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Neueste Beiträge

#21
Auskunft und Recherchen / Re: [Recht] Welche Strafe wäre...
Letzter Beitrag von xadhoom - 06. März 2026, 23:50:12
Hoppla ... leider erst jetzt gesehen.

Aus der Beschreibung ist mehr oder weniger eindeutig zu erkennen, dass es kein ,,BDSM-Unfall" war, sondern strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen. Durch das Ignorieren des Safewords liegt spätestens ab diesem Zeitpunkt keine wirksame Einwilligung mehr vor.

Ich sehe hier den bereits von @SebMeissner ins Feld geführten § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung). Hinzu kommt § 239 StGB (Freiheitsberaubung) und mindestens § 223 StGB (Körperverletzung) oder sogar § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung).

Dröseln wir mal das Strafmaß auseinander: Ein sexueller Übergriff gegen den erkennbaren Willen ist erst einmal mit sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Wendet der Täter Gewalt an, beginnt der Strafrahmen bei mindestens einem Jahr, bei besonders erniedrigenden, insbesondere mit Eindringen verbundenen sexuellen Handlungen sogar bei mindestens zwei Jahren. Im Falle der Freiheitsberaubung kommen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe in Betracht. Gleiches gilt für die einfache KV (Körperverletzung). Die gefährliche KV wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft.

KV vs. gefährliche KV?
Im Kern: Einfache KV (§ 223) = ,,jemandem Schmerzen oder eine Verletzung zufügen".
Gefährliche KV (§ 224) = ,,jemandem Schmerzen oder eine Verletzung zufügen, aber auf eine besonders riskante oder typischerweise eskalierende Art und Weise". § 224 ist die qualifizierte Version und benennt u.a. die Ausführung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs sowie mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (zzgl. auch die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen). Entscheidend ist regelmäßig das Tatmittel oder die Tatausführung, nicht zwingend die Schwere der tatsächlichen Verletzung! Will sagen: Auch wenn lediglich eine kleine Verletzung entsteht, diese aber beispielsweise mit einem gefährlichen Werkzeug zugefügt wird, ist es letztlich eine gefährliche KV.

Für den geschilderten Fall spricht sehr viel dafür, dass die Staatsanwaltschaft den § 177 StGB anklagt. Bei ,,Festhalten im Dungeon", Fesseln/Zwang und Schmerzhandlungen gegen den erklärten Willen dürfte sich der § 239 StGB anschließen. § 240 StGB (Nötigung) wird mutmaßlich mit angeklagt, steht aber hinter den spezielleren Delikten zurück. Entscheidend für das Strafmaß ist unter anderem, ob § 177 Abs. 5 StGB greift, also etwa Gewalt angewendet wurde oder eine Lage ausgenutzt wurde, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert war. Außerdem stellt sich die Frage, ob es zu einem Eindringen in den Körper kam, welche Verletzungen zurückblieben und ob das Ganze eine einmalige Eskalation oder ein Musterverhalten war.

Wenn es keine Penetration, aber ein ignoriertes Safeword, Festhalten über zwei Stunden, unerwünschte Fessel- und/oder Schmerzhandlungen und zumindest körperliche Misshandlungen gab, der Täter nicht vorbestraft ist, dürfte ein Urteil irgendwo um ein Jahr sechs Monate bis drei Jahre Freiheitsstrafe realistisch sein. Eine bloße Geldstrafe kommt m.E. nicht in Betracht.

Kommen deutliche Verletzungen hinzu, werden (gefährliche) Werkzeuge eingesetzt oder ist die Behandlung gefährlich, verschiebt sich der Strafrahmen eher in Richtung zwei bis vier Jahre. Kommt es zudem zu einem Eindringen, sehe ich grob eher einen Bereich von zwei bis fünf Jahren. 

Die zwei weiteren Subs können die Lage stark beeinflussen, wenn ihre Fälle mitangeklagt und mitverurteilt werden. Dann handelt es sich um weitere selbständige Taten. In diesem unserem Lande würde die Kammer dann aus den Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden. Dazu wird jeder angeklagte Fall zunächst einzeln betrachtet und mit einem Strafmaß bedacht, dann die höchste Einzelstrafe zugrunde gelegt und erhöht. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen und darf insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten.

