Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum

Allgemeines => Tintenzirkel => Thema gestartet von: TheaEvanda am 20. Februar 2009, 17:20:26

Titel: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: TheaEvanda am 20. Februar 2009, 17:20:26
Wie schon mal im Heyne-Thread angesprochen...

Wenn man das große Los gewonnen oder ein kleines Ticket erhalten hat, möchte das Finanzamt das auch gerne seinen Anteil haben.

Als Autor, der über ein Einkommen (aka. Einnahmen aus der Schriftstellerei) verfügt, muss man sich beim Finanzamt als Freiberufler/Künstler melden. Das geht ganz einfach, indem man beim Finanzamt anruft, sich alle Formulare schicken lässt, und sie ausgefüllt zurücksendet.

Damit verbunden ist die Verpflichtung zur Einnahmeüberschussrechnung (die man sich manchmal schenken kann), dem betrieblichen Belegesammeln (auch manchmal vernachlässigbar), und zum Steuer-Erklären (manchmal kann man damit sogar Geld wiedergutmachen!).

Vorteil dieser Sache ist, dass man als Schriftsteller relativ leicht in der Künstler-Sozialversicherung unterkommt, und das man auf einmal ungeahnte Möglichkeiten des Steuer-sparens zur Verfügung hat. Nachteil ist, man führt auf einmal eine Art Unternehmen. Wenn man allerdings Vertragsgelder unterschlägt, macht man Schwarzgeld - auch wenn man das gar nicht vorhatte - und das ist strafbar.

Also - wenn der Verlagsvertrag winkt, auch mal kurz ans Finanzamt denken. Als Autor braucht man (zum Glück?) keinen Gewerbeschein, aber das Finanzamt ist auch eine harsche Geliebte ;-)

So mal ganz in Kürze, wie ein Wasserläufer...

--Thea
Herzogenaurach, Germany
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Thosuko am 20. Februar 2009, 19:55:31
Natürlich hat man auch Ausgaben wie etwa 10tsd Stunden Strom für den Pc,  50tsd zerrissene Blätter Papier, sechs Drehstühle,  Horrorausgaben für die Post, weil die blaue Mauritius auf den Brief geklebt wurde, die Kosten für die Weltreise, die deswegen angetreten wurde, um Charles Darwin in einem einzigen oberwichtigen Satz zu erwähnen, etc.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: TheaEvanda am 20. Februar 2009, 23:01:44
Nach drei Jahren "Verlust mit Macht" kommt dann aber eine heftige Umsatzsteuernachzahlung auf dich zu. Und das wird teuer...  :wache!:

Aber ja, wenn man bezahlt wird, kann man auch Betriebsausgaben geltend machen.

--Thea
Herzogenaurach, Germany

Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Maja am 21. Februar 2009, 00:21:50
Ich verschiebe das hier mal, weil es keine explizite Verlagsfrage ist, sondern ein generelles Autorenproblem.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Tenryu am 21. Februar 2009, 08:44:14
Ich denke, nur weil man einen Wettbewerb gewonnen hat, oder vielleicht sein erstes Manuskript hat verkaufen können, ist man noch nicht gleich ein selbständig Erwerbstätiger. So lange man noch einen ordentlichen Beruf (sprich Anstellungsverhältnis hat), gelten solche Einkünfte als Nebentätigkeit. Und so lange man von seiner Schriftstellerei nicht leben kann, wäre es auch ziemlich ungünstig, sich plötzlich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich als Unternehmer einstufen zu lassen.

Und wenn man erfolgreich ist und viel Geld verdient, sollte man sich schleunigst an einem Ort niederlassen, wo man nicht so vom Staat geschröpft wird. (Vielleicht in der Schweiz, wo man als Ausländer sich pauschal veranlagen lassen kann, und man auch nicht ins Zuchthaus gesteckt wird, wenn man mal "vergißt", das eine oder andere Honorar zu deklarieren...)  :psssst:

