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Impressum und Pseudonym

Begonnen von Aphelion, 30. März 2012, 14:53:28

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Golden

Also wenn das österreichische Recht anders ist als das deutsche, dann können dir die deutschen Regeln ja schonmal egal sein.
Persönlich würde ich noch zwischen Buch- und Homepageimpressum unterscheiden (zumindest in D). Und generell stellt sich die Frage, wer dich überhaupt deswegen anpieseln sollte. Da weiß ich allerdings nicht, wie es in Ö so aussieht mit dem Abmahngewerbe.

Evanesca Feuerblut

Zitat von: Golden am 14. April 2024, 00:23:51Also wenn das österreichische Recht anders ist als das deutsche, dann können dir die deutschen Regeln ja schonmal egal sein.
Schon, aber wenn der Dienstleister in D sitzt, dann nicht. Daher muss ich noch bisschen gucken. Mir geht es wirklich um den Doxxing-Aspekt.

Eluin

Ich habe jetzt offiziell den Punkt mit dem Klarnamen nicht gelesen und bleibe beim Pseudonym ohne Klarname (wozu hinterleg ich das sonst bei einem Impressumservice?).

Nur mit den Büchern und der Webseite habe ich auch keine Probleme meine richtige Adresse zu nehmen. Das ist viele Jahre gut gegangen. Als dann aber Twitch dazu kam, kamen auch Trolle, die die Impressumsadresse mit Pizzalieferungen, Drohanrufen, Feuerwehr und Gaswerke zur Adresse bestellen ausgenutzt haben. Und solange mir der Gesetzgeber davor keinen Schutz bietet und Anzeigen im Sand verlaufen, nutze ich einen Impressumservice und halte auch Pseudonyme geschlossen (komplett!).
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Elona

Zitat von: EluinIch habe jetzt offiziell den Punkt mit dem Klarnamen nicht gelesen und bleibe beim Pseudonym ohne Klarname (wozu hinterleg ich das sonst bei einem Impressumservice?).
Ob du es gelesen hast oder nicht, spielt im Fall der Fälle keine Rolle. Rechtlich hättest du die Möglichkeit gehabt und solltest es wissen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw. Also retten wird dich das nicht bzw. ist unerheblich.  ;)

Eluin

Zitat von: Elona am 15. April 2024, 10:38:28
Zitat von: EluinIch habe jetzt offiziell den Punkt mit dem Klarnamen nicht gelesen und bleibe beim Pseudonym ohne Klarname (wozu hinterleg ich das sonst bei einem Impressumservice?).
Ob du es gelesen hast oder nicht, spielt im Fall der Fälle keine Rolle. Rechtlich hättest du die Möglichkeit gehabt und solltest es wissen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw. Also retten wird dich das nicht bzw. ist unerheblich.  ;)

weiß ich, ist mir in dem Fall aber egal. Dafür habe ich zu viel Mist erlebt.
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Golden

#140
Mit dem Klarnamen ist das ja so eine Sache. Und dann gingen ja gar keine Autorenpseudonyme, und wie ist das mit der Angabe von Agenturen als Impressumsadresse, bist ja auch nicht immer in der Agentur anzutreffen.

Man darf halt auch nicht vergessen, dass es erstmals einen 'Kläger' dafür braucht. In den letzten Jahren hat sich da schonmal etwas getan (https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/wettbewerbsrecht/-gesetz-gegen-abmahnmissbrauch-4998508).
Wenn dich also jemand anderes als ein 'qualifizierter Wirtschaftsverein' abmahnen möchte, kann er seine Kosten nicht auf dich legen und erstmal keine Vertragsstrafe festlegen (Wer macht sowas denn?).

Edit: Nur, damit es nicht falsch verstanden wird: Ärger kann man sich halt trotzdem noch einhandeln!

Elona

Autorenpseudonyme gehen immer. Du musst nur im Impressum/Webseite korrekte Daten angeben.

Mit den Agenturen ist das eine andere Sache. Die vermitteln dich an einen Verlag. Wenn nun eine Klage wegen eines Buches reinkommt, dann ist der Verlag betroffen und nicht der Autor. Jetzt bist du aber Selfpublisher, damit wirst du verklagt. Diese Klage landet dann bei einem Impressumsserive. Hier kann man Glück oder auch Pech haben. Letzteres ist mir ja selbst schon passiert. Ich hatte nur Glück, dass nichts kam. Was machst du also dann? Da hältst du komplett den Kopf für hin.

Daher fragte ich, ob jemand Gerichtsurteile zu Impressumservices kennt. Die sind das einzige, was mir in der Hinsicht Sicherheit geben würde. Wenn ich noch mal ein Service ohne das buchen würde, dann nur bei einer Anwaltskanzlei, die das anbietet. Die haben in meinen Augen einen anderen Charakter und zumindest entsprechende Verträge bezüglich Haftung etc. (gehe ich mal von aus).

Yamuri

#142
@Evanesca Feuerblut @Elona

Ich habe einen anwaltlichen Impressumsdienst, allerdings ein offenes Pseudonym. Aber ihr könntet mit euren Fragen dort auch einfach mal unverbindlich anfragen. Die Kanzlei arbeitet länderübergreifend und bietet den Impressumsservice für Deutschland und Österreich an.