Wenn die zwei weiteren Personen zwar aussagen, aber ihre Fälle nicht angeklagt oder nicht bewiesen werden, können sie die Glaubwürdigkeit des Hauptopfers stützen. Das allein hebt das Strafmaß allerdings nicht so signifikant, wie drei echte Verurteilungen in einem Verfahren.

Zur Bewährung?
Bewährung ist grundsätzlich nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich. Regulär wird sie bei guter Sozialprognose bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr gewährt. Im Bereich von einem bis zwei Jahren nur bei besonderen Umständen. (§ 56 StGB) Bei mehreren ähnlich gelagerten Sexualdelikten gegen mehrere Opfer dürfte eine Bewährungsstrafe unwahrscheinlicher sein.

Realitätscheck
Gegebenenfalls drei Anklagepunkte, drei Geschädigte, ähnliches Tatmuster. Nachrichten, Chats, Dungeon-Regeln, Safeword-Absprachen oder Nachwirkungen als Beweise. Dann trägt das Urteil ,,mehrere Jahre ohne Bewährung" am besten.

Ergebnis
Das ist eine grobe Einschätzung, da nicht alle Umstände bekannt sind. Das Gesetz gibt nur den Strafrahmen vor; die konkrete Strafzumessung hängt von Tathandlungen, Verletzungen, Vorstrafen, Nachtatverhalten und Beweislage ab. Ferner muss berücksichtigt werden, ob der Täter geständig und Reue erkennbar ist. Berücksichtigt wird auch die Sozialprognose.
#22
Ausschreibungen / Re: (1.4.2026/15.5.2026/1.8.20...
Letzter Beitrag von Stefan - 06. März 2026, 23:21:44
@Fianna: Mir ist die Werbung nicht aufgefallen, weil sie mein Adblocker vollständig entfernt. ;D  Auf der Desktop-Ansicht hat es keine Werbung im Text. Die Mobile-Seite ist tatsächlich ziemlich penetrant. Aber seit woxikon.de und leo.org und andere nützliche Seiten von Werbung nur so strotzen, bin ich diesbezüglich vielleicht zu tolerant geworden.

Ich weiß nicht, ob die Mindestbestellmenge ein Problem ist, da sie nur die Printausgabe betrifft. Es ist ja auch eine E-Book- und eine Hörbuch-Ausgabe geplant. Kommt darauf an, wie das genau gehandhabt wird.

Was das Honorar anbelangt, vergleiche ich mit anderen Ausschreibungen. Von einem einzigen kostenlosen Belegexemplar wird man nicht reich, von 5% der Einnahmen verteilt auf alle Beteiligten kann man sich vielleicht mal ein Eis kaufen. Reduzierte Exemplare sind üblich und irgendwie uninteressant. Zumindest für mich.
#23
Ausschreibungen / Re: (1.4.2026/15.5.2026/1.8.20...
Letzter Beitrag von Fianna - 06. März 2026, 18:10:34
Ich freue mich immer, neue Ausschreibungen zu sehen, aber hier bin ich etwas irritiert: Beim Lesen der Ausschreibungsseite fielen mir 11 (!) große Werbeanzeigen auf, die mitten im Fließtext stehen und den Lesefluss massiv stören.

Zuerst dachte ich, dass es eine Ausschreibung eines Autoren wäre (also Selfpublishing), wie bei vielen Ausschreibungen, die mir in den letzten Jahren im Netz begegnen. Dann fiel mir der Verlagsname auf, der bekannt ist für die Mindest-Vorbestellermenge vor Druckbeginn.

ZitatDer Kauf des Buches ist für keine/n Autor*in verpflichtend, allerdings würde der Verlag sich natürlich über eine entsprechende Unterstützung freuen, damit auch in Zukunft Ausschreibungen ähnlicher Art erfolgen können.

