwei weiteren Personen zwar aussagen, aber ihre Fälle nicht angeklagt oder nicht bewiesen werden, können sie die Glaubwürdigkeit des Hauptopfers stützen. Das allein hebt das Strafmaß allerdings nicht so signifikant, wie drei echte Verurteilungen in einem Verfahren.

Zur Bewährung?
Bewährung ist grundsätzlich nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich. Regulär wird sie bei guter Sozialprognose bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr gewährt. Im Bereich von einem bis zwei Jahren nur bei besonderen Umständen. (§ 56 StGB) Bei mehreren ähnlich gelagerten Sexualdelikten gegen mehrere Opfer dürfte eine Bewährungsstrafe unwahrscheinlicher sein.

Realitätscheck
Gegebenenfalls drei Anklagepunkte, drei Geschädigte, ähnliches Tatmuster. Nachrichten, Chats, Dungeon-Regeln, Safeword-Absprachen oder Nachwirkungen als Beweise. Dann trägt das Urteil ,,mehrere Jahre ohne Bewährung" am besten.

Ergebnis
Das ist eine grobe Einschätzung, da nicht alle Umstände bekannt sind. Das Gesetz gibt nur den Strafrahmen vor; die konkrete Strafzumessung hängt von Tathandlungen, Verletzungen, Vorstrafen, Nachtatverhalten und Beweislage ab. Ferner muss berücksichtigt werden, ob der Täter geständig und Reue erkennbar ist. Berücksichtigt wird auch die Sozialprognose.
#30
Ausschreibungen / Re: (1.4.2026/15.5.2026/1.8.20...
Letzter Beitrag von Stefan - 06. März 2026, 23:21:44
@Fianna: Mir ist die Werbung nicht aufgefallen, weil sie mein Adblocker vollständig entfernt. ;D  Auf der Desktop-Ansicht hat es keine Werbung im Text. Die Mobile-Seite ist tatsächlich ziemlich penetrant. Aber seit woxikon.de und leo.org und andere nützliche Seiten von Werbung nur so strotzen, bin ich diesbezüglich vielleicht zu tolerant geworden.

Ich weiß nicht, ob die Mindestbestellmenge ein Problem ist, da sie nur die Printausgabe betrifft. Es ist ja auch eine E-Book- und eine Hörbuch-Ausgabe geplant. Kommt darauf an, wie das genau gehandhabt wird.

Was das Honorar anbelangt, vergleiche ich mit anderen Ausschreibungen. Von einem einzigen kostenlosen Belegexemplar wird man nicht reich, von 5% der Einnahmen verteilt auf alle Beteiligten kann man sich vielleicht mal ein Eis kaufen. Reduzierte Exemplare sind üblich und irgendwie uninteressant. Zumindest für mich.