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Pseudonyme und Künstlernamen

Begonnen von Ary, 13. Februar 2007, 13:50:57

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FeeamPC

Es gibt viele Namen, die im Englischen genauso geschrieben und (beinahe genauso) gesprochen werden wie im Deutschen, z-B. Patrick, Philipp, Alexander. Warum nicht so etwas wählen?

moonjunkie

Das finde ich auch eine gute Idee, auf keinen Fall würde ich den Namen je nach Sprache dann übersetzen und mal Fuchs und mal Fox nehmen. Fox kennt in Deutschland auch jeder und kann es aussprechen. Das mit dem J. Fox würde ich auch vermeiden, gerade wenn es nicht so passt. Valentine sehe ich auch eher als Frauenname. Julian Fox fände ich gut, muss da unbedingt noch ein zweiter Vorname sein? Dann würde ich auch am ehesten zu Julian V. Fox tendieren.

Zit

Julian V. Fox klingt wie ein Pornoname. :rofl: Sry.

Valentin (ohne e) Fox finde ich eigentlich ganz schön. Vor allem klingt es normal genug, um echt sein zu können. :D
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Veldrys

Danke für eure Kommentare!

Ich hatte eigentlich  nicht vor, den Namen komplett zu ändern weil ich mich damit noch bis zu einem gewissen Grad identifizieren will, sondern vor allem den Nachnamen zu ändern, also sollte der Valentin oder zumindest ein V irgendwo drin sein.

Ich glaube, wenn ich z.B. als Patrick veröffentlichte, würde ich mich über die Veröffentlichung weniger freuen.

Ich will meinen Namen als Schriftsteller nur so weit verändern, dass Kollegen oder Arbeitgeber meine Fantasyliteratur nicht sofort mit meiner wissenschaftlichen Arbeit in Verbindung bringen.

Jedenfalls habt ihr recht, den Namen der entsprechenden Sprache anzupassen, ist keine so gute Idee. Es war auch nur ein kurzfristiger Gedanke meinerseits.

Und oh je, wie ein Pornostar will ich mich auch nicht anhören. Ich habe bei der Pseudonymfindung wirklich kein gutes Händchen.  :(

Vielleicht nehme ich Valentin Fuchs oder Valentin(e) Fox ohne zweiten Vornamen. Mal nachdenken. Zuerst muss ich das, was ich geschrieben habe, ohnehin überarbeiten. Momentan ist es noch nicht sehr präsentabel.

Weil ihr alle gemeint habt, Valentine wäre ein Frauenname, bin ich selbst unsicher geworden und habe Google bemüht. Dabei stieß ich unter anderem auf folgende Information:

Valentine is mostly a boys' name, but it is used for girls 1.49 percent of the time.

Zit

Naja, Maria gibt es auch als Jungennamen. Ändert trotzdem nichts daran, dass es vornehmlich ein Frauenname ist. Aber vll. kann dir letztlich auch ein späterer Verlag weiter helfen?
Über Pseudonyme denke ich nur nach, wenn ich Leerlauf habe oder mich vor anderen Schreibsachen drücken will. Ohne konkreten Anlass ist es, denke ich, nur Spielerei.

ZitatIch hatte eigentlich  nicht vor, den Namen komplett zu ändern weil ich mich damit noch bis zu einem gewissen Grad identifizieren will, sondern vor allem den Nachnamen zu ändern, also sollte der Valentin oder zumindest ein V irgendwo drin sein.

Das ist ein schöner Ansatz.
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Veldrys

#680
Du hast Recht, Zitkalasa. Ohne konkreten Anlass ist es wahrscheinlich nur Spielerei, also werde ich mich jetzt brav hinsetzen und weiter meinen Roman überarbeiten, damit ich bald einen konkreten Anlass habe. :)

Und dann werde ich wieder darüber nachdenken, unter welchem Namen ich veröffentliche und ob ich überhaupt wirklich ein Pseudonym brauche. Ich danke euch jedenfalls noch einmal für eure Kommentare in dieser Hinsicht!

chaosqueen

In erster Linie sollte man selber sich mit dem Namen identifizieren können! Und das Argument, dass man sich über eine Veröffentlichung sonst nicht so freut, kann ich nachvollziehen. Wenn unter einer meiner vor Ewigkeiten veröffentlichten Geschichten "Lieschen Müller" gestanden hätte, hätte ich irgendwie nicht richtig geglaubt, dass das meine VÖ ist.

Valentine würde ich immer englisch aussprechen, weil der Name im Deutschen derzeit sehr ungeläufig ist - als Männernamen würde ich ihn dennoch identifizieren. Valentin gefällt mir persönlich allerdings besser und klingt etwas "echter".