Künftig fragen wir beim Einreichen eines Textes ab, ob Interesse an und an wie vielen Autorenexemplaren nach einer Veröffentlichung besteht. Nur so können wir künftig unsere kleinen Auflagen nachhaltig planen.
Gerne möchten wir betonen, dass die Abfrage der voraussichtlichen Autorenexemplare keinerlei Einfluss auf die Auswahl der Texte hat. Unsere Entscheidungen erfolgen seit 20 Jahren ausschließlich nach inhaltlichen Kriterien.

Besonders interessant ist auf jeden Fall:

ZitatWichtig:
1. Es gibt keine kostenlosen Belegexemplare.


In der Vergangenheit wurden solche Ausschreibungen ohne Honorar und vor allem ohne Belegexenplar mit [€] von der Moderation im Titel gekennzeichnet.
#24
Ausschreibungen / [KG] [€] 1.4.2026/15.5.2026/1....
Letzter Beitrag von Stefan - 06. März 2026, 16:51:25
Eine Anthologie-Trilogie.  :jau:

  • Nimoria - Bd 1: "Legende der Halbhexen" (Einsendeschluss 1.4.2026)
  • Nimoria - Bd 2: "Zwischen Zirkel und Sturm" (Einsendeschluss  15.5.2026)
  • Nimoria - Bd 3: "Erbe aus Asche" (Einsendeschluss 1.8.2026)

ZitatTeilnahmebedingungen

Diese Ausschreibung richtet sich an Autorinnen und Autoren ab 16 Jahren!

Jede Person kann einen bisher unveröffentlichten Beitrag in deutscher Sprache einreichen. Jede Geschichte sollte möglichst nicht mehr als 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen. Es können Erzählungen und Märchen, Erinnerungen, Kurzgeschichten, Gedichte und experimentelle Lyrik eingereicht werden - wir geben in diesem Bereich keine Vorgaben. Alle Rechte an den Texten bleiben bei den Autoren. Eine Vergütung erfolgt nicht.
(...)
Gerne können Sie auch eigene Fotos oder Illustrationen zu Ihrem Text einreichen.

Nimoria-Trilogie: Anthologie Ausschreibung 2026


Ich habe gleich für jeden Band eine Geschichte eingereicht. Sie gehören alle zusammen. Ich habe eine Kurzgeschichtentrilogie (TM) geschrieben!

Wenn sie abgelehnt werden, leg ich mich ins Bett und heule.  :brüll:
#25
Ausschreibungen / [KG] 30.06.2026 - Hinter dem R...
Letzter Beitrag von Joge - 06. März 2026, 16:33:42
Hallo zusammen, bin hier über etwas gestolpert, das für einige interessant sein könnte.

Der Verlag Torsten Low sucht derzeit Kurzgeschichten für eine geplante Anthologie "Hinter dem Riss".

Von der Webseite:
ZitatDer Verlag Torsten Low, Andreas Wylensek und Thomas Lohwasser, suchen Geschichten, die fantastische Elemente mit psychologischer Tiefe verbinden. Ob düster, surreal, poetisch oder verstörend – wichtig ist, dass eure Texte unter die Haut gehen und einen Blick in die Abgründe oder Wunder der Seele und des menschlichen Geistes wagen.
Dabei sollte die Kurzgeschichte dem Genre Phantastik in all seinen Spielarten zugeordnet sein, sprich z.B. Fantasy, Dark Fantasy, Horror, Science-Fiction, Weird Fiction oder ein Crossover aus den verschiedenen Phantastik-Genres, Wir suchen keine humorigen Geschichten.

Die Zeichenzahl von 25.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (Word-Zählung) sollte nicht überschritten werden und die Geschichte sollte mindestens 15.000 Zeichen mit Leerzeichen (Word Zählung) haben.
Wir suchen phantastische Kurzgeschichten mit psychologischem Schwerpunkt. Was ist der Riss bei diesem Menschen, was liegt dahinter.
Wir suchen atmosphärische Geschichten, die originell sind, Emotionen, Tiefe und einen Nachklang haben.

