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Handwerkliches => Autorenhard- und Software => Webdesign => Thema gestartet von: Nycra am 09. Dezember 2016, 10:52:21

Titel: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Nycra am 09. Dezember 2016, 10:52:21
Der Amtsschimmel macht es uns mal wieder schwer. In diesem jüngsten Urteil erkennt das LG Hamburg an, dass ein gesetzter Link auf eine Seite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten schon zur Haftung führen kann. Dies gilt für jeden, der mit seiner Seite eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, das kann sowohl für Autorenhomepages als auch für Autorenseiten auf Facebook gelten.

D.h. wenn ihr einen Link zu einem befreundeten Autoren setzt, müsst ihr vorher prüfen, dass keine dieser verlinkten Seiten eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, siehe hier. (https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/landgericht-hamburg-bestaetigt-als-erstes-deutsches-gericht-wer-einen-link-auf-eine-seite-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html)

Für mich heißt das, dass ich alle Links auf meinen Seiten zu anderen Autorenseiten rigoros löschen werde, weil noch nicht klar ist, ob man auch haftet, wenn der Betreiber der verlinkten Seite, nach der bereits erfolgten Prüfung doch noch eine Urheberrechtsverletzung begeht. Denn das würde bedeuten, ich müsste jede dieser Seiten täglich auf Urheberrechtsverletzungen kontrollieren.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Lothen am 09. Dezember 2016, 11:01:33
Ich bin mir nicht sicher, aber ich verstehe das so, dass die Linksetzung mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt werden muss.

ZitatGelten sollte dies zumindest dann, wenn der entsprechende Link mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurde

D.h. diese Regelung wäre nur dann relevant, wenn ich z.B. als Coverdesigner auf eine Autorenseite verlinke, deren Cover ich designt habe und wo ich am Gewinn beteiligt bin. Auch blöd, aber auf die Seiten befreundeter Autoren zu verweisen, an deren Werken man nicht mit Gewinn beteiligt ist, sollte von der Regelung nicht betroffen sein.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Nycra am 09. Dezember 2016, 11:14:17
Jain, genau da ist nämlich das Problem. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das auch für deine Autorenseite gilt, wenn du bereits veröffentlicht hast, weil durch einen Beitrag machst du auf deine Seite in Verkaufsabsicht aufmerksam. Und wenn du das mit einem Link kombinierst, der ggf. auf eine entsprechende Seite führt, machst du dich angreifbar. Das Gericht hat hier leider sehr schwammig formuliert.

Edit:
Zitat von: Lothen am 09. Dezember 2016, 11:01:33
Auch blöd, aber auf die Seiten befreundeter Autoren zu verweisen, an deren Werken man nicht mit Gewinn beteiligt ist, sollte von der Regelung nicht betroffen sein.
Meiner Meinung nach greift das nur, wenn deine Seite nicht kommerziell ist, also du selbst nicht auch Bücher o.a. verkaufen willst.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Drachenfeder am 09. Dezember 2016, 11:18:40
Ich habe davon auch vor ein paar Tagen gehört, weil ich gemeinsam mit einer Bloggerin ein Gewinnspiel "Die dunkelbunten Farben des Steampunk" durchführe. Sie hat mir gesagt, dass man nun ziemlich aufpassen muss und einem nur noch Steine in den Weg gelegt werden.

Ganz ehrlich, ich blicke da überhaupt nicht mehr durch, was man darf und was nicht.

Wenn ich es einigermaßen verstehe, darf ich noch nicht mal andere Autorenwebsites auf meiner einen verlinken? Und auch auf FB keine Werbung mehr für meine eigenen Sachen machen? Na dann können wir kleinen Autoren aber einpacken.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Lothen am 09. Dezember 2016, 11:22:06
@Nycra : Genau das ist der Punkt, der mir nicht klar ist. Bezieht sich das "nicht komerziell" auf die Seite, auf der sich der Link befindet, oder auf den Link selbst. Das ist schon ein Unterschied. Aber ich finde das auch massiv schwammig ...