Aber im Grundsatz stimmt es schon, daß man sich bei solchen Einkommensverhältnissen Gedanken manchen muß. Und gerade bei dem komplizierten Steuerrecht in Deutschland wäre der Gang zum Steuerberater nicht das verkehrteste.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: gbwolf am 21. Februar 2009, 10:26:30
Zitat von: Tenryu am 21. Februar 2009, 08:44:14
Ich denke, nur weil man einen Wettbewerb gewonnen hat, oder vielleicht sein erstes Manuskript hat verkaufen können, ist man noch nicht gleich ein selbständig Erwerbstätiger. So lange man noch einen ordentlichen Beruf (sprich Anstellungsverhältnis hat), gelten solche Einkünfte als Nebentätigkeit.
Meines Wissens gibt man kleines, künstlerisches Einkommen in Deutschland in der normalen Steuererklärung an. Wenn man einmal im Jahr in der c't veröffentlicht z.B. Ein Unternehmen muss man, wie bereits mehrmals erwähnt, nicht anmelden, man ist künstlerisch Selbstständig. Ab einem gewissen Umsatz führt man Umsatzsteuer ab.

Zitat von: Tenryu am 21. Februar 2009, 08:44:14
Und wenn man erfolgreich ist und viel Geld verdient, sollte man sich schleunigst an einem Ort niederlassen, wo man nicht so vom Staat geschröpft wird. (Vielleicht in der Schweiz, wo man als Ausländer sich pauschal veranlagen lassen kann, und man auch nicht ins Zuchthaus gesteckt wird, wenn man mal "vergißt", das eine oder andere Honorar zu deklarieren...)
Da anscheinend der Verlag die Steuer abführt, kommt man wohl nicht drum herum, in Deutschland Steuern zu zahlen. Bei Montségur gab es einen interessanten Hinweis zur Ausländersteuer (http://autorenforum.montsegur.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?num=1234083712).

Ansonsten würde ich mir auf jeden Fall einen Stuereberater suchen, weil ich einen Brotjob habe und dann wird das, finde ich, richtig kompliziert.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Leon am 21. Februar 2009, 10:31:42
Bei den heutigen, ständig wechselnden und neu hinzukommenden Steuerregellungen, würde ich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in Anspruch nehmen. Kostet nicht die Welt, und man ist auf der sicheren Seite.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Maja am 21. Februar 2009, 14:07:25
Ich habe gerade mit der Wiso-Software meine Steuererklärung für 2008 gemacht. Dabei kann ich einfach Einnahmen aus selbständiger nichtgewerblicher Tätigkeit (bei den Beispielen sind schriftstellerische Tätigkeiten explizit aufgeführt) angeben, die dann in die Endberechnung miteinfließen. Sieht nicht schwerer aus als der Rest der Steuererklärung, wenn ihr mich fragt.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: TheaEvanda am 22. Februar 2009, 15:42:23
Wenn der zu erwartende Gewinn aus der Schriftstellerei über 4800 Euro liegt und mehr als nur ein einmaliger Coup war, muss man sich freiberuflich selbständig melden. Ob man das als "Haupt-" oder "Nebenerwerb" meldet, bleibt einem selbst überlassen. Nebenerwerb trifft wohl auf die meisten hier zu.

Die Steuererklärung für Freiberufler ist bei der Steuererklärung nur ein Doppelblatt mehr; da man nicht gewerbesteuerpflichtig ist, kostet es auch nichts zusätzlich ausser den Eingaben bei Elster oder der Tinte auf dem Papier. Wenn man einen Steuerberater hat, ist das natürlich die ideale Anlaufstelle für solche Fragen.

--Thea
Herzogenaurach, Germany
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Kristin am 26. April 2011, 23:38:00
Da ich in den nächsten Wochen mein erstes Buch selbst veröffentlichen will, schlage ich mich auch wieder mit dem Thema herum. Ich hatte schon mal ein kleines Nebengewerbe und weiß daher zumindest schon, wie eine Einnahmenüberschussrechnung und dergleichen funktioniert. Ganz grundsätzlich frage ich mich aber, wann ich mich beim Finanzamt freiberuflich melden sollte. Wie habt ihr das gemacht? Sofort bei Verlagsvertrag/Selbstveröffentlichung oder erst später ab einem gewissen Betrag? Muss man sich quasi schon melden, wenn man zwei Euro als Freiberufler verdient oder erst ab einem bestimmten Einkommen?

