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Verkaufszahlen eines Neulings

Begonnen von Franzi M., 07. April 2017, 11:47:30

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Drachenfeder

Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen.

Ach ja, ich denke, dass du auch im ÖD arbeitest. Da hört sich ja vieles nach mehr an, als es schlussendlich ist. "Vom Dienstherr genehmigen lassen" ist meiner Meinung nach eine unpassende Formulierung. Es muss angemeldet werden, fertig. Das ist auch ok. Was gebe es für einen Grund, dir das zu verweigern. Du nutzt keine dienstlichen Materialien und ich denke du schreibst auch nicht während der Arbeitszeit (was deine eigentliche Arbeit beeinträchtigen könnte). Also schau einfach das du das Ding ausfüllst. Und gib dann mal Bescheid, wies gelaufen ist.



Waldhex

Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Hallo ihr Lieben  :)

Mein Erstling ist zwar erst in der Entstehung, aber dass er veröffentlicht werden soll steht bereits fest. Ich schreibe zwar im Großen und Ganzen für mich selbst und möchte auch nicht vom Schreiben leben können, aber wenn jemand Interesse daran hat, meine Geschichte zu lesen, soll er auch die Möglichkeit dazu haben.

Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen. Das Schreiben an sich wäre quasi noch "legal" ohne Anmeldung, spätestens nach der Veröffentlichung ist es das jedoch nicht mehr. Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwer damit ein Problem haben wird, jedoch stellt sich mir die ganz andere Frage - was gebe ich in dem Formular an?  ???

Wieviel verkauft ein unbekannter Autor im Monat? 10 Bücher? 100? Dementsprechend müsste ich ja, wenn ich z.B. als Selfpublisher 0,50 Cent Gewinn pro Stück mach, irgend eine realistische Zahl angeben.
Mir ist klar, dass es drauf ankommt WAS man schreibt und vor allem wie gut das Werk wird.
Aber was würdet ihr denn für den Anfang mal reinschreiben? Gibt's irgendwelche Erfahrungswerte, Durchschnittsangaben etc.? Was hattet ihr bei euren Erstlingen für Zahlen?
Mag einfach hinterher keinen Ärger kriegen, drum möchte ich das im Amt ordentlich anmelden.  :)

Hallo Franzi,
ich bin auch verbeamtet. Ich habe einfach mit meinem damaligen Personalchef gesprochen: Wenn der Verdienst unter einem bestimmten Prozentsatz des Gehalts bleibt, muss keine Nebentätigkeit angegeben werden. Er sagte mir, dass ich ruhig erstmal abwarten kann, was ich verdiene. Wenn es dann über die Grenze geht, kann ich das nachmelden (ich habe die Mail abgespeichert und kann sie ggf. rauskramen, wenn der jetzige Chef Probleme machen würde).
Bis jetzt habe ich zwei Bücher in SP veröffentlicht. Da ich kein guter Netzwerker bin, ist der Verdienst weit unter der Grenze, bei der ich das angeben müsste.

Deshalb mein Vorschlag: erstmal mit der Personalabteilung reden, ob das Formular überhaupt ausgefüllt werden muss, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt.

Elona

Wir sind nicht direkt öffentlicher Dienst, diesem aber angelehnt und werden auch über das/ein Landesamt für Finanzen abgerechnet.
Tatsächlich muss ich mich demnächst leider auch mal damit beschäftigen, weil ich allmählich in die gleiche Situation rutsche.
Wenn ich dran denke, kann ich am Montag mehr darüber berichten, wie es bei uns ist. Aber um das Nachfragen bei deiner Personalabteilung wirst du nicht umhinkommen. Mitunter kann das ja auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter variieren. 

Generell muss bei uns immer der Stundenumfang der Nebentätigkeit angegeben werden und tatsächlich auch der Verdienst. Von unserer Seite aus gibt es dann auch ein Genehmigungsschreiben (und ganz allgemein hat ein Arbeitgeber durchaus das Recht die Ausübung eine Nebentätigkeit zu verweigern).
Da ich selbst das ein wenig lockerer sehe, aber in den Zuständigkeitsbereich meiner Kollegin falle, hatte ich das Thema auch schon mit ihr. Ich persönlich vermute ähnliches wie @Christopher oder @Leann angesprochen haben. Einfach aus dem Grund heraus, dass wenn man meinen geschätzten Stundenumfang für das Schreiben ernsthaft heranziehen würde (was ja eigentlich mein Hobby und damit ein Ausgleich zur Arbeit ist), dann könnte mir durchaus unterstellt werden, dass ich dann eben nicht mehr leistungsfähig auf meiner regulären Arbeit bin.  :rofl:
Aber ein Anruf diesbezüglich bei der LfF wird mich nächste Woche schlauer machen.
Übrigens mit Verdienst ist meines Wissens nach nicht der Gewinn gemeint. Letzteres ist aber gerade gefährliches Halbwissen. 

FeeamPC

Um noch mal eine bekannte Pauschale mit hereinzubringen: Ein Selfpublisher bzw. ein unbekannter Autor in einem Kleinverlag gilt als Erfolg, wenn er es schafft, mehr als 200 Bücher im Jahr zu verkaufen. Im günstigsten Fall bei sehr guten Konditionen als Selfpublisher und überwiegend Ebook-Verkauf verdient man dann ca. 50 Euro im Monat. Das betrachtet garantiert kein Arbeitgeber als schwerwiegend genug, um Rabatz zu machen.
Ist natürlich etwas anderes, wenn du den nächsten Harry-Potter-ähnlichen Erfolg schreibst.