ZitatUnd auch auf FB keine Werbung mehr für meine eigenen Sachen machen?
Also das sollte kein Problem sein. Es geht ja nur darum, dass man belangt werden kann, wenn die Seite, die man verlinkt, eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Wenn du deine eigene Seite verlinkst und du hast auf der eine Urheberrechtsverletzung begangen, dann bist du ja so oder so dran. ;) Link hin oder her.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Nycra am 09. Dezember 2016, 11:26:40
Zitat von: Drachenfeder am 09. Dezember 2016, 11:18:40
Und auch auf FB keine Werbung mehr für meine eigenen Sachen machen? Na dann können wir kleinen Autoren aber einpacken.
Nein, das stimmt nicht. Für deine eigenen Sachen darfst du Werbung machen. Du musst nur sicherstellen, dass, falls du Links verwendest, der Zielort (die Seite, auf die du verlinkst) keine geklauten Inhalte verwendet.

Verlinkst du also auf deine Verlagsseite, sollte das kein Problem sein, ebensowenig auf Amazon. Verlinkst du dagegen auf meine Autorenseite von FB oder meine Homepage, musst du vorher (alle!) meine Inhalte prüfen, ob ich jemandes Urheberrecht verletze. Das fängt im Übrigen bei Kopien von Zeitungsausschnitten an, für die es keine schriftliche Genehmigung geht über verwendete Schriftfonds und Bilder bis zuRenzensionszitate ohne Genehmigung. Auch spannend ist es, wenn du ein Gewinnspiel oder eine VÖ von einem befreundeten Autor teilst, dann musst du auch da überprüfen, ob derjenige nicht irgendwas Verbotenes gepostet hat.

Mit diesem Urteil werden allen, nicht nur Autoren, unverhältnismäßige Steine in den Weg gelegt. Ich gehe davon aus, dass hier irgendwann nachgebessert wird und man mit einem einfachen Haftungssauschluss (Für die Inhalte der verwendeten Links übernehme ich keine Haftung) aus der Sache rauskommt. Bislang kann man den Satz zwar reinschreiben, aber es ist nicht sichergestellt, ob man sich damit rettet.

@Lothen Momentan gehe ich von beiden Richtungen aus, weil das Urteil eben genau das nicht definiert. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, die diesen Sachverhalt genau klärt, müssen wir eben vom Schlimmsten ausgehen.  :happs:
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Alana am 09. Dezember 2016, 11:32:22
Wir könnten ja Links generell verbieten. Lasst uns das Internet schließen. Dann ist auch das Problem mit der Ebook-Piraterie gelöst. Win win, würde ich sagen. :P
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Nycra am 09. Dezember 2016, 11:35:14
Zitat von: Alana am 09. Dezember 2016, 11:32:22
Wir könnten ja Links generell verbieten. Lasst uns das Internet schließen. Dann ist auch das Problem mit der Ebook-Piraterie gelöst. Win win, würde ich sagen. :P
Tom Orgel hat es ähnlich drastisch formuliert - das es genau darauf hinauslaufen könnte. Es ist einfach lächerlich, wie Gerichte am Bedarf vorbeientscheiden. Ich meine, wer kann denn sicherstellen, dass niemals auf einer verlinkten Seite urheberrechtsverletzende Dinge auftauchen. Manchmal passiert das ja auch aus Versehen, man wird darauf hingewiesen, ändert das und gut. Aber dann gleich in Sippenhaft genommen zu werden ist lächerlich. Ich möchte den Richter sehen, der sich hinsetzt und sämtliche Inhalte einer Website auf derartige Verletzungen hin durchsucht - ganz abgesehen davon, dass ich nichtmal erkennen würde, wenn eine Rechteverletzung vorliegt.  ::)
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Janika am 09. Dezember 2016, 11:36:26
Wir hatten das Thema just am Dienstag in der Medienrecht-Vorlesung, und gestern oder vorgestern habe ich dann von dem Urteil gelesen. Es ist doch echt zum Mäusemelken. :wums:

