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Von der Kurzgeschichte zum Roman

Begonnen von Azora, 14. September 2020, 10:55:08

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Azora

Hallo ihr Lieben,

habt ihr das schon einmal gemacht - aus einer Kurzgeschichte einen Roman gebastelt?
Wenn ja, wie seid ihr dabei vorgegangen?

Habt ihr die KG am Ende als Kapitel 1 in den Roman inkorporiert? Oder habt ihr den Anfang neu geschrieben? Warum?
Gibt es dabei ein Problem mit den Rechten (wenn die KG schon veröffentlicht ist)?

Ich habe vor ein paar Wochen begonnen, eine KG, deren Setting und Charaktere ich mochte, weiter zu spinnen, und einfach weiter zu schreiben. Bisher macht das Spaß und ich mache es ohne viel Druck, frage mich aber, was andere damit für Erfahrungen gesammelt haben.

Liebe Grüße,
Lisa

Federstreich

Ich habe es mal probiert. Aus der Kurzgeschichte (war eher eine Szene) wurde mein Prolog, wobei es genauso gut das erste Kapitel hätte sein können, weil es gleich am nächsten Tag mit der Geschichte weitergeht. Die Kurzgeschichte habe ich stark umgeschrieben/überarbeitet, aber effektiv ist es dieselbe geblieben.
Die Kurzgeschichte ist unveröffentlicht. Wenn ich dazu komme, den Roman zu überarbeiten und einzuschicken, werde ich keine Probleme mit Verlagen bekommen.

Mir schwebt auch ein weiterer Roman vor Augen. Die Idee war bereits da, aber nur grob. Bei meiner bisher einzigen Teilnahme beim Kurzgeschichtenduell hier (die Zeit  :d'oh:) kam eine Kurzgeschichte heraus, die sich gut zu einem Kapitel für diesen Roman ausbauen ließe. Damit hätte ich auch gleich ein Setting und drei Figuren, die mir recht gut gefallen. Wie der Zufall so spielt.
Auch hier werde ich keine Probleme mit Verlagen bekommen, weil die Kurzgeschichte unveröffentlicht ist.

Generell musst du das aber prüfen, wenn die Kurzgeschichte veröffentlicht ist. Wenn du es schaffst, deinen Roman beim selben Verlag unterzubekommen, wo auch die Kurzgeschichte erschienen ist, sollte das kein Problem sein. Wenn die Veröffentlichung z. B. nur auf deiner Homepage stattfindet, solltest du es erwähnen, kannst es dort aber sicher gut als Marketing zum Anfüttern der Leser verkaufen, sodass es auch da keine Probleme geben sollte. Wenn die Kurzgeschichte bei einem anderen Verlag erschienen ist als der Roman, musst du schauen, ob die Rechte wieder bei dir sind. Manche Verträge laufen innerhalb von 5 Jahren aus. Dann solltest du das auch beim Verlag für deinen Roman erwähnen. Da weiß ich aber gar nicht, wie die reagieren. Wenn die Rechte noch nicht wieder bei dir sind für die Kurzgeschichte, solltest du mit beiden Verlagen reden. Das könnte kniffliger werden. Es ist kein absolutes No-go, aber die Verlage müssen sich absprechen, damit es nicht zu Problemen kommt. So sehe ich das, bin aber wie gesagt noch nie in dieser Situation gewesen. Vielleicht kann dir da jemand noch antworten, der wirklich Erfahrungen damit gemacht hat.

Maubel

Ich habe bisher nur mit dem Gedanken gespielt. Meine Kurzgeschichte wurde veröffentlicht, deshalb habe ich einfach bei der Herausgeberin nachgefragt und ganz schnell das Okay bekommen. In meinem Fall wäre die Kurzgeschichte aber weder Prolog noch erstes Kapitel gewesen, sondern die maximal kondensierte Form des Romans. Ich habe quasi einen Blockbuster auf 16 Seiten erzählt - war ein Experiment und hat auch geklappt, aber für den Roman hätte ich den ausgebaut, die Beziehungen entwickelt und vieles mehr. Da meine Agentur ihn erst mal verschoben hat, bleibt das aber noch Zukunftsmusik.

Leann

Hallo Azora,

so wie Maubel es gemacht hat, würde ich dir auch raten, beim Verlag nachzufragen. Evtl. hat der ja sogar Interesse an dem Roman?

Ich habe mal an einer KG-Ausschreibung teilgenommen, der Verlag hat die KG in einer Anthologie veröffentlich und mich gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, einen Roman mit den Figuren zu schreiben. Konnte ich! Ich war nämlich selbst fasziniert von einer der Figuren. Daraufhin habe ich zwei Exposés zum Verlag geschickt, eins wurde genommen. Daraus wurde dann ein Roman mit über 200.000 Wörtern.  :) Der Roman hat bis auf die Figuren keinen Bezug zu der Kurzgeschichte und ich erwähne sie im Roman auch nicht.

Nuya

Ich habe Flammengarde aus einer abgelehnten KG geschrieben. Im NaNo. Einige Textstellen hab ich übernommen, anderes nur sinngemäß wiedergegeben.
Ich denke auch, da es deine Welt und deine Figuren sind, holst du dir am besten nur schnell das Okay an der Stelle der Veröffentlichung. Dann sollte das sicher gehen.

Azora

Danke für eure Antworten und Erfahrungen!

Ja - wie ihr alle schreibt, wäre es wohl am wichtigsten, das ok der Herausgeber einzuholen. Dabei handelt sich nicht um einen Verlag, sondern eine Website.
Ich denke, dass das kein Problem darstellen wird (allerdings ist es auch kein Verlag, der potentiell Interesse an dem Roman haben könnte...) - ich habe mich eher auch anders herum gefragt, ob ein Verlag ein Problem haben könnte, dass Kapitel 1 schon im öffentlichen Raum steht, sozusagen.

Interessant, dass bei euch allen die KG eine unterschiedliche Rolle für den daraus entstehenden Roman gespielt hat! Als Prolog, Zusammenfassung der Gesamthandlung, oder als Welt im Hintergrund.
Und natürlich toll zu hören, dass es bei manchen richtig gut geklappt hat!!

Liebe Grüße,
Lisa