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Bilder Untertitel bei Jimdo?

Begonnen von NatNat, 17. August 2021, 11:43:20

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NatNat

Guten Morgen, liebe Leute!

Ich bin derzeit dabei, mir meine eigene Jimdo-Website zu erstellen. Klappt soweit alles super, ist auch rechtlich alles in trockenen Tüchern - aber ich habe ein Problem und bin scheinbar einfach zu blind, die Lösung zu finden.
Und zwar: Man muss (glaube ich) unter den Bildern ja den Urheber schreiben (auch, wenn ich selbst bei jedem einzelnen Bild der Urheber bin?) - jetzt suche ich verzweifelt die Möglichkeit dazu, dies zu tun und finde sie einfach nicht.
Benutzt hier einer Jimdo und kann mir das erklären?

Oder reicht es, wenn ich irgendwo auf der Website schreibe, dass alle Bilder von mir persönlich erstellt sind?
Hilfe!  :hmhm?:

Rynn

#1
Falls du Bilder von anderen Personen verwendest, sollten der Urheber im besten Fall per Photoshop (oder dergleichen) direkt ins Bild eingefügt werden, wenn man absolut auf Nummer sicher gehen will. Nur so ist sichergestellt, dass der Urheber auch bei einem direkten Link auf das Bild korrekt genannt wird; du kannst nicht garantieren, dass jeder das Bild im Zusammenhang deiner Homepage anschaut, zum Beispiel über die Google-Bildersuche kann ein Bild auch ohne den Kontext deiner Seite angezeigt werden, während es auf deinem Webspace abgelegt ist. Das wird aber in der Realität meistens nicht so gemacht, weil es einfach nicht schön aussieht oder weil manche Fotografen per Vertrag auf die Namensnennung verzichten, wenn sie das Bild verkaufen.

Wenn du selbst der Urheber bist, kannst du das alles sein lassen. Dann brauchst du auch einfach nichts dazu schreiben, wenn du nicht vorhast, dich selbst wegen Urheberrechtsverletzung zu verklagen. ;D Du hast ja alle Rechte am Bild und kannst darauf verzichten, genannt werden zu wollen. Ich würde es an deiner Stelle wohl einfach im Impressum erwähnen.

Edit:
Sonderfälle gibt es noch einmal, wenn auf deinen Bildern Menschen abgebildet sind, die man erkennen kann, weil die wiederum ein Recht am eigenen Bild haben. Das betrifft auch Kunstwerke und manchmal Architektur. Da müsstest du unter Umständen wieder Erlaubnis einholen.
»Dude, suckin' at something is the first step to being sorta good at something.« – Jake The Dog

NatNat

Zitat von: Rynn am 17. August 2021, 12:57:18
Falls du Bilder von anderen Personen verwendest, sollten der Urheber im besten Fall per Photoshop (oder dergleichen) direkt ins Bild eingefügt werden, wenn man absolut auf Nummer sicher gehen will. Nur so ist sichergestellt, dass der Urheber auch bei einem direkten Link auf das Bild korrekt genannt wird; du kannst nicht garantieren, dass jeder das Bild im Zusammenhang deiner Homepage anschaut, zum Beispiel über die Google-Bildersuche kann ein Bild auch ohne den Kontext deiner Seite angezeigt werden, während es auf deinem Webspace abgelegt ist. Das wird aber in der Realität meistens nicht so gemacht, weil es einfach nicht schön aussieht oder weil manche Fotografen per Vertrag auf die Namensnennung verzichten, wenn sie das Bild verkaufen.

Wenn du selbst der Urheber bist, kannst du das alles sein lassen. Dann brauchst du auch einfach nichts dazu schreiben, wenn du nicht vorhast, dich selbst wegen Urheberrechtsverletzung zu verklagen. ;D Du hast ja alle Rechte am Bild und kannst darauf verzichten, genannt werden zu wollen. Ich würde es an deiner Stelle wohl einfach im Impressum erwähnen.

Edit:
Sonderfälle gibt es noch einmal, wenn auf deinen Bildern Menschen abgebildet sind, die man erkennen kann, weil die wiederum ein Recht am eigenen Bild haben. Das betrifft auch Kunstwerke und manchmal Architektur. Da müsstest du unter Umständen wieder Erlaubnis einholen.

Nein, der Urheber bin ich 100% der Fälle ich selbst, deswegen mitunter auch die Frage - weil ich nicht will, dass dann irgendeiner meckern kann. Ich meine, ist ja mein Bild, kann ich ja machen mit, was ich möchte.

Andere Menschen sind nie mit drauf, höchstens mein Mann und dem ist das auch egal. ;D
Aber woher weiß ich, wann Gebäude unter so einen Schutz fallen? ???

Danke auf jedenfall!

Mindi

Zitat von: NatNat am 17. August 2021, 18:54:01
Aber woher weiß ich, wann Gebäude unter so einen Schutz fallen? ???

Im Zweifelsfall immer. Zumindest bei "bedeutenden" Gebäuden, da dort eigentlich immer ein Architekt dahinter steht, der das Gebäude entworfen hat. Mir fiel da spontan das Atomium in Brüssel ein und da habe ich gerade auch einen Artikel gefunden, der das ganz schön erklärt.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts beitragen.  :versteck:
"When we are asleep in this world, we are awake in another." - Salvador Dalí

NatNat

Zitat von: Mindi am 17. August 2021, 19:37:34

Im Zweifelsfall immer. Zumindest bei "bedeutenden" Gebäuden, da dort eigentlich immer ein Architekt dahinter steht, der das Gebäude entworfen hat. Mir fiel da spontan das Atomium in Brüssel ein und da habe ich gerade auch einen Artikel gefunden, der das ganz schön erklärt.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts beitragen.  :versteck:

Ach darum gehts - ja da verletze ich gar nix. Ist höchstens mal ein Fachwerkhaus von 1700 oder so drauf - derjenige, der das baute, ist längst tot und die "Panoramafreiheit" (Steht ja so in deinem Link ;D) erlaubt das dann ja. Aber danke für den Hinweis!