Zitat von: Alana am 09. Dezember 2016, 11:32:22
Wir könnten ja Links generell verbieten. Lasst uns das Internet schließen. Dann ist auch das Problem mit der Ebook-Piraterie gelöst. Win win, würde ich sagen. :P
Genau, dann muss dafür auch keine Lösung mehr gesucht werden, dann haben die Zeit, sich andere Dummheiten auszudenken. ::)
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Kaeptn am 09. Dezember 2016, 11:43:08
Hier ein weiterer Artikel dazu http://www.golem.de/news/angriff-auf-verlinkung-lg-hamburg-fordert-pruefpflicht-fuer-kommerzielle-webseiten-1612-124965.html

Vor allem der konkrete Fall ist absurd. Da hat jemand ein Creative Commons Foto genommen, verändert und auf seine Seite gestellt - aber nicht auf den Urheber hingewiesen. Und darauf hat dann jemand verlinkt.

Ob man "nur den verlinkten Inhalt" oder "die ganze Seite" prüfen muss, ist unklar, die beiden beteiligten Kanzleien interpretieren das unterschiedlich. Normalerweise könnte man ja auf die nächste Instanz hoffen, aber leider wurde das Urteil vom Beklagten akzeptiert.

Es zeigt aber wiedermal, was passiert, wenn Juristen über Dinge urteilen, von denen sie keine Ahnung haben.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Nycra am 09. Dezember 2016, 11:45:54
Zitat von: Kaeptn am 09. Dezember 2016, 11:43:08
Ob man "nur den verlinkten Inhalt" oder "die ganze Seite" prüfen muss, ist unklar, die beiden beteiligten Kanzleien interpretieren das unterschiedlich. Normalerweise könnte man ja auf die nächste Instanz hoffen, aber leider wurde das Urteil vom Beklagten akzeptiert.
Als alte Pessimistin gehe ich vom worst case scenario aus. Ich arbeite zwar in einer Anwaltskanzlei, die mich im Zweifel in so einem Fall kostenlos vertreten würde, aber darauf will ich es wirklich nicht ankommen lassen.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Alana am 09. Dezember 2016, 11:51:18
Würde bedeuten, dass ich den legal von meinem Verlag auf youtube bereit gestellten Buchtrailer nicht mehr verlinken darf, weil es dort vor rechtsverletzenden Inhalten wimmelt. Ja. Das ist doch mal ein sinnvolles Urteil.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Nycra am 09. Dezember 2016, 11:52:30
Zitat von: Alana am 09. Dezember 2016, 11:51:18
Würde bedeuten, dass ich den legal von meinem Verlag auf youtube bereit gestellten Buchtrailer nicht mehr verlinken darf, weil es dort vor rechtsverletzenden Inhalten wimmelt. Ja. Das ist doch mal ein sinnvolles Urteil.
Hoppala, soweit hab ich gar nicht gedacht, aber ja, da könntest du tatsächlich Recht haben.  :hmmm:
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Drachenfeder am 09. Dezember 2016, 11:56:50
Wenn ich das alles so lese glaube ich sehr stark, dass die Gerichte sich da irgendwie übernommen haben und schnell wieder rumrudern werden. Zumindest was schon angesprochen wurde, eine Lockerung kommen wird.

Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Nycra am 09. Dezember 2016, 12:01:16
Das hoffe ich, @Drachenfeder.

