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Da die Frage in den Sprachen-Übersetzungsthread nicht so recht reinpasst, habe ich sie ausgegliedert und hiermit einen eigenen Thread daraus gemacht. Eventuell kommen solche Fragen ja noch öfter auf.
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Darf man sich hier vordrängeln??
Ich mach einfach mal.
Also ich habe im Moment zwei Regeln, die ich gerne so formuliert hätte, dass sie eher wie Gesetze aussehen.
Versteht ihr was ich meine?
Im laufe der Geschichte könnten es noch mehr werden, aber hier die beiden ersten:
1. Die Begabten in meiner Geschichte dürfen ihre Fähigkeiten nicht ohne Erlaubnis einsetzen.
2. In der Öffentlichkeit oder mit Leuten darüber zu sprechen, die selbst keine Fähigkeit haben ist ebenfalls untersagt.
P.S.: Falls ich im falschen Thread gelandet bin, sagt mir einfach bescheid.
@ Amaya: Haben diese Fähigkeiten einen konkreten Namen?
Da bin ich noch am rum basteln.
Momentan gibt es Illusionisteen, Symbolmagier, "Sirenen", Bändiger, Gestaltenwandler und Controller.
Aber einen konkreten Überbegriff habe ich noch nicht.
Amaya, da es hier um Übersetzungen geht, bist Du meiner Meinung nach im falschen Thread - oder was genau soll in welche Sprache übersetzt werden? ???
Tja ... es soll möglichst in Richtung Juristendeutsch gehen.
Eben dieser Kauderweltsch aus dem Gesetze bestehen.
Ich dachte so was in der Art stand im ersten Post:
[Edit:]Und "Übersetzt" werden sollen die beiden Regeln.
Zitat1. Die Begabten in meiner Geschichte dürfen ihre Fähigkeiten nicht ohne Erlaubnis einsetzen.
2. In der Öffentlichkeit oder mit Leuten darüber zu sprechen, die selbst keine Fähigkeit haben ist ebenfalls untersagt.
Dann will ich mal versuchen, ins Amtsdeutsch zu übersetzen - mangels einer anderen Bezeichnung nenne ich die jetzt mal die "Begabten", und da ich nicht weiß, von wem sie die Erlaubnis bekommen müssen, wird das jetzt einfach mal die Oberste Aufsichtsbehörde (könnte man umgangssprachlich einfach "die Behörde" nennen).
Gesetz über die Genehmigung, Einschränkung und Ausübung der Begabung (BGEAG*)
§ 1
Absatz 1
Den Begabten ist es untersagt,
1. die Begabung ohne schriftliche Genehmigung der Obersten Aufsichtsbehörde ihre Begabung auszuüben, zu nutzen oder darzustellen sowie
2. außerhalb von Bereichen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, die Begabung zu erwähnen, erläutern, lehren oder Personen gegenüber, deren eigener Begabung sie sich nicht versichert haben, die Existenz der Begabung anzudeuten
Absatz 2
Handelt ein Begabter den Ausführungen unter Absatz 1 zuwider, so wird dieses mit einer [Freiheits-Geld-sonstigen] Strafe von mindestens (Dauer, Betrag, sonstiges) geahndet.
Absatz 3
Erwirkt ein nicht Begabter durch Zwang oder Bestechung die Auskunftserteilung, Lehre oder Nutzung über die Begabung durch einen Begabten, so wird dieses mit einer [Freiheits-Geld-sonstigen] Strafe von mindestens (Dauer, Betrag, sonstiges) geahndet.
So - jetzt höre ich mal langsam auf, sonst gehen mir gleich die Pferde durch, aber irgendwelche Rechtsfolgen müssen ja da sein, wenn es so ein Verbot gibt. ;)
*kurz Begabungsgenehmigungs-, einschränkungs- und ausübungsgesetz, Anm. d. Übersetzerin ;)
Danke :knuddel:
An Folgen habe ich noch garnicht so recht gedacht, aber wo du es erwähnt hast, war sofort eine Muse zu Besuch. :vibes:
Das freut mich! Rechtsfolgen sind gaaaanz wichtig. ;D Es gibt nichts Schlimmeres als ein Gesetz, das eine Pflicht oder ein Verbot festlegt, aber die Rechtsfolgen vergisst!