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Rechtliches für den Schreiberling

Begonnen von TheaEvanda, 20. Februar 2009, 17:20:26

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TheaEvanda

Wie schon mal im Heyne-Thread angesprochen...

Wenn man das große Los gewonnen oder ein kleines Ticket erhalten hat, möchte das Finanzamt das auch gerne seinen Anteil haben.

Als Autor, der über ein Einkommen (aka. Einnahmen aus der Schriftstellerei) verfügt, muss man sich beim Finanzamt als Freiberufler/Künstler melden. Das geht ganz einfach, indem man beim Finanzamt anruft, sich alle Formulare schicken lässt, und sie ausgefüllt zurücksendet.

Damit verbunden ist die Verpflichtung zur Einnahmeüberschussrechnung (die man sich manchmal schenken kann), dem betrieblichen Belegesammeln (auch manchmal vernachlässigbar), und zum Steuer-Erklären (manchmal kann man damit sogar Geld wiedergutmachen!).

Vorteil dieser Sache ist, dass man als Schriftsteller relativ leicht in der Künstler-Sozialversicherung unterkommt, und das man auf einmal ungeahnte Möglichkeiten des Steuer-sparens zur Verfügung hat. Nachteil ist, man führt auf einmal eine Art Unternehmen. Wenn man allerdings Vertragsgelder unterschlägt, macht man Schwarzgeld - auch wenn man das gar nicht vorhatte - und das ist strafbar.

Also - wenn der Verlagsvertrag winkt, auch mal kurz ans Finanzamt denken. Als Autor braucht man (zum Glück?) keinen Gewerbeschein, aber das Finanzamt ist auch eine harsche Geliebte ;-)

So mal ganz in Kürze, wie ein Wasserläufer...

--Thea
Herzogenaurach, Germany

Thosuko

Natürlich hat man auch Ausgaben wie etwa 10tsd Stunden Strom für den Pc,  50tsd zerrissene Blätter Papier, sechs Drehstühle,  Horrorausgaben für die Post, weil die blaue Mauritius auf den Brief geklebt wurde, die Kosten für die Weltreise, die deswegen angetreten wurde, um Charles Darwin in einem einzigen oberwichtigen Satz zu erwähnen, etc.

TheaEvanda

Nach drei Jahren "Verlust mit Macht" kommt dann aber eine heftige Umsatzsteuernachzahlung auf dich zu. Und das wird teuer...  :wache!:

Aber ja, wenn man bezahlt wird, kann man auch Betriebsausgaben geltend machen.

--Thea
Herzogenaurach, Germany


Maja

Ich verschiebe das hier mal, weil es keine explizite Verlagsfrage ist, sondern ein generelles Autorenproblem.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Tenryu

Ich denke, nur weil man einen Wettbewerb gewonnen hat, oder vielleicht sein erstes Manuskript hat verkaufen können, ist man noch nicht gleich ein selbständig Erwerbstätiger. So lange man noch einen ordentlichen Beruf (sprich Anstellungsverhältnis hat), gelten solche Einkünfte als Nebentätigkeit. Und so lange man von seiner Schriftstellerei nicht leben kann, wäre es auch ziemlich ungünstig, sich plötzlich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich als Unternehmer einstufen zu lassen.

Und wenn man erfolgreich ist und viel Geld verdient, sollte man sich schleunigst an einem Ort niederlassen, wo man nicht so vom Staat geschröpft wird. (Vielleicht in der Schweiz, wo man als Ausländer sich pauschal veranlagen lassen kann, und man auch nicht ins Zuchthaus gesteckt wird, wenn man mal "vergißt", das eine oder andere Honorar zu deklarieren...)  :psssst:

Aber im Grundsatz stimmt es schon, daß man sich bei solchen Einkommensverhältnissen Gedanken manchen muß. Und gerade bei dem komplizierten Steuerrecht in Deutschland wäre der Gang zum Steuerberater nicht das verkehrteste.

gbwolf

#5
Zitat von: Tenryu am 21. Februar 2009, 08:44:14
Ich denke, nur weil man einen Wettbewerb gewonnen hat, oder vielleicht sein erstes Manuskript hat verkaufen können, ist man noch nicht gleich ein selbständig Erwerbstätiger. So lange man noch einen ordentlichen Beruf (sprich Anstellungsverhältnis hat), gelten solche Einkünfte als Nebentätigkeit.
Meines Wissens gibt man kleines, künstlerisches Einkommen in Deutschland in der normalen Steuererklärung an. Wenn man einmal im Jahr in der c't veröffentlicht z.B. Ein Unternehmen muss man, wie bereits mehrmals erwähnt, nicht anmelden, man ist künstlerisch Selbstständig. Ab einem gewissen Umsatz führt man Umsatzsteuer ab.