Dass man Formulare ausfüllen musst, war mir auch nicht bewusst, ich dachte ich melde mich einfach beim Finanzamt wie damals mit dem Gewerbe und die geben mir eine Steuernummer. Werde ich wohl nochmal eingehend im Mediafon lesen müssen  :buch:
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Runaway am 27. April 2011, 00:03:29
Also für meine bisherigen Mini-Veröffentlichungen, die nicht besonders viele Kröten abwarfen, hab ich nix gemacht - weiß nicht, ob da noch gesondert reinspielte, daß ich Schüler bzw. Student war und deshalb insgesamt eh nicht viel anzubieten hatte. War auf jeden Fall unter 4800 Euro ;)
Ob das nun richtig war, weiß ich nicht, aber so hab ich's halt gemacht bzw auch nicht ;D
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Kristin am 28. April 2011, 19:52:18
Hat sonst noch keiner selbst veröffentlicht per BoD oder so?
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Lomax am 28. April 2011, 23:52:55
Ich habe jahrelang Fanzines und Kurzgeschichtenbände herausgegeben. Aber Ratschläge kann ich halt nur begrenzt geben, weil sich bei mir alles mehr oder minder allmählich entwickelt hat. Erst mal in ganz kleinem Umfang als Hobby und eher in überschaubarem Kreis. Dann, als die Summen in irgendeiner Form geschäftlich relevant wurden, habe ich dafür ein Gewerbe angemeldet. Als ich dann freier Autor war, hatte ich dementsprechend schon ein Gewerbe zum Buchverkauf, womit sich die Frage, ob man für den Verkauf eigener Bücher oder für Autorenhonorare irgendwas anmelden muss, für mich nie gestellt hat.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: gbwolf am 29. April 2011, 09:09:09
Hallo Kristin,

in der Unterrubrik "Selbstverlag" findest du sicherlich mehr zu diesem Thema und auch Tintenzirkler, die nicht so oft online sind und die du anschreiben kannst (Die finden das in diesem Thread hier vielleicht auch nicht). Sie ist mittlerweile etwas versteckt in "Vom Manuskript zum Verlagsvertrag".

Grüße,
Nadine
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Kristin am 29. April 2011, 09:39:03
Danke Nadine, dann werd ich da nochmal fragen :)
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Sebastian am 28. Dezember 2011, 02:49:52
Hallo zusammen,

ich greife dieses Thema nochmal auf, weil ich dazu ein interessantes PDF gefunden habe, was den ein oder anderen bestimmt auch interessiert.

ZitatKostenlos und für grundlegende Steuer-Informationen nützlich gibt es die  28-seitigen "Haufe Steuertipps für Autoren und Journalisten", die auch von anderen Freiberuflern und Solo-Selbstständigen genutzt werden können.

http://www.haufe-lexware.com/fileadmin/user_upload/SteuerTipps_2010.pdf

Hoffe es hilft euch. Das war`s schon. Macht euch einen schönen Tag. :-)

Viele Grüße,
Sebastian
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Grey am 28. Dezember 2011, 10:07:50
Ziemlich cool, danke! :jau: Das schau ich mir gleich mal genauer an.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: phoe am 28. Dezember 2011, 18:00:33
Ich habe für nächstes Jahr einiges vor und will wenigstens als Nebenberufler einsteigen. In meinem Bekanntenkreis ist eine Dame, welche beim heissgeliebten Finanzamt tätig ist, Abteilung...na?.. Freiberufler. Die hab ich gefragt, ab wann ich mich anmelden muss. Schließlich hat man ja nicht nur (das zu erhoffende) EK sondern auch Ausgaben, und die nicht erst mit dem ersten Scheck.
Sie meinte, ohne regelmäßiges EK oder wenigstens über 3.500.- € bräuchte ich nicht kommen. Die Selbstständigkeit als Freiberufler ließe sich wohl auch ein halbes, wenn nicht sogar fast ein ganzes Jahr zurück datieren. So könnte man auch seine Ausgaben absetzen. Sich vorher verrückt machen, wg. einem kleinen EK ist Unsinn, hat sie gesagt. Naja, ich halte erst mal die Füsse still und schau, was das Jahr so bringt.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Alana am 28. Dezember 2011, 18:19:03
Interessant ist vielleicht noch, für diejenigen, die in der gesetzlichen  Krankenkasse familienversichert sind, dass man sich als Selbständiger bereits ab einem EK von 365 Euro pro Monat selbst versichern muss. Bei einem Minijob ist das anders, da kann man bis 400 Euro familienversichert bleiben.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Ryadne am 21. November 2012, 13:22:05
Zitat von: TheaEvanda am 22. Februar 2009, 15:42:23
Wenn der zu erwartende Gewinn aus der Schriftstellerei über 4800 Euro liegt und mehr als nur ein einmaliger Coup war, muss man sich freiberuflich selbständig melden. Ob man das als "Haupt-" oder "Nebenerwerb" meldet, bleibt einem selbst überlassen.