Ich hab hier mal den Link zu ihrem österreichischen Angebot, aber sie sind wie gesagt für beide Länder:
https://impressumservice.at/

Vielleicht kannst du mit deren Hilfe auch eine rechtssichere Lösung für dein Problem finden Evanesca. Ich drück dir die Daumen, dass sich etwas machen lässt.

Edi: hier die Hauptseite https://matutis.de/
"Every great dream begins with a dreamer. Always remember, you have within you the strength, the patience, and the passion to reach for the stars to change the world."
- Harriet Tubman

Evanesca Feuerblut

#143
Danke, @Yamuri ! Das wird angeschaut und ich schaue,vdass ich zeitnah hinschreiben kann  :bittebittebitte:

Edit: Hingeschrieben. Geschildert, wofür ich es nutzen will. Eine i.A.-Ablehnung durch die Sekretärin bekommen.

Evanesca Feuerblut

#144
Update: Nach einiger Verzweiflung und viel Suchen und Herumfragen bin ich bei diesem hier untergekommen: https://www.autorenservice.at/
Österreich erlaubt ja wie gesagt, dass auch im Webseitenimpressum das Pseudonym steht und der Service sitzt in Österreich, also ist es rechtlich alles sicher.

Amanita

Ich spiele ja auch immer mal wieder mit dem Gedanken ans Selfpublishing und wollte noch einmal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe, dass der Impressumsservice ohne Angabe der Privatadresse auch für ein Buchimpressum nicht rechtlich wasserdicht wäre.
Oder gilt das nur für Webseiten?

Yamuri

Huch, warum hast du eine Ablehnung bekommen? Möchtest du es auch für physische Produkte nutzen, die du über einen eigenen Webshop betreibst?
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- Harriet Tubman

Evanesca Feuerblut

Zitat von: Yamuri am 17. Juli 2024, 14:05:23Huch, warum hast du eine Ablehnung bekommen? Möchtest du es auch für physische Produkte nutzen, die du über einen eigenen Webshop betreibst?
Nein, aufgrund meiner Inhalte. Sinngemäß war die Ablehnung "Wir müssen auf unseren Ruf achten und geben daher unsere Adresse nicht für Erotikromane her". Naja, ich bin ja inzwischen woanders untergekommen.

Ava

Die Impressumssache treibt mich schon lange rum - toll, dass es einen Thread dafür gibt!

Für mich ist es bisher einer der Hauptgründe, von SP lieber die Finger zu lassen, weil ich nicht Namen und Adresse veröffentlichen will. Mein Wissensstand bisher war, dass man das muss. Daher habe ich auch schon nach Alternativen gesucht. Früher hatte Papyrus wohl auch mal Impressumsservice, aber die haben das eingestellt. Danke @Yamuri für den Tipp mit der Kanzlei und an @Alana für den Tipp mit Anschrift.net .

In der Selfpublisherbibel heißt es, wenn man einen eigenen Verlag beim Gewerbeamt anmeldet, würde das weniger als 100 € kosten und wäre damit günstiger als eine Jahresgebühr bei der genannten Anwaltskanzlei.

Und dann steht da auch, dass jedes Bundesland eigene Anforderungen hat  ???  und dass z.B. BoD ein eigenes Impressum verwendet. Tredition macht das, glaube ich, auch. Was für mich auf den ersten Blick und ohne viel Hintergrundwissen ein Argument für einen solchen "Verlag" wäre.

Also ich beziehe mich da auf die ebooks nicht die Webseiten.

Wenn ich es richtig verstanden habe, nutzt du, @Yamuri die Kanzlei und in deinen Büchern steht im Impressum ein Pseudonym und die Kanzlei-Adresse, korrekt? Wie ist das denn, wenn man den Service abbestellt, hat man dann ein Problem mit den schon verkauften Büchern, weil man nicht mehr über die Kanzlei erreichbar ist?

Fragen über Fragen. So schade, dass die Regeln Leute ohne viel Ressourcen oder Verlag / Agentur so ausbremsen...

Yamuri

Das ist eine gute Frage, wie das dann ist. Ich würde sagen, dann muss man ein anderes Impressum eintragen in seine Bücher. Bei denen, die schon verkauft sind, dürfte es wohl egal sein, hätte ich jetzt gesagt. Weil eine Adresse kann sich ja prinzipiell auch bei einem Unternehmen ändern. Alte Rechnungen haben dann ja auch die alte Adresse, neue dann die Neue.

Ja, es gibt günstigere Alternativen als die Kanzlei. Ich fühlte mich damit nur einfach sicherer.
Ich nutze ein offenes Pseudonym und habe tatsächlich meinen Klarnamen im Buch stehen, sowohl Pseudonym als auch Klarname. In Österreich dürfte ich aber, was ich nicht wusste, auch einfach das Pseudonym reinschreiben. Da hatte ich auch nicht extra nachgefragt, weil ich ein offenes Pseudonym bisher nutze.
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- Harriet Tubman