Christopher

Die beiden Grundgedanken bei der Nachfrage sind eigentlich folgende:

1. Betreibst du das in einem Umfang, der deine eigentliche Arbeit beeinträchtigt?
2. Verdienst du damit so viel, dass dein eigentlicher Verdienst in den Hintergrund gedrängt wird?

1. ist deswegen Interessant, weil es eben deine Arbeitsleistung beeinträchtigen würde, wenn du, sagen wir, 5x die Woche Nachtschicht bei ner Tankstelle arbeitest. Darunter würde deine Leistung sicherlich leiden.
2. ist deswegen Interessant, weil es deine Leistung ebenfalls negativ beeinträchtigen würde, wenn dir das Geld von deinem "Hauptjob" plötzlich völlig egal oder eben nicht mehr so wichtig ist.

Sofern die beiden Punkte nicht gefährdet sind, wird es dem Personaler egal sein, was du da eigentlich tust, wie genau deine Angaben sind etc. pp.

Wurde schon von mehreren hier angesprochen, ich habs nur noch mal auf die Quintessenz reduziert.
Be brave, dont tryhard.

Franzi M.

Danke ihr Lieben! Da habt ihr mir jetzt sehr weitergeholfen! Werde den Stundenumfang des Schreibens einfach bisschen geringer ansetzen damit es nicht heißt, es würde den Hauptjob beeinträchtigen. Natürlich schreib ich manchmal bis nachts um 1 und steh um 5 wieder auf aber das muss ja keiner wissen :D
Wegen dem Verdienst rede ich dann kurz vor Fertigstellung des Romans nochmal mit der Perso. Wahrscheinlich gebe ich dann einfach 50,- im Monat an und gut ist. ^^

Zit

Da das öffentlicher Dienst ist... Kann das Finanzamt wissen, was du bei deinem Arbeitgeber angegeben hast? :hmmm: Nicht, dass du bei dem einen so und bei dem anderen so, und das Finanzamt stellt sich dann quer: "Ja, Frau M., aber Ihr Arbeitgeber hat uns das so und so übermittelt."
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Leann

Also bevor du hier noch lange hin und her überlegst: Frag am Montag bei der Personalabteilung, wie die es haben wollen und mach es so. Bei den Einkommensangaben empfehle ich, bei der Wahrheit zu bleiben.
In meiner Genehmigung steht übrigens drin:

Der Ausübung Ihrer Nebentätigkeit stimme ich gem. § 49 Abs. 3 LGB NW unter folgenden Auflagen zu:
1. Dienstliche Belange dürfen durch die Ausübung der Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden.
2. Die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten darf zusammengerechnet 1/5 Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten.
3. Veränderungen gegenüber der im Antrag enthaltenen Angaben über Art, Umfang, Vergütung und Dauer der Nebentätigkeit sowies die Beendigung sind unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.
4. Einrichtungen und Material von xy dürfen für die Ausübung der NT nicht in Anspruch genommen werden.
5. Einnahmen aus der NT sind gem. § 53 LBG NW i.V.m. § 15 der NT-Verordnung nach Ablauf eines jeden Jahres unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Einnahme 1.200 € übersteigen.


Waldhex

Zitat von: Zitkalasa am 08. April 2017, 17:08:58
Da das öffentlicher Dienst ist... Kann das Finanzamt wissen, was du bei deinem Arbeitgeber angegeben hast? :hmmm: Nicht, dass du bei dem einen so und bei dem anderen so, und das Finanzamt stellt sich dann quer: "Ja, Frau M., aber Ihr Arbeitgeber hat uns das so und so übermittelt."

Ganz klar nein. Das Steuergeheimnis greift auch hier (außer Franzi arbeitet bei dem Finanzamt, bei dem sie auch die Steuererklärung einreicht).

Zit

Wenn was aus dem Finanzamt rausgeht, ja. Aber es geht ja darum, dass der Arbeitgeber evtl. Angaben über die Nebentätigkeit an das Finanzamt übermittelt. Gerade wenn es, so scheint es mir nach Leanns Beitrag, recht harsch gehandhabt wird.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Franzi M.

Nein also beim Finanzamt arbeite ich nicht... hm, ich gebe natürlich alles an sobald ich auch nur 5, 50 Euro verdient habe. Denke wenn ich nachweisen kann dass ich im Monat XY erstmalig etwas verdient habe und mich in selbigem Monat direkt bei der Perso gemeldet habe, dann kann mir keiner was nachsagen. Und vorher gebe ich einfach eine Schätzung an, mit dem Hinweis dass ich es noch nicht klar sagen kann. Das Gespräch mit der Perso führe ich unabhängig davon aber ohnehin noch, sicher ist sicher.  :)

Elona

So, ich habe tatsächlich daran gedacht und nachgefragt.
Bei uns (RLP) zählt das als Selbstständige Tätigkeit, welche keine Auswirkung auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung meiner Haupttätigkeit hat. Deshalb müsste ich es lediglich meiner Dienststelle (meinem direkten Arbeitgeber) anmelden.

Franzi M.

Zitat von: Aurora am 10. April 2017, 07:22:55
So, ich habe tatsächlich daran gedacht und nachgefragt.
Bei uns (RLP) zählt das als Selbstständige Tätigkeit, welche keine Auswirkung auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung meiner Haupttätigkeit hat. Deshalb müsste ich es lediglich meiner Dienststelle (meinem direkten Arbeitgeber) anmelden.

:) :jau: Dankeschön fürs Fragen! Ich gehe zwar davon aus, dass das dann in Bayern ähnlich geregelt wird - frag aber trotzdem noch nach^^ Dem Staat trau ich ja alles zu!  ;D