Zitat von: pety am 28. Dezember 2011, 18:00:33
Sie meinte, ohne regelmäßiges EK oder wenigstens über 3.500.- € bräuchte ich nicht kommen. Die Selbstständigkeit als Freiberufler ließe sich wohl auch ein halbes, wenn nicht sogar fast ein ganzes Jahr zurück datieren. So könnte man auch seine Ausgaben absetzen. Sich vorher verrückt machen, wg. einem kleinen EK ist Unsinn, hat sie gesagt. Naja, ich halte erst mal die Füsse still und schau, was das Jahr so bringt.

Verstehe ich das richtig - wenn man unter 3.500, bzw. 4.800 Euro an Einnahmen liegt, braucht man sich nicht anzumelden? Auch nicht, wenn man noch nie angemeldet war?  ???

Wenn ich einen 400 Euro-Job habe und dann in einem Monat durch schriftstellerische Tätigkeiten über die 400-Euro-Grenze komme, muss ich das aber auf jeden Fall anmelden, oder? Auch wenn es auf das Jahr verrechnet unter dr 3.500/4.800-Euro-Grenze bleibt?

Ich weiß, ihr seid nicht das Finanzamt und wenn es nächstes Jahr ganz akut wird, werde ich mich vorsichtshalber wohl auch mal dorthin wenden, aber einige scheinen sich hier ja ganz gut damit auszukennen, da wäre ich für ein paar Hinweise, was mich da erwartet, dankbar.  :)

Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: phoe am 21. November 2012, 14:27:05
Ich will mal mein Halbwissen teilen, denn ich überlege ob ich mich ab 2013 als Freiberufler anmelde, oder lieber nicht. Wobei Einiges dagegen spricht.

1. Kenne ich mein Einkommen nicht, auch wenn ich einge Veröffentlichungen in Aussicht gestellt bekommen habe, ich glaub es erst, wenn der Vertrag unterschrieben und meine Sachen veröffentlicht sind - dann weiß ich nicht,  E-Book oder Print, was auch noch Unterschiede im Einkommen bedeutet
2. Habe ich die Chance für einen (freiberuflichen) Job, der allerdings auch kein geregeltes Einkommen versichert und Anfangs sogar sehr gering bezahlt wird
3. Sind das Dinge. die ich für eine Grauzone halte - zum einen sagt mir meine Bekante JEDES Einkommen muss angemeldet werden, im selben Satz sagt sie mir, bei dem wenigen lohnt es sich nicht
4. Habe ich keinen 400,-€ Job, habe also auch nicht dieses Risiko
5. Ich habe mit einer Dame von meiner Krankenkasse gesprochen, ich muss meine KV selber zahlen, ob ich meinen Hausfrauenstatus behalten kann, meinte sie  - nein - es wird teurer. Nur, was wollen die berechnen, wenn ich nicht weiß, wieviel ich bekomme? Sie gab mir den Tipp, meinen Hausfrauenstatus zu behalten und nur anzugeben, dass ich stundenweise als Freiberufler arbeite, dann könnte ich den Beitrag so belassen

Ich weiß, dass hilft auch nicht viel weiter, aber ich bin selbst noch sehr unsicher, was ich machen soll.