Was mir gerade noch gekommen ist: Wie würde denn ein Fall gehandhabt, bei denen man eine Seite verlinkt, die zwar keine urheberrechtliche Verstöße begangen hat, aber selbst wiederum einen Link geteilt hat, die auf eine betroffene Seite verweist? Damit würden die ja gemäß diesem Urteil auch einen Urheberrechtsverstoß begehen. Wie weit zurück müsste man dann prüfen, dass man da vollkommen sicher ist? Das ist doch vollkommen lächerlich.

@Alana Könnte sein, dass Youtube in dem Fall nur als Plattform auftritt und die Channel als eigene Seite gelten. Das wäre zumindest mein Argument, um hier gegen eine mögliche Anzeige vorzugehen, denn Youtube stellt ja nur die Plattform bereit, nicht die Inhalte.

Gott, je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Knoten bekomme ich in ins Hirn. :gähn:
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Kaeptn am 09. Dezember 2016, 12:02:45
Man kann nur hoffen, dasmöglichst bald ein großes MAgazin abgemahnt wird, die das Geld und die Geduld haben, dass bis zum Bundesgerichtshof zu treiben.

@Alana: Dein Beispiel zeigt, dass es eigentlich nicht sein kann, dass man alles prüfen muss. Dem EuGH ging es auch um den konkreten Link auf den Urheberrechtverletzenden Inhalt, das hat das LGH mal eben ignoriert.

@Drachenfeder: Sicher wird das Urteil über kurz oder klang klargestellt oder gar kassiert - aber jetzt schlägt erstmal die Stunde der Abmahnanwälte und gerade weil anzunehmen ist, dass das Urteil nicht lange Bestand haben wird, steht zu befürchten, dass es schnell zu einer Abmahnwelle kommt, in der Hoffnung, dass viele Beklagte einfach zahlen.

Ich möchte jetzt vor allem nicht in der Haut von Webseitenbetreibern wie Leserkanone.de oder andere Aggregatoren stecken. Zumal die Verwendung von Buchcovern auf Blogs ja sowieso immer Grauzone ist, vor allem wenn es sich um ein Indie-Cover handelt, wo man keine Ahnung hat, woher der Autor die Vorlage bekommen hat.
Aber wenn Leserkanone aus Sciherheitsgründen alle Rezensionslinks rausschmeißt, können Sie ihre Seite gleich dichtmachen.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Drachenfeder am 09. Dezember 2016, 12:06:39
Und ich würde zu den schnell Bezahlern gehören. Ich kann mir einen Streit nicht leisten. Vor allem nicht psychisch durchstehen. Regt mich ja jetzt schon so auf.  :happs:

Naja, ich denke ich werde mir noch mal Gedanken drüber machen und vorerst meine "fremden Spuren" auf der Website löschen und auf FB nichts mehr teilen.
Traurig oder? Kleine Autoren sind davon doch so abhängig  :-\

Wie sieht das aus mit Verlinkungen auf Amazon?
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Eluin am 09. Dezember 2016, 12:10:11
Demnach dürfte ich nun keine anderen Blogbeiträge mehr in meinem Autorenblog (der ja in meiner Webseite drin ist) verlinken, ohne ALLE Blogbeiträge und co. zu lesen? WTF???  :wums: :hand:

Ich werde es drauf ankommen lassen. Die Blogbeiträge und co auf die ich verlinkt habe, sind sauber. Die Webseiten allgemein sehen okay aus. Und ansonsten verlinke ich eh nur dahin, wo ich ein akzeptables Gefühl habe. Bei meiner Seite selbst achte ich eh darauf, dass ich nur Inhalte einstelle, die entweder unter entsprechenden Lizenzen stehen (auch bei Fonts) oder aus meiner Feder (oder Kamera) stammen bzw. ich die Bestätigung habe, die zu nutzen.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Sascha am 09. Dezember 2016, 12:20:12
Das LG HH mal wieder. Die sind ja bekannt für extrem – äh – praxisnahe und wohldurchdachte Urteile, speziell in diesem Bereich.
Oh Mann. :d'oh: Aber ich lasse es auch drauf ankommen.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Tokanda am 09. Dezember 2016, 12:42:28
Jetzt mal ganz doof gefragt, was heißt das für hier im Tintenzirkel verwendete Links, z. B. zu youtube oder sonstigen Seiten? Sollten die sicherheitshalber alle rausgenommen werden?



Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: FeeamPC am 10. Dezember 2016, 11:02:29
Ich lasse meine Verlagslinks stehen. Verdammt, wir sind angeblich freie, mündige Bürger. Da sollen die uns auch als solche behandeln.

Die Apotheke ist eine andere Sache. Da sind etliche Uralt-Links, die ich erst mal vorsorglich lösche, bevor ich eine neue Linksammlung aufbaue.
Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Feuertraum am 02. Mai 2017, 16:53:45
Zitat von: Nycra am 09. Dezember 2016, 11:14:17
Meiner Meinung nach greift das nur, wenn deine Seite nicht kommerziell ist, also du selbst nicht auch Bücher o.a. verkaufen willst.

Und da beginnt für mich die spannende Frage, ab wann eine Seite als kommerziell gilt. Gehen wir jetzt einfach einmal spaßeshalber davon aus, dass ich für mein Internetprojekt ein Bild verlinke, sagen wir mal die Mona Lisa, für die ein Wikipediaartikel geschrieben wurde und von der der Verfasser des Artikels ein Foto in diesen Artikel eingebettet hat. Laut eines Gerichtsurteils (https://www.golem.de/news/bilderstreit-wikipedia-verliert-prozess-gegen-mannheimer-museum-1606-121661.html) verletzt er damit das Leistungsschutzrecht.
Da das Projekt für den Nutzer kostenfrei ist, verfolge ich ja keine Gewinnabsicht. Wie aber schaut es aus, wenn ich diese "Spende einen kleinen Betrag, wenn Dir die Seite gefällt"-Buttons einpflege (ich weiß gerade nicht, wie die Anbieter heißen) Oder Werbung schalte, um meine Kosten für den Webspace zu decken? Und wie schaut es aus, wenn jemand sich hinstellt und sagt, dass er das Projekt so toll findet, dass er eine höhere Summe spendet. Wie kann/darf/muss man "kommerziell" definieren?

Titel: Re: [Artikel] Urteil: Haftung bei Linksetzung
Beitrag von: Zit am 02. Mai 2017, 18:00:21
Wikipedia und Mona Lisa sind blöde Beispiele:
1) Mona Lisa ist geimeinfrei.
2) Der Einzige, der in dem Fallbeispiel Rechte hat, ist der Fotograf des Fotos. Allerdings werden Fotos in der Wikipedia unter GNU veröffentlicht wodurch die folgenlose Weiterverbreitung oder Veränderung derselben gewährleistet sind.
Bzw. wird die Sache vom Foto eines Kunstwerks hier (https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Reuse_of_PD-Art_photographs#Germany) auch näher erläutert (Schlagworte: Schöpfungshöhe, § 72 UrhG).

Soweit ich weiß gibt es keine definitven Kriterien, nach denen man abzählen kann, ab wann etwas kommerziell ist oder nicht.
Als kommerzielle Websiten würde ich persönlich aber auch jene einschließen, die der Image-Pflege/ Pflege der Marke Autor XYZ dienen, wodurch Autorenwebsiten, auch ohne direkten Verkauf an Endkunden, in den kommerziellen Bereich fallen.

Ansonsten, wenn Leute freiwillig spenden wollen, ist ihnen das ja unbelassen. Wer es erhält, muss es nur in der Steuererklärung angeben.
Einen Aufruf zu Spenden würde ich als kommerziell einstufen, ähnlich wie freie/ künstlerische Tätigkeiten angemeldet werden sollten sobald eine regelmäßige Einnahmeabsicht vorliegt. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und ersetzt keine Fachberatung beim Anwalt, respektive dem Finanzamt.