Zitat von: Tenryu am 21. Februar 2009, 08:44:14
Und wenn man erfolgreich ist und viel Geld verdient, sollte man sich schleunigst an einem Ort niederlassen, wo man nicht so vom Staat geschröpft wird. (Vielleicht in der Schweiz, wo man als Ausländer sich pauschal veranlagen lassen kann, und man auch nicht ins Zuchthaus gesteckt wird, wenn man mal "vergißt", das eine oder andere Honorar zu deklarieren...)
Da anscheinend der Verlag die Steuer abführt, kommt man wohl nicht drum herum, in Deutschland Steuern zu zahlen. Bei Montségur gab es einen interessanten Hinweis zur Ausländersteuer.

Ansonsten würde ich mir auf jeden Fall einen Stuereberater suchen, weil ich einen Brotjob habe und dann wird das, finde ich, richtig kompliziert.

Leon

Bei den heutigen, ständig wechselnden und neu hinzukommenden Steuerregellungen, würde ich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in Anspruch nehmen. Kostet nicht die Welt, und man ist auf der sicheren Seite.

Maja

Ich habe gerade mit der Wiso-Software meine Steuererklärung für 2008 gemacht. Dabei kann ich einfach Einnahmen aus selbständiger nichtgewerblicher Tätigkeit (bei den Beispielen sind schriftstellerische Tätigkeiten explizit aufgeführt) angeben, die dann in die Endberechnung miteinfließen. Sieht nicht schwerer aus als der Rest der Steuererklärung, wenn ihr mich fragt.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

TheaEvanda

Wenn der zu erwartende Gewinn aus der Schriftstellerei über 4800 Euro liegt und mehr als nur ein einmaliger Coup war, muss man sich freiberuflich selbständig melden. Ob man das als "Haupt-" oder "Nebenerwerb" meldet, bleibt einem selbst überlassen. Nebenerwerb trifft wohl auf die meisten hier zu.

Die Steuererklärung für Freiberufler ist bei der Steuererklärung nur ein Doppelblatt mehr; da man nicht gewerbesteuerpflichtig ist, kostet es auch nichts zusätzlich ausser den Eingaben bei Elster oder der Tinte auf dem Papier. Wenn man einen Steuerberater hat, ist das natürlich die ideale Anlaufstelle für solche Fragen.

--Thea
Herzogenaurach, Germany

Kristin

Da ich in den nächsten Wochen mein erstes Buch selbst veröffentlichen will, schlage ich mich auch wieder mit dem Thema herum. Ich hatte schon mal ein kleines Nebengewerbe und weiß daher zumindest schon, wie eine Einnahmenüberschussrechnung und dergleichen funktioniert. Ganz grundsätzlich frage ich mich aber, wann ich mich beim Finanzamt freiberuflich melden sollte. Wie habt ihr das gemacht? Sofort bei Verlagsvertrag/Selbstveröffentlichung oder erst später ab einem gewissen Betrag? Muss man sich quasi schon melden, wenn man zwei Euro als Freiberufler verdient oder erst ab einem bestimmten Einkommen?

Dass man Formulare ausfüllen musst, war mir auch nicht bewusst, ich dachte ich melde mich einfach beim Finanzamt wie damals mit dem Gewerbe und die geben mir eine Steuernummer. Werde ich wohl nochmal eingehend im Mediafon lesen müssen  :buch:

Runaway

Also für meine bisherigen Mini-Veröffentlichungen, die nicht besonders viele Kröten abwarfen, hab ich nix gemacht - weiß nicht, ob da noch gesondert reinspielte, daß ich Schüler bzw. Student war und deshalb insgesamt eh nicht viel anzubieten hatte. War auf jeden Fall unter 4800 Euro ;)
Ob das nun richtig war, weiß ich nicht, aber so hab ich's halt gemacht bzw auch nicht ;D

Kristin

Hat sonst noch keiner selbst veröffentlicht per BoD oder so?

Lomax

Ich habe jahrelang Fanzines und Kurzgeschichtenbände herausgegeben. Aber Ratschläge kann ich halt nur begrenzt geben, weil sich bei mir alles mehr oder minder allmählich entwickelt hat. Erst mal in ganz kleinem Umfang als Hobby und eher in überschaubarem Kreis. Dann, als die Summen in irgendeiner Form geschäftlich relevant wurden, habe ich dafür ein Gewerbe angemeldet. Als ich dann freier Autor war, hatte ich dementsprechend schon ein Gewerbe zum Buchverkauf, womit sich die Frage, ob man für den Verkauf eigener Bücher oder für Autorenhonorare irgendwas anmelden muss, für mich nie gestellt hat.

gbwolf

Hallo Kristin,

in der Unterrubrik "Selbstverlag" findest du sicherlich mehr zu diesem Thema und auch Tintenzirkler, die nicht so oft online sind und die du anschreiben kannst (Die finden das in diesem Thread hier vielleicht auch nicht). Sie ist mittlerweile etwas versteckt in "Vom Manuskript zum Verlagsvertrag".

Grüße,
Nadine

Kristin

Danke Nadine, dann werd ich da nochmal fragen :)