Zitat von: EluinIch habe jetzt offiziell den Punkt mit dem Klarnamen nicht gelesen und bleibe beim Pseudonym ohne Klarname (wozu hinterleg ich das sonst bei einem Impressumservice?).Ob du es gelesen hast oder nicht, spielt im Fall der Fälle keine Rolle. Rechtlich hättest du die Möglichkeit gehabt und solltest es wissen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw. Also retten wird dich das nicht bzw. ist unerheblich.
Zitat von: Golden am 14. April 2024, 00:23:51Also wenn das österreichische Recht anders ist als das deutsche, dann können dir die deutschen Regeln ja schonmal egal sein.Schon, aber wenn der Dienstleister in D sitzt, dann nicht. Daher muss ich noch bisschen gucken. Mir geht es wirklich um den Doxxing-Aspekt.
Zitat von: Elona am 12. April 2024, 08:10:39Das hatte ich eine Zeitlang auch gemacht.Ging das denn gut? Ich habe einfach furchtbare Angst, dass ich mich damit eigentlich auch direkt doxxen könnte (Pseudonym ist eigentlich geschlossen.)
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