Ich finde ja, dass diese Sitte, dass ein Pseudonym zwingend zum Genre passen muss, abgeschafft gehört. Hatte gestern eine Unterhaltung mit Hazel darüber, in der ich sagte, theoretisch bräuchte ich dann irgendwann locker drei Pseudonyme plus meinen Realnamen, weil ich halt Jugendbücher, Fantasy, Thriller und Erotik plotte (und teils auch bereits schreibe) und das halt alles irgendwie nicht zusammen passt. Mit meinem echten Namen würde ich am ehesten Jugendbücher oder Thriller in Verbindung bringen wollen, für Erotik hätte ich dann doch sehr gerne ein Pseudonym (wer weiß, wer später mal alles meine Bücher liest? ;)) und beim Rest - tja, an und für sich hab ich kein Problem damit, da auch meinen Realnamen zu verwenden, nur sehen wir ja auch hier im Zirkel, dass teils die Verlage darauf pochen, dass für ein anderes Genre auch ein anderer Name verwendet wird.
In meinen Augen schlecht, um als Autor bekannt zu werden - andererseits hat es Autoren wie Ruth Rendell auch nicht geschadet, und die hat sogar im fast gleichen Genre mit unterschiedlichen Pseudonymen gearbeitet (Krimi vs. Thriller).

Lothen

Zitat von: Zitkalasa am 17. Dezember 2014, 13:33:02Über Pseudonyme denke ich nur nach, wenn ich Leerlauf habe oder mich vor anderen Schreibsachen drücken will. Ohne konkreten Anlass ist es, denke ich, nur Spielerei.

Daran anknüpfend hätte ich ohnehin noch eine kurze Frage: Ist es wichtig, bei einer etwaigen Bewerbung (Verlag oder Agentur) schon mit anzugeben, dass man gerne unter einem Pseudonym schreiben würde bzw. wie dieses Pseudonym aussähe? Oder ist das eher etwas, dass man erst ausmacht, wenn es überhaupt zu einer Zusammenarbeit kommt? Ich nehme an, dass denen erstmal ziemlich schnuppe, oder?

Franziska

Ich würde es nicht angeben, wenn du darunter noch nichts veröffentlicht hast. Darübet kann man imer noh reden. Es sei denn es besteht die Gefahr dass der Name schon veröffentlicht wird und man will fas nicht. Das hatte ich mal bei einem Wettbewerb.
Also ich brauche mich mit dem Namen nicht zu identifizieren Der Name ist eine Marke, das muss man sich kar machen. Mit vier Vornamen habe ich sber auch gut reden. Früher haben die mich mich nicht interessiert und seit ich die als Pseudonym benutze höre ich auch darauf.

Zu englischen Namen, man darf nicht vergessen  das ein Drittel der Amis deutsvhe Nachnamen hat. Damit kommen fie schon klar, auch wenn sie es lustig aussprechen.

Zit

Was mir gerade wieder einfällt, weil an einer andere Stelle das Pseudonym-Thema aufploppte:

In der Schule hat unsere Lehrerin erzählt, es gäbe so eine Art "Rolle", in die man sich mit Pseudonym und Realname eintragen lassen kann, um sich das Recht an dem Pseudonym zu sichern. Sonst könnte ja jeder behaupten, xyz zu sein und der erste, der das macht, kriegt den Zuschlag. Für mich klingt das so bescheuert, dass es schon wieder wahr sein könnte.* Allerdings habe ich davon noch nie etwas gehört. Wisst ihr da Genaueres?



*Ich werfe mal "The Walking Dead (TV)" in den Raum. Daryl gerät in ein paar Folgen ja auch in so eine Gruppe mit Anspruch-Regelung ...
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Kashi

Hm, du kannst mit entsprechenden Belegen deinen Künstlernamen im Pass/Perso eintragen lassen, dann kannst du auch zum Beispiel Verträge mit deinem Pseudonym unterschreiben. Aber meines Wissens nach brauchst du das nicht, solange du nachweisen kannst, dass du der Urheber deiner Werke bist (die du unter dem Pseudonym veröffentlicht hast).

Unter dem Begriff "Rolle" verstehe ich eher das Markenregister. Sicherlich kann man auch sein Pseudonym für viel Geld dort als "Marke" eintragen lassen. Vielleicht meinte deine Lehrerin das?

Nika

Zitat von: Zitkalasa am 20. März 2015, 23:35:50
Sonst könnte ja jeder behaupten, xyz zu sein und der erste, der das macht, kriegt den Zuschlag.

Genauso ist es ja aber. Sollte es tatsächlich zwei Personen geben, die ein identisches Pseudonym wählen, gehört es dem, der es zuerst verwendet, weil er die älteren Rechte daran hat. Wohlgemerkt nur, wenn beides ein Pseudonym ist. Die Verwendung des tatsächlichen eigenen Namens kann einem niemand verweigern, auch mit einer eingetragenen Marke nicht. Da gab es mal den schönen Fall, dass Ricky von Tic Tac Toe gegen einen Talkshow-Moderator von Sat.1 vorgehen wollte. Ein Blick in die Personalausweise hat den Fall dann ganz schnell geregelt: Sie hieß Ricarda (oder so, auf jeden Fall natürlich nicht Ricky als wirklich eingetragener Vorname), der junge Mann allerdings wirklich Ricky. Da hatte sie noch Glück, dass er nicht gegen sie vorgegangen ist.

