Ebooks dürfen in Europa nicht weiterverkauft werden. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Das niederländische Unternehmen Tom Kabinet nahm gebrauchte E-Books entgegen, um sie weiterzuverkaufen. Der Kunde musste nur erklären das E-Book zu löschen. Der Europäische Gerichtshof beschloss Print und Ebook grundsätzlich anders zu behandeln und Ebooks als Wiedergabe anzusehen.
Quelle mit mehr Infos, Aktenzeichen und Urteil:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/12/19/e-books-duerfen-auch-kuenftig-nicht-weiterverkauft-werden/ (https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/12/19/e-books-duerfen-auch-kuenftig-nicht-weiterverkauft-werden/)
Finde ich richtig, zumal sich ein E-Book ja nicht abnutzt, wie das Gericht ausgeführt hat. E-Books halte ich in dieser Hinsicht eher mit Software vergleichbar.
Zitat von: Aphelion am 24. Dezember 2019, 16:24:17
Finde ich richtig, zumal sich ein E-Book ja nicht abnutzt, wie das Gericht ausgeführt hat. E-Books halte ich in dieser Hinsicht eher mit Software vergleichbar.
Dito. Finde ich sehr sinnvoll!
Ich hab dazu noch eine Ergänzung;
Zitat von: "juris" das NachrichtenportalHandel mit "gebrauchten" E-Books: Erlaubnis des Urhebers erforderlich
-> Eintscheidungsdatum der 19.12.2019, EuGH
Zitat von: Aphelion am 24. Dezember 2019, 16:24:17
Finde ich richtig, zumal sich ein E-Book ja nicht abnutzt, wie das Gericht ausgeführt hat. E-Books halte ich in dieser Hinsicht eher mit Software vergleichbar.
Zur Software hatte der EuGH 2012 geurteilt, dass man die gebraucht verkaufen darf. Im aktuellen Urteil wird auch auf das alte eingegangen.
Ebooks sind halt keine Software.
@AliaWenn ich mich richtig erinnere, ging es dabei um "fixe" Kopien von Software auf Datenträgern?
Bei Downloads kommt es auf die Lizenz an, so wie ich das gerade überblicke.
Unabhängig davon finde ich das Urteil aber trotzdem richtig. ;)