Jeder Teilnehmer darf eine Geschichte einreichen. Einsendeschluss ist der 30.06.2026.
Bitte sende Deine Kurzgeschichte als .docx oder.rtf Datei an folgende Emailadresse:
hinter.dem.riss@gmx.de

Ausführlichere Informationen zu finden hier: https://www.verlag-torsten-low.com/de/info/Aktuelle-Ausschreibungen.html

#26
Tintenzirkel / Re: 69. Kurzgeschichtentriell ...
Letzter Beitrag von Biene - 05. März 2026, 20:19:57
Gnihihihi
#27
Tintenzirkel / Re: 69. Kurzgeschichtentriell ...
Letzter Beitrag von Marta - 05. März 2026, 20:13:28
AAAAAAAAH!!!  :rofl:
#28
Tintenzirkel / Re: 69. Kurzgeschichtentriell ...
Letzter Beitrag von Biene - 05. März 2026, 19:55:28
Hast ja noch ein wenig Zeit. Du entscheidest wer gewinnt. Kein Druck.  ;D
#29
Tintenzirkel / Re: 69. Kurzgeschichtentriell ...
Letzter Beitrag von Marta - 05. März 2026, 19:19:15
Äh, nein. Ich kämpfe immer noch damit, die Punkte zu vergeben. Wäre leichter, wenn es eindeutig schwächere und eindeutig stärkere Geschichten gäbe.  :rofl: Wahrscheinlich lege ich mir irgendwelche Bewertungskriterien zurecht und lese sie nochmal.
#30
Vorstellungsgespräche / Re: Cael
Letzter Beitrag von Caelynn - 05. März 2026, 18:45:33
,,Wer ich bin?"
Du bist ziemlich neugierig. Und hältst dich wohl auch für witzig, hm?

Er stellt das leere Glas Silbertau auf den Tisch.

Was für eine verdammte Zeitverschwendung. Wozu soll das gut sein?
Aber schön.
Ich bin nicht der Sohn, den mein Vater wollte. Einfach nur ein Mann, der versucht, das Richtige zu tun.

Er greift nach zwei Krügen Bier und schiebt einen über den Tisch.

Wenn ich trinke, trinkst du auch.
Ich bin einer, der früh gelernt hat, dass Titel nichts bedeuten. Ich habe die Armee überlebt, weil ich gelernt habe, wann man sich zurückhält und wann man zuschlägt – und weil ich beschlossen habe, dass mein Vater mich nicht brechen wird.

Er nimmt einen Schluck.

Ich rede nicht viel. Ich beobachte, ziehe meine Schlüsse. Und wenn ich handle, ist es meistens zu spät für den anderen.

Er sieht sich kurz und unauffällig im Raum um und greift dann nach einer Handvoll Schokoladenkekse.

Ich habe einen ziemlich einfachen Ehrenkodex.
Ein gegebenes Wort gilt.
Respekt verdient man sich durch das, was man tut.
Jeder fällt - entscheidend ist, wer wieder aufsteht.
Wenn eine Entscheidung getroffen ist, handle ich.
Ein Mann steht zu dem, was er getan hat.
Die Starken sollten die Schwachen beschützen.

Ich bin sehr loyal gegenüber den wenigen Menschen, die ich in meine Nähe lasse. Wenn jemand einmal zu meinem inneren Kreis gehört, verteidige ich diese Person kompromisslos.

Er stellt fest, dass keine Kekse mehr da sind. Kurzes, kaum wahrnehmbares Zucken des Kiefers.

Ich bin kein guter Mann. Ich tue, was getan werden muss.
Das war's.

Er lehnt sich zurück, mustert dich einen Moment und runzelt die Stirn.

"Zimtschnecken"? Sind das Schnecken, die man mit Zimt bestreut? Ich habe während meiner Jahre auf der Straße einiges essen müssen, um nicht zu verhungern, aber das ist wirklich widerlich, Emmi.

Kurze Pause während er dich anstarrt, dann beugt er sich ganz leicht nach vorn.

Und jetzt erklär mir bitte noch etwas.
Wie schweigt man über etwas, das nie geschehen ist?