Eine Marke einzutragen und diese auf alle Waren- und Dienstleistungsklassen zu erstrecken, die mit dem Schreiben/Printmedien/Lesen ... zu tun haben, ist natürlich eine Option und die Benutzungsschonfrist erlaubt es in Deutschland, dass man die Marke erst 5 Jahre nach der Eintragung (oder war es schon Anmeldung) nachweislich benutzen muss, ehe sie wegen Nichtnutzung durch Dritte angegangen werden kann. Aber: Eine Markeneintragung schützt, wie gesagt, nicht gegen tatsächliche Namen, weil du niemandem verbieten kannst, seinen tatsächlichen Namen zu benutzen und eine Markeneintragung muss aktiv durch den Rechteinhaber geschützt werden, d. h. du musst sogar im Ähnlichkeitsbereich gegen die Nutzung durch Dritte vorgehen. Wenn du beispielsweise "Lieschen Müller" als Marke für alle passenden Waren eingetragen bekommst, musst du selbst darauf achten und gegebenenfalls dagegen vorgehen, dass nicht nur andere "Lieschen Müller", sondern auch keine "Lisa Müller" "Anton Müller" oder sonstige Müllers/Millers/Möllers in diesem Bereich tätig sind. Lässt du einige andere "Müller"/"Miller"/"Möller" zu, wird man dir im Fall der Fälle, dass dir ein solcher Gegner wirklich einmal zu nahe kommt, vorhalten, dass du nicht für Abstand zu deiner Marke gesorgt und alle anderen toleriert hast.
Dies natürlich vorausgesetzt, dass der Name als Marke eingetragen wird und nicht unter das Freihaltebedürfnis fällt (wenn an der Allgemeinheit ein zu großes Interesse am Namen besteht, Lady Diana wäre da ein Beispiel).

Zit

#687
Hm, nein, es war keine Marke. Es ging auch eher um geschlossene Pseudonyme. :hmmm: Ansonsten frage ich sie nochmal.

ZitatGenauso ist es ja aber.

Nicht der Zuschlag ist das, was mich verwirrt. Sondern dass es diese ominöse Rolle geben soll, die dann im Streitfall als Nachweis herhält. Das klingt ziemlich seltsam.
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Franziska

Das ist mir jetzt echt neu. Sobald jemand unter einem Pseudonym veröffentlicht darf niemand anders mehr das gleiche Pseudonym benutzen? Oder nur, wenn man es auch als Marke eintragen lässt? Das finde ich etwas unlogisch, weil es ja genauso gut sein könnte, dass jemand den tatsächlichen Namen wie das Pseudonym hat. Es sei denn es ist ein extrem ausgefallener Name.

Nika

Zitat von: Franziska am 21. März 2015, 22:28:14
Das ist mir jetzt echt neu. Sobald jemand unter einem Pseudonym veröffentlicht darf niemand anders mehr das gleiche Pseudonym benutzen? Oder nur, wenn man es auch als Marke eintragen lässt? Das finde ich etwas unlogisch, weil es ja genauso gut sein könnte, dass jemand den tatsächlichen Namen wie das Pseudonym hat. Es sei denn es ist ein extrem ausgefallener Name.

Pseudonyme sind genauso unter § 12 BGB geschützt, wie ein "normaler" Name:
ZitatWird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Wenn du dir also ein Pseudonym aussuchst, das bereits als Autorenname existiert, kannst du von dem älteren Rechteinhaber des Namens verklagt werden, wenn eine sog. Namensanmaßung vorliegt [Ein Dritter gebraucht unbefugt den gleichen Namen, löst dadurch eine Zuordnungsverwirrung aus und verletzt schutzwürdige Interessen des Namensträgers]. Wenn du jetzt als "Iny Lorentz" Bücher veröffentlichen würdest, wäre das z. B. eine ziemlich deutliche Zuordnungsverwirrung und die schutzwürdigen Interessen des Ehepaars Klocke/Wohlrath würden deutlich verletzt. Wenn es zufällig der Name eines Metzgermeisters aus Neustadt ist, der im Vorort eine kleine Familienmetzgerei hat, sieht die Lage wohl wieder anders aus.

Bei Pseudonym gegen tatsächlichem Namen müsste der tatsächliche Namen im Recht sein. Wie gesagt, du kannst niemandem verbieten, seinen richtigen Namen zu benutzen. Ein Pseudonym kann aber Verkehrsgeltung erlangen, als Schriftsteller eben dadurch, dass man unter dem Pseudonym veröffentlicht. Dann kann es mit einem tatsächlichen Namen gleichrangig werden.

Und ganz ehrlich: Möchte man überhaupt ein Pseudonym benutzen, das schon "besetzt" ist? Immer erklären, dass man nicht Der/Die XYZ sondern eben der/die andere XYZ ist? Im schlimmsten Fall mit allen Negativschlagzeilen/Rezensionen/schlecht geschriebenen Büchern verglichen werden?