Auf der einen Seite möchte ich mich schon gern als Freiberufler anmelden, schließlich habe ich keine Lust mich mit dem Finanzamt anzulegen, auf der anderen Seite bringt es nur Nachteile, wenn ich mich anmelde. ...und nun... ???
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Alana am 21. November 2012, 14:41:20
Edit: Also nochmal als Hinweis, alle Infos habe ich zusammengetragen, die sind mehr oder weniger sicher, weil ich versucht habe, sie von mehreren Seiten bestätigen zu lassen, Garantie kann ich aber leider natürlich keine geben. Rechtsgrundlage bzw. eine wirllich gute Seite dazu suche ich leider noch.

@pety: Wirst du denn mehr als 365 Euro pro Monat verdienen? Sonst kannst du nämlich Familienversichert bleiben und im Moment klingt es ja nicht so, als würdest du mehr verdienen als das. Oder bist du gar nicht Familienversichert? Angemeldet werden muss das unter einem gewissen Freibetrag nicht, weil es eben Freiberuflich und nicht gewerblich ist. (Nennt sich Geringfügigkeit, liegt glaube ich bei 410 Euro im Monat). Bleibst du da also unter den 365 Euro pro Monat (runtergerechnet aufs Kalenderjahr), bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Man muss es aber bei der Steuererklärung angeben, denn daraus erechnet sich dann, wie es mit der Krankenkasse weiter geht. Sollte man über den 365 Euro liegen, dann muss man im Jahr darauf mehr KK-Beitrag zahlen, für den Zeitraum, den man mehr verdient hat. Hat man zu diesem Zeitpunkt schon wieder einen Sozialversicherungspflichtigen Job, hat man quasi Glück gehabt.
Das sind die Infos, die ich mir mühsam zusammengesucht habe. Eine Rechtsgrundlage hab ich dafür noch nicht gefunden, die wäre mir auch sehr lieb. Also falls die jemand beisteuern könnte, wäre ich dankbar.


@Ryadne:
Zitat
Verstehe ich das richtig - wenn man unter 3.500, bzw. 4.800 Euro an Einnahmen liegt, braucht man sich nicht anzumelden? Auch nicht, wenn man noch nie angemeldet war?  ???

Du musst eine Steuernummer haben und eine Steuererklärung abgeben. Solltest du noch keine Steuernummer haben, musst du dir eine geben lassen.

Mir hat man gesagt, dass die Grenze für Freiberufler keine Monats- sondern eine Jahresgrenze ist. Man kann also in einem Monat über 400 Euro kommen, ohne dass man es melden muss, weil der Jahresdurchschnitt zählt. Einer Freundin von mir wurde allerdings gesagt, dass man nur die Monate einrechnen darf, in denen man auch wirklich selbständig war. Ob diese Aussage IMMER stimmt, weiß ich nicht, ich halte es für sehr fragwürdig, weil solche Jahresdurchschnitte eigentlich immer zugusnsten des Steuerzahler ausgelegt werden. Wer also erst im April anfängt, freiberuflich zu arbeiten, darf den Gewinn trotzdem durch 12 teilen. Aber diese Aussage trifft wohl zu, wenn man vorher einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt hat.

Also:

Januar bis April : Sozialversicherungspflichtig
Ab Mai: Selbständig, freiberuflich => Jahresdurchschnitt für die Obergrenze zur Melde- bzw. Steuerpflicht darf nur auf 8 Monate berechnet werden.

Abgesehen davon darf man laut Aussage einer anderen Freundin, die ebenfalls selbständig ist, Ausgaben und Mittel vom Umsatz abziehen, bevor man ihn meldet. Aber darauf gebe ich keine Gewähr, damit hab ich mich nicht auseinander gesetzt, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Ryadne am 22. November 2012, 12:42:22
Vielen Dank schon mal für die Infos! Eine Steuernummer habe ich glaube ich, die musste ich mal irgendwo angeben.

Dass die Jahresgrenze gilt, ist eigentlich auch logischer, man bekommt ja nicht jeden Monat ein Abrechnung.

Zitat von: Alana am 21. November 2012, 14:41:20
Abgesehen davon darf man laut Aussage einer anderen Freundin, die ebenfalls selbständig ist, Ausgaben und Mittel vom Umsatz abziehen, bevor man ihn meldet. Aber darauf gebe ich keine Gewähr, damit hab ich mich nicht auseinander gesetzt, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme.

Mit der Grenze meinst du die 3.500 (4.800?) Euro?
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Alana am 22. November 2012, 21:53:40
So wie ich sie verstanden habe, ist es egal, welche Grenze du unterschreiten willst. Sie behauptet, dass du deine Ausgaben einfach abziehen darfst und dann nur angeben musst, was übrigbleibt. Aber da wäre ich wie gesagt vorsichtig und würde lieber noch mal nachfragen. Ich brauche das nicht, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme, auch über die niedrigere nicht.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Maja am 24. November 2012, 23:47:10
Ich habe mich jetzt beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet, weil ich sonst keine Umsatzsteuer abführen kann, und wenn ich das nicht tue, zahle ich bei meinen Tantiemen ganz heftig drauf. Aber solange ich mit meinen tatsächlichen Einnahmen einen bestimmten Betrag (380 Euro/Monat, glaube ich) nicht überschreite, kann ich weiter familienmitversichert bleiben - das ist in meinem Fall sehr wichtig, weil ich keinen Vorschuss bekomme und vor der ersten Tantiemenzahlung, voraussichtlich Herbst 2013, nicht mit Einnahmen rechnen kann.

ZitatAbgesehen davon darf man laut Aussage einer anderen Freundin, die ebenfalls selbständig ist, Ausgaben und Mittel vom Umsatz abziehen, bevor man ihn meldet. Aber darauf gebe ich keine Gewähr, damit hab ich mich nicht auseinander gesetzt, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme.
Das gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer (ich ziehe die Mehrwertsteuer, die ich für meine Betriebsausgaben gezahlt habe, von meiner zu leistenden Umsatzsteuer ab), nicht für die Bewertung von Einkommenssteuer oder die Frage nach dem Verdient mit Hinblick auf die Versicherungspflicht. Und natürlich muss man alle Einnahmen (brutto) und alle Ausgaben ans Finanzamt melden und nicht nur das, was nach dem Abziehen übrig bleibt, mit allen Belegen, damit die das auch nachvollziehen können. Ob ich etwas von der Steuer absetzen (also: Vom zu versteuernden Einkommen abziehen) darf oder nicht, entscheiden letztendlich die Finanzbeamten.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Alana am 24. November 2012, 23:56:44
Mir wurde als Grenze für die Familienversicherung 365 Euro/Monat gesagt, allerdings habe ich jetzt gerade gesehen, dass es für 2012 eine neue Grenze gibt, die liegt jetzt bei 375 Euro.

ZitatUnd natürlich muss man alle Einnahmen (brutto) und alle Ausgaben ans Finanzamt melden und nicht nur das, was nach dem Abziehen übrig bleibt, mit allen Belegen, damit die das auch nachvollziehen können. Ob ich etwas von der Steuer absetzen (also: Vom zu versteuernden Einkommen abziehen) darf oder nicht, entscheiden letztendlich die Finanzbeamten.

Danke, dann weiß ich Bescheid. Ich würde das auch so handhaben, bzw. ich tue es bisher ohne die Selbstständigkeit schon, und habe das meiner Freundin auch gesagt, aber sie war sich so sicher, dass ich mir plötzlich unsicher war. Es gibt ja die merkwürdigsten Regelungen.
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Maja am 25. November 2012, 00:17:43
Genau. 365 Euro waren das. Danke!
Titel: Re: Rechtliches für den Schreiberling
Beitrag von: Alana am 05. Januar 2013, 18:02:25
Hallo ihr Lieben,

weiß zufällig jemand aus sicherer Quelle, ob nun die Selbständigkeitsbemssungsgrenze für die Familienversicherung auch angehoben wurde?

Minijobber dürfen ja jetzt 450 Euro verdienen, auf einer Internetseite steht, dass das jetzt auch für geringfügig Selbständige gilt. Bisher war es aber nicht der gleiche Betrag (Selbständige durften höchstens 365 Euro verdienen, um Familienversichert bleiben zu können) und es kommt mir komisch vor, dass das jetzt gleich sein soll. Ich finde leider online keinen Ansatzpunkt dafür. Weiß vielleicht jemand, in welchem Gesetzestext diese Grenzen stehen?